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ich habe ein Anliegen dass mir erstaunlicherweise weder die Krankenkasse noch unser Abrechnungsfirma klar beantworten kann.
Patient mit LHB hat 2 Rezepte bekommen mit gleichem Ausstelldatum - ICD Code M45.09, WSa KGG 24x 1-3x; ICD M45.09 EXa MT + WT je 24x 1-3x.
Meine Frage: können diese Rezepte zur gleichen Zeit abgerechnet werden???? ohne dass mir eine Absetzung droht!
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SNS37 schrieb:
Warum sollte ein LHB die Regelung "gleiche Diagnose = VO nicht parallel laufen lassen" ausschalten?
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Veronika Ablassmeier schrieb:
danke für die schnelle reaktion=)...dann ändere ich die Frage: wie bzw. welche Änderung am Rezept muss vorgenommen werden dass ich die VO abrechnen kann?...würde es reichen wenn der Arzt mir ergänzt dass die VO´s zur selben Zeit laufen müssen um das Therapieziel zu erreichen. Oder stehe ich so fürchterlich aufm Schlauch=(
Lösungsvorschlag "bunte Verordnung": KG und MT auf einer 24er- (oder 36er-) Verordnung, dann dürfen die Behandlungen im (willkürlichen) Wechsel stattfinden. Alternativ auch als Doppelbehandlung - aber Achtung: hier darf nur KG-Doppelbehandlung oder MT-Doppelbehandlung jeweils an einem Tag gemacht werden, nicht beide Therapien zusammen. Der Grund ist in der Heilmittel-Richtlinie in §12 Abs. 8 zu finden, wonach eine Doppelbehandlung nur für "dasselbe Heilmittel" erfolgen darf. Übrigens natürlich auch ergänzbar mit der Wärmetherapie.
Zweite Alternative: eine zweite passende Diagnose finden.
Gruß
Nora
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Nora Weber schrieb:
Nein - wie SNS37 schon schreibt müsste erst die eine Verordnung abgeschlossen sein, bevor für die gleiche Diagnose mit einer weiteren Verordnung begonnen werden darf.
Lösungsvorschlag "bunte Verordnung": KG und MT auf einer 24er- (oder 36er-) Verordnung, dann dürfen die Behandlungen im (willkürlichen) Wechsel stattfinden. Alternativ auch als Doppelbehandlung - aber Achtung: hier darf nur KG-Doppelbehandlung oder MT-Doppelbehandlung jeweils an einem Tag gemacht werden, nicht beide Therapien zusammen. Der Grund ist in der Heilmittel-Richtlinie in §12 Abs. 8 zu finden, wonach eine Doppelbehandlung nur für "dasselbe Heilmittel" erfolgen darf. Übrigens natürlich auch ergänzbar mit der Wärmetherapie.
Zweite Alternative: eine zweite passende Diagnose finden.
Gruß
Nora
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Schippi schrieb:
Gleicher Arzt?
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Veronika Ablassmeier schrieb:
Vielen Dank! Das hat mir sehr sehr weitergeholfen!!!!!
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Veronika Ablassmeier schrieb:
@Schippi ja
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Schippi schrieb:
Wir haben zwar die gleiche Diagnose aber zwei unterschiedliche diagnosegruppen!warum nicht parallel laufen lassen an unterschiedlichen Tagen?welcher paragraph spricht dagegen?
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Veronika Ablassmeier schrieb:
ist bei mir ja auch der fall...der Patient wird von uns nicht am gleichen tag aber an unterschiedlichen tagen behandelt...aber ich habe Angst da eine Absetzung zu kassieren wenn ich das so einreiche. da geht uns dann nämlich ordentlich Asche flöten. Der Patient wird Dauerpatient bei uns, da sollten die Rezepte zukünftig richtig ausgestellt sein=)
[...]
Sorry - ich hatte tatsächlich übersehen, dass es zwei verschiedene Diagnosegruppen waren - hier ist selbstverständlich eine gleichzeitige Behandlung beider Verordnungen möglich (§7 Abs. 1.4 Heilmittel-Richtlinie)!
Ich hatte noch den identischen ICD-10-Code (M. Bechterew) nachgeschlagen...
Gruß
Nora
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Nora Weber schrieb:
Nora Weber schrieb am 06.07.2022 11:41 Uhr:Nein - wie SNS37 schon schreibt müsste erst die eine Verordnung abgeschlossen sein, bevor für die gleiche Diagnose mit einer weiteren Verordnung begonnen werden darf.
[...]
Sorry - ich hatte tatsächlich übersehen, dass es zwei verschiedene Diagnosegruppen waren - hier ist selbstverständlich eine gleichzeitige Behandlung beider Verordnungen möglich (§7 Abs. 1.4 Heilmittel-Richtlinie)!
Ich hatte noch den identischen ICD-10-Code (M. Bechterew) nachgeschlagen...
