Wir bieten ab sofort eine spannende
Position in unserer Praxis an, in
der du deine Leidenschaft für die
Arbeit mit Babys und Kleinkindern
voll ausleben kannst. Du wirst ca.
80% in interdisziplinären
Kindergärten arbeiten und dabei
dort ein volles Teammitglied sein.
Die anderen 20% bist du bei
mainbaby Sachsenhausen. Hier sind
es meist die aller Kleinsten, die
deine fachliche Kompetenz suchen.
Deine Aufgaben:
-Physiotherapie in
interdisziplinären Kindergärten
-Physiotherapie in der Pra...
Position in unserer Praxis an, in
der du deine Leidenschaft für die
Arbeit mit Babys und Kleinkindern
voll ausleben kannst. Du wirst ca.
80% in interdisziplinären
Kindergärten arbeiten und dabei
dort ein volles Teammitglied sein.
Die anderen 20% bist du bei
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Deine Aufgaben:
-Physiotherapie in
interdisziplinären Kindergärten
-Physiotherapie in der Pra...
Es geht um MT Behandlungen, zu welchen ich (1 Jahr seit Fortbildungsstart) schon seit längerer Zeit quasi "gedrängt" werde. Es wird mir quasi erklärt, dass bei Privatpatienten eine Behandlung prinzipiell von jedem ausgebildeten PT erlaubt ist. Da kommt meine erste Frage, ich habe nämlich eben ein Video auf Youtube gesehen, in welchem ein Rechtsanwalt erklärt, dass man rechtlich ziemlich schlecht dransteht, wenn ein Behandlungsfehler während der Therapie passiert, aber eine Behandlung ohne Zertifikat an sich rechtens wäre (bei Privatpatienten). Muss ich in diesem Fall die Behandlungen, wenn sie mir von Chefs/Praxisassistenz angeordnet/eingetragen werden durchführen und bin ich oder die Praxis belangbar?
Das 2. Szenario wäre ja eine Behandlung von GK Patienten, wo eine Behandlung eines Therapeuten ohne entsprechendes Zertifikat Betrug ist (Falls kein Therapeut mit Zertifikat im Raum anwesend ist und die Behandlung beobachtet). Die Frage wäre die selbe wie bei Szenario 1, MUSS ich die Behandlungen durchführen oder darf ich mich weigern? Wer ist rechtlich gesehen dann der, der im Zweifelsfall angeklagt wird bzw. mit was für Folgen kann ich im worst case rechnen (Zulassung als PT???)
Selbes dann natürlich auch bei BG Rezepten, wie schaut´s da aus?
Grüße und vielen Dank schonmal für die Antworten, ich hoffe alles ist verständlich geschrieben :D
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Also,kein Zertifikat,keine Behandlung,keine Abrechnung......sollte dennoch behandelt werden und der Kostenträger bekommt das mit, Geld zurück - dem Kostenträger geht es nur um seine Kohle nicht um den Pat. !
Sollte dennoch behandelt werden und es kommt zur Körperverletzung....im schlimsten Fall Strafanzeige....alles Weitere wird sich zeigen.
Grüße
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Michael Woelky schrieb:
Zertifikat muss vorliegen.... kann man überall nachlesen sonst nicht abrechenbar.
Also,kein Zertifikat,keine Behandlung,keine Abrechnung......sollte dennoch behandelt werden und der Kostenträger bekommt das mit, Geld zurück - dem Kostenträger geht es nur um seine Kohle nicht um den Pat. !
Sollte dennoch behandelt werden und es kommt zur Körperverletzung....im schlimsten Fall Strafanzeige....alles Weitere wird sich zeigen.
Grüße
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Problem beschreiben
Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hey, ich habe da mal eine (für mich) wichtige Frage.
