Wir suchen zum nächstmöglichen
Zeitpunkt unbefristet in Voll- oder
Teilzeit für das Therapieteam der
Klinik für Geriatrie im
Interdisziplinären Therapiezentrum
des Albertinen Krankenhauses Sie!
Ihre Aufgaben
- physiotherapeutische
Befunderhebung auf Grundlage der
ICF
- Planung, Durchführung und
Evaluation der
physiotherapeutischen Behandlung
nach unterschiedlichen
Behandlungskonzepten
- Evaluation, Anpassung und
Organisation von Orthesen und
Hilfsmitteln zur Verbesserung der
Mobilit...
Zeitpunkt unbefristet in Voll- oder
Teilzeit für das Therapieteam der
Klinik für Geriatrie im
Interdisziplinären Therapiezentrum
des Albertinen Krankenhauses Sie!
Ihre Aufgaben
- physiotherapeutische
Befunderhebung auf Grundlage der
ICF
- Planung, Durchführung und
Evaluation der
physiotherapeutischen Behandlung
nach unterschiedlichen
Behandlungskonzepten
- Evaluation, Anpassung und
Organisation von Orthesen und
Hilfsmitteln zur Verbesserung der
Mobilit...
ich bin jetzt in der 14. Woche Schwanger und arbeite in einer Praxis, in Hamburg. Sowohl mein Arbeitgeber und meine Ärztin treffen irgendwie keine richtige Aussage wie lange und was ich arbeiten darf/kann/soll. Es wurde dem Gewerbeaufsichtsamt gemeldet aber von dort kam auch noch keine Antwort.
Bis jetzt arbeite ich ganz normal weiter und es geht auch gut, habe aber Bedenken wie es mit Bauch und Fortschreiten der SS gehen soll. Habt ihr da Infos?
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mein Chef hat bisher keine gefährdungsbeurteilung gemacht, geschweige denn überhaupt gratuliert o.ä.
ein beschäftigungsverbot kriege ich nicht, mit den Begründungen: 1. Corona gilt da nicht mehr als Grund und 2. hat er Personalmangel… da schaut man erst mal doof. grad weil es ja, wie Nora schon verlinkt hat, andere Vorschriften gibt. Ein Gespräch zu dem Thema wurde mir außerhalb meiner Arbeitszeit angeboten, was wegen der maximal erlaubten 8,5h Arbeit pro Tag nicht erlaubt ist. Werde schauen was sich noch so ergibt und nochmal antworten wenn was neues passiert, bin gespannt wie es bei dir weiter geht 😊
Liebe Grüße und Alles Gute
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theresa6895 schrieb:
Bin in einer sehr ähnlichen Situation, nur eine Woche früher dran 😃
mein Chef hat bisher keine gefährdungsbeurteilung gemacht, geschweige denn überhaupt gratuliert o.ä.
ein beschäftigungsverbot kriege ich nicht, mit den Begründungen: 1. Corona gilt da nicht mehr als Grund und 2. hat er Personalmangel… da schaut man erst mal doof. grad weil es ja, wie Nora schon verlinkt hat, andere Vorschriften gibt. Ein Gespräch zu dem Thema wurde mir außerhalb meiner Arbeitszeit angeboten, was wegen der maximal erlaubten 8,5h Arbeit pro Tag nicht erlaubt ist. Werde schauen was sich noch so ergibt und nochmal antworten wenn was neues passiert, bin gespannt wie es bei dir weiter geht 😊
Liebe Grüße und Alles Gute
In § 14 wird dazu auch eine Dokumentationspflicht für die Gefährdungsbeurteilung festgelegt, worin nochmal das Angebot oder der Zeitpunkt eines Gesprächs mit der Schwangeren festgehalten werden muss. In Absatz 3 findet man dann auch, dass der Arbeitgeber die Schwangere "über die Gefährdungsbeurteilung [...] und über die damit verbundenen für sie erforderlichen Schutzmaßnahmen [...] zu informieren" hat.
In § 32 Abs. 1 Nr. 6 MuSchG wird für die Ordnungswidrigkeit, dass eine Gefährdungsbeurteilung "nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig" erstellt wird, eine Geldbuße bis 30.000,- Euro in Aussicht gestellt.
Die Gefährdung durch Corona ist ja zumindest für viele Fachleute in Staatsministerien ein Thema - und Personalmangel hat bei der Frage der Gefährdung einer Schwangeren als Grund gar nichts zu suchen.
