Wir suchen DICH als
Physiotherapeutin /
Physiotherapeuten (w/m/d)
in Teilzeit oder Vollzeit,
unbefristet und zum
nächstmöglichen Zeitpunkt.
Das Universitätsklinikum Zentrum
für Physiotherapie (UZP) ist eine
Heilmittelpraxis für
ambulante Physiotherapie im neuen
Gesundheitszentrum auf dem Campus
Schnarrenberg des
Universitätsklinikums Tübingen
(100%-ige Tochtergesellschaft).
Wir bieten Dir:
Umfangreiche Therapieangebote mit
besonderen Schwerpunkten und die
Möglichkeit zum Mitwirk...
Physiotherapeutin /
Physiotherapeuten (w/m/d)
in Teilzeit oder Vollzeit,
unbefristet und zum
nächstmöglichen Zeitpunkt.
Das Universitätsklinikum Zentrum
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Nun kam aber doch eine Patientin die meinte Sie sei Post B und bekäme etliches weniger erstattet. Meine Frage an euch:
Post B wie liegen die Tarife ? hier geht es speziell um MLD 45 und MT . Dieses ist rein interessenhalber wie diese Preise sind!
Vielen Dank für eure Info und noch nen schönen Sonntag.
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die Post B ist wie du geschrieben hast PRIVAT. ...und diese KK ist auf Beihilfe aufgebaut..
Du hast alles richtig gemacht und bleibe standhaft...
einen schönen Sonntag
MfG
JürgenK ;)
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JürgenK schrieb:
Hi silvia,
die Post B ist wie du geschrieben hast PRIVAT. ...und diese KK ist auf Beihilfe aufgebaut..
Du hast alles richtig gemacht und bleibe standhaft...
einen schönen Sonntag
MfG
JürgenK ;)
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silvia43 schrieb:
@JürgenK Danke Dir ! Das Gejammer der Pat. ging mir einfach auch auf den Keks ! Hab Ihr gesagt das ich den Beh.-vertrag mit Ihr habe und nicht mit Ihrer Versicherung von der ich nicht weiß wie sie versichert ist. /0/30 , 50/50 etc. aber dann 1 Woche Urlaub zu zweit im 5* Hotel ! Da kriegste doch das Kot....
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@JürgenK Ergänzend dazu, die Erstattungssätze sind 80% der Bundes-Beihilfesätze. Ich nutze immer als Eselsbrücke: Post B(eihilfe). 😁
Wenn sich bei mir ein Beihilfeempfänger über seine Zuzahlung beschwert, rate ich ihm, sich entweder persönlich beim Bundesministerium des Innern über die Höhe der Beihilfehöchstsätze zu beschweren oder sich an den deutschen Beamtenbund zu wenden, damit dieser sich in dieser Richtung bemüht.
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MikeL schrieb:
Ich habe noch nie erlebt, dass sich ein Post B-Versicherter darüber beschwert hat, dass er im Krankenhaus in den Genuss von Chafarztbehandlung, Einzelzimmer und bevorzugter Terminzuteilung kommt und auch außerhalb der KH-Versorgung Leistungen bezahlt bekommt, von denen ein GKV-Versicherter nur träumen kann. Egal, wie hoch die Eigenbeteiligung dieses Personenkreises ist, zahlen sie unter dem Strich für Ihre Gesundheitsversorgung immer noch weniger, als ein GKV-Versicherter mit vergleichbarem Einkommen.
Wenn sich bei mir ein Beihilfeempfänger über seine Zuzahlung beschwert, rate ich ihm, sich entweder persönlich beim Bundesministerium des Innern über die Höhe der Beihilfehöchstsätze zu beschweren oder sich an den deutschen Beamtenbund zu wenden, damit dieser sich in dieser Richtung bemüht.
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silvia43 schrieb:
Ja und lt Rz. 10 x MLD 45 und 10x MT und 10 x HL muss Sie doch tatsächlich 140 Euro aus eigener Kasse zahlen und das bei Mamma Ca und sonstigen Beschwerden ! Mir wäre mir das meine Gesundheit wert !!!! Es ist zum Kotzen. So das musste jetzt mal deutlich gesagt werden. Jetzt will Sie die Beh. nur noch einmal /Woche damit es gestreckt wird ! Ergo ist Ihre Gesundheit -nicht meine oder die der Praxis !
"Da der medizinisch-therapeutischen Erfolg mit 1x wöchentlich nicht gewährleistet werden kann, bin ich leider gezwungen die weitere Behandlung abzulehnen."
