ASKLEPIOS Als einer der größten
privaten Klinikbetreiber in
Deutschland verstehen wir uns als
Begleiter unserer Patient:innen –
und als Partner unserer
Mitarbeitenden. Wir bringen
zusammen, was zusammengehört:
Nähe und Fortschritt, Herzlichkeit
und hohe Ansprüche, Teamwork und
Wertschätzung, Menschen und
Innovationen.
Asklepios Klinik Triberg
Wir sind eine Fachklinik für
Innere Medizin und Onkologie in der
Rehabilitations- sowie
Anschlussheilbehandlungen nach
unseren Therapiekonzep...
privaten Klinikbetreiber in
Deutschland verstehen wir uns als
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Betrifft die Masernimpfpflicht auch Physioschüler in der praktischen Ausbildung am Patienten?
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Peter Stracke schrieb:
Alles erstmal ein gesundes neues Jahr.
Betrifft die Masernimpfpflicht auch Physioschüler in der praktischen Ausbildung am Patienten?
Impfpflicht soll Kinder vor Masern schützen - BMG
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hab ich schon gelesen. Aber selbst das Gesundheitsamt konnte mir keine definitive Antwort geben.
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Peter Stracke schrieb:
Halo Susulo,
hab ich schon gelesen. Aber selbst das Gesundheitsamt konnte mir keine definitive Antwort geben.
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Peter Stracke schrieb:
Sollte "Hallo" heißen. Meine Tastatur spinnt ein wenig.
Grundsätzlich kannst du natürlich sagen "wer kontrolliert das im Moment schon". Sobald halt doch mal was passiert, hast du vermutlich die A-Karte. Das ist dann eine Einstellungssache ...
Edit: :sunglasses: "Halo" geht doch in Ordnung, passt besser zu susu-lo....Bin ich hier schon so verrufen, dass selbst ein fehlender Buchstabe korrigiert wird? Damit hätte ich jetzt mal kein Problem, da sowas von klar.
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Susulo schrieb:
Nun ja. Ich habe nach gesundem Menschenverstand geurteilt. Ein Gesetz, das vorsieht, dass alle , die medizinisch mit Menschen zu tun haben, geimpft/immun sind, das kann - meiner Logik nach - Praktikanten nicht ausschließen. Praktikanten und Schüler haben ja auch sonst entsprechende Pflichten. Z.B. Schweigepflicht. Haftpflicht.
Grundsätzlich kannst du natürlich sagen "wer kontrolliert das im Moment schon". Sobald halt doch mal was passiert, hast du vermutlich die A-Karte. Das ist dann eine Einstellungssache ...
Edit: :sunglasses: "Halo" geht doch in Ordnung, passt besser zu susu-lo....Bin ich hier schon so verrufen, dass selbst ein fehlender Buchstabe korrigiert wird? Damit hätte ich jetzt mal kein Problem, da sowas von klar.
[...] Ein Gesetz, das vorsieht, dass alle , die medizinisch mit Menschen zu tun haben, geimpft/immun sind, das kann - meiner Logik nach - Praktikanten nicht ausschließen.[...]
Es geht tatsächlich sogar noch weiter: nicht nur diejenigen, die "medizinisch mit Menschen zu tun haben" müssen der Impfpflicht nachkommen, sondern sogar alle, die in einer derartigen Einrichtung tätig sind:
Im Infektionsschutzgesetz mit Änderung vom 20.12.2019, § 20 Abs. 8 steht:
[...] 3. Personen, die in Einrichtungen nach § 23 Absatz 3 Satz 1 [dort unter Punkt 9. "Praxen sonstiger humanmedizinischer Heilberufe"] [...] tätig sind.
Es kommt also nicht einmal auf einen möglichen Patientenkontakt an, sondern auf die Tätigkeit in der Praxis - beispielsweise auch für Reinigungskräfte etc.
Im oben zitierten Gesetz in Absatz 9 wird dann noch geregelt, dass der Leitung der jeweiligen Einrichtung vor Beginn der Tätigkeit ein Nachweis zur Masern-Immunität vorzulegen sei.
Ab wann allerdings ein "tätig sein" vorliegt, kann ich juristisch nicht aufschlüsseln: betrifft dies nun nur die tatsächlichen Beschäftigten, oder muss beispielsweise die ausbildende Schule für Schüler die Dokumentation übernehmen - und wie sieht es bei Schnupper-Praktikanten aus, die nur "kurz vorbeischauen"?
Gruß
Nora
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Nora Weber schrieb:
Susulo schrieb am 6.1.20 12:07:
Folgende Personen, die nach dem 31. Dezember 1970 geboren sind, müssen [...] einen [...] ausreichenden Impfschutz gegen Masern [...] aufweisen:
[...] Ein Gesetz, das vorsieht, dass alle , die medizinisch mit Menschen zu tun haben, geimpft/immun sind, das kann - meiner Logik nach - Praktikanten nicht ausschließen.[...]
Es geht tatsächlich sogar noch weiter: nicht nur diejenigen, die "medizinisch mit Menschen zu tun haben" müssen der Impfpflicht nachkommen, sondern sogar alle, die in einer derartigen Einrichtung tätig sind:
Im Infektionsschutzgesetz mit Änderung vom 20.12.2019, § 20 Abs. 8 steht:
[...] 3. Personen, die in Einrichtungen nach § 23 Absatz 3 Satz 1 [dort unter Punkt 9. "Praxen sonstiger humanmedizinischer Heilberufe"] [...] tätig sind.
Es kommt also nicht einmal auf einen möglichen Patientenkontakt an, sondern auf die Tätigkeit in der Praxis - beispielsweise auch für Reinigungskräfte etc.
Im oben zitierten Gesetz in Absatz 9 wird dann noch geregelt, dass der Leitung der jeweiligen Einrichtung vor Beginn der Tätigkeit ein Nachweis zur Masern-Immunität vorzulegen sei.
Ab wann allerdings ein "tätig sein" vorliegt, kann ich juristisch nicht aufschlüsseln: betrifft dies nun nur die tatsächlichen Beschäftigten, oder muss beispielsweise die ausbildende Schule für Schüler die Dokumentation übernehmen - und wie sieht es bei Schnupper-Praktikanten aus, die nur "kurz vorbeischauen"?
Gruß
Nora
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Susulo schrieb:
Ich würde sagen "JA", sonst ergibt es ja keinen Sinn.