Gruß
Nora
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Nora Weber schrieb:
@theresa6895 Das Erstellen einer Gefährdungsbeurteilung ist in § 10 des Mutterschutz-Gesetztes (MuSchG) verpflichtend geregelt. Dort findet man in Absatz 2: "Sobald eine Frau dem Arbeitgeber mitgeteilt hat, dass sie schwanger ist oder stillt, hat der Arbeitgeber unverzüglich die nach Maßgabe der Gefährdungsbeurteilung nach Absatz 1 erforderlichen Schutzmaßnahmen festzulegen. Zusätzlich hat der Arbeitgeber der Frau ein Gespräch über weitere Anpassungen ihrer Arbeitsbedingungen anzubieten."
In § 14 wird dazu auch eine Dokumentationspflicht für die Gefährdungsbeurteilung festgelegt, worin nochmal das Angebot oder der Zeitpunkt eines Gesprächs mit der Schwangeren festgehalten werden muss. In Absatz 3 findet man dann auch, dass der Arbeitgeber die Schwangere "über die Gefährdungsbeurteilung [...] und über die damit verbundenen für sie erforderlichen Schutzmaßnahmen [...] zu informieren" hat.
In § 32 Abs. 1 Nr. 6 MuSchG wird für die Ordnungswidrigkeit, dass eine Gefährdungsbeurteilung "nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig" erstellt wird, eine Geldbuße bis 30.000,- Euro in Aussicht gestellt.
Die Gefährdung durch Corona ist ja zumindest für viele Fachleute in Staatsministerien ein Thema - und Personalmangel hat bei der Frage der Gefährdung einer Schwangeren als Grund gar nichts zu suchen.
Gruß
Nora
Aber @Luja falls du das Gefühl hast du gehörst ins Besch.Verb. dann rede einfach mit deinem Vorgesetzten und mach klar dass du deine Rechte und das MuschG gut kennst und dich im Härtefall auch an die BG wenden kannst.
Ansonsten bleibt dir immer noch ein individuelles Besch.Verbot wenn du merkst es geht gar nicht, welches allerdings Gyns ungern ausstellen und angeblich leichter vom Hausarzt ausgestellt wird, da hab ich aber auch keine eigenen Erfahrungen mit
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theresa6895 schrieb:
Ich hatte heute ein klärendes Gespräch mit meinem Chef bei dem ich ihm eigentlich mehr oder weniger gesagt hab, dass ich unter den gegebenen Umständen ins Beschäftigungsverbot gehöre, was er nach langer Diskussion auch hingenommen hat und jetzt beantragt. Er meinte nur dass die Krankenkasse das ablehnen könnte, weiß ich nicht inwiefern das Wunschdenken von ihm oder Realität ist.
Aber @Luja falls du das Gefühl hast du gehörst ins Besch.Verb. dann rede einfach mit deinem Vorgesetzten und mach klar dass du deine Rechte und das MuschG gut kennst und dich im Härtefall auch an die BG wenden kannst.
Ansonsten bleibt dir immer noch ein individuelles Besch.Verbot wenn du merkst es geht gar nicht, welches allerdings Gyns ungern ausstellen und angeblich leichter vom Hausarzt ausgestellt wird, da hab ich aber auch keine eigenen Erfahrungen mit
Ich bin seit Juni schwanger, der Chef wollte mich auch noch weiter arbeiten lassen, aber ich habe beim Gewerbeamt angerufen und nachgefragt, da hieß es, dass ich ins Beschäftigungsverbot muss. Das habe ich dem Chef so weiter gegeben, da kann er nichts machen.
Deine Gesundheit und die des Kindes sind wichtiger als alles andere !
Du darfst nicht so lange stehen und auch nicht länger als 30min Maske tragen. Wenn was mit dem Kind passiert, bist du die einzige die damit leben muss..
Der Chef muss eine Gefährdungsbeurteilung machen! Und rufe mal bei dem Gewerbeamt an.
ich würde auch nach der ss den Arbeitgeber wechseln. Es ist traurig, dass der profit über deine Gesundheit und die des Kindes gestellt wird!
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Franziska Bicking schrieb:
Hey :)
Ich bin seit Juni schwanger, der Chef wollte mich auch noch weiter arbeiten lassen, aber ich habe beim Gewerbeamt angerufen und nachgefragt, da hieß es, dass ich ins Beschäftigungsverbot muss. Das habe ich dem Chef so weiter gegeben, da kann er nichts machen.
