Schwerpunktpraxis für
orthopädische, neurologische,
respiratorische Krankheitsbilder
und Beschwerden bei Säuglingen,
Kindern und Erwachsenen
Stellenbeschreibung
Was erwartet dich?
- Attraktives Grundgehalt von 3.100
€ - 3400 brutto monatlich
- Monatliche Leistungsprämien bis
zu 400 €
- 13. Monatsgehalt als
zusätzlicher Bonus
- Betriebliche Altersvorsorge zur
Absicherung der Zukunft
- 30 Urlaubstage für eine
ausgewogene Work-Life-Balance
- Jobticket zur Unterstützung der
...
orthopädische, neurologische,
respiratorische Krankheitsbilder
und Beschwerden bei Säuglingen,
Kindern und Erwachsenen
Stellenbeschreibung
Was erwartet dich?
- Attraktives Grundgehalt von 3.100
€ - 3400 brutto monatlich
- Monatliche Leistungsprämien bis
zu 400 €
- 13. Monatsgehalt als
zusätzlicher Bonus
- Betriebliche Altersvorsorge zur
Absicherung der Zukunft
- 30 Urlaubstage für eine
ausgewogene Work-Life-Balance
- Jobticket zur Unterstützung der
...
Vielleicht lohnt sich mal der Blick über den Tellerrand hinaus, wie läuft das bei Ärzten ab.
Seit TVSG gibt es hier zB. für Behandlungstermine innerhalb der Praxis:
Für Behandlungen die schnell erfolgen (Innerhalb 1 Woche) einen Zuschlag von 50 % !!!
Oder immerhin innerhalb der ersten 4 Wochen noch 20%Zuschlag !!!!
Für eine Erfolgreiche Weitervermittlung eines Termines beim Kollegen 10 Euro !!!
(§87 Absatz 2b....)
Ein Modell, das zB. auch für die Physiotherapie durchaus überlegenswert wäre, warum geht so etwas bei uns nicht ?
Muss es erst Schadensersatz Klagen von Versicherten gegenüber der Krankenkassen geben ?
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kvet schrieb:
Huch, davon wusste ich gar nichts. Eine interessanter Vorschlag.
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pt ani schrieb:
Uh, da geht das.. Super Idee!
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Schippi schrieb:
Zuschläge sind aber gemeint bei der schnellen Vermittlung vom Hausarzt zum Facharzt!
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Foka18 schrieb:
Davon scheinen die Ärzte in Dresden nichts zu wissen.Dort heißt es fast generell beim Facharzt:"Wir nehmen keine neuen Patienten mehr an".Und Akutsprechstunden sind eine Seltenheit...Ach ich vergass:Ohne Überweisungsschein durch den Hausarzt geht gar nichts.....
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Problem beschreiben
Supermann schrieb:
Sehr häufig wird über die bestehenden Wartezeiten, vor allem bei Hausbesuchen geklagt.
Vielleicht lohnt sich mal der Blick über den Tellerrand hinaus, wie läuft das bei Ärzten ab.
Seit TVSG gibt es hier zB. für Behandlungstermine innerhalb der Praxis:
Für Behandlungen die schnell erfolgen (Innerhalb 1 Woche) einen Zuschlag von 50 % !!!
Oder immerhin innerhalb der ersten 4 Wochen noch 20%Zuschlag !!!!
Für eine Erfolgreiche Weitervermittlung eines Termines beim Kollegen 10 Euro !!!
(§87 Absatz 2b....)
Ein Modell, das zB. auch für die Physiotherapie durchaus überlegenswert wäre, warum geht so etwas bei uns nicht ?
Muss es erst Schadensersatz Klagen von Versicherten gegenüber der Krankenkassen geben ?
Die Kassen haben noch nicht mitbekommen, dass es auch in der Physio massiv hakt.
Deshalb alle Patienten die keinen Termin haben zur Kasse schicken mit dem Hinweis
Sicherungsstellungsauftrag
Nach dem Terminservice und Versorgungsgesetz
kurz TSVG
Sozialgesetzbuch (SGB) (V) fünfte Buch -
§ 13 Kostenerstattung
….......Absatz
Konnte die Krankenkasse eine unaufschiebbare Leistung nicht rechtzeitig erbringen oder hat sie eine Leistung zu Unrecht abgelehnt und sind dadurch Versicherten für die selbst beschaffte Leistung Kosten entstanden, sind diese von der Krankenkasse in der entstandenen Höhe zu erstatten, soweit die Leistung notwendig war.