Es geht um MT Behandlungen, zu welchen ich (1 Jahr seit Fortbildungsstart) schon seit längerer Zeit quasi "gedrängt" werde. Es wird mir quasi erklärt, dass bei Privatpatienten eine Behandlung prinzipiell von jedem ausgebildeten PT erlaubt ist. Da kommt meine erste Frage, ich habe nämlich eben ein Video auf Youtube gesehen, in welchem ein Rechtsanwalt erklärt, dass man rechtlich ziemlich schlecht dransteht, wenn ein Behandlungsfehler während der Therapie passiert, aber eine Behandlung ohne Zertifikat an sich rechtens wäre (bei Privatpatienten). Muss ich in diesem Fall die Behandlungen, wenn sie mir von Chefs/Praxisassistenz angeordnet/eingetragen werden durchführen und bin ich oder die Praxis belangbar?
Das 2. Szenario wäre ja eine Behandlung von GK Patienten, wo eine Behandlung eines Therapeuten ohne entsprechendes Zertifikat Betrug ist (Falls kein Therapeut mit Zertifikat im Raum anwesend ist und die Behandlung beobachtet). Die Frage wäre die selbe wie bei Szenario 1, MUSS ich die Behandlungen durchführen oder darf ich mich weigern? Wer ist rechtlich gesehen dann der, der im Zweifelsfall angeklagt wird bzw. mit was für Folgen kann ich im worst case rechnen (Zulassung als PT???)
Selbes dann natürlich auch bei BG Rezepten, wie schaut´s da aus?
Grüße und vielen Dank schonmal für die Antworten, ich hoffe alles ist verständlich geschrieben :D
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Vielen Dank für die Antwort. Das habe ich mir selbst gedacht, jedoch geht es mir in erster Linie um meine eigene Sicherheit. Von was für eventuellen Strafen kann also ich ausgehen? Und bin ich berechtigt, die Behandlung abzulehnen und einfach nicht durchzuführen?
Strenggenommen kann niemand von Dir erwarten, dass Du nähere Details zu den Verträgen deines Arbeitgebers mit den Kostenträgern kennst. Im Zweifel kannst Du dich auch ganz dumm stellen und darauf berufen, dass Du nur den Weisungen deines Chefs Folge geleistet hast. Der allerdings kennt die Verträge, denn er hat sie unterschrieben!
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MikeL schrieb:
@Anonymer Teilnehmer
Strenggenommen kann niemand von Dir erwarten, dass Du nähere Details zu den Verträgen deines Arbeitgebers mit den Kostenträgern kennst. Im Zweifel kannst Du dich auch ganz dumm stellen und darauf berufen, dass Du nur den Weisungen deines Chefs Folge geleistet hast. Der allerdings kennt die Verträge, denn er hat sie unterschrieben!
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kvet schrieb:
@MikeL Welcher Institution muss man denn solch ein Fehlverhalten melden?
der Zulassungsstelle .. die schicken dann einen Probepatienten ... der ist dann der Typ von der Kasse. Sollte man sich aber schwer überlegen einen Kollegen dranzuhängen.
Ich würde dem Kollegen raten sich einen Chef zu suchen der ehrlich ist.
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Gisela Auctor schrieb:
@kvet
der Zulassungsstelle .. die schicken dann einen Probepatienten ... der ist dann der Typ von der Kasse. Sollte man sich aber schwer überlegen einen Kollegen dranzuhängen.
Ich würde dem Kollegen raten sich einen Chef zu suchen der ehrlich ist.
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Supermann schrieb:
@Michael Woelky Du erzählst Quark. Das stimmt seit dem neuen Rahmenvertrag nicht mehr.
Sobald du einen Vertrag mit einer Schule hast, darfst du diese Leistung erbringen und Abrechnen !!!
Notwendig ist dazu nur jemand der ein MT Zertifkat besitzt und in der Nähe ist.
Man kann auch Physiotherapie ohne Zertifikat machen und abrechnen, alles legitim...
Muss nicht mal ein Physio anwesend sein...
Zu finden unter §3 Absatz 6a...
Das braucht man ja in Zukunft um die Ausbildungsvergütung zu finanzieren...
Ob das aber einem Patienten hilft, wenn ein Schüler im ersten Schuljahr an einem
rumdoktert... das wage ich zu bezweifeln...