Deine Gesundheit und die des Kindes sind wichtiger als alles andere !
Du darfst nicht so lange stehen und auch nicht länger als 30min Maske tragen. Wenn was mit dem Kind passiert, bist du die einzige die damit leben muss..
Der Chef muss eine Gefährdungsbeurteilung machen! Und rufe mal bei dem Gewerbeamt an.
ich würde auch nach der ss den Arbeitgeber wechseln. Es ist traurig, dass der profit über deine Gesundheit und die des Kindes gestellt wird!
ja ich werd auf jeden Fall schauen dass ich danach eine andere Stelle find, grad im sozialen Bereich sollte man fähig dazu sein Empathie aufzubringen, auch wenn das bedeutet dass man auf eine Arbeitskraft verzichten muss
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theresa6895 schrieb:
Die Krankenkasse hat bei mir dann auch gesagt, dass sie sowas noch nie abgelehnt haben, war wohl auch wieder nur ne Ausrede vom Chef.
ja ich werd auf jeden Fall schauen dass ich danach eine andere Stelle find, grad im sozialen Bereich sollte man fähig dazu sein Empathie aufzubringen, auch wenn das bedeutet dass man auf eine Arbeitskraft verzichten muss
Du könntest aber auch den ganzen Tag MLD machen, oder an der Anmeldung mitarbeiten. Strengt nicht an, kannste sitzen und den Abstand kannste auch gut einhalten…
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massu schrieb:
@theresa6895 nochmal zum Verständnis: Du möchtest gerne vom Chef Empathie weil du nicht mehr arbeiten möchtest, „nur“ weil du schwanger bist?
Du könntest aber auch den ganzen Tag MLD machen, oder an der Anmeldung mitarbeiten. Strengt nicht an, kannste sitzen und den Abstand kannste auch gut einhalten…
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theresa6895 schrieb:
geht leider beides laut Chef nicht
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Luja schrieb:
Hallo,
ich bin jetzt in der 14. Woche Schwanger und arbeite in einer Praxis, in Hamburg. Sowohl mein Arbeitgeber und meine Ärztin treffen irgendwie keine richtige Aussage wie lange und was ich arbeiten darf/kann/soll. Es wurde dem Gewerbeaufsichtsamt gemeldet aber von dort kam auch noch keine Antwort.
Bis jetzt arbeite ich ganz normal weiter und es geht auch gut, habe aber Bedenken wie es mit Bauch und Fortschreiten der SS gehen soll. Habt ihr da Infos?
erst einmal herzlichen Glückwunsch!
Dein AG ist zu einer Gefährdungsbeurteilung verpflichtet und das nicht irgendwann, sondern mit Kenntnisnahme der SS! Aus dieser Beurteilung geht hervor, welche Gefahren bei einer Weiterbeschäftigung drohen.
Ich hatte schon so einige Schwangerschaften in der Praxis und hatte meist recht zeitnah ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen. Es war einfach teilweise nicht sicherzustellen, Gefahren komplett auszuschließen. Die Gesundheit sollte hier über dem Profit stehen.
Weiterhin alles Gute!
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SNS37 schrieb:
Hallo Luci,
erst einmal herzlichen Glückwunsch!
Dein AG ist zu einer Gefährdungsbeurteilung verpflichtet und das nicht irgendwann, sondern mit Kenntnisnahme der SS! Aus dieser Beurteilung geht hervor, welche Gefahren bei einer Weiterbeschäftigung drohen.
Ich hatte schon so einige Schwangerschaften in der Praxis und hatte meist recht zeitnah ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen. Es war einfach teilweise nicht sicherzustellen, Gefahren komplett auszuschließen. Die Gesundheit sollte hier über dem Profit stehen.
Weiterhin alles Gute!
Auch bei uns erfolgt immer eine Gefährdungsbeurteilung. Manche Kollegin konnte mit Anpassung des Patientenklientel und Arbeitszeiten bis zum Schluss arbeiten. Andere bekamen ein ärztliches oder arbeitgeberliches Beschäftigungsverbot. In der Haupt-Corona-Zeit haben alle ein Beschäftigungsverbot bekommen.
