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eines kollegialen Teams mit hohem
Anspruch sein? Du bist bereit, als
Berufsanfänger/in oder als
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Deine Empathie einzubringen?
Wir freuen uns, Dich ab sofort oder
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Minijobber bei uns begrüßen zu
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Die Praxis im Innenhof liegt ruhig
und zentral gelegen und verfügt
über großzügige, helle Räume
mit Ausblick in den grünen
Innenhof.
Unsere Schwerpunkte liegen vor a...
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gestern rief mich der Sohn einer Patientin an und meinte seine Frau hat einen Stapel Quittungen gefunden über Physio Zuzahlungen. Ob mir denn nicht bekannt sei das die Patientin seit 2022 (😳😳) befreit ist?
Die Patientin leidet weder an Demenz noch an anderen offensichtlichen geistigen Ausfällen und selbstverständlich erkundige ich mich bei allen meinen Patienten am Jahres Anfang ob die inzwischen befreit sind. Die Patientin meinte immer sie muss zahlen.
Inzwischen ist natürlich alles versteuert…
Habe mir per Email die Befreiungsausweise zukommen lassen. Ab 2023 ist sie tatsächlich befreit.
Wie würdet ihr mit der Situation umgehen? 🫢
Merci für Infos und Meinungen …
es grüßt Ulrike
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MfG
JürgenK ;)
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JürgenK schrieb:
Der Patient kann sich die Zuzahlung bei seiner KK zurück holen ...natürlich nur mit den Quittungen als Nachweis... und nicht bei dir
MfG
JürgenK ;)
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UlrikeSchulze schrieb:
Ahhhhh ☀️☀️☀️☀️ danke dir für Info 🤸🏽♀️🫶🏼🙋🏻♀️
§ 8 Abs. 2 BRV
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@UlrikeSchulze Patient soll sich an der Kasse zwecks Rückerstattung wenden. Für uns ist das Kreuz auf der VO laut Vertrag bindend. Eine Zuzahlungsbefreiung zu berücksichtigen ist daher erst ab Vorlage des gültigen Befreiungsausweises für noch nicht abgerechnete Verordnungen möglich.
Versicherte haben gesetzliche Zuzahlung zu leisten, wenn sie das 18. Lebensjahr vollendet haben und nicht von dieser nach § 62 SGB V befreit sind. Der Status der Zuzahlungspflicht (zuzahlungspflichtig ja/nein) ist dem Verordnungsvordruck zu entnehmen. Der auf der Verordnung angegebene Status ist für den Leistungserbringer und die Krankenkasse bindend. Dies gilt nicht, wenn eine zum jeweiligen Leistungszeitpunkt gültige Befreiungsbescheinigung der zuständigen Krankenkasse vorgelegt wird.
§ 8 Abs. 2 BRV
Und…ach ja…das Kreuz auf der VO…puh…🤦🏻♀️
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UlrikeSchulze schrieb:
♥️ Vielen Dank für die Info mit dazugehörigem Paragraphen, lieber Lars.
Und…ach ja…das Kreuz auf der VO…puh…🤦🏻♀️
weißt du auch zufällig inwieweit das rückwirkend zurück gefordert werden kann? hab aus unerklärlichen gründen 3 jahre im kopf, aber darauf würde ich mich rechtlich gar nicht verlassen :)
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Alex Moro schrieb:
@JürgenK
weißt du auch zufällig inwieweit das rückwirkend zurück gefordert werden kann? hab aus unerklärlichen gründen 3 jahre im kopf, aber darauf würde ich mich rechtlich gar nicht verlassen :)
leider nein...dies erfährt er aber ganz schnell bei seiner KK
MfG
JürgenK ;)
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JürgenK schrieb:
@Alex Moro
leider nein...dies erfährt er aber ganz schnell bei seiner KK
MfG
JürgenK ;)
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Problem beschreiben
UlrikeSchulze schrieb:
Hallo Leute
gestern rief mich der Sohn einer Patientin an und meinte seine Frau hat einen Stapel Quittungen gefunden über Physio Zuzahlungen. Ob mir denn nicht bekannt sei das die Patientin seit 2022 (😳😳) befreit ist?
Die Patientin leidet weder an Demenz noch an anderen offensichtlichen geistigen Ausfällen und selbstverständlich erkundige ich mich bei allen meinen Patienten am Jahres Anfang ob die inzwischen befreit sind. Die Patientin meinte immer sie muss zahlen.
Inzwischen ist natürlich alles versteuert…
Habe mir per Email die Befreiungsausweise zukommen lassen. Ab 2023 ist sie tatsächlich befreit.
Wie würdet ihr mit der Situation umgehen? 🫢
Merci für Infos und Meinungen …
es grüßt Ulrike
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