Ihr neuer Arbeitsort
Die VAMED Rehaklinik Altona ist
eine Betriebsstätte der VAMED
Klinik Geesthacht. Wir
unterstützen Kinder und
Jugendliche auf ihrem Weg zurück
ins Leben: mit neuroorthopädischer
und orthopädischer Reha.
Ihre Aufgaben
- Sie leiten ein Team aus Physio-
und Ergotherapeuten.
- Zu Ihren Führungsaufgaben
gehören Organisation und
Weiterentwicklung der Abteilung.
- Sie behandeln Patienten in
Einzel-und Gruppentherapien.
- Hilfsmittelversorgung und
-schulung sowie Ang...
Die VAMED Rehaklinik Altona ist
eine Betriebsstätte der VAMED
Klinik Geesthacht. Wir
unterstützen Kinder und
Jugendliche auf ihrem Weg zurück
ins Leben: mit neuroorthopädischer
und orthopädischer Reha.
Ihre Aufgaben
- Sie leiten ein Team aus Physio-
und Ergotherapeuten.
- Zu Ihren Führungsaufgaben
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Weiterentwicklung der Abteilung.
- Sie behandeln Patienten in
Einzel-und Gruppentherapien.
- Hilfsmittelversorgung und
-schulung sowie Ang...
wenn eine Arzt mit einem ICD 10 Code eine Erstverordnung ausstellt und ich dieses Rezept mit dem Patient abgearbeitet habe, geht er zum nächsten Arzt und holt sich wieder eine Erstverordnung - zeitnah mit dem gleichen ICD 10 Code. Normalerweise wäre es eine 1. Folgeverordnung. Muss ich das ändern lassen? Der 2. Arzt weiß ja nix von dem 1. Rezept, aber die Abrechnungsstelle und die KK.
Wer weiß Bescheid?
Danke schon mal, Katrin
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katrin904 schrieb:
Hallo,
wenn eine Arzt mit einem ICD 10 Code eine Erstverordnung ausstellt und ich dieses Rezept mit dem Patient abgearbeitet habe, geht er zum nächsten Arzt und holt sich wieder eine Erstverordnung - zeitnah mit dem gleichen ICD 10 Code. Normalerweise wäre es eine 1. Folgeverordnung. Muss ich das ändern lassen? Der 2. Arzt weiß ja nix von dem 1. Rezept, aber die Abrechnungsstelle und die KK.
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a schubart schrieb:
Ja sicher
Hallo,
wenn eine Arzt mit einem ICD 10 Code eine Erstverordnung ausstellt und ich dieses Rezept mit dem Patient abgearbeitet habe, geht er zum nächsten Arzt und holt sich wieder eine Erstverordnung - zeitnah mit dem gleichen ICD 10 Code. Normalerweise wäre es eine 1. Folgeverordnung. Muss ich das ändern lassen? Der 2. Arzt weiß ja nix von dem 1. Rezept, aber die Abrechnungsstelle und die KK.
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Danke schon mal, Katrin
Erst ab 1.10.2020 ist es automatisch ein neuer Verordnungsfall. Derzeit, wenn man davon Kenntnis hat, muss geändert werden.
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Hallo,
wenn eine Arzt mit einem ICD 10 Code eine Erstverordnung ausstellt und ich dieses Rezept mit dem Patient abgearbeitet habe, geht er zum nächsten Arzt und holt sich wieder eine Erstverordnung - zeitnah mit dem gleichen ICD 10 Code. Normalerweise wäre es eine 1. Folgeverordnung. Muss ich das ändern lassen? Der 2. Arzt weiß ja nix von dem 1. Rezept, aber die Abrechnungsstelle und die KK.
Wer weiß Bescheid?
Danke schon mal, Katrin
Erst ab 1.10.2020 ist es automatisch ein neuer Verordnungsfall. Derzeit, wenn man davon Kenntnis hat, muss geändert werden.
Und damit gegen den Datenschutz verstoßen.