Impfpflicht soll Kinder vor Masern schützen - BMG
Alles erstmal ein gesundes neues Jahr.
Betrifft die Masernimpfpflicht auch Physioschüler in der praktischen Ausbildung am Patienten?
Schau mal in die News von heute.
https://www.physio.de/community/news/was-ist-neu-im-jahre-2020/99/10049/1
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RoFo schrieb:
Peter Stracke schrieb am 6.1.20 10:44:
Alles erstmal ein gesundes neues Jahr.
Betrifft die Masernimpfpflicht auch Physioschüler in der praktischen Ausbildung am Patienten?
Schau mal in die News von heute.
https://www.physio.de/community/news/was-ist-neu-im-jahre-2020/99/10049/1
Die Regierung möchte in Deutschland alle Kinder vor Masern schützen. Hierzu verpflichtet sie u.a. alles medizinisches Personal (also auch Rezeptionskräfte, Putzfrauen, Praktikanten …), das nach 1970 geboren ist, sich gegen Masern impfen zu lassen oder seine Immunität durch ein ärztliches Attest beim Arbeitgeber nachzuweisen. Dies gilt für alle Neueinstellungen ab dem 1. März 2020 – für bereits bestehende Mitarbeiter greift diese Regelung erst ab 31.7.2021.
ich verstehe das für mich als AN so: ich wurde zu 10/2019 eingestellt, muß also bis 31.7.21 einen hinreichenden Impfschutz nachweisen. Korrekt??
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Masernimpfpflicht für Therapeuten:
Die Regierung möchte in Deutschland alle Kinder vor Masern schützen. Hierzu verpflichtet sie u.a. alles medizinisches Personal (also auch Rezeptionskräfte, Putzfrauen, Praktikanten …), das nach 1970 geboren ist, sich gegen Masern impfen zu lassen oder seine Immunität durch ein ärztliches Attest beim Arbeitgeber nachzuweisen. Dies gilt für alle Neueinstellungen ab dem 1. März 2020 – für bereits bestehende Mitarbeiter greift diese Regelung erst ab 31.7.2021.
ich verstehe das für mich als AN so: ich wurde zu 10/2019 eingestellt, muß also bis 31.7.21 einen hinreichenden Impfschutz nachweisen. Korrekt??
Wenn ich kein Talent fürs Korinthenexkrementieren hätte würde ich "ja" sagen, es würde mich aber wundern wenn der 31.7. als Positiv-Stichtag formuliert würde sondern ist vermutlich eher der letzte Tag an dem du nicht verpflichtet bist den Immunitätsnachweis zu erbringen, am 01.08. solltest du dann das Attest bei Dienstbeginn vorlegen können...
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Papa Alpaka schrieb:
Neuling schrieb am 6.1.20 16:42:
Masernimpfpflicht für Therapeuten:
Die Regierung möchte in Deutschland alle Kinder vor Masern schützen. Hierzu verpflichtet sie u.a. alles medizinisches Personal (also auch Rezeptionskräfte, Putzfrauen, Praktikanten …), das nach 1970 geboren ist, sich gegen Masern impfen zu lassen oder seine Immunität durch ein ärztliches Attest beim Arbeitgeber nachzuweisen. Dies gilt für alle Neueinstellungen ab dem 1. März 2020 – für bereits bestehende Mitarbeiter greift diese Regelung erst ab 31.7.2021.
ich verstehe das für mich als AN so: ich wurde zu 10/2019 eingestellt, muß also bis 31.7.21 einen hinreichenden Impfschutz nachweisen. Korrekt??
Wenn ich kein Talent fürs Korinthenexkrementieren hätte würde ich "ja" sagen, es würde mich aber wundern wenn der 31.7. als Positiv-Stichtag formuliert würde sondern ist vermutlich eher der letzte Tag an dem du nicht verpflichtet bist den Immunitätsnachweis zu erbringen, am 01.08. solltest du dann das Attest bei Dienstbeginn vorlegen können...
( oder muss der Arbeitgeber das machen ?)
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a schubart schrieb:
Zahlt die Krankenkasse den Nachweis
( oder muss der Arbeitgeber das machen ?)
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dän schrieb:
Die Kosten einer Impfung nach STIKO-Empfehlung werden von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Kosten für den Nachweis einer Immunität übernimmt der Arbeitgeber im Rahmen seiner Verpflichtung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge
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Neuling schrieb:
Masernimpfpflicht für Therapeuten:
Die Regierung möchte in Deutschland alle Kinder vor Masern schützen. Hierzu verpflichtet sie u.a. alles medizinisches Personal (also auch Rezeptionskräfte, Putzfrauen, Praktikanten …), das nach 1970 geboren ist, sich gegen Masern impfen zu lassen oder seine Immunität durch ein ärztliches Attest beim Arbeitgeber nachzuweisen. Dies gilt für alle Neueinstellungen ab dem 1. März 2020 – für bereits bestehende Mitarbeiter greift diese Regelung erst ab 31.7.2021.
ich verstehe das für mich als AN so: ich wurde zu 10/2019 eingestellt, muß also bis 31.7.21 einen hinreichenden Impfschutz nachweisen. Korrekt??
Anderseits können Impfungen auch nicht wirksam sein, sollte man dann bei allen einen Titernachweis verlangen oder "glaubt" man den Impfausweisen?
Viele Grüße
Monika
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Wieder einmal nicht durchdacht, oder weiss jemand, warum das Virus vor einer Altersgrenze halt machen sollte?[...]
Hintergrund ist, dass es bis 1970 keine Impfung gegen Masern gab: ab 1970 wurden Kinder in der DDR verpflichtend gegen Masern geimpft, in der BRD kamen die Impfungen ab 1973 - intensiviert sogar erst ab 1976. Wer davor geboren war, hat entweder mit hoher Wahrscheinlichkeit selbst die Erkrankung gehabt, oder durch Kontakt eine Immunität aufgebaut. Fast jeder Kontakt von ungeschützten Personen mit einem Erkrankten führt zu einer Ansteckung - sogar auf mehrere Meter Entfernung. Vor Einführung der Impfungen hat man deshalb bei 95 bis 98 Prozent der 10-jährigen Kinder eine Immunität nachweisen können.
Die Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO), Jahrgänge ab 1970 gegen Masern zu impfen, gibt es bereits seit dem Jahr 2010.
