Zum nächstmöglichen Zeitpunkt
suchen wir für die LANDGRAFEN
Klinik in Bad Nenndorf einen/eine
Therapieleiter/in (m/w/d) in
Vollzeit
Ihre Aufgaben:
- Gesamtverantwortung /
Mitarbeiterführung von
MitarbeiterInnen der
Therapiebereiche sowie ambulante
und stationäre Therapieplanung und
Faktura
- (Weiter) Entwicklung von
therapeutischen Angeboten im
stationären und ambulanten Bereich
- Sicherstellung der
Wirtscha...
suchen wir für die LANDGRAFEN
Klinik in Bad Nenndorf einen/eine
Therapieleiter/in (m/w/d) in
Vollzeit
Ihre Aufgaben:
- Gesamtverantwortung /
Mitarbeiterführung von
MitarbeiterInnen der
Therapiebereiche sowie ambulante
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- Sicherstellung der
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JürgenK schrieb:
hm...mal egal was da jetzt passiert: habt Ihr denn bei Terminvergabe vor der ersten Behandlung nix schriftlich fixiert gehabt??
Wenn jedoch Patienten vor Beginn einer Behandlung solche Ansprüche erwägen - dann erwäge ich, lieber ganz auf die Behandlung zu verzichten.
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PT-Surferin schrieb:
Die Patientin scheint die rechtliche Voraussetzung zur Absicherung eines Umsatzausfalls nicht einordnen zu können. Wenn der Patientin ein Termin kurzfristig abgesagt wird, hat sie keinen Umsatzausfall - es sei denn, sie ist selbstständig tätig und ihr entsteht ein nachweisbarer Schaden. Bei Angestellten ist dies in der Regel nicht der Fall.
Wenn jedoch Patienten vor Beginn einer Behandlung solche Ansprüche erwägen - dann erwäge ich, lieber ganz auf die Behandlung zu verzichten.
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eichhoernchen schrieb:
@JürgenK doch, selbstverständlich haben wir das.
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eichhoernchen schrieb:
@PT-Surferin das wird dann wahrscheinlich auch die Konsequenz sein.
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Problem beschreiben
eichhoernchen schrieb:
Wir haben jetzt bei einer kurzfristigen Absage der Patientin erklärt, dass wenn sie nicht erscheint, wie eine Ausfall Rechnung stellen müssen. Diese Patientin schreibt mir nun zurück, wie das dann mit Terminen zu handhaben ist die bei ihr kurzfristig abgesagt werden. Was würdet ihr so jemanden antworten? Vielen Dank für viele Antworten!
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