Nicht das ich gegen Ausbildung bin, nein darum geht es nicht, sondern um die Abrechenbarkeit.
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Supermann schrieb:
Und @MikeL sehe gerade deines auch. Man kann sehr wohl ohne Zertifikat eine Leistung erbringen und abrechnen. Wurde von mir hier schon mehrfach moniert...
Sobald du einen Vertrag mit einer Schule hast, darfst du diese Leistung erbringen und Abrechnen !!!
Notwendig ist dazu nur jemand der ein MT Zertifkat besitzt und in der Nähe ist.
Man kann auch Physiotherapie ohne Zertifikat machen und abrechnen, alles legitim...
Muss nicht mal ein Physio anwesend sein...
Zu finden unter §3 Absatz 6a...
Das braucht man ja in Zukunft um die Ausbildungsvergütung zu finanzieren...
Ob das aber einem Patienten hilft, wenn ein Schüler im ersten Schuljahr an einem
rumdoktert... das wage ich zu bezweifeln...
Nicht das ich gegen Ausbildung bin, nein darum geht es nicht, sondern um die Abrechenbarkeit.
Bitte nicht zu weit aus dem Fenster lehenen Batman joy
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Michael Woelky schrieb:
@Supermann
Bitte nicht zu weit aus dem Fenster lehenen Batman joy
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Michael Woelky schrieb:
Was ist bloß mit meinem Deutsch los ?? !!upside_down_face
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massu schrieb:
@Michael Woelky es ist der Superman 😃😃
Vielleicht solltest Du den Rahmenvertrag noch mal in Ruhe lesen?
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Bernie schrieb:
@Supermann
Vielleicht solltest Du den Rahmenvertrag noch mal in Ruhe lesen?
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Problem beschreiben
MikeL schrieb:
Ein Arbeitgeber, der von einem hierfür nicht qualifizierten Mitarbeiter die Abgabe von MT-Behandlungen an GKV-Patienten verlangt, riskiert hierbei mehr, als es der von ihm erwartete Mehrumsatz rechtfertigen würde. Zudem macht er sich gegenüber jedem, der von diesem Umstand Kenntnis hat, erpressbar! Schön blöd also, wenn ein PI sich auf dieses dünne Eis begibt!
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Problem beschreiben
Halbtitan schrieb:
Das auf YouTube ist nicht nur ,,ein Rechtsanwalt". Dr. Alt ist ,,der bekannteste Rechtsanwalt" wenn es um Physiotherapiefragen geht. ;)
Leistungen (gegenüber der GKV) erbringen darf:
Schülerinnen und Schülern oder Studentinnen und Studenten im Rahmen der praktischen Ausbildung zur Qualifizierung für einen der in der Anlage 5 genannten Abschlüsse ist unter der Voraussetzung möglich, dass ....ein Vertrag mit einer Schule/Hochschule...vorliegt....
...unter Anwesenheit eines zugelassenen Leistungeserbringers (muss nicht im selben Raum sein)
tätig wird.
Nur Zertifikatsposititonen (MT/Bobath) erfordern die ständige Anwesenheit eines entsprechend qualifizierten Leistungserbringers.
(§3 Grundsätze der Leistungserbringung, Absatz 6a)
Unter diesen Vorraussetzungen dürfen sehr wohl Leistungen erbracht und abgerechnet werden obwohl kein Zertifikat, oder kein Ausbildungsabschluß vorliegt.
Unter diesen Vorrausetzungen wäre es in Zukunft durchaus möglich für eine Klinik mit angeschlossener Schule nur einen Physio mit Abschluss anzustellen, und sämtliche anfallende Krankengymnastik nur über Schüler in Ausbildung zu erbringen...
(Das wird die Gehaltsverhandlungen der Physios in Uni Kliniken mit Physio Schule nicht gerade
positiv beeinflußen...)
Oder ein Reha-Zentrum mit Praktikums Vertrag, kann abgegebene Leistungen durch Schüler der Physiotherapie zu Lasten der GKV abrechnen.