Ergo: wie fühlst du dich (Gravidität ist keine Krankheit)? Wenn alles i. O., kannst du in Absprache mit dein AG auch weiterarbeiten (ggf. reduziert). Du darfst nur keine Säuglinge und Kleinstkindern behandeln, ansonsten kannst du im Prinzip alles machen. Zumindest so lange, wie es dir körperlich möglich ist oder dein Kind nicht wegen irgendetwas Medizinisches gefährdet wird.
Alles Gute für dich und dein Kind!
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
Auch von mir herzlichen Glückwunsch.
Auch bei uns erfolgt immer eine Gefährdungsbeurteilung. Manche Kollegin konnte mit Anpassung des Patientenklientel und Arbeitszeiten bis zum Schluss arbeiten. Andere bekamen ein ärztliches oder arbeitgeberliches Beschäftigungsverbot. In der Haupt-Corona-Zeit haben alle ein Beschäftigungsverbot bekommen.
Ergo: wie fühlst du dich (Gravidität ist keine Krankheit)? Wenn alles i. O., kannst du in Absprache mit dein AG auch weiterarbeiten (ggf. reduziert). Du darfst nur keine Säuglinge und Kleinstkindern behandeln, ansonsten kannst du im Prinzip alles machen. Zumindest so lange, wie es dir körperlich möglich ist oder dein Kind nicht wegen irgendetwas Medizinisches gefährdet wird.
Alles Gute für dich und dein Kind!
In unserer Praxis wurde die letzte Mitarbeiterin frei gestellt, nach Rücksprache mit der Frauenärztin.
Ich weiß nicht wie es in HH mit der Maskenpflicht und Corona ist.
Wenn sich AG und FA einig sind, ist es kein Problem.
FA sträuben sich gerne, wegen der Gefahr, der AG sperrt sich, dann kann es zu Problemen kommen. Frag mich nichts genaueres.
Vor Corona und vor Maskenpflicht, haben unsere Physios und Osteos bis zum Ende gearbeitet
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Shia schrieb:
Herzlichen Glückwunsch, wie schönblush
In unserer Praxis wurde die letzte Mitarbeiterin frei gestellt, nach Rücksprache mit der Frauenärztin.
Ich weiß nicht wie es in HH mit der Maskenpflicht und Corona ist.
Wenn sich AG und FA einig sind, ist es kein Problem.
FA sträuben sich gerne, wegen der Gefahr, der AG sperrt sich, dann kann es zu Problemen kommen. Frag mich nichts genaueres.
Vor Corona und vor Maskenpflicht, haben unsere Physios und Osteos bis zum Ende gearbeitet
Die bereits mehrfach genannte Gefährdungsbeurteilung ist immer individuell für jede Schwangere als Einzelfallentscheidung zu treffen und muss zwingend vom Arbeitgeber mit Kenntnis der Schwangerschaft erstellt bzw. angepasst werden. In einigen Bundesländern gibt es relativ klare Aussagen, dass durch die häufigen, direkten Personenkontakte, denen wir zwangsläufig durch unsere Tätigkeit ausgesetzt sind, seit der Corona-Pandemie Schwangere nicht unverändert als Physiotherapeutinnen tätig sein sollten. Wie gesagt: trotzdem sind es jeweils Einzelfallentscheidungen - aber mit klaren Hinweisen, wie üblicherweise zu entscheiden ist.
Diese "Handlungsanweisungen" für die Beschäftigung Schwangerer im Hinblick auf den Coronavirus gibt es mir bekannt in folgenden Bundesländern:
Baden-Württemberg: Link
Bayern: Link
Niedersachsen: Link
Schleswig-Holstein: Link
Gruß
Nora
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Nora Weber schrieb:
Auch bei uns waren mit kleinen Einschränkungen der Tätigkeiten Schwangere üblicherweise bis zum Beginn des Mutterschutzes als Therapeutinnen tätig - vor Corona.
Die bereits mehrfach genannte Gefährdungsbeurteilung ist immer individuell für jede Schwangere als Einzelfallentscheidung zu treffen und muss zwingend vom Arbeitgeber mit Kenntnis der Schwangerschaft erstellt bzw. angepasst werden. In einigen Bundesländern gibt es relativ klare Aussagen, dass durch die häufigen, direkten Personenkontakte, denen wir zwangsläufig durch unsere Tätigkeit ausgesetzt sind, seit der Corona-Pandemie Schwangere nicht unverändert als Physiotherapeutinnen tätig sein sollten. Wie gesagt: trotzdem sind es jeweils Einzelfallentscheidungen - aber mit klaren Hinweisen, wie üblicherweise zu entscheiden ist.
