Ihr neuer Arbeitsort
Die VAMED Rehaklinik Altona ist
eine Betriebsstätte der VAMED
Klinik Geesthacht. Wir
unterstützen Kinder und
Jugendliche auf ihrem Weg zurück
ins Leben: mit neuroorthopädischer
und orthopädischer Reha.
Ihre Aufgaben
- Sie leiten ein Team aus Physio-
und Ergotherapeuten.
- Zu Ihren Führungsaufgaben
gehören Organisation und
Weiterentwicklung der Abteilung.
- Sie behandeln Patienten in
Einzel-und Gruppentherapien.
- Hilfsmittelversorgung und
-schulung sowie Ang...
Die VAMED Rehaklinik Altona ist
eine Betriebsstätte der VAMED
Klinik Geesthacht. Wir
unterstützen Kinder und
Jugendliche auf ihrem Weg zurück
ins Leben: mit neuroorthopädischer
und orthopädischer Reha.
Ihre Aufgaben
- Sie leiten ein Team aus Physio-
und Ergotherapeuten.
- Zu Ihren Führungsaufgaben
gehören Organisation und
Weiterentwicklung der Abteilung.
- Sie behandeln Patienten in
Einzel-und Gruppentherapien.
- Hilfsmittelversorgung und
-schulung sowie Ang...
mich interessiert sehr ihre Meinung. Darf man MT ohne Rezept und Diagnose machen? Einfach so, als selbstzahler. Arzt möchte MT nicht verschreiben, auch nicht als Privatrezept?
Danke voraus
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Das sollte doch mittlerweile eigentlich bekannt sein. 🙄
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Anonymer Teilnehmer Wenn du die Bestallung zum Sektoraler Heilpraktiker für Physiotherapie (alternativ den großen HP) besitzt darfst du das. Wenn nicht, dann ist das unerlaubtes Ausüben der Heilkunde und somit strafbar (Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe).
Das sollte doch mittlerweile eigentlich bekannt sein. 🙄
Schönen Tag noch.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij Danke Lars. Das möchte ich meinem Chef und Rezeptionskraft zeigen, dass ich nicht alleine bin. Sehr oft bei uns in der Praxis werden Patienten einfach so eingetragen, im theorg unter Freitext als Selbstzahler.
Schönen Tag noch.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Anonymer Teilnehmer Hat dein Chef den (Sektoralen) HP? Dann kann er das legal praxisintern delegieren. Allerdings muss die erste Behandlung zwecks Diagnose dann zwingend von ihm gemacht werden. So handhaben wir das schon seit 1991 (damals hat mein Praxispartner schon sein Voll-HP gemacht).
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holger302 schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij Lars bleib bitte noch lange gesund, sonst bricht hier der halbe Chat zusammen. Danke
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij ja, das hat er. Aber er hat das noch nie gemacht
BTW, warum machst du selbst den sek. HP nicht? So schwer ist das nicht.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Anonymer Teilnehmer Uuups, dann hoffe mal, dass du nie einen Schaden beim Patienten verursacht. Die Berufshaftpflicht wird dann nämlich auch nicht für den Schaden aufkommen. innocent
BTW, warum machst du selbst den sek. HP nicht? So schwer ist das nicht.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij ich möchte nicht . Danke für deine Antwort. Bei mir ist das erste mal, sonst hatte ich schon eine Patientin gehabt, sie hat von ihrem Arzt privat Rezept ausstellen lassen. Nur in diesem Fall Arzt will nicht
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Anonymer Teilnehmer Wenn ein Arzt beim GKV-Patienten eine Privatverordnung ausstellt, dokumentiert er damit die medizinische Notwendigkeit. Beim GKV-Patient verstößt er dann gegen sein Sicherstellungsauftrag (weil er dem Patienten die GKV-Leistung vorenthält). Das kann dem Arzt gehörig Ärger bescheren. Somit handelt der Arzt durch seine Verweigerung erstmal völlig korrekt, wenn er die Behandlung als nicht notwendig/sinnvoll einstuft. Die GKV ist nicht für Wunschleistungen zuständig.
vielleicht gibts ins seinen augen einen medizinischen grund warum er keine mt möchte
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stefann34 schrieb:
@Anonymer Teilnehmer
vielleicht gibts ins seinen augen einen medizinischen grund warum er keine mt möchte
ich glaube eher der Preis und das Loch in seinem budget
JürgenK ;)
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JürgenK schrieb:
@stefann34
ich glaube eher der Preis und das Loch in seinem budget
JürgenK ;)
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij ja stimmt, du hast voll Recht
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
@stefann34 das habe ich auch schon versucht Patientin zu erklären. Aber sie kann das nicht verstehen. Sie ist doch bereit selbst zu bezahlen. Sehr schwierig.