MfG:)
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Ingo Friedrich schrieb:
LeviathanPT schrieb am 23.7.20 19:53:
katrin904 schrieb am 23.7.20 14:55:
Hallo,
wenn eine Arzt mit einem ICD 10 Code eine Erstverordnung ausstellt und ich dieses Rezept mit dem Patient abgearbeitet habe, geht er zum nächsten Arzt und holt sich wieder eine Erstverordnung - zeitnah mit dem gleichen ICD 10 Code. Normalerweise wäre es eine 1. Folgeverordnung. Muss ich das ändern lassen? Der 2. Arzt weiß ja nix von dem 1. Rezept, aber die Abrechnungsstelle und die KK.
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Und damit gegen den Datenschutz verstoßen.
MfG:)
Hallo,
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Und damit gegen den Datenschutz verstoßen.
MfG:)
Wer verstößt denn gegen den Datenschutz, wenn der Patient mit seiner Verordnung zum Arzt geht, um es ändern zu lassen?
So ein Quatsch!
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LeviathanPT schrieb:
Ingo Friedrich schrieb am 23.7.20 21:11:
LeviathanPT schrieb am 23.7.20 19:53:
katrin904 schrieb am 23.7.20 14:55:
Hallo,
wenn eine Arzt mit einem ICD 10 Code eine Erstverordnung ausstellt und ich dieses Rezept mit dem Patient abgearbeitet habe, geht er zum nächsten Arzt und holt sich wieder eine Erstverordnung - zeitnah mit dem gleichen ICD 10 Code. Normalerweise wäre es eine 1. Folgeverordnung. Muss ich das ändern lassen? Der 2. Arzt weiß ja nix von dem 1. Rezept, aber die Abrechnungsstelle und die KK.
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Und damit gegen den Datenschutz verstoßen.
MfG:)
Wer verstößt denn gegen den Datenschutz, wenn der Patient mit seiner Verordnung zum Arzt geht, um es ändern zu lassen?
So ein Quatsch!
Hallo,
wenn eine Arzt mit einem ICD 10 Code eine Erstverordnung ausstellt und ich dieses Rezept mit dem Patient abgearbeitet habe, geht er zum nächsten Arzt und holt sich wieder eine Erstverordnung - zeitnah mit dem gleichen ICD 10 Code. Normalerweise wäre es eine 1. Folgeverordnung. Muss ich das ändern lassen? Der 2. Arzt weiß ja nix von dem 1. Rezept, aber die Abrechnungsstelle und die KK.
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Erst ab 1.10.2020 ist es automatisch ein neuer Verordnungsfall. Derzeit, wenn man davon Kenntnis hat, muss geändert werden.
Und damit gegen den Datenschutz verstoßen.
MfG:)
Wer verstößt denn gegen den Datenschutz, wenn der Patient mit seiner Verordnung zum Arzt geht, um es ändern zu lassen?
So ein Quatsch!
Jaja Checker, willkommen im Leben. Das keiner gegen den Datenschutz verstößt, sobald es der Patient erledigt, wissen nicht nur du und ich.
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Ingo Friedrich schrieb:
LeviathanPT schrieb am 24.7.20 01:30:
Ingo Friedrich schrieb am 23.7.20 21:11:
LeviathanPT schrieb am 23.7.20 19:53:
katrin904 schrieb am 23.7.20 14:55:
Hallo,
wenn eine Arzt mit einem ICD 10 Code eine Erstverordnung ausstellt und ich dieses Rezept mit dem Patient abgearbeitet habe, geht er zum nächsten Arzt und holt sich wieder eine Erstverordnung - zeitnah mit dem gleichen ICD 10 Code. Normalerweise wäre es eine 1. Folgeverordnung. Muss ich das ändern lassen? Der 2. Arzt weiß ja nix von dem 1. Rezept, aber die Abrechnungsstelle und die KK.
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Erst ab 1.10.2020 ist es automatisch ein neuer Verordnungsfall. Derzeit, wenn man davon Kenntnis hat, muss geändert werden.
Und damit gegen den Datenschutz verstoßen.
MfG:)
Wer verstößt denn gegen den Datenschutz, wenn der Patient mit seiner Verordnung zum Arzt geht, um es ändern zu lassen?
So ein Quatsch!
