Die Bedürfnisse und individuelle
Behandlung unserer Patienten liegen
uns am Herz!
Nach dieser Einstellung haben wir
in über 80 Jahren
Praxiserfahrungen und
regelmäßigen Fortbildungen eine
Behandlungsbasis gefunden, die es
uns in unserem Team ermöglichen,
individuelle Therapielösungen aus
allen Fachbereichen, wie auch
Behandlungsmöglichkeiten in
unserem Bewegungsbad, anzuwenden.
Sie haben in unserem jungen Team
die Möglichkeit, selbständig und
eigenverantwortlich Ihr
Behandlungskonzept...
Behandlung unserer Patienten liegen
uns am Herz!
Nach dieser Einstellung haben wir
in über 80 Jahren
Praxiserfahrungen und
regelmäßigen Fortbildungen eine
Behandlungsbasis gefunden, die es
uns in unserem Team ermöglichen,
individuelle Therapielösungen aus
allen Fachbereichen, wie auch
Behandlungsmöglichkeiten in
unserem Bewegungsbad, anzuwenden.
Sie haben in unserem jungen Team
die Möglichkeit, selbständig und
eigenverantwortlich Ihr
Behandlungskonzept...
vielen dank schonmal für Eure Zeit ;)
LG Gymnastikmaus
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Hoffentlich meldet sich noch jemand mit mehr Empathie und Wissen.
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pt ani schrieb:
Ich weiß es nicht. Aber es tut mir leid, dass Du gleich solch eine respektlose Antwort bekommst.
Hoffentlich meldet sich noch jemand mit mehr Empathie und Wissen.
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gymnastikmaus schrieb:
Ja danke👍
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gymnastikmaus schrieb:
Hallo ich möchte ohne unserem Verein oder über die Praxis, wo ich beschäftigt bin eine Jogging-Laufgruppe von 3 (bereits Interessierten) Personen anbieten. Bis zu einem bestimmten Satz, darf dies ja steuerfrei angeboten werden..wüsste jemand, wo da aktuell exakt die Grenze liegt? Ausserdem bin ich zwecks Berufshaftpflicht verunsichert-die greift ja nicht ausserhalb von Räumlichkeiten oder?
vielen dank schonmal für Eure Zeit ;)
LG Gymnastikmaus
also ich würde wenigstens in der Überschrift auf eine korrekte Schreibweise achten. Das erleichtert die Sache für Andere ungemein.
LG
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gymnastikmaus schrieb:
Korrekt😀aber nicht sehr hilfreich
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Butthead schrieb:
Hallo,
also ich würde wenigstens in der Überschrift auf eine korrekte Schreibweise achten. Das erleichtert die Sache für Andere ungemein.
LG
Vermutlich gilt hier die Kleinunternehmer-Regelung, §19 Umsatzsteurgesetz, wonach die Einnahmen nicht 22.000 € p.a. überschreiten dürfen.
Bezügl. der Versicherungen kann ich leider nicht viel sagen. Da Du aber nicht als Physiotherapeut*in arbeitest, gilt die Berufshaftpflicht sicher nicht. Du bist ja dann eher so etwas wie ein Personal Trainer - vielleicht findest Du da etwas dazu.
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gymnastikmaus schrieb:
Vielen Dank
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springlukas schrieb:
Hallo,
Vermutlich gilt hier die Kleinunternehmer-Regelung, §19 Umsatzsteurgesetz, wonach die Einnahmen nicht 22.000 € p.a. überschreiten dürfen.
Bezügl. der Versicherungen kann ich leider nicht viel sagen. Da Du aber nicht als Physiotherapeut*in arbeitest, gilt die Berufshaftpflicht sicher nicht. Du bist ja dann eher so etwas wie ein Personal Trainer - vielleicht findest Du da etwas dazu.
Viele Grüße,
Esther
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vielen Dank für deine Antwort👍
Ich habe allerdings inzwischen nachgelesen, dass es so eine Übungsleiter Pauschale gibt die monatlich gesehen 250 € nicht übersteigen darf, dann wäre das ganze nicht mal einkommensteuerpflichtig.
Ich biete den Kurs ja unabhängig von meinem Arbeitgeber an. Da ich ja nicht als Physio tätig bin, wären die Teilnehmer bei einer Verletzung mit ihrer eigenen Haftpflicht dafür verantwortlich so aus verschiedenen Informationsquellen. Dass du extra eine Haftpflicht Versicherung für In und Outdoor hast, liegt das an deiner Selbstständigkeit oder wollte, dass dein Arbeitgeber so? Vielen Dank für deine wertvolle Zeit.
Viele Grüße gymnastikmaus
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gymnastikmaus schrieb:
Hallo Esther,
vielen Dank für deine Antwort👍
Ich habe allerdings inzwischen nachgelesen, dass es so eine Übungsleiter Pauschale gibt die monatlich gesehen 250 € nicht übersteigen darf, dann wäre das ganze nicht mal einkommensteuerpflichtig.
Ich biete den Kurs ja unabhängig von meinem Arbeitgeber an. Da ich ja nicht als Physio tätig bin, wären die Teilnehmer bei einer Verletzung mit ihrer eigenen Haftpflicht dafür verantwortlich so aus verschiedenen Informationsquellen. Dass du extra eine Haftpflicht Versicherung für In und Outdoor hast, liegt das an deiner Selbstständigkeit oder wollte, dass dein Arbeitgeber so? Vielen Dank für deine wertvolle Zeit.
Viele Grüße gymnastikmaus
Viele Grüße,
Esther
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esther 09 schrieb:
Hallo Gymnastikmaus, die Übungsleiterpauschale kannst du dann in Anspruch nehmen, wenn du für einen Verein oder VHS arbeitest. Wenn du das Geld direkt von den Kunden beziehst und nicht vom Verein beauftragt bist, arbeitest du ja selbstständig als Unternehmerin. Berufshaftpflicht finde ich super wichtig. Einen Arbeigeber habe ich nicht. Ich hafte als Trainer nur, wenn mir nachgewiesen wird gro fahrlässig zu handeln. Pflicht ist es nicht, aber mir wäre es zu heikel.
Viele Grüße,
Esther
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esther 09 schrieb:
Hallo, ich bin Physio und biete Kurse an auch draußen. Ich habe eine Berufshapflicht für Indoor- und Outdoorkurse. Du kannst als Selbstständige die Kleinunternehmerrgelung beim Finanzamt beantragen, wenn du unter 22.000 € Umsatz als Trainerin im Jahr hast. In dem Fall musst du keine Umsatzsteuer abführen. Einkommensteuer natürlich schon.
Viele Grüße,
Esther
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