Diese "Handlungsanweisungen" für die Beschäftigung Schwangerer im Hinblick auf den Coronavirus gibt es mir bekannt in folgenden Bundesländern:
Baden-Württemberg: Link
Bayern: Link
Niedersachsen: Link
Schleswig-Holstein: Link
Gruß
Nora
Um deinem Chef Beine zu machen, kannst du selber beim Gewerbeaufsichtsamt anrufen. Die Mitarbeiter kennen sich mit dem aktuellen Recht aus. Wenn dein Chef nichts macht, wird dir nichts anderes übrig bleiben als selber Proaktiv beim Amt deine Schwangerschaft anzumelden.
Aber eins ist sicher: Dein Chef wird Stress bekommen, denn JEDE Schwangerschaft ist SOFORT nach Kenntnis dem Amt zu melden!!
Als meine MA in der Coronazeit schwanger wurde, habe ich als erstes dort angerufen. Der zuständige MA war sehr freundlich und sehr bestimmt. Er meinte ich mache mich strafbar, wenn ich meiner MA keinen Beschäftigungsverbot gebe.
Wie es jetzt ist weiß ich nicht. Aber momentan besteht ja für Therapeuten keine Maskenpflicht mehr. Ist HH anders?
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massu schrieb:
Herzlichen Glückwunsch!!
Um deinem Chef Beine zu machen, kannst du selber beim Gewerbeaufsichtsamt anrufen. Die Mitarbeiter kennen sich mit dem aktuellen Recht aus. Wenn dein Chef nichts macht, wird dir nichts anderes übrig bleiben als selber Proaktiv beim Amt deine Schwangerschaft anzumelden.
Aber eins ist sicher: Dein Chef wird Stress bekommen, denn JEDE Schwangerschaft ist SOFORT nach Kenntnis dem Amt zu melden!!
Als meine MA in der Coronazeit schwanger wurde, habe ich als erstes dort angerufen. Der zuständige MA war sehr freundlich und sehr bestimmt. Er meinte ich mache mich strafbar, wenn ich meiner MA keinen Beschäftigungsverbot gebe.
Wie es jetzt ist weiß ich nicht. Aber momentan besteht ja für Therapeuten keine Maskenpflicht mehr. Ist HH anders?
Soweit ich weiß gilt seit 1.Oktober FFP 2 Pflicht in allen medizinischen Einrichtungen für Therapeuten und Patienten!
Schwangere sollten tägl. Nur 30min. Eine FFP Maske tragen ,von daher ergibt sich Beschäftigungsverbot von alleine.
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sand995 schrieb:
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sand995 schrieb:
Verordnung von April 2022 , Rheinland -Pfalz
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@sand995 Nein, die FFP2-Maskenpflicht obliegt nunmehr per Gesetz nur Besucher (Patienten) von medizinischen Einrichtungen. Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung hat aber der AG zu prüfen, ob und wie ggf. Masken vom Personal in Einrichtungen zu tragen sind.
Seit Oktober gelten neue Regelungen, deine sind überholt.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@sand995
Verordnung von April 2022 , Rheinland -Pfalz
Seit Oktober gelten neue Regelungen, deine sind überholt.
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sand995 schrieb:
Okay, Danke für die Info!
in BW wir hatten im August einen schwangere , die musste ich sofort ins Beschäftigungs Verbot schicken weil das Tragen einer Maske nicht länger als 30 min pro Tag erlaubt ist und wenn der. Mindestabstand von 1,50 m im Raum bei der Behandlung nicht eingehalten werden kann. Aussage der Aufsichtsbehörde , der man die Schwangerschaft melden muss.
grüße
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bianca04 schrieb:
Hallo
in BW wir hatten im August einen schwangere , die musste ich sofort ins Beschäftigungs Verbot schicken weil das Tragen einer Maske nicht länger als 30 min pro Tag erlaubt ist und wenn der. Mindestabstand von 1,50 m im Raum bei der Behandlung nicht eingehalten werden kann. Aussage der Aufsichtsbehörde , der man die Schwangerschaft melden muss.
grüße
wo steht das geschreiben, dass das Tragen der Maske nicht länger als 30 min. erlaubt ist?
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Ann1 schrieb:
@bianca04
wo steht das geschreiben, dass das Tragen der Maske nicht länger als 30 min. erlaubt ist?
