ASKLEPIOS Als einer der größten
privaten Klinikbetreiber in
Deutschland verstehen wir uns als
Begleiter unserer Patient:innen –
und als Partner unserer
Mitarbeitenden. Wir bringen
zusammen, was zusammengehört:
Nähe und Fortschritt, Herzlichkeit
und hohe Ansprüche, Teamwork und
Wertschätzung, Menschen und
Innovationen.
Asklepios Klinik Triberg
Wir sind eine Fachklinik für
Innere Medizin und Onkologie in der
Rehabilitations- sowie
Anschlussheilbehandlungen nach
unseren Therapiekonzep...
privaten Klinikbetreiber in
Deutschland verstehen wir uns als
Begleiter unserer Patient:innen –
und als Partner unserer
Mitarbeitenden. Wir bringen
zusammen, was zusammengehört:
Nähe und Fortschritt, Herzlichkeit
und hohe Ansprüche, Teamwork und
Wertschätzung, Menschen und
Innovationen.
Asklepios Klinik Triberg
Wir sind eine Fachklinik für
Innere Medizin und Onkologie in der
Rehabilitations- sowie
Anschlussheilbehandlungen nach
unseren Therapiekonzep...
was bedeutet dieses Urteil eigentlich für angestellte PT`s mit Osteo-Ausbildung, die den Voll-HP haben und, in einer PT-Praxis Osteo auf ärztl. VO machen?
In der Praxis dürfen sie ja auf ärztl. VO "nur" als PT`s arbeiten, wenn sie dort als HP`s arbeiten müssten sie selbständig sein und mit eigenen Toiletten , Eingängen und/oder Behandlungstagen oder oder wie auch immer das Procedere ist.
D.h. der HP kommt ja für Angestellt sozusagen garnicht zum "Vorschein".
Ich hoffe, ihr versteht meine Frage.
LG
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo,
was bedeutet dieses Urteil eigentlich für angestellte PT`s mit Osteo-Ausbildung, die den Voll-HP haben und, in einer PT-Praxis Osteo auf ärztl. VO machen?
In der Praxis dürfen sie ja auf ärztl. VO "nur" als PT`s arbeiten, wenn sie dort als HP`s arbeiten müssten sie selbständig sein und mit eigenen Toiletten , Eingängen und/oder Behandlungstagen oder oder wie auch immer das Procedere ist.
D.h. der HP kommt ja für Angestellt sozusagen garnicht zum "Vorschein".
Ich hoffe, ihr versteht meine Frage.
LG
voll Hp dürfen nicht auf Rezept von einem Arzt arbeiten. Das ist nicht erlaubt. Ein Physio ohne Voll Hp darf keine Osteopathie abgeben. Du darfst keinen HP einstellen und dann mit der Kasse abrechnen. An Deiner Stelle würde ich mal dringend mit Deinem zuständigen Gesundheitsamt reden da nach meiner Ansicht was gar nicht stimmen kann und das ganz schnell bevor das Ärger gibt.
Gefällt mir
als PT angestellt
mit Osteo-Ausbildung
Voll-HP-Schein vorhanden
es kommt ein Privat-Rezept über Osteopathie
ich behandele (und da ich dieses in der Praxis tue, in der ich als PT angestellt bin, tue ich es als PT)
Praxis-Inhaber stellt die Rechnung
In dieser Funktion bin ich PT und darf also keine Osteo
habe aber den HP-Schein und darf Osteo...
Jetzt verständlich?
Danke
(Übrigens, z.B. die Knappschaft übernimmt Osteo nur wenn es entweder ein Arzt oder ein Physio abgibt, nicht aber ein HP...)
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Anonymer Teilnehmer schrieb:
Also nochmal:
als PT angestellt
mit Osteo-Ausbildung
Voll-HP-Schein vorhanden
es kommt ein Privat-Rezept über Osteopathie
ich behandele (und da ich dieses in der Praxis tue, in der ich als PT angestellt bin, tue ich es als PT)
Praxis-Inhaber stellt die Rechnung
In dieser Funktion bin ich PT und darf also keine Osteo
habe aber den HP-Schein und darf Osteo...