Mach denn das einen Unterschied, ob der behandelnde Mitarbeiter den sek. HP hat?
Ich dachte bisher immer, das der PI immer delegieren muss.
Das klingt jetzt bei dir so, als ob dann der Mitarbeiter selber die Erstbefundung übernehmen dürfte.
Die Rechnung stellt doch trotzdem immer noch der PI.
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Break schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij
Mach denn das einen Unterschied, ob der behandelnde Mitarbeiter den sek. HP hat?
Ich dachte bisher immer, das der PI immer delegieren muss.
Das klingt jetzt bei dir so, als ob dann der Mitarbeiter selber die Erstbefundung übernehmen dürfte.
Die Rechnung stellt doch trotzdem immer noch der PI.
Ist kein Problem.
Allerdings muss a) der Arbeitsvertrag dann auch den sekt. HP als Tätigkeit aufführen und b) muss die Physiotherapiepraxis beim Gesundheitsamt auch als Heilpraktiker Praxis geführt werden.
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Halbtitan schrieb:
@Break
Ist kein Problem.
Allerdings muss a) der Arbeitsvertrag dann auch den sekt. HP als Tätigkeit aufführen und b) muss die Physiotherapiepraxis beim Gesundheitsamt auch als Heilpraktiker Praxis geführt werden.
@Halbtitan
Exakt, wir haben im Team mehrere Sektorale und Voll-HP. Der HP ist bei denen als zusätzlicher Tätigkeitbereich im Arbeitsvertrag aufgeführt. Dazu sind sie sowohl beim Gesundheitsamt als auch bei der Berufshaftpflichtsversicherung mit ihre jeweiligen Doppelqualifikation gemeldet.
Bei Kollegen ohne HP werden Behandlungen, wenn notwendig, von einer der HPs delegiert. Das muss dann auch nicht zwingend einer der PI sein. Inzwischen hat 50 % des Teams eine Bestallung als Sektorale oder Voll-HP. Wir stimulieren auch den Erwerb, da wir inzwischen ca. 25 % der Behandlungen (mit zunehmender Tendenz) im Direktzugang durchführen.
In der HP-Rechnung ist der jeweiligen (angestellten) HP-Behandler auch extra aufgeführt. Im Briefkopf heißt es bei HP-Rechnungen dazu "Fachbereich Heilpraktik" und in der Fußzeile sind die Inhaber als HP namentlich aufgeführt.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Break
@Halbtitan
Exakt, wir haben im Team mehrere Sektorale und Voll-HP. Der HP ist bei denen als zusätzlicher Tätigkeitbereich im Arbeitsvertrag aufgeführt. Dazu sind sie sowohl beim Gesundheitsamt als auch bei der Berufshaftpflichtsversicherung mit ihre jeweiligen Doppelqualifikation gemeldet.
Bei Kollegen ohne HP werden Behandlungen, wenn notwendig, von einer der HPs delegiert. Das muss dann auch nicht zwingend einer der PI sein. Inzwischen hat 50 % des Teams eine Bestallung als Sektorale oder Voll-HP. Wir stimulieren auch den Erwerb, da wir inzwischen ca. 25 % der Behandlungen (mit zunehmender Tendenz) im Direktzugang durchführen.
In der HP-Rechnung ist der jeweiligen (angestellten) HP-Behandler auch extra aufgeführt. Im Briefkopf heißt es bei HP-Rechnungen dazu "Fachbereich Heilpraktik" und in der Fußzeile sind die Inhaber als HP namentlich aufgeführt.
Da habe ich noch einen Verständnisfrage. Ich habe meinen sek. HP vor 8 Jahren gemacht, da war das noch eine rudimentäre Fortbildung von einem Tag.