Gruß
Nora
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Nora Weber schrieb:
mosaik schrieb am 6.1.20 20:00:
Wieder einmal nicht durchdacht, oder weiss jemand, warum das Virus vor einer Altersgrenze halt machen sollte?[...]
Hintergrund ist, dass es bis 1970 keine Impfung gegen Masern gab: ab 1970 wurden Kinder in der DDR verpflichtend gegen Masern geimpft, in der BRD kamen die Impfungen ab 1973 - intensiviert sogar erst ab 1976. Wer davor geboren war, hat entweder mit hoher Wahrscheinlichkeit selbst die Erkrankung gehabt, oder durch Kontakt eine Immunität aufgebaut. Fast jeder Kontakt von ungeschützten Personen mit einem Erkrankten führt zu einer Ansteckung - sogar auf mehrere Meter Entfernung. Vor Einführung der Impfungen hat man deshalb bei 95 bis 98 Prozent der 10-jährigen Kinder eine Immunität nachweisen können.
Die Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO), Jahrgänge ab 1970 gegen Masern zu impfen, gibt es bereits seit dem Jahr 2010.
Gruß
Nora
Trotzdem: mein Mann ist älter als Jahrgang 70, arbeitet als IT ler in meiner Praxis mit und hatte laut Aussage meiner Schwiegermutter keine Masern.
Ich will jetzt keine Grundsatzdiskussionen über impfen ja oder nein starten. nichts desto trotz ist die Aussage: alt genug, muss keinen Schutz nachweisen, sehr bedenklich.
Viele Grüße
Monika
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mosaik schrieb:
Danke für die Hintergrundsinformstionen.
Trotzdem: mein Mann ist älter als Jahrgang 70, arbeitet als IT ler in meiner Praxis mit und hatte laut Aussage meiner Schwiegermutter keine Masern.
Ich will jetzt keine Grundsatzdiskussionen über impfen ja oder nein starten. nichts desto trotz ist die Aussage: alt genug, muss keinen Schutz nachweisen, sehr bedenklich.
Viele Grüße
Monika
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Tempelritter schrieb:
Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg - Die Impfpflicht trifft nicht auf Personen zu, die vor 1970 geboren wurden.
Danke für die Hintergrundsinformstionen.
Trotzdem: mein Mann ist älter als Jahrgang 70, arbeitet als IT ler in meiner Praxis mit und hatte laut Aussage meiner Schwiegermutter keine Masern.
Ich will jetzt keine Grundsatzdiskussionen über impfen ja oder nein starten. nichts desto trotz ist die Aussage: alt genug, muss keinen Schutz nachweisen, sehr bedenklich.
Viele Grüße
Monika
Habe irwo gelesen, dass vor 1970 Geborene ausreichend geschützt sind, da Masern hochinfektiös sind und es damals fast alle mit Masern zu tun hatten. Galt ja auch als normale Kinderkrankheit. Erst später gab es dann die Masernimpfung auf freiwilliger Basis.
Und jetzt dann eben als Pflicht.
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RoFo schrieb:
mosaik schrieb am 7.1.20 06:38:
Danke für die Hintergrundsinformstionen.
Trotzdem: mein Mann ist älter als Jahrgang 70, arbeitet als IT ler in meiner Praxis mit und hatte laut Aussage meiner Schwiegermutter keine Masern.
Ich will jetzt keine Grundsatzdiskussionen über impfen ja oder nein starten. nichts desto trotz ist die Aussage: alt genug, muss keinen Schutz nachweisen, sehr bedenklich.
Viele Grüße
Monika
Habe irwo gelesen, dass vor 1970 Geborene ausreichend geschützt sind, da Masern hochinfektiös sind und es damals fast alle mit Masern zu tun hatten. Galt ja auch als normale Kinderkrankheit. Erst später gab es dann die Masernimpfung auf freiwilliger Basis.
Und jetzt dann eben als Pflicht.
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Uwe Steinicker schrieb:
alle Impfungen sind nicht wirksam, einfach mal die unabhängigen und glaubhaft verifiziert wissenschaftlichen Untersuchungen hierzu lesen, macht natürlich Arbeit und erfordert Intellekt....
Viele Grüße
Monika
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mosaik schrieb:
... mal angenommen du hättest recht: bitte QUELLEN aus seriösen Fachzeitschriften, Studien.... mit Roß und Reiter nennen.
Viele Grüße
Monika
... mal angenommen du hättest recht: bitte QUELLEN aus seriösen Fachzeitschriften, Studien.... mit Roß und Reiter nennen.
Viele Grüße
Monika
Bitte nicht!
Der Beitrag von U.Steiniker ist nur Provokation und lenkt vom Threadthema ab!
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mbone schrieb:
mosaik schrieb am 13.1.20 18:04:
... mal angenommen du hättest recht: bitte QUELLEN aus seriösen Fachzeitschriften, Studien.... mit Roß und Reiter nennen.
Viele Grüße
Monika
Bitte nicht!
Der Beitrag von U.Steiniker ist nur Provokation und lenkt vom Threadthema ab!
alle Impfungen sind nicht wirksam, einfach mal die unabhängigen und glaubhaft verifiziert wissenschaftlichen Untersuchungen hierzu lesen, macht natürlich Arbeit und erfordert Intellekt....
Oooh! ich wollte einen weißen Stern vergeben ... jetzt ist er gelb geworden :frowning:
@ Uwe Steinicker: bislang war dieser thread eigentlich völlig bewertungsneutral. Es ging darum, was der Gesetzgeber verlangt und was nicht. Dabei haben einige Leute auf Gesetzestexte hingewiesen und diese verlinkt. Warum um alles wird eine Sachantwort als "nicht hilfreich" bewertet??? Hat doch nichts, aber auch gar nichts mit der persönlichen Meinung zu tun. Naja, erfordert vielleicht auch etwas Intellekt.
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Susulo schrieb:
Uwe Steinicker schrieb am 13.1.20 15:01:
alle Impfungen sind nicht wirksam, einfach mal die unabhängigen und glaubhaft verifiziert wissenschaftlichen Untersuchungen hierzu lesen, macht natürlich Arbeit und erfordert Intellekt....
