Das sind Ihre Aufgaben
In den interdisziplinären
Heilmittelpraxen an den
LVR-Förderschulen übernehmen
LVR-Therapeut*innen die
therapeutische Versorgung der
Schüler*innen, die zum Teil hohe
intensivpädagogische
Unterstützungsbedarfe aufweisen.
Ihre Aufgaben umfassen
insbesondere:
• Physiotherapeutische
Behandlung von zum Teil
schwerstmehrfachbehinderten
Schüler*innen auf Basis
ärztlicher Verordnungen
• Fertigung der
erforderlichen
Therapiedokumentation und
Vorbereitung ...
In den interdisziplinären
Heilmittelpraxen an den
LVR-Förderschulen übernehmen
LVR-Therapeut*innen die
therapeutische Versorgung der
Schüler*innen, die zum Teil hohe
intensivpädagogische
Unterstützungsbedarfe aufweisen.
Ihre Aufgaben umfassen
insbesondere:
• Physiotherapeutische
Behandlung von zum Teil
schwerstmehrfachbehinderten
Schüler*innen auf Basis
ärztlicher Verordnungen
• Fertigung der
erforderlichen
Therapiedokumentation und
Vorbereitung ...
bei uns in der Reha für Suchterkrankungen gibt es einen Streit über die Eingruppierung der PT in den TVöD-l.
Wir sind der Meinung, dass Suchtreha zur Psychiatrie gehört und somit die Eingruppierung in die Stufe 8 sein müsste. Außerdem spricht dafür, dass wir aufgrund der vielen Psychiatrischen Diagnosen unserer Patienten die 1/4 schwierige Aufgaben erfüllen, die in der Tarifordnung zur Einstufung in die 8 Voraussetzung sind.
Zur Zeit sind wir in "6" eingruppiert.
Ich freue mich über konstruktive Antworten. Vielleicht gibt es ja Kollegen mit ähnlichen Verträgen.
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Fisch schrieb:
Hallo Kolleg*innen,
bei uns in der Reha für Suchterkrankungen gibt es einen Streit über die Eingruppierung der PT in den TVöD-l.
Wir sind der Meinung, dass Suchtreha zur Psychiatrie gehört und somit die Eingruppierung in die Stufe 8 sein müsste. Außerdem spricht dafür, dass wir aufgrund der vielen Psychiatrischen Diagnosen unserer Patienten die 1/4 schwierige Aufgaben erfüllen, die in der Tarifordnung zur Einstufung in die 8 Voraussetzung sind.
Zur Zeit sind wir in "6" eingruppiert.
Ich freue mich über konstruktive Antworten. Vielleicht gibt es ja Kollegen mit ähnlichen Verträgen.
Dass es aber aufgrund der Arbeit in deine höhere Gruppierung sollte, ist Ansichtssache.
Ich finde schon.
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FFGG schrieb:
Sucht ist nicht in die Klassifizierung der psychischen Erkrankungen eingeteilt.
Dass es aber aufgrund der Arbeit in deine höhere Gruppierung sollte, ist Ansichtssache.
Ich finde schon.
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