Jetzt verständlich?
Danke
(Übrigens, z.B. die Knappschaft übernimmt Osteo nur wenn es entweder ein Arzt oder ein Physio abgibt, nicht aber ein HP...)
redvine
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
redvine schrieb:
Richtig, Probleme ohne Ende. Der Voll-HP müsste beim Gesundheitsamt gemeldet sein, versichert sein als Voll-HP, … Arbeitsvertrag als HP und PT? Konflikt mit den Krankenkassen, da auch Voll-HP angeboten wird? Diese Fragen werden wohl wieder durch die Praxis geklärt werden müssen: Abmahnungen, Gerichte …
redvine
Nach dem Urteil darf keine Kasse eigentich osteopathie durch einen Physio abgegeben nicht bezahlen. Die Krankekassen zahlen natürlich keine Osteopathie abgegeben durch HP. Das war schon immer so.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
paul849 schrieb:
Einfach Gesundheitsamt anrufen. Die werden Euch genau sagen das Osteopathie nur durch HP oder Arzt geht. Das Urteil ist doch wohl deutlich genug. Ich verstehe nicht warum hier jeder versucht sein eigenes Süppchen zu kochen und sich irgend einen freischein zu bekommen. Schreibt doch mal hier was Euch das Gesundheitsant Euch gesagt hat. Ich habe den Eindruck das sich da wohl keiner traut oder aangst auf zu fallen. Das Gesundheitsamt ist die eizigste Einrichtung die Euch die richtige Antwort gibt und das kann nur sein was ich schon beschrieben habe. Poste doch morgen mal was das Gesundheitsamt gesagt hat.
Nach dem Urteil darf keine Kasse eigentich osteopathie durch einen Physio abgegeben nicht bezahlen. Die Krankekassen zahlen natürlich keine Osteopathie abgegeben durch HP. Das war schon immer so.
redvine
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
redvine schrieb:
Bedeutet letztendlich, dass in PT-Praxen keine Osteopathie mehr abgegeben werden kann.
redvine
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
paul849 schrieb:
Richtig das sagt das Gesetz ! Das ist eigentlich schon immer so gewesen.
Wer heilt hat Recht .
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
friesenstorch schrieb:
Was soll das ? Warum möchte jeder seine Behandlung unbedingt Osteopathie nennen ? Es ist doch völlig irrelevant . Wichtig ist der Patient ist zufrieden , sagt es weiter und bezahlt .Also alles das machen was der Masseur darf oder mit HP - Physio zusätzlich das was der PT darf .
Wer heilt hat Recht .
Habe eine eigene Praxis unter dem Label Voll-HP
UND
bin als PT angestellt + s.o.
und es gibt nicht wenige, die so unterwegs sind wie ich, denn sie sind dabei den Ausweg aus der PT-Hölle zu finden.
Ich habe extrem unwillig diesen HP-Schein gemacht, habe viele Vorurteile gg HP`s (die auch immer wieder bestätigt werden) und bin eigentlich mit ganzem Herzen PT.
Deshalb finde ich es auch ok, daß diese Werbemaßnahme Osteo per Rezept jetzt wahrscheinlich wieder ausgeschlichen wird.
(Wenn das nur mal endlich zur Konsquenz hätte, daß die PT-Vergütung auf ein menschliches Maß steigt. Aber da können wir lange warten, meine Befürchtung.)
Alles ein großer Witz das Ganze...
Haltet durch!
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Anonymer Teilnehmer schrieb:
Bin als Voll-HP beim Gesundheitsamt gemeldet und als Voll-HP und PT versichert.
Habe eine eigene Praxis unter dem Label Voll-HP
UND
bin als PT angestellt + s.o.
und es gibt nicht wenige, die so unterwegs sind wie ich, denn sie sind dabei den Ausweg aus der PT-Hölle zu finden.