Alles legitim, nix Schadensersatz....
Echt sehr ärgerlich das Ganze
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Gisela Auctor schrieb:
das war mir nicht klar -- da lassen wir uns ja voll verarschen.. die Mitarbeiter ohne MT dürften das trotz abgeschlossener Physioausbildung nicht machen .. der nicht fertig ausgebildete Schüler dann doch! Frechheit.. mein Masseur (in Bayern) macht 20 Jahre MT, der darf jetzt nicht mehr wegen der deutschen Einheitlichkeit ... der kanns aber- ich frage mich immer wieder ob ich in diesem Land noch leben will
Also ganz ehrlich: wenn du wegen solch einem Luxusproblem unser Land verlassen willst, dann hast du ein Problem das wahrscheinlich irgendwo ganz anderst liegt....
Und wo willst du hin, wo ist es besser?
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Butthead schrieb:
@Gisela Auctor
Also ganz ehrlich: wenn du wegen solch einem Luxusproblem unser Land verlassen willst, dann hast du ein Problem das wahrscheinlich irgendwo ganz anderst liegt....
Und wo willst du hin, wo ist es besser?
Besser geht immer.....schlechter nimmer tired_face
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Michael Woelky schrieb:
@Butthead
Besser geht immer.....schlechter nimmer tired_face
obwohl sie doch sonst so darauf erpicht sind die Zertifikatsposititonen nicht als Ausbildungsinhalt, und die Qualitativ angeblich so hochwertige Ausbildung zu schützen...
Versuchen eine Eingruppierung im TVSÖD nach spezieller Ausbildung mit besonderer Verantwortung zu erreichen, und stellen Schüler ab Tag 1 der Ausbildung, Therapeuten mit Abschluss gleich ???
Außerdem wie stellt man sich dann das Thema Direkt Zugang in diesem Zusammenhang vor ?
Dieser Paragraph öffnet allen Zweiflern, Gegnern... Tür und Tor.
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Supermann schrieb:
@Gisela Auctor Echt beschämend, dass unsere Berufsverbände so etwas zustimmen,
obwohl sie doch sonst so darauf erpicht sind die Zertifikatsposititonen nicht als Ausbildungsinhalt, und die Qualitativ angeblich so hochwertige Ausbildung zu schützen...
Versuchen eine Eingruppierung im TVSÖD nach spezieller Ausbildung mit besonderer Verantwortung zu erreichen, und stellen Schüler ab Tag 1 der Ausbildung, Therapeuten mit Abschluss gleich ???
Außerdem wie stellt man sich dann das Thema Direkt Zugang in diesem Zusammenhang vor ?
Dieser Paragraph öffnet allen Zweiflern, Gegnern... Tür und Tor.
Kannst du nochmal zusammenfassen, was deine Kritikpunkte sind?
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Halbtitan schrieb:
@Supermann
Kannst du nochmal zusammenfassen, was deine Kritikpunkte sind?
Auf welchen Rahmenvertrag beziehst Du dich denn? Datum? (Es wäre immer hilfreich bei solchen Ausführungen auch einen korrekte Quellenangabe zu machen)
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Bernie schrieb:
@Supermann
Auf welchen Rahmenvertrag beziehst Du dich denn? Datum? (Es wäre immer hilfreich bei solchen Ausführungen auch einen korrekte Quellenangabe zu machen)
Vereinbarungen im Bereich Physiotherapie - GKV-Spitzenverband
und darin wie oben beschrieben auf §3 Absatz 6a...
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Supermann schrieb:
Auf den aktuellen.(Es gibt nur einen zwischen den Verbänden und der GKV)
Vereinbarungen im Bereich Physiotherapie - GKV-Spitzenverband
und darin wie oben beschrieben auf §3 Absatz 6a...
