Wir, die Gemeinschaftspraxis für
Krankengymnastik, suchen für unser
Team neue Mitarbeiter*innen zur
flexiblen Festanstellung. Auch
Berufsanfänger*innen und
Wiedereinsteiger*innen sind
willkommen. Wir sind ein tolles
Team und bieten selbtsständiges
arbeiten, 30 min
Behandlungsintervalle und eine
überdurchschnittliche Bezahlung.
Unsere Praxis liegt in
unmittelbarer Nähe zur S-Bahn
Hamburg-Neugraben
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bitte gebt mir n kurzes Statement zu diesem Fall. Als EV gleich ADR bei EX1a und ICD10 M99.86. DAK :" EX1a bei ADR geht auf keinen Fall" -wollen den Regelfall durchlaufen haben. Arzt schon leicht nervös " nee, das darf er"... so nun stehe ich da?! Weiss jemand bescheid. Vielen Dank
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Christian Bamberger schrieb:
Hallo zusammen,
bitte gebt mir n kurzes Statement zu diesem Fall. Als EV gleich ADR bei EX1a und ICD10 M99.86. DAK :" EX1a bei ADR geht auf keinen Fall" -wollen den Regelfall durchlaufen haben. Arzt schon leicht nervös " nee, das darf er"... so nun stehe ich da?! Weiss jemand bescheid. Vielen Dank
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Nach HMR muss der Regelfall durchlaufen werden, da diese Diagnose nicht zum LHMB zählt. Nur bei Diagnosen der LHMB Liste kann sofort adR verordnet werden. Eine Vo adR bei EX1 ist nach HMR allerdings möglich.
Hallo, nein ist sie leider nicht.
Du sagst ja selber, der Regelfall muss durchlaufen werden, damit ist eine VO a.d.R bei folgenden IS NICHT zulässig:
WS1, EX1, LY1, AT1
Ausnahme: LHMB
VG
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FFGG schrieb:
Tempelritter schrieb am 28.9.17 17:02:
Nach HMR muss der Regelfall durchlaufen werden, da diese Diagnose nicht zum LHMB zählt. Nur bei Diagnosen der LHMB Liste kann sofort adR verordnet werden. Eine Vo adR bei EX1 ist nach HMR allerdings möglich.
Hallo, nein ist sie leider nicht.
Du sagst ja selber, der Regelfall muss durchlaufen werden, damit ist eine VO a.d.R bei folgenden IS NICHT zulässig:
WS1, EX1, LY1, AT1
Ausnahme: LHMB
VG
Hallo, nein ist sie leider nicht.
VG
NEIN FFGG,
selbst Deine "Quelle" schreibt nur von "durchlaufen des Regelfalls". Bei EX1 WS1 oder wie Du es nennst erstrangige oder treffender Diagnosen mit kurzfristigem Behandlungsbedarf gibt es KEINE explizite klare Regelung und DESHALB gibt es da zwei Möglichkeiten Ex2 oder Ex1 adr bei einer FV.
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ali schrieb:
FFGG schrieb am 29.9.17 07:40:
Hallo, nein ist sie leider nicht.
VG
NEIN FFGG,
selbst Deine "Quelle" schreibt nur von "durchlaufen des Regelfalls". Bei EX1 WS1 oder wie Du es nennst erstrangige oder treffender Diagnosen mit kurzfristigem Behandlungsbedarf gibt es KEINE explizite klare Regelung und DESHALB gibt es da zwei Möglichkeiten Ex2 oder Ex1 adr bei einer FV.
Ex1a v.a.d.rf
Arzt weigert sich zu ändern.
Abbrechenzentrum sagt es soll ein Vermerk auf die VO.
Mal sehen was passiert...
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wämpel schrieb:
Bei uns derselbe Fall.
Ex1a v.a.d.rf
Arzt weigert sich zu ändern.
Abbrechenzentrum sagt es soll ein Vermerk auf die VO.
Mal sehen was passiert...
was meint Ihr, wie schnell der Spuk aufhört !
Ach ja: Widerspruch und so DIREKT an die DAK, war nicht erst mit Syntela abdabbeln !
Spart Zeit und Nerven !
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ali schrieb:
Kein Vermerk nötig, bei Absetzung Widerspruch mit 40 € +,
was meint Ihr, wie schnell der Spuk aufhört !
Ach ja: Widerspruch und so DIREKT an die DAK, war nicht erst mit Syntela abdabbeln !
Spart Zeit und Nerven !
Was soll das Geschiss, meine Quelle ist ein offizielles Nachschlagewerk wie der HMK anzuwenden ist, und zwar von den, die ihn entworfen haben.
Macht doch was ihr wollt, ist ja euer Geld, und wenn es darum geht, wer recht hat, was in diesem Forum ja scheinbar vorrangig ist:
Ihr habt Recht.