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@silvia43 Du MUSST sie nicht behandeln. 😉
"Da der medizinisch-therapeutischen Erfolg mit 1x wöchentlich nicht gewährleistet werden kann, bin ich leider gezwungen die weitere Behandlung abzulehnen."
da wäre ich auf die Reaktion dieser Pati gespannt...schönen Sonntag
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JürgenK schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij
da wäre ich auf die Reaktion dieser Pati gespannt...schönen Sonntag
Zitat: "Egal, wie hoch die Eigenbeteiligung dieses Personenkreises ist, zahlen sie unter dem Strich für Ihre Gesundheitsversorgung immer noch weniger, als ein GKV-Versicherter mit vergleichbarem Einkommen".
Diese Aussage kann ich so in ihrer Absolutheit nicht unkommentiert stehen lassen. Denn sowohl für die Erstattungen über die Beihilfe wie auch für die Beitragshöhe zur privaten KV spielt im Gegensatz zur GKV das Einkommen des Beamten überhaupt keine Rolle. Egal, ob er 3.000 € in den niederen Einkommensgruppen oder 12.000 € brutto in den Spitzenämtern im Monat verdient. Für Familienangehörige fallen, soweit nicht in der GKV, zusätzliche Beiträge zur PKV an (ab dem dritten Kind besteht Beitragsfreiheit), Befreiungen von Zuzahlungen (z. B. für Kinder, Jugendliche) gibt es nicht. D. h., bei den Beamten im einfachen auch im mittleren Dienst ist die finanzielle Belastung für die Gesundheitsversorgung in vielen Fällen (je nach Familiensituation und Dienstaltersstufe/Eingruppierung) höher als es in der GKV wäre.
Als Beamter endet mein "Mitleid" aber ab den Gehaltsstufen A10 ff.
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GüSta schrieb:
@MikeL
Zitat: "Egal, wie hoch die Eigenbeteiligung dieses Personenkreises ist, zahlen sie unter dem Strich für Ihre Gesundheitsversorgung immer noch weniger, als ein GKV-Versicherter mit vergleichbarem Einkommen".
Diese Aussage kann ich so in ihrer Absolutheit nicht unkommentiert stehen lassen. Denn sowohl für die Erstattungen über die Beihilfe wie auch für die Beitragshöhe zur privaten KV spielt im Gegensatz zur GKV das Einkommen des Beamten überhaupt keine Rolle. Egal, ob er 3.000 € in den niederen Einkommensgruppen oder 12.000 € brutto in den Spitzenämtern im Monat verdient. Für Familienangehörige fallen, soweit nicht in der GKV, zusätzliche Beiträge zur PKV an (ab dem dritten Kind besteht Beitragsfreiheit), Befreiungen von Zuzahlungen (z. B. für Kinder, Jugendliche) gibt es nicht. D. h., bei den Beamten im einfachen auch im mittleren Dienst ist die finanzielle Belastung für die Gesundheitsversorgung in vielen Fällen (je nach Familiensituation und Dienstaltersstufe/Eingruppierung) höher als es in der GKV wäre.
Als Beamter endet mein "Mitleid" aber ab den Gehaltsstufen A10 ff.
Abgesehen davon, nutze ich persönlich meine kostbare Zeit lieber für Patienten mit ausreichender Compliance. Und das habe ich in meinem ganzen Berufsleben so gehandhabt, egal wieviel Geld ich an einem bestimmten Patienten verdienen könnte.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@JürgenK Tja, manchmal muss man klare Worte sprechen!
Abgesehen davon, nutze ich persönlich meine kostbare Zeit lieber für Patienten mit ausreichender Compliance. Und das habe ich in meinem ganzen Berufsleben so gehandhabt, egal wieviel Geld ich an einem bestimmten Patienten verdienen könnte.
Rechnet man alle Leistungen in den Gesamtsaldo mit hinein, die ein beihilfeberechtigter Beamter bei egal welchem Einkommen aus dem Gesundheitssystem beziehen kann, fährt dieser unter dem Strich immer besser, als ein GKV-Versicherter. Wenn ich da allein an die enormen Kosten für Kieferothopädie denke, die wir für unsere Kinder als GKV-Versicherte aus der eigenen Tasche zahlen durften, kommen da Beträge zusammen, für die sich ein Beamter mit Familie für mehrere Jahre seine PKV finanzieren kann. Wenn der GKV-Versicherte dann mal zum Orthopäden muss, werden ihm regelmäßig IGeL angedreht, die er aus eigener Tasche zahlen muss, den den Beamten jedoch erstattet werden, obwohl sie völlig wirkungslos sind.
