Motivierte Teamplayer gesucht!
Dein Beruf ist Deine Leidenschaft?
Du liebst Menschen und hast
Einfühlungsvermögen? Du bist
freundlich und fachlich up-to-date?
Für Dich ist der „Patient“
dein Kunde und Partner?
Dann haben wir den richtigen Job
für dich.
Bewirb dich jetzt per E-Mail bei
uns: baum@horster-reha-zentrum.de
Unser Horster Reha Zentrum ist ein
Haus der Gesundheit und Begegnung
an drei Standorten in
Gelsenkirchen. Bei uns steht der
Patient im Mittelpunkt. In unserem
Hause arb...
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Hause arb...
hab kurz ne frage bezüglich eines BG-rezeptes was gerade rein kam.
behandlungsbeginn auf dem rezept ist ein freitag. behandlungsfrequenz sind 3 behandlungen pro woche.
das haut doch so absolut nicht hin oder steh ich jetzt auf´m schlauch?
hatte lange kein BG-rezept mehr, daher bin ich mir grad sehr unsicher.
bitte helft mir mal schnell auf die sprünge? abändern oder so lassen und in der folgewoche behandlungsbeginn starten?
danke für hilfreiche kommentare.
LG M-A-B...
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
hallo kollegen und kolleginnen,
hab kurz ne frage bezüglich eines BG-rezeptes was gerade rein kam.
behandlungsbeginn auf dem rezept ist ein freitag. behandlungsfrequenz sind 3 behandlungen pro woche.
das haut doch so absolut nicht hin oder steh ich jetzt auf´m schlauch?
hatte lange kein BG-rezept mehr, daher bin ich mir grad sehr unsicher.
bitte helft mir mal schnell auf die sprünge? abändern oder so lassen und in der folgewoche behandlungsbeginn starten?
danke für hilfreiche kommentare.
LG M-A-B...
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werd ich dann abändern lassen müssen.
danke für die info...
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
ausstellungsdatum und behandlungsbeginn sind beide auf freitag ausgestellt.
werd ich dann abändern lassen müssen.
danke für die info...
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Shakespeare schrieb:
Man muss unterscheiden zwischen dem auf der Verordnung vermerkten Behandlungsbeginn beim Arzt und dem Behandlungsbeginn der genannten Verordnung. Dieser wird nur sehr selten, vom Arzt auf den Tag genau definiert. In dem Fall hat man eine Woche Zeit zu beginnen. Beginnt man Ende oder Mitte der Woche, genügen im beschriebenen Fall 1-2 Behandlungen in der Startwoche, in jeder vollen Woche sollte dann die def. Frequenz eingehalten werden, in der letzten Woche macht man dann wieder die restlichen Termine (1 oder 2 oder 3). Definiert der Arzt exakt den Start der Verordnung, muss man sich daran halten oder die Verordnung ggf. so ändern lassen, dass der Arzt den realen Behandlungsbeginn nachträgt. So ist mein Kenntnisstand hierzu. Gruß S.
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