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FFGG schrieb:
Es gibt eine klare Regelung. Wer es immer noch nicht kapiert hat, der FAQ Katalog ist eine bindende Auslegung der KT, der anzuwenden ist vom LE.
Was soll das Geschiss, meine Quelle ist ein offizielles Nachschlagewerk wie der HMK anzuwenden ist, und zwar von den, die ihn entworfen haben.
Macht doch was ihr wollt, ist ja euer Geld, und wenn es darum geht, wer recht hat, was in diesem Forum ja scheinbar vorrangig ist:
Ihr habt Recht.
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Papa Alpaka schrieb:
...Sekundärquellen schön und gut, aber die Konstellation eines kurzfristigen HM-Bedarfes mit EX1 adR ist schon durchgeklagt und von Kostenträgerseite rechtskräftig akzeptiert worden: EX1 adR ist möglich.
Es gibt eine klare Regelung. Wer es immer noch nicht kapiert hat, der FAQ Katalog ist eine bindende Auslegung der KT, der anzuwenden ist vom LE.
Was soll das Geschiss, meine Quelle ist ein offizielles Nachschlagewerk wie der HMK anzuwenden ist, und zwar von den, die ihn entworfen haben.
Ihr habt Recht.
NEIN (keine Klare Regelung), NEIN (nicht bindend) und noch mal NEIN (kein offizielles Nachschalgewerk) !
es gibt nur einen alten konzertierten (kleiner Unterschied !) FAQ. Was Du da zitierst ist es NICHT. UND noch dazu eine AUSLEGUNG dieser Quelle
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ali schrieb:
FFGG schrieb am 4.10.17 09:33:
Es gibt eine klare Regelung. Wer es immer noch nicht kapiert hat, der FAQ Katalog ist eine bindende Auslegung der KT, der anzuwenden ist vom LE.
Was soll das Geschiss, meine Quelle ist ein offizielles Nachschlagewerk wie der HMK anzuwenden ist, und zwar von den, die ihn entworfen haben.
Ihr habt Recht.
NEIN (keine Klare Regelung), NEIN (nicht bindend) und noch mal NEIN (kein offizielles Nachschalgewerk) !
es gibt nur einen alten konzertierten (kleiner Unterschied !) FAQ. Was Du da zitierst ist es NICHT. UND noch dazu eine AUSLEGUNG dieser Quelle
...Sekundärquellen schön und gut, aber die Konstellation eines kurzfristigen HM-Bedarfes mit EX1 adR ist schon durchgeklagt und von Kostenträgerseite rechtskräftig akzeptiert worden: EX1 adR ist möglich.
Gern mal mit Aktenzeichen und beklagter Kasse, damit FFGG und die AOK Saarland sonstwas noch was lernen....
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ali schrieb:
Papa Alpaka schrieb am 4.10.17 09:48:
...Sekundärquellen schön und gut, aber die Konstellation eines kurzfristigen HM-Bedarfes mit EX1 adR ist schon durchgeklagt und von Kostenträgerseite rechtskräftig akzeptiert worden: EX1 adR ist möglich.
Gern mal mit Aktenzeichen und beklagter Kasse, damit FFGG und die AOK Saarland sonstwas noch was lernen....
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FFGG schrieb:
´??
...Sekundärquellen schön und gut, aber die Konstellation eines kurzfristigen HM-Bedarfes mit EX1 adR ist schon durchgeklagt und von Kostenträgerseite rechtskräftig akzeptiert worden: EX1 adR ist möglich.
Gern mal mit Aktenzeichen und beklagter Kasse, damit FFGG und die AOK Saarland sonstwas noch was lernen....
Na dann mal her damit......
Und bitte keine Einzelfallentscheidung, sondern ein bindendes RECHTSGÜLTIGES Urteil...
Da bin ich mal gespannt.
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FFGG schrieb:
ali schrieb am 8.10.17 20:24:
Papa Alpaka schrieb am 4.10.17 09:48:
...Sekundärquellen schön und gut, aber die Konstellation eines kurzfristigen HM-Bedarfes mit EX1 adR ist schon durchgeklagt und von Kostenträgerseite rechtskräftig akzeptiert worden: EX1 adR ist möglich.
Gern mal mit Aktenzeichen und beklagter Kasse, damit FFGG und die AOK Saarland sonstwas noch was lernen....
Na dann mal her damit......
Und bitte keine Einzelfallentscheidung, sondern ein bindendes RECHTSGÜLTIGES Urteil...
Da bin ich mal gespannt.
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Tempelritter schrieb:
Nach HMR muss der Regelfall durchlaufen werden, da diese Diagnose nicht zum LHMB zählt. Nur bei Diagnosen der LHMB Liste kann sofort adR verordnet werden. Eine Vo adR bei EX1 ist nach HMR allerdings möglich.
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