Hinzu kommt, dass GKV-Patienten aktuell vielerorts auf Facharzttermine monatelang warten müssen, während die Beihilfeberechtigten gefragt werden, ob sie am nächsten Tag lieber Vormittags oder lieber Nachmittags kommen möchten.
Patienten mit operierter VKB-Ruptur bekommen bei uns derzeit nur 6 x KG mit zwei bis drei gleichlautenden Folgerezepten. Privatpatienten und Beihilfeberechtigte können wir bei dieser Diagnose bis zur vollen Wiedereingliederung in den Sport begleiten, wobei einzelne Behandlungseinheiten bis zu zwei volle Stunden dauern können.
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MikeL schrieb:
@GüSta
Rechnet man alle Leistungen in den Gesamtsaldo mit hinein, die ein beihilfeberechtigter Beamter bei egal welchem Einkommen aus dem Gesundheitssystem beziehen kann, fährt dieser unter dem Strich immer besser, als ein GKV-Versicherter. Wenn ich da allein an die enormen Kosten für Kieferothopädie denke, die wir für unsere Kinder als GKV-Versicherte aus der eigenen Tasche zahlen durften, kommen da Beträge zusammen, für die sich ein Beamter mit Familie für mehrere Jahre seine PKV finanzieren kann. Wenn der GKV-Versicherte dann mal zum Orthopäden muss, werden ihm regelmäßig IGeL angedreht, die er aus eigener Tasche zahlen muss, den den Beamten jedoch erstattet werden, obwohl sie völlig wirkungslos sind.
Hinzu kommt, dass GKV-Patienten aktuell vielerorts auf Facharzttermine monatelang warten müssen, während die Beihilfeberechtigten gefragt werden, ob sie am nächsten Tag lieber Vormittags oder lieber Nachmittags kommen möchten.
Patienten mit operierter VKB-Ruptur bekommen bei uns derzeit nur 6 x KG mit zwei bis drei gleichlautenden Folgerezepten. Privatpatienten und Beihilfeberechtigte können wir bei dieser Diagnose bis zur vollen Wiedereingliederung in den Sport begleiten, wobei einzelne Behandlungseinheiten bis zu zwei volle Stunden dauern können.
Was haben Deine jetzt nachgereichten Ausführungen inhaltlich und qualitativ mit meinen Anmerkungen zu Deiner oben zitierten pauschalen und damit letztlich undifferenzierten Aussage "Egal, wie hoch die Eigenbeteiligung dieses Personenkreises ist, zahlen sie unter dem Strich für Ihre Gesundheitsversorgung immer noch weniger, als ein GKV-Versicherter mit vergleichbarem Einkommen" und somit mit der individuellen finanziellen Belastung für die eigene Gesundheitsversorgung bei GK-Versicherten und Beamten zu tun?
1) Doch nicht Deine persönlichen Erfahrungen mit kieferorthopädischen Leistungen für Deine GKV-Kinder? Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen nach meiner Kenntnis für diesen Personenkreis (bis 18 Jahre) immer die medizinisch notwendigen Behandlungen (d. h. ab Status K3). Dabei sind für die Mundhygiene und Zahngesundheit bei den "Fehlbildungsstadien" K1 und K2 nach Kassenansicht kieferorthopädische Behandlungen aus medizinischer Sicht nicht erforderlich. Auch die Beihilfe übernimmt lt. ihren Vorschriften nur die medizinisch notwendigen Behandlungen, wobei die Praxis der Beihilfe bei der Beurteilung des immer vorzulegenden Heil- und Kostenplans evtl. etwas laxer sein könnte als bei der GKV.
2) Doch nicht die Inanspruchnahme bzw . Nicht-Inanspruchnahme medizinisch eindeutig nicht notwendiger IGeL? Welche finanzielle Gewichtung willst Du diesem Umstand beimessen?
3) Doch nicht die oft zu beobachtenden unterschiedlichen Wartezeiten bei (Fach)Ärzten? Welche finanzielle Gewichtung willst Du diesem Umstand beimessen?
4) Doch nicht das Verordnungsverhalten des Arztes, der bekanntermaßen das medizinisch Notwendige verschreiben muß und dies auch zu Lasten der GKV wie auch der PKV und der Beihilfe darf? Welche finanzielle Gewichtung willst Du dem Umstand beimessen, dass Ärzte bei Beamten über das Maß des medizinisch Notwendigen hinaus verordnen? Nach unseren Erfahrungen geschieht dies gleichermaßen bei gesetzlich Versicherten und sei es über das Ärzte-Hopping.