Oooh! ich wollte einen weißen Stern vergeben ... jetzt ist er gelb geworden :frowning:
@ Uwe Steinicker: bislang war dieser thread eigentlich völlig bewertungsneutral. Es ging darum, was der Gesetzgeber verlangt und was nicht. Dabei haben einige Leute auf Gesetzestexte hingewiesen und diese verlinkt. Warum um alles wird eine Sachantwort als "nicht hilfreich" bewertet??? Hat doch nichts, aber auch gar nichts mit der persönlichen Meinung zu tun. Naja, erfordert vielleicht auch etwas Intellekt.
@ Uwe Steinicker: bislang war dieser thread eigentlich völlig bewertungsneutral. Es ging darum, was der Gesetzgeber verlangt und was nicht. Dabei haben einige Leute auf Gesetzestexte hingewiesen und diese verlinkt. Warum um alles wird eine Sachantwort als "nicht hilfreich" bewertet??? Hat doch nichts, aber auch gar nichts mit der persönlichen Meinung zu tun. Naja, erfordert vielleicht auch etwas Intellekt.
Es waren in Summe dann ja sogar 10 Antworten, die von Uwe Steinicker negativ bewertet wurden - immerhin fleißig dabei, die eigene Überzeugung kundzutun!
Gruß
Nora
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Nora Weber schrieb:
Susulo schrieb am 13.1.20 18:20:
@ Uwe Steinicker: bislang war dieser thread eigentlich völlig bewertungsneutral. Es ging darum, was der Gesetzgeber verlangt und was nicht. Dabei haben einige Leute auf Gesetzestexte hingewiesen und diese verlinkt. Warum um alles wird eine Sachantwort als "nicht hilfreich" bewertet??? Hat doch nichts, aber auch gar nichts mit der persönlichen Meinung zu tun. Naja, erfordert vielleicht auch etwas Intellekt.
Es waren in Summe dann ja sogar 10 Antworten, die von Uwe Steinicker negativ bewertet wurden - immerhin fleißig dabei, die eigene Überzeugung kundzutun!
Gruß
Nora
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mosaik schrieb:
Wieder einmal nicht durchdacht, oder weiss jemand, warum das Virus vor einer Altersgrenze halt machen sollte?
Anderseits können Impfungen auch nicht wirksam sein, sollte man dann bei allen einen Titernachweis verlangen oder "glaubt" man den Impfausweisen?
Viele Grüße
Monika
was ist,wenn ein Mitarbeiter (nach 1970 geboren) sich nicht impfen lassen möchte ?
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Hallo,
was ist,wenn ein Mitarbeiter (nach 1970 geboren) sich nicht impfen lassen möchte ?
Das geht über Bußgeld bis hin zum Berufsverbot, Gesetz ist Gesetz. Folge 42: Masernschutzgesetz - YouTube
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Tempelritter schrieb:
Klaus-Dieter Erbe schrieb am 7.1.20 10:41:
Hallo,
was ist,wenn ein Mitarbeiter (nach 1970 geboren) sich nicht impfen lassen möchte ?
Das geht über Bußgeld bis hin zum Berufsverbot, Gesetz ist Gesetz. Folge 42: Masernschutzgesetz - YouTube
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vdv schrieb:
ich lass mich dann am freitag mal impfen :thumbsdown:
ich lass mich dann am freitag mal impfen :thumbsdown:
...und ich sag nächstes Mal beim Aderlass das ich bei Gelegenheit mal den Titer bestimmt bräuchte. Ob ich wohl beim Arbeitsamt damit durchkomme wenn ich Leistungen wegen eines absehbaren Berufsverbotes beantrage?
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Papa Alpaka schrieb:
vdv schrieb am 7.1.20 13:37:
ich lass mich dann am freitag mal impfen :thumbsdown:
...und ich sag nächstes Mal beim Aderlass das ich bei Gelegenheit mal den Titer bestimmt bräuchte. Ob ich wohl beim Arbeitsamt damit durchkomme wenn ich Leistungen wegen eines absehbaren Berufsverbotes beantrage?
Viele Grüße
Monika
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mosaik schrieb:
...bin auf die Antwort des AA gespannt. Lass es uns wissen.
Viele Grüße
Monika
ich lass mich dann am freitag mal impfen :thumbsdown:
...und ich sag nächstes Mal beim Aderlass das ich bei Gelegenheit mal den Titer bestimmt bräuchte. Ob ich wohl beim Arbeitsamt damit durchkomme wenn ich Leistungen wegen eines absehbaren Berufsverbotes beantrage?
wäre sinnvoll, und nimm (wenn vorhanden) die Kinder aus dem Kindergarten oder der Schule ...
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vdv schrieb:
Papa Alpaka schrieb am 7.1.20 14:23:
vdv schrieb am 7.1.20 13:37:
ich lass mich dann am freitag mal impfen :thumbsdown:
...und ich sag nächstes Mal beim Aderlass das ich bei Gelegenheit mal den Titer bestimmt bräuchte. Ob ich wohl beim Arbeitsamt damit durchkomme wenn ich Leistungen wegen eines absehbaren Berufsverbotes beantrage?
wäre sinnvoll, und nimm (wenn vorhanden) die Kinder aus dem Kindergarten oder der Schule ...
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Klaus-Dieter Erbe schrieb:
Hallo,
was ist,wenn ein Mitarbeiter (nach 1970 geboren) sich nicht impfen lassen möchte ?
Nach den FAQ des Robert-Koch-Instituts (diejenigen, die schlussendlich die relevanten Gutachten für die STIKO vorlegen) schlägt die Masernimpfung in 1-7% der Fälle nicht an. Per grober Daumenpeilung haben wir in der BRD 250.000 Heilmittelerbringer, noch gröbere Daumenpeilung: davon sind 200.000 kraft Geburt nach dem 31.12.1969 verpflichtet, einen Immunitätsnachweis zu erbringen. In den auf 2021 folgenden Jahren wird sich das mehr und mehr Richtung "Immunität durch Impfung" verschieben.
1-7% von 200.000 sind, nach meiner Mathematik, 2.000-14.000 nicht ausreichend geschützte Heilmittelerbringer die in der konsequenten Fortführung des vorherrschenden Gedankengutes potenziell von einem Berufsverbot betroffen sind.
Wir bauen gerade riesige Datenbanken auf in denen u.a. auch erkenntlich sein wird, wessen Immunität nicht nachgewiesen wurde (ja ja, die Daten sind nur für GKVen und Wirtschaftsinteressen gedacht. Der Einsatz von KFZ-Kennzeichenscannern wurde auch mit der Aufklärung von Kapitalverbrechen und dem Kampf gegen die organisierte Kriminalität begründet; die Berliner Polizei setzt sie mittlerweile ein um für bestimmte Fahrzeugtypen eingerichtete Fahrverbotszonen zu überwachen. Glaubst du wirklich, das es nicht etwa 2030 ein Gesetz geben wird das die Aussprache eines Berufsverbotes nach Aktenlage ermöglicht?)