Vielen Dank. Habe Deinen Link geöffnet. Bei mir steht da: "b) die Schülerin und der Schüler oder die Studentin und der Student
abhängig vom Lernstand unter Aufsicht und Anwesenheit des
zugelassenen Leistungserbringers oder einer zur Ausbildung
bestimmten und entsprechend fachlich qualifizierten Person tätig wird.
Dies gilt nur für solche Leistungen, die mit Ausbildungsende abgegeben
werden dürfen. Die Ausbildung der Schülerin und des Schülers in
besonderen Maßnahmen der Physiotherapie, die eine gesonderte
Abgabeberechtigung der Zulassungsstelle voraussetzen, erfordern die
ständige Aufsicht und Anwesenheit eines entsprechend qualifizierten
Leistungserbringers."
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Bernie schrieb:
@Supermann
Vielen Dank. Habe Deinen Link geöffnet. Bei mir steht da: "b) die Schülerin und der Schüler oder die Studentin und der Student
abhängig vom Lernstand unter Aufsicht und Anwesenheit des
zugelassenen Leistungserbringers oder einer zur Ausbildung
bestimmten und entsprechend fachlich qualifizierten Person tätig wird.
Dies gilt nur für solche Leistungen, die mit Ausbildungsende abgegeben
werden dürfen. Die Ausbildung der Schülerin und des Schülers in
besonderen Maßnahmen der Physiotherapie, die eine gesonderte
Abgabeberechtigung der Zulassungsstelle voraussetzen, erfordern die
ständige Aufsicht und Anwesenheit eines entsprechend qualifizierten
Leistungserbringers."
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mark760 schrieb:
@Bernie Der Fragen-Antwort-Katalog erklärt es nochmal genauer.
Ich habe keine Fragen!
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Bernie schrieb:
@mark760
Ich habe keine Fragen!
Es gilt für die KG, die kann abgerechnet werden.
Lymphdrainage, Bobath, PNF, MT kann abgegeben werden, wenn jemand mit Zertifikatsposition sich im selben Raum befindet.
Als Aufsicht und Anwesenheit gilt wenn sich ein ausgebildeter KG im Haus befindet, nicht im selben Raum. Somit kann KG abgerechnet werden.
Defakto werden für die Abrechnung, damit Schüler jemand mit abgeschlossener Ausbildung gleichgesetzt.
Warum macht man das ?
200 Schulen x 3 Jahre x mindestens 1 Klasse (30 Schüler...)=18000 Leistungserbringer.
Ich hoffe nicht das dieses der Antrieb ist.
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Supermann schrieb:
@Bernie
Es gilt für die KG, die kann abgerechnet werden.
Lymphdrainage, Bobath, PNF, MT kann abgegeben werden, wenn jemand mit Zertifikatsposition sich im selben Raum befindet.
Als Aufsicht und Anwesenheit gilt wenn sich ein ausgebildeter KG im Haus befindet, nicht im selben Raum. Somit kann KG abgerechnet werden.
Defakto werden für die Abrechnung, damit Schüler jemand mit abgeschlossener Ausbildung gleichgesetzt.
Warum macht man das ?
200 Schulen x 3 Jahre x mindestens 1 Klasse (30 Schüler...)=18000 Leistungserbringer.
Ich hoffe nicht das dieses der Antrieb ist.
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Bernie schrieb:
Die FAQ sind nicht Bestandteil des Rahmenvertrages, oder findet sich das irgendwo im Vertrag? Vielleicht habe ich es übersehen.........
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Supermann schrieb:
Um nicht den Faden zu verlieren, die Frage war ja, ob man ohne Zertifikat behandeln und abrechnen darf. Und das darf man unter oben genannten Vorraussetzungen. Punkt.
Echt jetzt? Das ist Deine Auffassung zu dem Ausgagngspost von AT?
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Bernie schrieb:
@Supermann
Echt jetzt? Das ist Deine Auffassung zu dem Ausgagngspost von AT?
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Supermann schrieb:
Sorry ich bin nicht verantwortlich was Verbände mit der GKV verhandeln.