Gruß
Nora
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MeFe89 schrieb:
@Nora Weber aber dann muss ja explizit Doppelbehandlung vom Arzt verordnet sein oder nicht?
...warum solltes das als Doppelbehandlung sein...es sind doch zwei verschiedene VO und für jede machst du eine normale Behandlungseinheit hinter einander z.B.
MfG
JürgenK ;)
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JürgenK schrieb:
@MeFe89
...warum solltes das als Doppelbehandlung sein...es sind doch zwei verschiedene VO und für jede machst du eine normale Behandlungseinheit hinter einander z.B.
MfG
JürgenK ;)
Hier ging es darum, dass zwei verschiedene Heilmittel am gleichen Tag stattfinden dürfen, weil es sich um verschiedene Verordnungsfälle handelt (andere Diagnosegruppe).
Gruß
Nora
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Nora Weber schrieb:
@MeFe89 Doppelbehandlungen beziehen sich immer auf das gleiche Heilmittel (zB. KG-Doppel, MT-Doppel) - nicht auf zwei verschiedene Heilmittel als Kombination am gleichen Tag. Eine Doppelbehandlung kann sowohl vom Arzt direkt verordnet werden, oder aber auch in Absprache mit dem Arzt durch uns ergänzt werden (Eintrag: "als Doppelbehandlung" im Feld Heilmittel, mit Datum, Unterschrift und Kürzel "LE" ergänzen).
Hier ging es darum, dass zwei verschiedene Heilmittel am gleichen Tag stattfinden dürfen, weil es sich um verschiedene Verordnungsfälle handelt (andere Diagnosegruppe).
Gruß
Nora
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MeFe89 schrieb:
@JürgenK jaaa Nora hatte ja die doppelbeja9ins Spiel gebracht
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Veronika Ablassmeier schrieb:
Liebe mit Physios
ich habe ein Anliegen dass mir erstaunlicherweise weder die Krankenkasse noch unser Abrechnungsfirma klar beantworten kann.
Patient mit LHB hat 2 Rezepte bekommen mit gleichem Ausstelldatum - ICD Code M45.09, WSa KGG 24x 1-3x; ICD M45.09 EXa MT + WT je 24x 1-3x.
Meine Frage: können diese Rezepte zur gleichen Zeit abgerechnet werden???? ohne dass mir eine Absetzung droht!
zwei verschiedene Heilmittel.
Du könntest sogar alles an einem Tag machen.
Ich mach auch MLD30 + KG 2 versch. Rezepte mit gleichen ICD Code an einem Tag und es gibt kein Problem
Wenn du KGG und MT Zulassung hast spricht nichts dagegen es an einem Tag zu behandeln.
Die Regel von zuerst ein Rezept abarbeiten und dann das andere ist wenn ICD Code und Heilmittel das Gleiche ist.
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massu schrieb:
Zwei verschiedene Diagnosegruppen
zwei verschiedene Heilmittel.
Du könntest sogar alles an einem Tag machen.
Ich mach auch MLD30 + KG 2 versch. Rezepte mit gleichen ICD Code an einem Tag und es gibt kein Problem
Wenn du KGG und MT Zulassung hast spricht nichts dagegen es an einem Tag zu behandeln.
Die Regel von zuerst ein Rezept abarbeiten und dann das andere ist wenn ICD Code und Heilmittel das Gleiche ist.
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Veronika Ablassmeier schrieb:
Vielen Dank für eure Hilfe=)
Morbus Bechterew HWS 1.Rezept und LWS 2.Rezept?
Liebe Grüße
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Ein neuer Verordnungsfall ist gegeben, wenn eine andere Diagnosegruppe (hier: WS und EX), oder wenn eine neue Diagnose (Rahmenvertrag Physiotherapie: bis zur letzten Stelle des ICD-10-Codes) vorliegt. Nur dann dürfen Behandlungen gleichzeitig stattfinden.
Gruß
Nora
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Nora Weber schrieb:
@mathias3834
Ein neuer Verordnungsfall ist gegeben, wenn eine andere Diagnosegruppe (hier: WS und EX), oder wenn eine neue Diagnose (Rahmenvertrag Physiotherapie: bis zur letzten Stelle des ICD-10-Codes) vorliegt. Nur dann dürfen Behandlungen gleichzeitig stattfinden.
Gruß
Nora
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massu schrieb:
@mathias3834 gleiche Diagnosegrupoe und unterschiedlicher ICD Code sind 2 verschiedene Diagnosen. Und können am gleichen Tag hintereinander behandelt werden, ganz egal ob gleiche oder unterschiedliche Heilmittel.
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mathias3834 schrieb:
Danke euch für die schnelle Info.
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mathias3834 schrieb:
Gilt dies auch bei gleicher Diagnosegruppe aber unterschiedlichem ICD10 Code?
Morbus Bechterew HWS 1.Rezept und LWS 2.Rezept?
Liebe Grüße
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