-> RKI - Impfungen A - Z - Schutzimpfung gegen Masern: Häufig gestellte Fragen und Antworten
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Wenn der Nachweis nach Absatz 9 Satz 1 nicht innerhalb einer angemessenen Frist vorgelegt wird oder
sich aus dem Nachweis ergibt, dass ein Impfschutz gegen Masern erst zu einem späteren Zeitpunkt
möglich ist oder vervollständigt werden kann, kann das Gesundheitsamt die zur Vorlage des Nachweises verpflichtete Person zu einer Beratung laden und hat diese zu einer Vervollständigung des Impfschutzes gegen Masern aufzufordern. Das Gesundheitsamt kann einer Person, die trotz der Anforderung
nach Satz 1 keinen Nachweis innerhalb einer angemessenen Frist vorlegt, untersagen, dass sie die dem
Betrieb einer in Absatz 8 Satz 1 genannten Einrichtung dienenden Räume betritt oder in einer solchen
Einrichtung tätig wird.
Auf der anderen Seite heißt es dann weiter:
d. Einer Person, die einer gesetzlichen Schulpflicht unterliegt, kann in Abweichung
von Satz 3 nicht untersagt werden, die dem Betrieb einer Einrichtung nach § 33 Nummer 3 dienenden
Räume zu betreten. Einer Person, die einer gesetzlichen Unterbringungspflicht unterliegt, kann in Abweichung von Satz 3 nicht untersagt werden, die dem Betrieb einer Gemeinschaftseinrichtung nach § 33
Nummer 4 oder einer Einrichtung nach § 36 Absatz 1 Nummer 4 dienenden Räume zu betreten.
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physiox100 schrieb:
Also hab mal den Gesetzestext überflogen. Wer den Impfnachweis nicht erbingen kann, dem kann wohl durch das Gesundheitsamt verboten werden die Einrichtung zu betreten.
Wenn der Nachweis nach Absatz 9 Satz 1 nicht innerhalb einer angemessenen Frist vorgelegt wird oder
sich aus dem Nachweis ergibt, dass ein Impfschutz gegen Masern erst zu einem späteren Zeitpunkt
möglich ist oder vervollständigt werden kann, kann das Gesundheitsamt die zur Vorlage des Nachweises verpflichtete Person zu einer Beratung laden und hat diese zu einer Vervollständigung des Impfschutzes gegen Masern aufzufordern. Das Gesundheitsamt kann einer Person, die trotz der Anforderung
nach Satz 1 keinen Nachweis innerhalb einer angemessenen Frist vorlegt, untersagen, dass sie die dem
Betrieb einer in Absatz 8 Satz 1 genannten Einrichtung dienenden Räume betritt oder in einer solchen
Einrichtung tätig wird.
Auf der anderen Seite heißt es dann weiter:
d. Einer Person, die einer gesetzlichen Schulpflicht unterliegt, kann in Abweichung
von Satz 3 nicht untersagt werden, die dem Betrieb einer Einrichtung nach § 33 Nummer 3 dienenden
Räume zu betreten. Einer Person, die einer gesetzlichen Unterbringungspflicht unterliegt, kann in Abweichung von Satz 3 nicht untersagt werden, die dem Betrieb einer Gemeinschaftseinrichtung nach § 33
Nummer 4 oder einer Einrichtung nach § 36 Absatz 1 Nummer 4 dienenden Räume zu betreten.
Du machst es dir zu einfach, vdv.
Nach den FAQ des Robert-Koch-Instituts (diejenigen, die schlussendlich die relevanten Gutachten für die STIKO vorlegen) schlägt die Masernimpfung in 1-7% der Fälle nicht an. Per grober Daumenpeilung haben wir in der BRD 250.000 Heilmittelerbringer, noch gröbere Daumenpeilung: davon sind 200.000 kraft Geburt nach dem 31.12.1969 verpflichtet, einen Immunitätsnachweis zu erbringen. In den auf 2021 folgenden Jahren wird sich das mehr und mehr Richtung "Immunität durch Impfung" verschieben.
1-7% von 200.000 sind, nach meiner Mathematik, 2.000-14.000 nicht ausreichend geschützte Heilmittelerbringer die in der konsequenten Fortführung des vorherrschenden Gedankengutes potenziell von einem Berufsverbot betroffen sind.
Wir bauen gerade riesige Datenbanken auf in denen u.a. auch erkenntlich sein wird, wessen Immunität nicht nachgewiesen wurde (ja ja, die Daten sind nur für GKVen und Wirtschaftsinteressen gedacht. Der Einsatz von KFZ-Kennzeichenscannern wurde auch mit der Aufklärung von Kapitalverbrechen und dem Kampf gegen die organisierte Kriminalität begründet; die Berliner Polizei setzt sie mittlerweile ein um für bestimmte Fahrzeugtypen eingerichtete Fahrverbotszonen zu überwachen. Glaubst du wirklich, das es nicht etwa 2030 ein Gesetz geben wird das die Aussprache eines Berufsverbotes nach Aktenlage ermöglicht?)
->
ich halte alles, wirklich alles und vor allem alles Dummes für möglich ... ich lese das hier regelmäßig.
du schreibst, das von 20000 geimpften 1-7% nicht ausreichend geschützt sind, und ich schreibe jetzt:
93-99% der geimpften sind ausreichend geschützt, und ich finde diese zahl wunderbar, da eine 95% "immunität" dafür sorgen wird, das Masern verschwinden werden! auch eine Aussage des Instituts, und die gleiche Zahl die bei Polio gereicht hat
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vdv schrieb:
Papa Alpaka schrieb am 9.1.20 08:33:
Du machst es dir zu einfach, vdv.
Nach den FAQ des Robert-Koch-Instituts (diejenigen, die schlussendlich die relevanten Gutachten für die STIKO vorlegen) schlägt die Masernimpfung in 1-7% der Fälle nicht an. Per grober Daumenpeilung haben wir in der BRD 250.000 Heilmittelerbringer, noch gröbere Daumenpeilung: davon sind 200.000 kraft Geburt nach dem 31.12.1969 verpflichtet, einen Immunitätsnachweis zu erbringen. In den auf 2021 folgenden Jahren wird sich das mehr und mehr Richtung "Immunität durch Impfung" verschieben.