Abgesehen davon, ich schätze die aller-allermeisten Deiner Beiträge hier im Forum.
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GüSta schrieb:
@MikeL
Was haben Deine jetzt nachgereichten Ausführungen inhaltlich und qualitativ mit meinen Anmerkungen zu Deiner oben zitierten pauschalen und damit letztlich undifferenzierten Aussage "Egal, wie hoch die Eigenbeteiligung dieses Personenkreises ist, zahlen sie unter dem Strich für Ihre Gesundheitsversorgung immer noch weniger, als ein GKV-Versicherter mit vergleichbarem Einkommen" und somit mit der individuellen finanziellen Belastung für die eigene Gesundheitsversorgung bei GK-Versicherten und Beamten zu tun?
1) Doch nicht Deine persönlichen Erfahrungen mit kieferorthopädischen Leistungen für Deine GKV-Kinder? Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen nach meiner Kenntnis für diesen Personenkreis (bis 18 Jahre) immer die medizinisch notwendigen Behandlungen (d. h. ab Status K3). Dabei sind für die Mundhygiene und Zahngesundheit bei den "Fehlbildungsstadien" K1 und K2 nach Kassenansicht kieferorthopädische Behandlungen aus medizinischer Sicht nicht erforderlich. Auch die Beihilfe übernimmt lt. ihren Vorschriften nur die medizinisch notwendigen Behandlungen, wobei die Praxis der Beihilfe bei der Beurteilung des immer vorzulegenden Heil- und Kostenplans evtl. etwas laxer sein könnte als bei der GKV.
2) Doch nicht die Inanspruchnahme bzw . Nicht-Inanspruchnahme medizinisch eindeutig nicht notwendiger IGeL? Welche finanzielle Gewichtung willst Du diesem Umstand beimessen?
3) Doch nicht die oft zu beobachtenden unterschiedlichen Wartezeiten bei (Fach)Ärzten? Welche finanzielle Gewichtung willst Du diesem Umstand beimessen?
4) Doch nicht das Verordnungsverhalten des Arztes, der bekanntermaßen das medizinisch Notwendige verschreiben muß und dies auch zu Lasten der GKV wie auch der PKV und der Beihilfe darf? Welche finanzielle Gewichtung willst Du dem Umstand beimessen, dass Ärzte bei Beamten über das Maß des medizinisch Notwendigen hinaus verordnen? Nach unseren Erfahrungen geschieht dies gleichermaßen bei gesetzlich Versicherten und sei es über das Ärzte-Hopping.
Abgesehen davon, ich schätze die aller-allermeisten Deiner Beiträge hier im Forum.
Nicht böse sein, dass ich jetzt nicht ausführlich auf deine Äußerungen eingehe, weil ich keine Endlos-Spirale zu diesem Thema andrehen möchte. Ich wünsche Dir einen schönen und erholsamen Sonntagabend!
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MikeL schrieb:
@GüSta
Nicht böse sein, dass ich jetzt nicht ausführlich auf deine Äußerungen eingehe, weil ich keine Endlos-Spirale zu diesem Thema andrehen möchte. Ich wünsche Dir einen schönen und erholsamen Sonntagabend!
Nicht neidisch sein, für mich geht es seit 9 Jahren als Pensionär fast tagtäglich und nicht nur am Wochenende recht erholsam zu.
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GüSta schrieb:
@MikeL
Nicht neidisch sein, für mich geht es seit 9 Jahren als Pensionär fast tagtäglich und nicht nur am Wochenende recht erholsam zu.
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Eva schrieb:
@GüSta" ...als Pensionär..." : da weißte Bescheidwink
zumindest in diesem Bereich und seit 1981 auch ein wenig, was das verwaltungs/bürotechnische sowie das "hausmeistern" einer kleineren "familieneigenen" Physiotherapiepraxis betrifftsunglasses
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GüSta schrieb:
@Eva
zumindest in diesem Bereich und seit 1981 auch ein wenig, was das verwaltungs/bürotechnische sowie das "hausmeistern" einer kleineren "familieneigenen" Physiotherapiepraxis betrifftsunglasses
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Problem beschreiben
silvia43 schrieb:
Guten Morgen liebe Kollegen, vorweg meine Post Pat. sind in der Praxis alle Privatpatienten mit Behandlungsvertrag.
Nun kam aber doch eine Patientin die meinte Sie sei Post B und bekäme etliches weniger erstattet. Meine Frage an euch:
Post B wie liegen die Tarife ? hier geht es speziell um MLD 45 und MT . Dieses ist rein interessenhalber wie diese Preise sind!
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