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Bernie schrieb:
Es geht um Dich, nicht um Verbände und GKV. Ich diskutiere ja mit Dir und nicht mkt der GKV flushed
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Supermann schrieb:
Ok, wie findest es du denn, dass man KG auch ohne komplette Ausbildung abrechnen darf ?
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Bernie schrieb:
Das lese ich aus dem Rahmenvertrag nicht heraus, sorry.
"ich frage mich immer wieder ob ich in diesem Land noch leben will" Dann beantworte Dir doch einfach die Frage und handle dementsprechend!
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Bernie schrieb:
@Gisela Auctor
"ich frage mich immer wieder ob ich in diesem Land noch leben will" Dann beantworte Dir doch einfach die Frage und handle dementsprechend!
Mein Reden!
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Butthead schrieb:
@Bernie
Mein Reden!
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Supermann schrieb:
@Bernie @Butthead was lest ihr denn ?
Schüler sind zum Lernen im Praktikum. Nicht zum Arbeiten.
Wenn man sich davon überzeugt hat, dass ein Schüler genügend erfahren ist um eine KG Behandlung selbstständig durchzuführen - dann kann man diese Behandlung auch abrechnen. Das ist ein netter Zusatz für den Praktikumsbetrieb - nicht mehr.
Was du da von voll eingesetzten Schülern erzählst und zusammenrechnest klappt schonmal deshalb nicht, weil man sich davon überzeugen muss, dass der Schüler diese Behandlung auch beherrscht.
Und wir reden hier von dem Beherrschen der Behandlung.
Nicht nur von dem Beherrschen von Techniken. Zum Beherrschen einer Behandlung gehört z.B. auch zu Erkennen, dass der Patient eine akute Bluthochdruckkrise hat und deshalb keine Behandlung durchgeführt werden kann.
Wie sollte man sich also als Therapeut verhalten, wenn einem ein Schüler zugeteilt wird?
1. Tag Den Schüler hospitieren lassen.
2. Tag Den Schüler Techniken selbst ausführen lassen und dabei zuschauen.
3. Tag Den Schüler die ganze Behandlung selbst ausführen lassen und dabei zuschauen.
4. Tag Sich davon überzeugen, dass keine Kontraindikationen vorliegen. Dann gehen und den Schüler die restliche Behandlung selbst ausführen lassen.
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Halbtitan schrieb:
@Supermann
Schüler sind zum Lernen im Praktikum. Nicht zum Arbeiten.
Wenn man sich davon überzeugt hat, dass ein Schüler genügend erfahren ist um eine KG Behandlung selbstständig durchzuführen - dann kann man diese Behandlung auch abrechnen. Das ist ein netter Zusatz für den Praktikumsbetrieb - nicht mehr.
Was du da von voll eingesetzten Schülern erzählst und zusammenrechnest klappt schonmal deshalb nicht, weil man sich davon überzeugen muss, dass der Schüler diese Behandlung auch beherrscht.
Und wir reden hier von dem Beherrschen der Behandlung.
Nicht nur von dem Beherrschen von Techniken. Zum Beherrschen einer Behandlung gehört z.B. auch zu Erkennen, dass der Patient eine akute Bluthochdruckkrise hat und deshalb keine Behandlung durchgeführt werden kann.
Wie sollte man sich also als Therapeut verhalten, wenn einem ein Schüler zugeteilt wird?
1. Tag Den Schüler hospitieren lassen.
2. Tag Den Schüler Techniken selbst ausführen lassen und dabei zuschauen.
3. Tag Den Schüler die ganze Behandlung selbst ausführen lassen und dabei zuschauen.
4. Tag Sich davon überzeugen, dass keine Kontraindikationen vorliegen. Dann gehen und den Schüler die restliche Behandlung selbst ausführen lassen.
Ich stimme Dir voll und ganz zu, gehe aber davon aus, dass der überwiegende Teil der Praxen die Schüler nicht in dieser vorbildlichen Weise betreut, sondern primär unter dem Gesichtspunkt des leicht verdienten Geldes Schülerpraktikanten überhaupt annimmt. Physios sind eben nicht immer Gutmenschen, zumal die Versuchung, den KK die zahllosen Absetzungen heimzuzahlen, eine starke Motivation zum Misbrauch des Systems darstellen dürfte.