1-7% von 200.000 sind, nach meiner Mathematik, 2.000-14.000 nicht ausreichend geschützte Heilmittelerbringer die in der konsequenten Fortführung des vorherrschenden Gedankengutes potenziell von einem Berufsverbot betroffen sind.
Wir bauen gerade riesige Datenbanken auf in denen u.a. auch erkenntlich sein wird, wessen Immunität nicht nachgewiesen wurde (ja ja, die Daten sind nur für GKVen und Wirtschaftsinteressen gedacht. Der Einsatz von KFZ-Kennzeichenscannern wurde auch mit der Aufklärung von Kapitalverbrechen und dem Kampf gegen die organisierte Kriminalität begründet; die Berliner Polizei setzt sie mittlerweile ein um für bestimmte Fahrzeugtypen eingerichtete Fahrverbotszonen zu überwachen. Glaubst du wirklich, das es nicht etwa 2030 ein Gesetz geben wird das die Aussprache eines Berufsverbotes nach Aktenlage ermöglicht?)
->
ich halte alles, wirklich alles und vor allem alles Dummes für möglich ... ich lese das hier regelmäßig.
du schreibst, das von 20000 geimpften 1-7% nicht ausreichend geschützt sind, und ich schreibe jetzt:
93-99% der geimpften sind ausreichend geschützt, und ich finde diese zahl wunderbar, da eine 95% "immunität" dafür sorgen wird, das Masern verschwinden werden! auch eine Aussage des Instituts, und die gleiche Zahl die bei Polio gereicht hat
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Papa Alpaka schrieb:
Du machst es dir zu einfach, vdv.
Nach den FAQ des Robert-Koch-Instituts (diejenigen, die schlussendlich die relevanten Gutachten für die STIKO vorlegen) schlägt die Masernimpfung in 1-7% der Fälle nicht an. Per grober Daumenpeilung haben wir in der BRD 250.000 Heilmittelerbringer, noch gröbere Daumenpeilung: davon sind 200.000 kraft Geburt nach dem 31.12.1969 verpflichtet, einen Immunitätsnachweis zu erbringen. In den auf 2021 folgenden Jahren wird sich das mehr und mehr Richtung "Immunität durch Impfung" verschieben.
1-7% von 200.000 sind, nach meiner Mathematik, 2.000-14.000 nicht ausreichend geschützte Heilmittelerbringer die in der konsequenten Fortführung des vorherrschenden Gedankengutes potenziell von einem Berufsverbot betroffen sind.
Wir bauen gerade riesige Datenbanken auf in denen u.a. auch erkenntlich sein wird, wessen Immunität nicht nachgewiesen wurde (ja ja, die Daten sind nur für GKVen und Wirtschaftsinteressen gedacht. Der Einsatz von KFZ-Kennzeichenscannern wurde auch mit der Aufklärung von Kapitalverbrechen und dem Kampf gegen die organisierte Kriminalität begründet; die Berliner Polizei setzt sie mittlerweile ein um für bestimmte Fahrzeugtypen eingerichtete Fahrverbotszonen zu überwachen. Glaubst du wirklich, das es nicht etwa 2030 ein Gesetz geben wird das die Aussprache eines Berufsverbotes nach Aktenlage ermöglicht?)
-> RKI - Impfungen A - Z - Schutzimpfung gegen Masern: Häufig gestellte Fragen und Antworten
Alle, auch Schüler und Praktikanten jünger als 1970 müssen entweder den Titer vorlegen oder sich impfen lassen( um nochmals auf die Ausgangesfrage zurückzukommen)
Viele Grüße
Monika
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mosaik schrieb:
Auskunft vom Gesundheitsamt:
Alle, auch Schüler und Praktikanten jünger als 1970 müssen entweder den Titer vorlegen oder sich impfen lassen( um nochmals auf die Ausgangesfrage zurückzukommen)
Viele Grüße
Monika
erst einmal muss die Impfpflicht rechtskräftig werden. Daher MUSS man jetzt überhaupt nichts tun, wenn man es denn nicht möchte. Wenn es im März tatsächlich rechtskräftig wird, muss VOR einer Beschäftigung ein Nachweis erbracht werden. Schon im Betrieb Beschäftigte haben eine Frist bis zum 31.07.21 .
Wenn man den Nachweis nicht erbringt, wird man vom Gesundheitsamt (nach vorheriger Meldung des Arbeitgebers) aufgefordert den Impfschutz zu vervollständigen. Wenn man dem nicht nachkommt, kann das Amt eine Beschäftigung untersagen. Jedoch sind im Gesetz nur Gemeinschaftseinrichtungen nach §33 aufgeführt.(Kitas usw.) Was mit Mitarbeitern anderer Gesundheitseinrichtungen ist, steht nirgends. Auch evtl. Bußgelder kann man dem Gesetz nicht entnehmen. Bei dem Gesetz sind noch viele Dinge unklar. Auch ist es sehr wahrscheinlich das das Ganze vor das Verfassungsgericht geht.
Eins sollte jedem klar sein. Egal ob man für oder gegen das Impfen ist. Mit diesem Gesetz werden zwei Grundgesetze ausgehebelt.
1. Das Grundrecht der körperlichen Unversehrtheit
2. Das elterliche Erziehungsrecht
Wenn das so "einfach" ist, Grundgesetze zu ändern, dann weiß ich nicht was in Zukunft noch so kommt....
Wer sich unabhängig informieren möchte, dem empfehle ich folgende Seiten:
Ärzte für individuelle Impfentscheidung eV
Initiative freie Impfentscheidung
Libertas & Sanitas e. V. - Home
Viel Spaß beim fortbilden.
Viele Grüße
und ein schönes Wochenende
NB
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Hallo zusammen,
erst einmal muss die Impfpflicht rechtskräftig werden. Daher MUSS man jetzt überhaupt nichts tun, wenn man es denn nicht möchte. Wenn es im März tatsächlich rechtskräftig wird, muss VOR einer Beschäftigung ein Nachweis erbracht werden. Schon im Betrieb Beschäftigte haben eine Frist bis zum 31.07.21 .