Ich bin als PI natürlich mit meiner Praxis und dem sek. HP beim Gesundheitsamt gemeldet, außerdem besitze ich eine Berufshaftpflicht als Physio und HP.
Was ich nicht verstehe, warum soll sich ein angestellter Mitarbeiter beim Gesundheitsamt anmelden und in meiner Berufshaftpflicht namentlich mit aufgenommen werden.
Das mache ich doch mit einem angestellten Physio auch nicht.
Ist das beim sek. HP als Angestellter anders?
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Break schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij
Da habe ich noch einen Verständnisfrage. Ich habe meinen sek. HP vor 8 Jahren gemacht, da war das noch eine rudimentäre Fortbildung von einem Tag.
Ich bin als PI natürlich mit meiner Praxis und dem sek. HP beim Gesundheitsamt gemeldet, außerdem besitze ich eine Berufshaftpflicht als Physio und HP.
Was ich nicht verstehe, warum soll sich ein angestellter Mitarbeiter beim Gesundheitsamt anmelden und in meiner Berufshaftpflicht namentlich mit aufgenommen werden.
Das mache ich doch mit einem angestellten Physio auch nicht.
Ist das beim sek. HP als Angestellter anders?
Unser GA fragt (seit den 1990er Jahre) in unregelmäßigen Abstände bei allen medizinischen Einrichtungen im Kreis den aktuellen Stand ab. Gleichzeitig ist dann immer eine Belehrung dabei, dass das Nicht-Melden eine strafbewährte Ordnungswidrigkeit darstellt.
Bei der Berufshaftpflicht ist nicht namentlich zu melden, sondern lediglich der Anzahl Mitarbeiter mit ihre jeweiligen Berufsqualifikation(en).
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Break Grundsätzlich sind alle medizinisch tätigen Personen unter Vorlage der jeweiligen Berufsurkunde beim zuständigen Gesundheitsamt zu melden. Das gilt auch für angestellte Mitarbeiter.
Unser GA fragt (seit den 1990er Jahre) in unregelmäßigen Abstände bei allen medizinischen Einrichtungen im Kreis den aktuellen Stand ab. Gleichzeitig ist dann immer eine Belehrung dabei, dass das Nicht-Melden eine strafbewährte Ordnungswidrigkeit darstellt.
Bei der Berufshaftpflicht ist nicht namentlich zu melden, sondern lediglich der Anzahl Mitarbeiter mit ihre jeweiligen Berufsqualifikation(en).
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Dominique k. schrieb:
Hallo, ich habe letztes Jahr den sek. HP gemacht und wollte mich beim GA anmelden, die meinten, das sei nicht mehr notwendig. In BW.
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PT-Nik schrieb:
@Dominique k. Hö? Dachte man muss den machen als Versorger für Leute ohne Rezept. Wäre super wenn ich den sek HP doch nicht machen muss, falls die Selbstständigkeit lockt.
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die neue schrieb:
@PT-Nik ich glaube, Du hast @Dominique k. falsch verstanden. Ich könnte mir denken (glauben heisst nicht wissen), dass man in BW den sektoralen HP dem Gesundheitsamt nicht mehr melden muss. Zum Behandeln ohne Rezept brauchst Du mit Sicherheit den sekt. HP.....
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PT-Nik schrieb:
@die neue Hätte mich auch gewundert, wenn der sek HP wegfällt. Wie sonst soll man einen fähigen Therapeuten erkennen können, wenn man kein Rezept hat *Ironie*
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Dominique k. schrieb:
@PT-Nik du hast mich falsch verstanden. Zum Behandeln brauchst du ihn, wenn kein Rezept verordnet wurde. Du must dich nur nicht mehr beim Gesundheitsamt anmelden
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Problem beschreiben
Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo Kollegen,
mich interessiert sehr ihre Meinung. Darf man MT ohne Rezept und Diagnose machen? Einfach so, als selbstzahler. Arzt möchte MT nicht verschreiben, auch nicht als Privatrezept?
Danke voraus
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Problem beschreiben
Anonymer Teilnehmer schrieb:
Ich möchte mich bei allen bedanken, für eure Meinung. Eigentlich das ist Chef,s Aufgabe ihr das zu erklären. Ich habe das versucht und bin froh das ich genau so denke. Alles gute und viel Erfolg in unserem manchmal nicht so leichtem Beruf 🫶
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