Heute mag es legal sein, dass die Arbeitsleistung der Schülerpraktikanten mit den KK abherechnet wird. Noch zu Zeiten, als dies auf jeden Fall illegal war, wollte mich die Leiterin einer privaten PT-Schule motivieren, Azubis ihrer Schule als Praktikanten aufzunehmen. Ich fragte sie, wie sie mich für den erforderlichen Einsatz meiner Arbeitszeit entschädigen würde. Sie meinte, ich könne doch problemlos die Arbeit der Schüler über Rezept abrechnen, da die Kassen dies ohnehin nicht kontrollieren würden. Ich habe dankend abgelehnt.
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MikeL schrieb:
@Halbtitan
Ich stimme Dir voll und ganz zu, gehe aber davon aus, dass der überwiegende Teil der Praxen die Schüler nicht in dieser vorbildlichen Weise betreut, sondern primär unter dem Gesichtspunkt des leicht verdienten Geldes Schülerpraktikanten überhaupt annimmt. Physios sind eben nicht immer Gutmenschen, zumal die Versuchung, den KK die zahllosen Absetzungen heimzuzahlen, eine starke Motivation zum Misbrauch des Systems darstellen dürfte.
Heute mag es legal sein, dass die Arbeitsleistung der Schülerpraktikanten mit den KK abherechnet wird. Noch zu Zeiten, als dies auf jeden Fall illegal war, wollte mich die Leiterin einer privaten PT-Schule motivieren, Azubis ihrer Schule als Praktikanten aufzunehmen. Ich fragte sie, wie sie mich für den erforderlichen Einsatz meiner Arbeitszeit entschädigen würde. Sie meinte, ich könne doch problemlos die Arbeit der Schüler über Rezept abrechnen, da die Kassen dies ohnehin nicht kontrollieren würden. Ich habe dankend abgelehnt.
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MeFe89 schrieb:
@MikeL bei diesen AGs werden die Azubis aber keine Verträge unterschreiben, wer eine gute umfassende betriebliche Ausbildung anbietet profitiert langfristig
"unter Aufsicht und Anwesenheit des
zugelassenen Leistungserbringers oder einer zur Ausbildung
bestimmten und entsprechend fachlich qualifizierten Person tätig wird."
1. keine eigenverantwortliche Tätigkeit durch den/die SchülerIn
2. Aufsicht und Anwesenheit bedeutet so viel wie "in Rufweite","immer zur Verfügung stehend". Das ist wie bei einer Delegation. "Irgendwo im Haus" erfüllt diese Kriterien nicht. Irgendwo im Haus ist eben gerade nicht "unter Aufsicht".
3. Zertifikatsfortbildungen (MT etc.) sind davon ausgeschlossen, da dort "ständige" Aufsicht steht.
4. Der z LE haftet für die Tätigkeit des Schülers
Du hast gepostet:"Defakto werden für die Abrechnung, damit Schüler jemand mit abgeschlossener Ausbildung gleichgesetzt." Das stimmt halt nicht. Der mit abgeschlossener Ausbildung kann sich alleine in der Praxis aufhalten und kann eigenverantwortlich arbeiten. Das kann/darf der/die SchülerIn eben gerade nicht.
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Bernie schrieb:
@Supermann
"unter Aufsicht und Anwesenheit des
zugelassenen Leistungserbringers oder einer zur Ausbildung
bestimmten und entsprechend fachlich qualifizierten Person tätig wird."
1. keine eigenverantwortliche Tätigkeit durch den/die SchülerIn
2. Aufsicht und Anwesenheit bedeutet so viel wie "in Rufweite","immer zur Verfügung stehend". Das ist wie bei einer Delegation. "Irgendwo im Haus" erfüllt diese Kriterien nicht. Irgendwo im Haus ist eben gerade nicht "unter Aufsicht".