Wenn man den Nachweis nicht erbringt, wird man vom Gesundheitsamt (nach vorheriger Meldung des Arbeitgebers) aufgefordert den Impfschutz zu vervollständigen. Wenn man dem nicht nachkommt, kann das Amt eine Beschäftigung untersagen. Jedoch sind im Gesetz nur Gemeinschaftseinrichtungen nach §33 aufgeführt.(Kitas usw.) Was mit Mitarbeitern anderer Gesundheitseinrichtungen ist, steht nirgends. Auch evtl. Bußgelder kann man dem Gesetz nicht entnehmen. Bei dem Gesetz sind noch viele Dinge unklar. Auch ist es sehr wahrscheinlich das das Ganze vor das Verfassungsgericht geht.
Eins sollte jedem klar sein. Egal ob man für oder gegen das Impfen ist. Mit diesem Gesetz werden zwei Grundgesetze ausgehebelt.
1. Das Grundrecht der körperlichen Unversehrtheit
2. Das elterliche Erziehungsrecht
Wenn das so "einfach" ist, Grundgesetze zu ändern, dann weiß ich nicht was in Zukunft noch so kommt....
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Viele Grüße
und ein schönes Wochenende
NB
--> Das ist so ziemlich der einzige Beitrag zu dieser Diskussion, der zeigt, was wirklich aktuell "Sache" ist.
MikeS
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MikeS schrieb:
NiB schrieb am 17.1.20 23:12:
Hallo zusammen,
erst einmal muss die Impfpflicht rechtskräftig werden. Daher MUSS man jetzt überhaupt nichts tun, wenn man es denn nicht möchte. Wenn es im März tatsächlich rechtskräftig wird, muss VOR einer Beschäftigung ein Nachweis erbracht werden. Schon im Betrieb Beschäftigte haben eine Frist bis zum 31.07.21 .
Wenn man den Nachweis nicht erbringt, wird man vom Gesundheitsamt (nach vorheriger Meldung des Arbeitgebers) aufgefordert den Impfschutz zu vervollständigen. Wenn man dem nicht nachkommt, kann das Amt eine Beschäftigung untersagen. Jedoch sind im Gesetz nur Gemeinschaftseinrichtungen nach §33 aufgeführt.(Kitas usw.) Was mit Mitarbeitern anderer Gesundheitseinrichtungen ist, steht nirgends. Auch evtl. Bußgelder kann man dem Gesetz nicht entnehmen. Bei dem Gesetz sind noch viele Dinge unklar. Auch ist es sehr wahrscheinlich das das Ganze vor das Verfassungsgericht geht.
Eins sollte jedem klar sein. Egal ob man für oder gegen das Impfen ist. Mit diesem Gesetz werden zwei Grundgesetze ausgehebelt.
1. Das Grundrecht der körperlichen Unversehrtheit
2. Das elterliche Erziehungsrecht
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MikeS
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Wenn man den Nachweis nicht erbringt, wird man vom Gesundheitsamt (nach vorheriger Meldung des Arbeitgebers) aufgefordert den Impfschutz zu vervollständigen. Wenn man dem nicht nachkommt, kann das Amt eine Beschäftigung untersagen. Jedoch sind im Gesetz nur Gemeinschaftseinrichtungen nach §33 aufgeführt.(Kitas usw.) Was mit Mitarbeitern anderer Gesundheitseinrichtungen ist, steht nirgends. Auch evtl. Bußgelder kann man dem Gesetz nicht entnehmen. Bei dem Gesetz sind noch viele Dinge unklar. Auch ist es sehr wahrscheinlich das das Ganze vor das Verfassungsgericht geht.
Eins sollte jedem klar sein. Egal ob man für oder gegen das Impfen ist. Mit diesem Gesetz werden zwei Grundgesetze ausgehebelt.
1. Das Grundrecht der körperlichen Unversehrtheit
2. Das elterliche Erziehungsrecht
Wenn das so "einfach" ist, Grundgesetze zu ändern, dann weiß ich nicht was in Zukunft noch so kommt....
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MikeS
Das sind so ziemlich die einzigen beiden Beiträge zu dieser Diskussion, die zeigen wie man wirklich bei der Sache aber sowas von daneben liegen kann!
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mbone schrieb:
MikeS schrieb am 18.1.20 10:27:
NiB schrieb am 17.1.20 23:12:
Hallo zusammen,
erst einmal muss die Impfpflicht rechtskräftig werden. Daher MUSS man jetzt überhaupt nichts tun, wenn man es denn nicht möchte. Wenn es im März tatsächlich rechtskräftig wird, muss VOR einer Beschäftigung ein Nachweis erbracht werden. Schon im Betrieb Beschäftigte haben eine Frist bis zum 31.07.21 .
Wenn man den Nachweis nicht erbringt, wird man vom Gesundheitsamt (nach vorheriger Meldung des Arbeitgebers) aufgefordert den Impfschutz zu vervollständigen. Wenn man dem nicht nachkommt, kann das Amt eine Beschäftigung untersagen. Jedoch sind im Gesetz nur Gemeinschaftseinrichtungen nach §33 aufgeführt.(Kitas usw.) Was mit Mitarbeitern anderer Gesundheitseinrichtungen ist, steht nirgends. Auch evtl. Bußgelder kann man dem Gesetz nicht entnehmen. Bei dem Gesetz sind noch viele Dinge unklar. Auch ist es sehr wahrscheinlich das das Ganze vor das Verfassungsgericht geht.
Eins sollte jedem klar sein. Egal ob man für oder gegen das Impfen ist. Mit diesem Gesetz werden zwei Grundgesetze ausgehebelt.
1. Das Grundrecht der körperlichen Unversehrtheit
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MikeS
Das sind so ziemlich die einzigen beiden Beiträge zu dieser Diskussion, die zeigen wie man wirklich bei der Sache aber sowas von daneben liegen kann!
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NiB schrieb:
Hallo zusammen,
erst einmal muss die Impfpflicht rechtskräftig werden. Daher MUSS man jetzt überhaupt nichts tun, wenn man es denn nicht möchte. Wenn es im März tatsächlich rechtskräftig wird, muss VOR einer Beschäftigung ein Nachweis erbracht werden. Schon im Betrieb Beschäftigte haben eine Frist bis zum 31.07.21 .
