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Themenschwerpunkt 4.2021: Chancen und Risiken der Blankoverordnung - up|unternehmen praxis
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idefix- schrieb:
Toll Blankoverordnung; und dann den Regress bei "zuviel" abgerechneten Behandlungen an uns auslassen. Nein Danke. Wir nehmen keine Blankverordnungen an. Wir haben eben keine so gute Lobby wie die Ärzteschaft und deswegen werden die Kassen immer einen Grund finden von uns Geld zurück zu fordern. Wenn Blankoverordnung, dann nur mit der Unterschrift des Patienten, das er bei Kürzungen die Kosten übernimmt.
Genau so sehe ich das auch. Bei jeder Blankverordnung wird ein Behandlungsvertrag mit dem Patienten geschlossen, in dem er die Übernahme der Kosten zusagt, wenn ein Blankorezept gekürzt wird und zwar so lange, wie es die Kassen auch können.
Denn Schließlich will der Patient Behandlungen, deren Abgabe an Faktoren gekoppelt ist, die uns als Leistungserbringer zu einem "angemessenen wirtschaftlichen Handeln" zwingen, abgesehen von dem mehraufwand, Absetzungen und Kürzungen zu prüfen und ggfls. den Kassen gegenüber zu argumentieren. Eine gute Software hilft da wenig und die Kassen sind gleich dabei, Abzusetzten oder - schlimmer wie ich finde - den PI zur Wirtschaflichen Überprüfung zu "bitten". M.E. nach ein unvorhersehbarer Mehraufwand, den ich zunächst NICHT einkalkulieren will.
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KGSchuller schrieb:
thumbsup
Genau so sehe ich das auch. Bei jeder Blankverordnung wird ein Behandlungsvertrag mit dem Patienten geschlossen, in dem er die Übernahme der Kosten zusagt, wenn ein Blankorezept gekürzt wird und zwar so lange, wie es die Kassen auch können.
Denn Schließlich will der Patient Behandlungen, deren Abgabe an Faktoren gekoppelt ist, die uns als Leistungserbringer zu einem "angemessenen wirtschaftlichen Handeln" zwingen, abgesehen von dem mehraufwand, Absetzungen und Kürzungen zu prüfen und ggfls. den Kassen gegenüber zu argumentieren. Eine gute Software hilft da wenig und die Kassen sind gleich dabei, Abzusetzten oder - schlimmer wie ich finde - den PI zur Wirtschaflichen Überprüfung zu "bitten". M.E. nach ein unvorhersehbarer Mehraufwand, den ich zunächst NICHT einkalkulieren will.
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PT-Morris schrieb:
Kommt Zeit, kommt Rat.
Themenschwerpunkt 4.2021: Chancen und Risiken der Blankoverordnung - up|unternehmen praxis
„Wie sieht es eigentlich mit den Zertifikatspositionen in der Physiotherapie aus? Darf ich eine Blankoverordnung annehmen, wenn ich die Zertifikatsposition gar nicht anbieten kann?
REIMANN: Nur zwei Drittel der Praxen können MT-Zertifikate mit uns abrechnen– im Bereich KG-ZNS sind es nicht einmal 50 Prozent. Wenn der Arzt nun eine Blankoverordnung ausstellt und der Patient geht zu einem Therapeuten, der gewisse Leistungen gar nicht anbieten kann, dann ist das natürlich ein Problem. Dann wird der Therapeut etwas machen, was er kann oder darf. Aus Qualitätsgesichtspunkten dürften ausschließlich Therapeuten an Blankoverordnungen teilnehmen, die alle diese Zertifikatspositionen anbieten können. Dies dient dem Schutz des Patienten, ist allerdings natürlich kaum umsetzbar."
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PT-Morris schrieb:
Aus dem Interview mit Herrn Reimann von der AOK Niedersachsen:
„Wie sieht es eigentlich mit den Zertifikatspositionen in der Physiotherapie aus? Darf ich eine Blankoverordnung annehmen, wenn ich die Zertifikatsposition gar nicht anbieten kann?
REIMANN: Nur zwei Drittel der Praxen können MT-Zertifikate mit uns abrechnen– im Bereich KG-ZNS sind es nicht einmal 50 Prozent. Wenn der Arzt nun eine Blankoverordnung ausstellt und der Patient geht zu einem Therapeuten, der gewisse Leistungen gar nicht anbieten kann, dann ist das natürlich ein Problem. Dann wird der Therapeut etwas machen, was er kann oder darf. Aus Qualitätsgesichtspunkten dürften ausschließlich Therapeuten an Blankoverordnungen teilnehmen, die alle diese Zertifikatspositionen anbieten können. Dies dient dem Schutz des Patienten, ist allerdings natürlich kaum umsetzbar."
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PT-Morris schrieb:
Vom Zeitablauf ist das natürlich klug. Der bundeseinheitliche Rahmenvertrag kommt zum 1.4. Die Praxen haben bis zum 30.9. Zeit diesen anzunehmen. Dann kommt auch die Blankoverordnung. Diese wird zur Regelversorgung und über kurz oder lang einen deutlichen Anteil ausmachen. Der Stellenwert von Zertifikatsposition wird nochmal stark steigen. Natürlich auch in Hinblick auf eine kommende Fortbildungspflicht für Angestellte ab 1.1.22.
KBV - Wirtschaftlichkeitsprüfung: Kassen kündigen Knall auf Fall Rahmenvorgaben
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PT-Morris schrieb:
Man darf bei dieser Thematik zwei Dinge nicht außer acht lassen. Erstens wird die Arztsoftware standartmäßig bei jeder Verordnung nachfragen, ob diese als Blankoverordnung ausgestellt werden soll. Zweitens hat gerade der GKV-Spitzenverband die Rahmenvorgaben für die Wirtschaftlichkeitsprüfung gekündigt. Es sieht danach aus, dass hier wieder eine härtere Gangart eingeschlagen wird.
KBV - Wirtschaftlichkeitsprüfung: Kassen kündigen Knall auf Fall Rahmenvorgaben
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