Sozialgesetzbuch (SGB) (V) Fünftes Buch-
§ 2 Leistungen
Die Krankenkassen stellen den Versicherten die im Dritten Kapitel genannten Leistungen unter Beachtung des Wirtschaftlichkeitsgebots (§ 12) zur Verfügung, soweit diese Leistungen nicht der Eigenverantwortung der Versicherten zugerechnet werden.
Behandlungsmethoden, Arznei- und Heilmittel der besonderen Therapierichtungen sind nicht ausgeschlossen.
Sollten Sie bei Ihrer Kasse nicht weiterkommen, hier die
Beschwerdestelle für Versicherte
Startseite - www.bundesamtsozialesicherung
ganz unten ist ein Beschwerdeformular
Viel Erfolg
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eim schrieb:
Das bedeutet ja das Patienten im Umkehrschluss sich ja private KG geben lassen und die Rechnung bei den KK einreichen können
Vergütung für freigehaltene Termine zB. für das Entlassmanagment.
Jetzt denkt ihr, der spinnt wohl ? Aber...
Es gibt immer wieder Diskussionen ob die Öffnungszeiten, der Praxis verpflichtet GKV Patienten in dieser auch zu behandeln. Vermeintlich bestehe ein Anspruch, laut Rahmenvertrag der GKV, diese 25 Stunden auch mit Kassenpatienten füllen zu müssen.
Den gibt es in wirklichkeit nicht ! Aber, ich wäre gerne dazu bereit eine Anzahl von Behandlungstermine freizuhalten,
für Notfälle ! Natürlich gegen Bezahlung...
Bei Krankenhäusern kein Problem siehe hier : --> Freihaltepauschalen !
Link
Vieles ist andernorts locker machbar...nur bei uns Wohl nicht.
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Supermann schrieb:
Oder wie wäre das denn ...?
Vergütung für freigehaltene Termine zB. für das Entlassmanagment.
Jetzt denkt ihr, der spinnt wohl ? Aber...
Es gibt immer wieder Diskussionen ob die Öffnungszeiten, der Praxis verpflichtet GKV Patienten in dieser auch zu behandeln. Vermeintlich bestehe ein Anspruch, laut Rahmenvertrag der GKV, diese 25 Stunden auch mit Kassenpatienten füllen zu müssen.
Den gibt es in wirklichkeit nicht ! Aber, ich wäre gerne dazu bereit eine Anzahl von Behandlungstermine freizuhalten,
für Notfälle ! Natürlich gegen Bezahlung...
Bei Krankenhäusern kein Problem siehe hier : --> Freihaltepauschalen !
Link
Vieles ist andernorts locker machbar...nur bei uns Wohl nicht.
das setzt aber auch voraus , daß die Patienten dann können ( mein Mann kann mich erst nach der Arbeit fahren etc ) . Wie oft haben wir damit Probleme . Den wenigsten Patienten ist am Anfang bewußt , daß es keine Wunschtermine geben wird .
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Leni C. schrieb:
@Supermann
das setzt aber auch voraus , daß die Patienten dann können ( mein Mann kann mich erst nach der Arbeit fahren etc ) . Wie oft haben wir damit Probleme . Den wenigsten Patienten ist am Anfang bewußt , daß es keine Wunschtermine geben wird .
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mark760 schrieb:
Alles realisierbar über FM. Allerdings müsste dann vorher das Statusfeststellungverfahren der DRV grundlegend reformiert werden.
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doreens schrieb:
Es gibt aber auch die FM nicht wie Sand am Meer.
Genau! Als Praxisinhaber kenne ich die Prioritäten bei einigen Patienten: Geburtstag, Friseur, Klassentreffen, Rote Rosen ... die Aufzählung geht ewig und dann kommt: "... immer Dienstags zwischen 11.00 und 12.00 und Donnerstags erst ab 16.00 und bis höchstens 17.00 Uhr. Was, wieso geht das nicht? Außerdem steht hier 3 mal pro Woche!"
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Ligamentum schrieb:
@Leni C.
Genau! Als Praxisinhaber kenne ich die Prioritäten bei einigen Patienten: Geburtstag, Friseur, Klassentreffen, Rote Rosen ... die Aufzählung geht ewig und dann kommt: "... immer Dienstags zwischen 11.00 und 12.00 und Donnerstags erst ab 16.00 und bis höchstens 17.00 Uhr. Was, wieso geht das nicht? Außerdem steht hier 3 mal pro Woche!"
Patient bekommt Termin nach Praxisplannungsmöglichkeit d.h dann wann wir freien Termin haben.
Alle Wunschtermine, aufgrund von erhöhten Planungsmanagement, sind gegen Gebühr möglich
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postri-77 schrieb:
@Ligamentum Wäre es möglich folgende Info auszuhängen?