Aber die Masken sind für Therapeuten nicht mehr Pflicht….🤔
Die Hauptargumente für den Berufsverbot waren in Corona Zeiten:
1. Maske
2. Abstand halten
3. zu viele Kontakte
Das Infektionsschutzgesetz ist nicht verlängert worden, Corona ist „offiziell“ vorbei
Mich würde interessieren, mit welcher Begründung das Gewerbeamt die schwangere Therapeutin ins Berufsverbot schickt?
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massu schrieb:
Arbeitsschutz: Für Schwangere ist das tragen einer Maske nicht erlaubt, wegen dem erhöhtem Atemwiderstand und die Kindesgefährdung
Aber die Masken sind für Therapeuten nicht mehr Pflicht….🤔
Die Hauptargumente für den Berufsverbot waren in Corona Zeiten:
1. Maske
2. Abstand halten
3. zu viele Kontakte
Das Infektionsschutzgesetz ist nicht verlängert worden, Corona ist „offiziell“ vorbei
Mich würde interessieren, mit welcher Begründung das Gewerbeamt die schwangere Therapeutin ins Berufsverbot schickt?
Erzieherinnen kommen auch direkt in das Beschäftigungsverbot.
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Franziska Bicking schrieb:
In rlp haben wir seit Oktober wieder die Maskenpflicht in praxisräumen. Es ist laut Gewerbeamt immer noch eine zu hohe Gefährdung für Mutter und Kind, da Corona. Daran hat sich nichts geändert. Aber auch ohne Corona ist die Tätigkeit aufgrund der vielen Kontakte (es gibt ja noch andere Infektionskrankheiten (Gürtelrose zb.) ) die körperliche Anstrengung, das lange stehen eine potenzielle Gefährdung für Mutter und Kind.
Erzieherinnen kommen auch direkt in das Beschäftigungsverbot.
Maskenpflicht seit Oktober.
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Franziska Bicking schrieb:
Nachrichtentext | Kassenärztliche Vereinigung Rheinland-Pfalz (KV RLP)
Maskenpflicht seit Oktober.
Maskenpflicht seit Oktober.
Bitte richtig lesen!!
Für Personal gilt die Maskenpflicht aufgrund des IfsG. nicht mehr!
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Franziska Bicking
Franziska Bicking schrieb am 16.12.2022 17:52 Uhr:Link
Zum 1. Oktober wird die FFP2-Maskenpflicht für Patientinnen und Patienten sowie Besucherinnen und Besucher bundesweit auch in ambulanten medizinischen Einrichtungen eingeführt.
Maskenpflicht seit Oktober.
Bitte richtig lesen!!
Für Personal gilt die Maskenpflicht aufgrund des IfsG. nicht mehr!
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Franziska Bicking Viel Unsinn. Seit wann ist Schwangerschaft eine Krankheit? Bei uns haben vor Corona alle (!) Kolleginnen fast bis zum Mutterschutztermin gearbeitet. Ja, Anpassungen beim Patientenklientel, Ruhezeiten usw. wurden immer individuell und nach Schwangerschaftsverlauf vereinbart.
Bitte kein Gschmarri erzählen.!!
Nochmal: Mit welcher ernsthaften Begründung werden momentan Schwangere ins Berufsverbot geschickt. Und komm mir nicht mit „ich bin Schwanger“ DAS ist kein Grund. Oder ist es mittlerweile nach Corona zu einem Grund geworden???
P.S. Gürtelrose gab es auch VOR Corona.
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massu schrieb:
@Franziska Bicking Infektionskrankheiten gab es schon vor Corona. Da haben ALLE schwangere Therapeutinnen bis zum Schluss gearbeitet!
Bitte kein Gschmarri erzählen.!!
Nochmal: Mit welcher ernsthaften Begründung werden momentan Schwangere ins Berufsverbot geschickt. Und komm mir nicht mit „ich bin Schwanger“ DAS ist kein Grund. Oder ist es mittlerweile nach Corona zu einem Grund geworden???
P.S. Gürtelrose gab es auch VOR Corona.
oder was lese ich falsch????
Infektionsschutz-im-Betrieb-für-den-Herbst-und-Winter - bgw-online
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die neue schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij ich wollte ja auch maskenfrei. Aber .... unter 1,50 ist hands-on leider nicht möglich mask
oder was lese ich falsch????