Wenn man den Nachweis nicht erbringt, wird man vom Gesundheitsamt (nach vorheriger Meldung des Arbeitgebers) aufgefordert den Impfschutz zu vervollständigen. Wenn man dem nicht nachkommt, kann das Amt eine Beschäftigung untersagen. Jedoch sind im Gesetz nur Gemeinschaftseinrichtungen nach §33 aufgeführt.(Kitas usw.) Was mit Mitarbeitern anderer Gesundheitseinrichtungen ist, steht nirgends. Auch evtl. Bußgelder kann man dem Gesetz nicht entnehmen. Bei dem Gesetz sind noch viele Dinge unklar. Auch ist es sehr wahrscheinlich das das Ganze vor das Verfassungsgericht geht.
Eins sollte jedem klar sein. Egal ob man für oder gegen das Impfen ist. Mit diesem Gesetz werden zwei Grundgesetze ausgehebelt.
1. Das Grundrecht der körperlichen Unversehrtheit
2. Das elterliche Erziehungsrecht
Wenn das so "einfach" ist, Grundgesetze zu ändern, dann weiß ich nicht was in Zukunft noch so kommt....
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Der Dve (verband Ergotherapie) schreibt in seiner Information zur Impfpflicht:
„Wer keinen Nachweis vorlegt, darf weder in den betroffenen Einrichtungen betreut, noch in diesen tätig werden.“
In unseren Praxen betreute Patienten müssen von uns auf die Impfung hin kontrolliert werden??
Was ist mit der Putzfirma die bei uns reinigt?
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[...]
Was ist mit der Putzfirma die bei uns reinigt?
Die Putzfirma wird als euer Dienstleister die erforderlichen Nachweise erbringen müssen. Wenn Davaso nicht zahlt, dürfen die das weil wir keinen Vertrag mit denen haben?
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Papa Alpaka schrieb:
Rick07 schrieb am 18.1.20 02:06:
[...]
Was ist mit der Putzfirma die bei uns reinigt?
Die Putzfirma wird als euer Dienstleister die erforderlichen Nachweise erbringen müssen. Wenn Davaso nicht zahlt, dürfen die das weil wir keinen Vertrag mit denen haben?
Hallo,
Der Dve (verband Ergotherapie) schreibt in seiner Information zur Impfpflicht:
„Wer keinen Nachweis vorlegt, darf weder in den betroffenen Einrichtungen betreut, noch in diesen tätig werden.“
In unseren Praxen betreute Patienten müssen von uns auf die Impfung hin kontrolliert werden??
Hallo,
Nein, man muss die Einrichtungen differenzieren. Als Praxis müsst Ihr bei Patienten nichts kontrollieren.
Da würde es nur die Mitarbeiter betreffen. Im Gegensatz zur Kita, da müssen die Kids (in dem Sinne die Betreuten) den Nachweis erbringen.
Man darf jetzt den Überblick nicht verlieren, da jetzt anscheinend jeder das Süppchen mitkochen möchte...
Viele Grüße
NiB
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NiB schrieb:
Rick07 schrieb am 18.1.20 02:06:
Hallo,
Der Dve (verband Ergotherapie) schreibt in seiner Information zur Impfpflicht:
„Wer keinen Nachweis vorlegt, darf weder in den betroffenen Einrichtungen betreut, noch in diesen tätig werden.“
In unseren Praxen betreute Patienten müssen von uns auf die Impfung hin kontrolliert werden??
Hallo,
Nein, man muss die Einrichtungen differenzieren. Als Praxis müsst Ihr bei Patienten nichts kontrollieren.
Da würde es nur die Mitarbeiter betreffen. Im Gegensatz zur Kita, da müssen die Kids (in dem Sinne die Betreuten) den Nachweis erbringen.
Man darf jetzt den Überblick nicht verlieren, da jetzt anscheinend jeder das Süppchen mitkochen möchte...
Viele Grüße
NiB
Bei Neueinstellungen muss ich es dann leider ab März fordern. Nervig aber wohl unumgänglich...
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Rick07 schrieb:
Okay, dann ist ja gut. Bis Juli 21 ist ja noch Zeit.
Bei Neueinstellungen muss ich es dann leider ab März fordern. Nervig aber wohl unumgänglich...
Okay, dann ist ja gut. Bis Juli 21 ist ja noch Zeit.
Bei Neueinstellungen muss ich es dann leider ab März fordern. Nervig aber wohl unumgänglich...
Ja, so ist es. Alternativ könnte man auch erst eine Titer-Kontrolle machen. Vielleicht ist der Schutz ausreichend.
Eine Sache muss ich allerdings tatsächlich korrigieren:
Doch steht es...
Im Gesetz sind die Betreuungseinrichtungen als erstes genannt, die gesamte Aufzählung beinhaltet u.a. auch Krankenhäuser, Praxen usw.
Dann bin ich jetzt auf Deine umfassende Korrektur gespannt...
Viele Grüße
und einen schönen Sonntag noch
NiB
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NiB schrieb:
Rick07 schrieb am 19.1.20 00:14:
Jedoch sind im Gesetz nur Gemeinschaftseinrichtungen nach §33 aufgeführt.(Kitas usw.) Was mit Mitarbeitern anderer Gesundheitseinrichtungen ist, steht nirgends.
Das sind so ziemlich die einzigen beiden Beiträge zu dieser Diskussion, die zeigen wie man wirklich bei der Sache aber sowas von daneben liegen kann!
Okay, dann ist ja gut. Bis Juli 21 ist ja noch Zeit.
Bei Neueinstellungen muss ich es dann leider ab März fordern. Nervig aber wohl unumgänglich...
Ja, so ist es. Alternativ könnte man auch erst eine Titer-Kontrolle machen. Vielleicht ist der Schutz ausreichend.
Eine Sache muss ich allerdings tatsächlich korrigieren:
Doch steht es...
Im Gesetz sind die Betreuungseinrichtungen als erstes genannt, die gesamte Aufzählung beinhaltet u.a. auch Krankenhäuser, Praxen usw.
Dann bin ich jetzt auf Deine umfassende Korrektur gespannt...
Viele Grüße
und einen schönen Sonntag noch
NiB
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Problem beschreiben
Rick07 schrieb:
Hallo,
Der Dve (verband Ergotherapie) schreibt in seiner Information zur Impfpflicht:
„Wer keinen Nachweis vorlegt, darf weder in den betroffenen Einrichtungen betreut, noch in diesen tätig werden.“
In unseren Praxen betreute Patienten müssen von uns auf die Impfung hin kontrolliert werden??
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