Patient bekommt Termin nach Praxisplannungsmöglichkeit d.h dann wann wir freien Termin haben.
Alle Wunschtermine, aufgrund von erhöhten Planungsmanagement, sind gegen Gebühr möglich
Die Vereinbarung einer Zusatzleistung darf nicht zur Bedingung einer Vertragsleistung werden.
Es geht um den Begriff "Bedingung".
Wunschtermine nur gegen Gebühr zu vergeben könnte problematisch sein.
Würde es geschickter Formulieren.
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Supermann schrieb:
Beachten musst du das :
Die Vereinbarung einer Zusatzleistung darf nicht zur Bedingung einer Vertragsleistung werden.
Es geht um den Begriff "Bedingung".
Wunschtermine nur gegen Gebühr zu vergeben könnte problematisch sein.
Würde es geschickter Formulieren.
Wenn mein Plan voll ist er voll . Da nützt auch ein Planungsmanagement nichts bezüglich Wunschterminen . Dafür gibt es nur eine Abrufliste .
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Leni C. schrieb:
@postri-77
Wenn mein Plan voll ist er voll . Da nützt auch ein Planungsmanagement nichts bezüglich Wunschterminen . Dafür gibt es nur eine Abrufliste .
MfG :)
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Ingo Friedrich schrieb:
@postri-77 Das ist nur notwendig, wenn du die Duckmaus der Praxis bist. Klare Kommunikation ohne 1000 Erklärungen reichen für fast alle aus. Der Rest muss es ja nicht verstehen.
MfG :)
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M0nique schrieb:
Ist auch immer wieder verwunderlich, dass Patienten nur die vorgeschlagene Termine wahrnehmen können, wenn keine anderen Termine möglich sind.
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Badde schrieb:
@Supermann Es gibt im Rahmenvertrag diese Aussage so nicht.
doch Badde das gibt es im neuen Rahmenvertrag sehr wohl und Superman hat korrekt zitiert
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Gisela Auctor schrieb:
@Badde
doch Badde das gibt es im neuen Rahmenvertrag sehr wohl und Superman hat korrekt zitiert
Finde ich so nicht im RV.
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Badde schrieb:
@Gisela AuctorVermeintlich bestehe ein Anspruch, laut Rahmenvertrag der GKV, diese 25 Stunden auch mit Kassenpatienten füllen zu müssen. "
Finde ich so nicht im RV.
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Shia schrieb:
Tja, Physios sind keine Halbgötter, da funzt es nicht.
Die Kassen haben noch nicht mitbekommen, dass es auch in der Physio massiv hakt.
Deshalb alle Patienten die keinen Termin haben zur Kasse schicken mit dem Hinweis
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Sozialgesetzbuch (SGB) (V) fünfte Buch -
§ 13 Kostenerstattung
….......Absatz
Konnte die Krankenkasse eine unaufschiebbare Leistung nicht rechtzeitig erbringen oder hat sie eine Leistung zu Unrecht abgelehnt und sind dadurch Versicherten für die selbst beschaffte Leistung Kosten entstanden, sind diese von der Krankenkasse in der entstandenen Höhe zu erstatten, soweit die Leistung notwendig war.
Sozialgesetzbuch (SGB) (V) Fünftes Buch-
§ 2 Leistungen
Die Krankenkassen stellen den Versicherten die im Dritten Kapitel genannten Leistungen unter Beachtung des Wirtschaftlichkeitsgebots (§ 12) zur Verfügung, soweit diese Leistungen nicht der Eigenverantwortung der Versicherten zugerechnet werden.
Behandlungsmethoden, Arznei- und Heilmittel der besonderen Therapierichtungen sind nicht ausgeschlossen.
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Viel Erfolg
Ich sehe nicht unbedingt zwingende Gründe uns mit Ärzten vergleichen zu müssen. Wer Arzt werden will muss halt Medizin studieren....
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Problem beschreiben
Badde schrieb:
Ärzte, vor allem im KH und Pflege, zähle ich zur absolut lebensnotwendigen Versorgung eines Patienten. Passieren da Fehler oder Unterversorgung, gehts ans Überleben überhaupt. Physiotherapie rechne ich da nicht dazu. Es ist schön, wenn sich eine Gesellschaft das leisten kann. Aber nicht unbedingt lebensnotwendig.
Ich sehe nicht unbedingt zwingende Gründe uns mit Ärzten vergleichen zu müssen. Wer Arzt werden will muss halt Medizin studieren....
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Und wenns schief geht, haftet er. Deshalb kostet die Berufshaftpflicht eines Orthopäden auch 8000 Euro /Jahr. Meine 90.