3. Zertifikatsfortbildungen (MT etc.) sind davon ausgeschlossen, da dort "ständige" Aufsicht steht.
4. Der z LE haftet für die Tätigkeit des Schülers
Du hast gepostet:"Defakto werden für die Abrechnung, damit Schüler jemand mit abgeschlossener Ausbildung gleichgesetzt." Das stimmt halt nicht. Der mit abgeschlossener Ausbildung kann sich alleine in der Praxis aufhalten und kann eigenverantwortlich arbeiten. Das kann/darf der/die SchülerIn eben gerade nicht.
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mark760 schrieb:
Letztes Jahr war nach GKV-HIS der Anteil von KG bei den Behandlungseinheiten 51,4% und bei Massage 2,0%. Dazu ist die geplante Vorgabe, dass 10% der Praktikumszeit durch eine Praktikumsbetreuung ( in der Regel 1:1 ) abgedeckt sind. Dies sollte die Praktikumsstätte mit weiteren 10% zusätzlich abdecken. Wenn dann dazu endlich eine Anforderung an die Qualifikation der Praktikumsanleiter kommt würde der Begriff Praktikum langsam auch ein solches sein.
Und das ist doch der Punkt.
Die Frage stellt sich doch, was ist eine Abgeschlossene Ausbildung Wert ?
Darum geht es doch in den Verhandlungen.
Wieviel Fachwissen und Verantwortung hat man als Physiotherapeut ?
Da ist diese Gleichsetzung sicher nicht hilfreich.
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Supermann schrieb:
@Bernie Ich habe extra geschrieben für die Abrechnung. Bei der Krankenkasse ist es wurscht ob man sich als Physio alleine in der Praxis aufhalten darf. Abgerechnet kann der Schüler jetzt trotzdem werden. Nichts anderes habe ich geschrieben.
Und das ist doch der Punkt.
Die Frage stellt sich doch, was ist eine Abgeschlossene Ausbildung Wert ?
Darum geht es doch in den Verhandlungen.
Wieviel Fachwissen und Verantwortung hat man als Physiotherapeut ?
Da ist diese Gleichsetzung sicher nicht hilfreich.
Ich gebs auf .........
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Bernie schrieb:
@Supermann
Ich gebs auf .........
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Supermann schrieb:
Dann kennt Dr.Alt den Rahmenvertrag nicht: Dort zu finden :
Leistungen (gegenüber der GKV) erbringen darf:
Schülerinnen und Schülern oder Studentinnen und Studenten im Rahmen der praktischen Ausbildung zur Qualifizierung für einen der in der Anlage 5 genannten Abschlüsse ist unter der Voraussetzung möglich, dass ....ein Vertrag mit einer Schule/Hochschule...vorliegt....
...unter Anwesenheit eines zugelassenen Leistungeserbringers (muss nicht im selben Raum sein)
tätig wird.
Nur Zertifikatsposititonen (MT/Bobath) erfordern die ständige Anwesenheit eines entsprechend qualifizierten Leistungserbringers.
(§3 Grundsätze der Leistungserbringung, Absatz 6a)
Unter diesen Vorraussetzungen dürfen sehr wohl Leistungen erbracht und abgerechnet werden obwohl kein Zertifikat, oder kein Ausbildungsabschluß vorliegt.
Unter diesen Vorrausetzungen wäre es in Zukunft durchaus möglich für eine Klinik mit angeschlossener Schule nur einen Physio mit Abschluss anzustellen, und sämtliche anfallende Krankengymnastik nur über Schüler in Ausbildung zu erbringen...
(Das wird die Gehaltsverhandlungen der Physios in Uni Kliniken mit Physio Schule nicht gerade
positiv beeinflußen...)
Oder ein Reha-Zentrum mit Praktikums Vertrag, kann abgegebene Leistungen durch Schüler der Physiotherapie zu Lasten der GKV abrechnen.
Alles legitim, nix Schadensersatz....
Echt sehr ärgerlich das Ganze
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limone schrieb:
edit, sorry
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