Jaja Checker, willkommen im Leben. Das keiner gegen den Datenschutz verstößt, sobald es der Patient erledigt, wissen nicht nur du und ich.
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LeviathanPT schrieb:
katrin904 schrieb am 23.7.20 14:55:
Hallo,
wenn eine Arzt mit einem ICD 10 Code eine Erstverordnung ausstellt und ich dieses Rezept mit dem Patient abgearbeitet habe, geht er zum nächsten Arzt und holt sich wieder eine Erstverordnung - zeitnah mit dem gleichen ICD 10 Code. Normalerweise wäre es eine 1. Folgeverordnung. Muss ich das ändern lassen? Der 2. Arzt weiß ja nix von dem 1. Rezept, aber die Abrechnungsstelle und die KK.
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Danke schon mal, Katrin
Erst ab 1.10.2020 ist es automatisch ein neuer Verordnungsfall. Derzeit, wenn man davon Kenntnis hat, muss geändert werden.
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Du kannst versuchen es in FV ändern zu lassen . Nach meiner Erfahrung wird das leider oft abgelehnt von den Arztpraxen . Dann schreibe ich hinten drauf ; Arzt verweigert die Änderung mit Hinweis darauf , daß es für ihn ein neuer Regelfall ist der mit einer EV beginnen muß . Mir hat ein Arzt es so erklärt daß das die Maßgaben der KV sind : Neuer Patient , neuer Regelfall .
Das ist genau das Gegenteil der derzeit gültigen Regelung, was der Arzt Dir angeblich gesagt hat.
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LeviathanPT schrieb:
Leni C. schrieb am 25.7.20 11:16:
Du kannst versuchen es in FV ändern zu lassen . Nach meiner Erfahrung wird das leider oft abgelehnt von den Arztpraxen . Dann schreibe ich hinten drauf ; Arzt verweigert die Änderung mit Hinweis darauf , daß es für ihn ein neuer Regelfall ist der mit einer EV beginnen muß . Mir hat ein Arzt es so erklärt daß das die Maßgaben der KV sind : Neuer Patient , neuer Regelfall .
Das ist genau das Gegenteil der derzeit gültigen Regelung, was der Arzt Dir angeblich gesagt hat.
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Leni C. schrieb:
Du kannst versuchen es in FV ändern zu lassen . Nach meiner Erfahrung wird das leider oft abgelehnt von den Arztpraxen . Dann schreibe ich hinten drauf ; Arzt verweigert die Änderung mit Hinweis darauf , daß es für ihn ein neuer Regelfall ist der mit einer EV beginnen muß . Mir hat ein Arzt es so erklärt daß das die Maßgaben der KV sind : Neuer Patient , neuer Regelfall .
ich weiß, dass von den jeweiligen KV´n die aberwitzigsten Stellungnahmen zur Handhabung des HMK gekommen sind und die Ärzte dies dann so den Heilmittelerbringer kommunizierten. Letztendlich geht es um mein Geld und ich habe es immer so gehalten: eine Mail zum Sachbearbeiter; habe bisher immer eine Antwort im Sinne des Patienten bekommen, dass dennoch mit der Behandlung begonnen werden kann und das Ganze zusätzlich auf der Rezeptrückseite vermerkt. Das hat bisher immer geklappt - sogar mit der AOK. Und ich muss zugeben, mit der AOK sogar am besten!
Schones Wochenende allen noch!
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Ligamentum schrieb:
Hallo Leute,
ich weiß, dass von den jeweiligen KV´n die aberwitzigsten Stellungnahmen zur Handhabung des HMK gekommen sind und die Ärzte dies dann so den Heilmittelerbringer kommunizierten. Letztendlich geht es um mein Geld und ich habe es immer so gehalten: eine Mail zum Sachbearbeiter; habe bisher immer eine Antwort im Sinne des Patienten bekommen, dass dennoch mit der Behandlung begonnen werden kann und das Ganze zusätzlich auf der Rezeptrückseite vermerkt. Das hat bisher immer geklappt - sogar mit der AOK. Und ich muss zugeben, mit der AOK sogar am besten!
Schones Wochenende allen noch!
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