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für Physiotherapie und
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melde Dich gerne.
Gearbeitet wird im 60-Min-Takt in
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Räumlichkeiten.
Arbeitszeiten flexibel und
individuell angleichbar,
selbstständiges Arbeiten in einem
motivierten und erfahrenen Team und
in einer ruhigen Arbeitsatmosphäre
.
Interne Fortbildungen finden
regelmäßig statt,Zuschüsse zu
Fortbild...
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Berecnet sich der Beitrag zur GKV für Selbständige, die sich freiwillig gesetzlich versichern wollen aus dem monatlichen Umsatz oder nach dem
Gewinn vor oder nach Steuern?
Vielen Dank für Eure Antworten!
Grüße
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Arminia schrieb:
Ich stehe gerade etwas auf dem Schlauch...
Berecnet sich der Beitrag zur GKV für Selbständige, die sich freiwillig gesetzlich versichern wollen aus dem monatlichen Umsatz oder nach dem
Gewinn vor oder nach Steuern?
Vielen Dank für Eure Antworten!
Grüße
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Ich bekomme jedes Jahr ein Formular von der TK zugeschickt, welches dann mein Steuerberater ausfüllt und danach wird mein Beitrag berechnet.
Gruß Evi
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Evemarie Kaiser schrieb:
Das ist nicht richtig.
Ich bekomme jedes Jahr ein Formular von der TK zugeschickt, welches dann mein Steuerberater ausfüllt und danach wird mein Beitrag berechnet.
Gruß Evi
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PTP Gernold Peters schrieb:
richtig
Hier mal ne Beitragstabelle Krankenkassen - Krankenkassenbeitrag: Selbstständige und andere freiwillig Versicherte
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Ruhrpottvelosoph schrieb:
jep. Kannst ja auch mit deiner Praxis keinen Gewinn erzielen.
Hier mal ne Beitragstabelle Krankenkassen - Krankenkassenbeitrag: Selbstständige und andere freiwillig Versicherte
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Tempelritter schrieb:
Hauptberuflich Selbstständige und Freiberufler zahlen als freiwillig gesetzlich versichert immer den Höchstsatz, das sind ca. 700€.
schau mal Krankenkassen - Krankenkassenbeitrag für freiwillig Versicherte
LG
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Tempelritter schrieb:
da steht aber auch: Im Normalfall geht die gesetzliche Krankenversicherung davon aus, dass ein Selbstständiger gut verdient. Deshalb wird er automatisch zum Höchstsatz in der gesetzlichen Krankenkasse eingestuft.
Klar, wenn ich mich nicht rühre und meine Einnahmen nicht darlege, geht die KK natürlich davon aus, dass ich die Beitragsbemessungsgrenze überschreite.
LG
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Ruhrpottvelosoph schrieb:
Die Höhe der Beiträge richtet sich halt nach dem Einkommen!
Klar, wenn ich mich nicht rühre und meine Einnahmen nicht darlege, geht die KK natürlich davon aus, dass ich die Beitragsbemessungsgrenze überschreite.
LG
Gruß Evi
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Evemarie Kaiser schrieb:
... ja, aber nur, wenn er eben dieses Formular nicht ausfüllt, er dann ist er selbst schuld, wenn er so hoch eingestuft wird!
Gruß Evi
Was ist denn für den Praxis Inhaber der Unterschied zwischen monatlichem Umsatz und Brutto Einkommen?
Zieht man da Ausgaben für Mitarbeiter,Versicherung etc. ab...
Gruß,
Arminia
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Arminia schrieb:
Ersr einmal vielen Dank für Eure Antworten!
Was ist denn für den Praxis Inhaber der Unterschied zwischen monatlichem Umsatz und Brutto Einkommen?
Zieht man da Ausgaben für Mitarbeiter,Versicherung etc. ab...
Gruß,
Arminia
Was ist denn für den Praxis Inhaber der Unterschied zwischen monatlichem Umsatz und Brutto Einkommen?
Zieht man da Ausgaben für Mitarbeiter,Versicherung etc. ab...
Gruß,
Arminia
Ist nicht dein Ernst, oder?
Mal ganz einfach:
Umsatz = sämtliche Einnahmen
Brutto = Gewinn vor Steuern
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Ramona Völlkopf schrieb:
Arminia schrieb am 20.1.15 16:35:
Was ist denn für den Praxis Inhaber der Unterschied zwischen monatlichem Umsatz und Brutto Einkommen?
Zieht man da Ausgaben für Mitarbeiter,Versicherung etc. ab...
Gruß,
Arminia
Ist nicht dein Ernst, oder?
Mal ganz einfach:
Umsatz = sämtliche Einnahmen
Brutto = Gewinn vor Steuern
Vielen Dank!
Gruß,
Arminia
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Arminia schrieb:
O.k.,vielleicht schlecht ausgedrückt.War nicht sicher,ob KK Brutto als Gewinn vor oder nach Steuern ansetzt...
Vielen Dank!
Gruß,
Arminia
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McMiki schrieb:
Da du relativ schnell an den Höchstsatz gelangst...macht das in dem Fall kein Unterschied!
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PT-Angie schrieb:
Immer vor Steuern.
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PT-Angie schrieb:
Es ist aber auch so, dass ein selbständiger Physiotherapeut jedes Jahr den aktuellen Steuerbescheid vorlegen muss u. die KK dann den Beitrag mitteilt.
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Ruhrpottvelosoph schrieb:
die BErechnung geht doch nicht vom GEsamtumsatz aus. Dein monatliches Einkommen, also quasi dein Bruttolohn wird zur Berechnung heran gezogen
schau mal Krankenkassen - Krankenkassenbeitrag für freiwillig Versicherte
LG
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init schrieb:
Also ich musste zum Anfang meiner Selbständigkeit im ersten Jahr mtl. c.a. 340 € an die GKV einzahlen. Das war der Standartsatz weil sie noch keine Umsätze von mir hatten. Wie es weiterberechnet wird weiß ich nicht, da ich nach 9 Monaten zu einer PKV gewechselt habe. Den endgültigen Satz können die glaube ich erst nach der BWA eines Jahres vom Steuerberater festsetzen.
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