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Badde schrieb:
Ich denke bei einigen Krankheitsbildern ist der Blick eines erfahrenen Orthopäden natürlich notwendig. Er muss schließlich alles berücksichtigen können, wenns drauf ankommt. Blutbiilder, Medikamente, etc.
Und wenns schief geht, haftet er. Deshalb kostet die Berufshaftpflicht eines Orthopäden auch 8000 Euro /Jahr. Meine 90.
2. Was haben die Kosten der Berufshaftpflicht damit zu tun ?
ich könnt ja auch sagen, wahrscheinlich geht bei den Orthopäden so viel schief,
oder warum müssen die 8000 Euro zahlen ? ist sie deshalb so teuer? Die Physiotherapeuten scheinen da mehr richtig zu machen, bei 90 Euro im Jahr. wink
3. Richtig ist, es ist schön für die Gesellschaft wenn sie sich Orthopäden Leisten kann...
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Supermann schrieb:
1. Es ging um Lebensnotwendig, wie oben beschrieben.
2. Was haben die Kosten der Berufshaftpflicht damit zu tun ?
ich könnt ja auch sagen, wahrscheinlich geht bei den Orthopäden so viel schief,
oder warum müssen die 8000 Euro zahlen ? ist sie deshalb so teuer? Die Physiotherapeuten scheinen da mehr richtig zu machen, bei 90 Euro im Jahr. wink
3. Richtig ist, es ist schön für die Gesellschaft wenn sie sich Orthopäden Leisten kann...
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doreens schrieb:
90 Euro? Wo seid ihr versichert?
Und ja, ein Orthopäde ist lebensnotwendig.
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Badde schrieb:
@Supermann Nun, richtig oder falsch ist eine Frage des Blickwinkels. Ich kann nur meinen teilen. Und der sieht eben, dass ein Orthopäde durch seine Handlungsmöglichkeiten mehr Verantwortung hat und mehr Schaden anrichten kann als ein Physio. Man könnte aber auch sagen, das leuchtet ein. Wenn wir Spritzen, Röntgen und Medikamente verschreiben dürften, hätten wir auch einen anderen Betrag zu zahlen. Dürfen wir aber nicht. Ergo, deutlich weniger Risiko und deutlich geringerer Beitrag. Wurde schonmal ein Patient zu Tode gelympht?
Und ja, ein Orthopäde ist lebensnotwendig.
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Badde schrieb:
@doreens DEVK.
....oder; es ist schön wenn eine Gesellschaft möglichst wenig Orthopäden (und Physios) benötigt.........
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Stefan Preißler schrieb:
@Supermann 3. Richtig ist, es ist schön für die Gesellschaft wenn sie sich Orthopäden Leisten kann...(Zitat)
....oder; es ist schön wenn eine Gesellschaft möglichst wenig Orthopäden (und Physios) benötigt.........
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Problem beschreiben
Supermann schrieb:
Genau, man könnte doch auch die Orthopäden abschaffen, lebensnotwendig sind die ja nicht...
@Schippi Gilt auch wenn der Termin durch eine Servicestelle vermittelt wurde:
Behandlung :
Tag 1-8 +50 %
Tag 9-14 +30 %
Tag 15-35 +20%
erfolgt Ausserbudgetär (=außerhalb der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung).
Egal ob der Termin durch einen Kollegen vermittelt wurde, oder durch eine andere Institution,
es gibt Wege, die Attraktivität bestimmter Behandlungen zu steigern...
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Badde schrieb:
Deine Aussage, dass 25h/Woche GKV Patienten behandelt werden müssen.
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Supermann schrieb:
Hatte ich ja auch nicht geschrieben.
Steht halt so oben......
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Badde schrieb:
@Supermann Vermeintlich bestehe ein Anspruch, laut Rahmenvertrag der GKV, diese 25 Stunden auch mit Kassenpatienten füllen zu müssen.
Steht halt so oben......
und danach nochmal klar : den gibt es in wirklichkeit so nicht....
Kann da nix finden. Sei es drum...
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Supermann schrieb:
Vermeintlich....
und danach nochmal klar : den gibt es in wirklichkeit so nicht....
Kann da nix finden. Sei es drum...
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Supermann schrieb:
@Badde was steht so nicht im Rahmenvertrag ?
@Schippi Gilt auch wenn der Termin durch eine Servicestelle vermittelt wurde:
Behandlung :
Tag 1-8 +50 %
Tag 9-14 +30 %
Tag 15-35 +20%
erfolgt Ausserbudgetär (=außerhalb der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung).
Egal ob der Termin durch einen Kollegen vermittelt wurde, oder durch eine andere Institution,
es gibt Wege, die Attraktivität bestimmter Behandlungen zu steigern...
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