Infektionsschutz-im-Betrieb-für-den-Herbst-und-Winter - bgw-online
Mann muss unterscheiden zwischen den Zwangsmaßnahmen nach dem Ifsg und die möglichen Maßnahmen, welche sich u. U. aus der Gefährdungsbeurteilung durch den AG ergeben.
Abgesehen davon erlebe ich diesbezüglich wieder der typischen "german Angst". In den umliegenden Ländern werden so gut wie keine Masken mehr getragen (gilt auch für med. Einrichtungen) und dort sind die Inzidenzen und Krankheitszahlen nicht höher wie hier. Im Gegenteil sieht man derzeit in Deutschland viel mehr Infektionskrankheiten, wie beispielsweise das RS-Virus, als in den anderen Ländern. Persönlich denke ich, dass die Masken inzwischen eher nachteilig auf unserem Immunsystem wirken und diese Meinung hört man immer öfter auch von deutsche Experten.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@die neue du überliest
... technische Maßnahmen (z. B. Abtrennungen, ausreichende Lüftung) oder organisatorische Maßnahmen (z. B. abwechselnde Nutzung von Räumen) zum Schutz der Beschäftigten nicht ausreichen ,... M.a.W., wenn diese Maßnahmen ausreichend sind, braucht es keine Maske.
Mann muss unterscheiden zwischen den Zwangsmaßnahmen nach dem Ifsg und die möglichen Maßnahmen, welche sich u. U. aus der Gefährdungsbeurteilung durch den AG ergeben.
Abgesehen davon erlebe ich diesbezüglich wieder der typischen "german Angst". In den umliegenden Ländern werden so gut wie keine Masken mehr getragen (gilt auch für med. Einrichtungen) und dort sind die Inzidenzen und Krankheitszahlen nicht höher wie hier. Im Gegenteil sieht man derzeit in Deutschland viel mehr Infektionskrankheiten, wie beispielsweise das RS-Virus, als in den anderen Ländern. Persönlich denke ich, dass die Masken inzwischen eher nachteilig auf unserem Immunsystem wirken und diese Meinung hört man immer öfter auch von deutsche Experten.
Beschäftigte in den Praxen haben hingegen die Wahl, ob sie eine medizinische Gesichtsmaske oder eine FFP2-Maske tragen.
bitte richtig lesen !!!!!!!
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Franziska Bicking schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij
Beschäftigte in den Praxen haben hingegen die Wahl, ob sie eine medizinische Gesichtsmaske oder eine FFP2-Maske tragen.
bitte richtig lesen !!!!!!!
Es steht einem nur frei ob man die medizinische oder die ffp2 tragen möchte !
Und es ist an sich egal, weshalb sich das Beschäftigungsverbot genau begründet.
Es existiert und kann beim Gewerbeamt erfragt werden !
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Franziska Bicking schrieb:
Maske ist ein Muss !!!
Es steht einem nur frei ob man die medizinische oder die ffp2 tragen möchte !
Und es ist an sich egal, weshalb sich das Beschäftigungsverbot genau begründet.
Es existiert und kann beim Gewerbeamt erfragt werden !
Ich habe das Gefühl, das ist reine Profitgier und Menschen die sich ausnutzen lassen oder haben lassen.
Bereits vor Corona war es schwierig als Physio in der Schwangerschaft bis zum Mutterschutz zu arbeiten, da auch langes stehen, spätestens in der Spätschwangerschaft schwierig ist.
Ich muss mir hier auch nicht anhören ich würde nicht richtig lesen.
Bitte den Text nochmal genau lesen !
Da steht das auch das Personal Maske tragen muss in Rlp!!
Wer weitere Fragen hat - Warum Verbot usw. kann ja gerne selbst beim Gewerbeamt anrufen und nachfragen.
was aber gar nicht geht sind Chefs die Schwangerschaften nicht melden oder Angestellte nicht gehen lassen wollen wegen Profitgier. Das macht einen fassungslos!
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Franziska Bicking schrieb:
Ich kann mir das hier auch nicht weiter geben.
Ich habe das Gefühl, das ist reine Profitgier und Menschen die sich ausnutzen lassen oder haben lassen.
Bereits vor Corona war es schwierig als Physio in der Schwangerschaft bis zum Mutterschutz zu arbeiten, da auch langes stehen, spätestens in der Spätschwangerschaft schwierig ist.
Ich muss mir hier auch nicht anhören ich würde nicht richtig lesen.
Bitte den Text nochmal genau lesen !