Ich habe extrem unwillig diesen HP-Schein gemacht, habe viele Vorurteile gg HP`s (die auch immer wieder bestätigt werden) und bin eigentlich mit ganzem Herzen PT.
Deshalb finde ich es auch ok, daß diese Werbemaßnahme Osteo per Rezept jetzt wahrscheinlich wieder ausgeschlichen wird.
(Wenn das nur mal endlich zur Konsquenz hätte, daß die PT-Vergütung auf ein menschliches Maß steigt. Aber da können wir lange warten, meine Befürchtung.)
Alles ein großer Witz das Ganze...
Haltet durch!
--> Wie krank ist das denn?? Wer mach denn so was???
Erklärung: Das ist so, als wenn ein Voll HP im Rettungsdienst als Rettungsassistent arbeitet. Dann darf er im Einsatz das tun, was ein RA darf. Fertig. Für Ärzte gilt im Übrigen das Selbe. Ein approbierter Arzt, welcher auch (von früher) RA ist und als dieser Auf dem RTW sitzt, darf keine ärztlichen Maßnahmen durchführen.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Bernie schrieb:
"was bedeutet dieses Urteil eigentlich für angestellte PT`s mit Osteo-Ausbildung, die den Voll-HP haben und, in einer PT-Praxis Osteo auf ärztl. VO machen? "
--> Wie krank ist das denn?? Wer mach denn so was???
Erklärung: Das ist so, als wenn ein Voll HP im Rettungsdienst als Rettungsassistent arbeitet. Dann darf er im Einsatz das tun, was ein RA darf. Fertig. Für Ärzte gilt im Übrigen das Selbe. Ein approbierter Arzt, welcher auch (von früher) RA ist und als dieser Auf dem RTW sitzt, darf keine ärztlichen Maßnahmen durchführen.
Das war jetzt die ganze Zeit gang und gäbe, seit es diese Werbemaßnahmen "Osteo für gesetzlich Versicherte" gibt.
PT`s die Osteo`s sind und ein Osteo-Rezept eines Arztes vorliegen hatten behandelten gesetzlich Versicherte, die anschließend das Geld von ihrer Kasse teilweise oder komplett erstattet bekamen.
Jetzt ist festgestellt worden, daß sie den HP-Schein benötigen.
Ich habe diesen und bin aber angestellt.
Letztes Mal, daß ich meine Frage erklärt habe.
Ist aber eh alles wurscht und piepsegal.
Buon giorno
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Anonymer Teilnehmer schrieb:
"--> Wie krank ist das denn?? Wer mach denn so was???"
Das war jetzt die ganze Zeit gang und gäbe, seit es diese Werbemaßnahmen "Osteo für gesetzlich Versicherte" gibt.
PT`s die Osteo`s sind und ein Osteo-Rezept eines Arztes vorliegen hatten behandelten gesetzlich Versicherte, die anschließend das Geld von ihrer Kasse teilweise oder komplett erstattet bekamen.
Jetzt ist festgestellt worden, daß sie den HP-Schein benötigen.
Ich habe diesen und bin aber angestellt.
Letztes Mal, daß ich meine Frage erklärt habe.
Ist aber eh alles wurscht und piepsegal.
Buon giorno
Weiter geht es mit der Problematik, dass ein Voll-HP in einer GKV-Praxis durch die Rahmenverträge ausgeschlossen sind. Hierfür wird die Räumliche oder Zeitliche Trennung relevant. es gibt einzelfallentscheidungen wo ein abschliessbares Zimmer genügte. Das aber wurde komplett aus der zulassung mit der GKV entfernt und durfte nicht mehr als PT-Raum genutzt werden. Hier wird zusätzlich die Regelung der gleichzeitig tätigen Mitarbeiter angeschnitten.
Weiter geht es damit, dass der Praxisinhaber in der Regel auf Basis der Freiberuflichkeit die Praxis betreibt. Hier sind die Umsätze durch den HP (übrigens auch die eines Sektoralen HP) nicht freiberuflicher Natur und müssen in der Steuererklärung anders behandelt werden. Achtung hier droht die Infektionstheorie!!!
