Schau mal, ob wir zu Dir passen?
• Du suchst nach einem neuen
Arbeitsplatz der sicher und
langfristig ist?
• Du lebst gerne achtsam und
liebst ein Gleichgewicht zwischen
Arbeit und Freizeit! Wir bieten dir
flexible Arbeitszeiten.
• Du verdienst bei uns nach
Therapien, die du selbst aussuchst
und somit deinen Schwerpunkten
folgst und Du hast sehr viel Vor -
und Nachbereitungszeit.
• Zur Unterstützung hast du
einen Laptop.
• Du hast schon Kinder, dann
passen wir deine Arbeitszei...
• Du suchst nach einem neuen
Arbeitsplatz der sicher und
langfristig ist?
• Du lebst gerne achtsam und
liebst ein Gleichgewicht zwischen
Arbeit und Freizeit! Wir bieten dir
flexible Arbeitszeiten.
• Du verdienst bei uns nach
Therapien, die du selbst aussuchst
und somit deinen Schwerpunkten
folgst und Du hast sehr viel Vor -
und Nachbereitungszeit.
• Zur Unterstützung hast du
einen Laptop.
• Du hast schon Kinder, dann
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Danke!
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katja984 schrieb:
Darf der Praxisinhaber,in diesem Fall ein Ergotherapeut, eine bzw. mehrere Verordnungen der Physiotherapie unterschreiben? Zur Zeit gibt es einige Unstimmigkeiten bei uns und der Chef unterschreibt ohne unsere Einwilligung unsere Physiotherapie Verordnungen. Ist das rechtens?
Danke!
Antwort: ja.
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RoFo schrieb:
Der Leistungserbringer ist der PI und dieser unterschreibt (oder delegiert an eine andere Person).
Antwort: ja.
Darf der Praxisinhaber,in diesem Fall ein Ergotherapeut, eine bzw. mehrere Verordnungen der Physiotherapie unterschreiben? Zur Zeit gibt es einige Unstimmigkeiten bei uns und der Chef unterschreibt ohne unsere Einwilligung unsere Physiotherapie Verordnungen. Ist das rechtens?
Danke!
Ja
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Tempelritter schrieb:
katja984 schrieb am 3.3.20 17:00:
Darf der Praxisinhaber,in diesem Fall ein Ergotherapeut, eine bzw. mehrere Verordnungen der Physiotherapie unterschreiben? Zur Zeit gibt es einige Unstimmigkeiten bei uns und der Chef unterschreibt ohne unsere Einwilligung unsere Physiotherapie Verordnungen. Ist das rechtens?
Danke!
Ja
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.....was sagt der Rahmenvertrag und nicht die Möchtegern Fuzzis ???????
Verstehe es so, dass du Tempelritter und mich als "Möchtegern Fuzzis" bezeichnest.
Ich wusste bisher nicht, dass das die offizielle Auszeichnung für hilfsbereite Forenmitglieder ist.
Außerdem hätte ich das anders geschrieben.
Aber, was solls, ich nehm mit, was ich kriegen kann!
Vielen lieben Dank Muskelfreak und werd erst mal richtig gesund!!!
:blush:
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RoFo schrieb:
Muskelfreak schrieb am 24.4.20 19:10:
.....was sagt der Rahmenvertrag und nicht die Möchtegern Fuzzis ???????
Verstehe es so, dass du Tempelritter und mich als "Möchtegern Fuzzis" bezeichnest.
Ich wusste bisher nicht, dass das die offizielle Auszeichnung für hilfsbereite Forenmitglieder ist.
Außerdem hätte ich das anders geschrieben.
Aber, was solls, ich nehm mit, was ich kriegen kann!
Vielen lieben Dank Muskelfreak und werd erst mal richtig gesund!!!
:blush:
.....was sagt der Rahmenvertrag und nicht die Möchtegern Fuzzis ???????
ach herrn,
bist du ein kleines, dummes und gelangweiltes kind, das aktuell nicht in die grundschule darf oder bist du tatsächlich schon aus dem alter raus?
nur weil du hier anonym im internet unterwegs bist, darfst du dich trotzdem ein bissl benehmen.
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bundy007 schrieb:
Muskelfreak schrieb am 24.4.20 19:10:
.....was sagt der Rahmenvertrag und nicht die Möchtegern Fuzzis ???????
ach herrn,
bist du ein kleines, dummes und gelangweiltes kind, das aktuell nicht in die grundschule darf oder bist du tatsächlich schon aus dem alter raus?
nur weil du hier anonym im internet unterwegs bist, darfst du dich trotzdem ein bissl benehmen.
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Muskelfreak schrieb:
.....was sagt der Rahmenvertrag und nicht die Möchtegern Fuzzis ???????
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Alfred Kramer schrieb:
ein "Muskelfreak halt"... :sunglasses: :thumbsup: :sunglasses:
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Norbert Meyer schrieb:
NEIN -Scheckbetrug!
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Norbert Meyer schrieb:
Ich hatte einen Pat. 1969 der konnte nicht schreiben, aber lies ihn Kreuze zeichnen, das wurde akzeptiert von der SVK
NEIN -Scheckbetrug!
Wo lebst du?
Selbstverständlich kann man einer Person Vollmacht erteilen.
Das muss auch nicht explizit im Rahmenvertrag stehen!
Verantwortlicher bleibt immer der Zugelassene!
Die U-Schrift eines Bevollmächtigten entbindet davon nicht!
Quelle: BGB
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RoFo schrieb:
Norbert Meyer schrieb am 28.4.20 10:24:
NEIN -Scheckbetrug!
Wo lebst du?
Selbstverständlich kann man einer Person Vollmacht erteilen.
Das muss auch nicht explizit im Rahmenvertrag stehen!
Verantwortlicher bleibt immer der Zugelassene!
Die U-Schrift eines Bevollmächtigten entbindet davon nicht!
Quelle: BGB
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Tempelritter schrieb:
???
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