Fazit:
Als Voll-HP kannst du in einer GKV-Praxis weder als Angestellter noch als freier Mitarbeiter tätig werden. Es wird immer die Zulassung oder das Arbeitsrecht oder das Steuerrecht negativ tangiert!
MFG
Meitao
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Meitao schrieb:
Die Problematik beginnt mit der Tatsache, dass du nicht zwei Arbeitsverträge mit ein und deselben Arbeitgeber haben darfst. Hier würde aber ein zweiter notwendig werden. Der, dass du als HP angestellt bist.
Weiter geht es mit der Problematik, dass ein Voll-HP in einer GKV-Praxis durch die Rahmenverträge ausgeschlossen sind. Hierfür wird die Räumliche oder Zeitliche Trennung relevant. es gibt einzelfallentscheidungen wo ein abschliessbares Zimmer genügte. Das aber wurde komplett aus der zulassung mit der GKV entfernt und durfte nicht mehr als PT-Raum genutzt werden. Hier wird zusätzlich die Regelung der gleichzeitig tätigen Mitarbeiter angeschnitten.
Weiter geht es damit, dass der Praxisinhaber in der Regel auf Basis der Freiberuflichkeit die Praxis betreibt. Hier sind die Umsätze durch den HP (übrigens auch die eines Sektoralen HP) nicht freiberuflicher Natur und müssen in der Steuererklärung anders behandelt werden. Achtung hier droht die Infektionstheorie!!!
Fazit:
Als Voll-HP kannst du in einer GKV-Praxis weder als Angestellter noch als freier Mitarbeiter tätig werden. Es wird immer die Zulassung oder das Arbeitsrecht oder das Steuerrecht negativ tangiert!
MFG
Meitao
das bedeutet das man sich selbstständig machen müsste als HP???
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
ptdirk schrieb:
Hallo
das bedeutet das man sich selbstständig machen müsste als HP???
MFG
Meitao
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Meitao schrieb:
Entweder Selbstständig oder als angestellter HP und Physiotherapeut in einer reinen Privatpraxis!
MFG
Meitao
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
ptdirk schrieb:
Danke Meitao
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Anonymer Teilnehmer schrieb:
Danke Meitao
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Jessica Herwig schrieb:
Wieso ist der Umsatz als HP anders zu behandeln. Hier ändert sich doch nichts an der Steuerpflicht!?
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Bernie schrieb:
Danke Anonymer teilnehmer, dass Du mich aufs Laufende gebracht hast :confused: :kissing_closed_eyes: :clap:
MFG
Meitao
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Meitao schrieb:
Die erbrachten umsätze des Heilpraktikers als auch des sektoralen Heilpraktikers sind der freiberuflichen Tätigkeit des Praxisinhabers nicht mehr zuzuordnen. Denn die freiberuflichkeit entsteht hier bei den angestellten dadurch, dass der "Stempel" des Praxisinhabers sozusagen auf der art und weise der Behandlung liegt. Der sektorale als auch Voll-Heilpraktiker arbeitet aber eigenverantwortlich und kann/darf diese Eigenschaft nicht abgeben.
MFG
Meitao
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
paul849 schrieb:
Die Fragestellung ist schon verwirrend. Aber mann kann daraus erkennen das ihr euch mit der Gesetzeslage nicht auseinander gesetzt habt.
voll Hp dürfen nicht auf Rezept von einem Arzt arbeiten. Das ist nicht erlaubt. Ein Physio ohne Voll Hp darf keine Osteopathie abgeben. Du darfst keinen HP einstellen und dann mit der Kasse abrechnen. An Deiner Stelle würde ich mal dringend mit Deinem zuständigen Gesundheitsamt reden da nach meiner Ansicht was gar nicht stimmen kann und das ganz schnell bevor das Ärger gibt.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
redbi schrieb:
Auch auf Rezept ist Osteo nicht möglich, ohne Voll-HP.
Mein Profilbild bearbeiten