Da steht das auch das Personal Maske tragen muss in Rlp!!
Wer weitere Fragen hat - Warum Verbot usw. kann ja gerne selbst beim Gewerbeamt anrufen und nachfragen.
was aber gar nicht geht sind Chefs die Schwangerschaften nicht melden oder Angestellte nicht gehen lassen wollen wegen Profitgier. Das macht einen fassungslos!
Rufe selbst beim zuständigen Gewerbeamt an und frage nach. Ich durfte nicht mehr arbeiten.
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Franziska Bicking schrieb:
@die neue lass dir nichts einreden.
Rufe selbst beim zuständigen Gewerbeamt an und frage nach. Ich durfte nicht mehr arbeiten.
Nachrichtentext | Kassenärztliche Vereinigung Rheinland-Pfalz (KV RLP)
Da in den Praxisräumen die 1,50 m Abstand nicht eingehalten werden können!!
ist eine Maskenpflicht existent !
Egal wie man lüftet.
zumindest in Rlp
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Franziska Bicking schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij
Nachrichtentext | Kassenärztliche Vereinigung Rheinland-Pfalz (KV RLP)
Da in den Praxisräumen die 1,50 m Abstand nicht eingehalten werden können!!
ist eine Maskenpflicht existent !
Egal wie man lüftet.
zumindest in Rlp
Und Profitgier bei Schwangeren? Bist du jetzt genau so darauf wie Elisabeth und möchtest Kolleginnen das Recht absprechen, über ihr eigenen Körper zu bestimmen? Und Gewerbeaufsichtamt? Da werden Einzelfallentscheidungen getroffen. Unser zuständiges Amt hat noch nie ein Beschäftigungsverbot angeordnet. Lediglich während der Hauptcorona-Zeit eine dringende Empfehlung dazu (und die haben wir auch befolgt). Ansonsten kann eine PT, abhängig vom Schwangerschaftsverlauf, durchaus bis zum Schluss arbeiten. Glückerweise haben wir mit unsere Kolleginnen in 35 Jahre immer im Dialog gute Lösungen gefunden, die Mutter und Kind ausreichend geschützt haben. Wir haben inzwischen soviel gesunde Babys bekommen, dass ich kein Grund sehe, von meine Meinung und unser Vorgehen abzuweichen.
Wegen des CM-Virus dürfen sie nur keine Säuglingen und Kleinkinder behandeln (das ist auch der Grund warum Erzieherinnen und Kinderkrankenschwestern sofort ein Beschäftigungsverbot bekommen).
Du denkst sehr Schwarz-Weiß, aber das scheint heutzutage sowieso "in" zu sein.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Franziska Bicking Sorry, aber die BGW-Richtlinie ist die maßgebende Richtlinie und nicht eine Mitteilung irgendeiner KV (seit wann haben die Rechtskompetenzen über PT-Praxen?). Und die liest sich bei nähere Betrachtung de jure anders, auch unterhalb von 1, 50 meter. Egal, was du da von hältst.
Und Profitgier bei Schwangeren? Bist du jetzt genau so darauf wie Elisabeth und möchtest Kolleginnen das Recht absprechen, über ihr eigenen Körper zu bestimmen? Und Gewerbeaufsichtamt? Da werden Einzelfallentscheidungen getroffen. Unser zuständiges Amt hat noch nie ein Beschäftigungsverbot angeordnet. Lediglich während der Hauptcorona-Zeit eine dringende Empfehlung dazu (und die haben wir auch befolgt). Ansonsten kann eine PT, abhängig vom Schwangerschaftsverlauf, durchaus bis zum Schluss arbeiten. Glückerweise haben wir mit unsere Kolleginnen in 35 Jahre immer im Dialog gute Lösungen gefunden, die Mutter und Kind ausreichend geschützt haben. Wir haben inzwischen soviel gesunde Babys bekommen, dass ich kein Grund sehe, von meine Meinung und unser Vorgehen abzuweichen.
Wegen des CM-Virus dürfen sie nur keine Säuglingen und Kleinkinder behandeln (das ist auch der Grund warum Erzieherinnen und Kinderkrankenschwestern sofort ein Beschäftigungsverbot bekommen).
Du denkst sehr Schwarz-Weiß, aber das scheint heutzutage sowieso "in" zu sein.
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sand995 schrieb:
Seit wann besteht für Therapeuten keine Maskenpflicht mehr??
Soweit ich weiß gilt seit 1.Oktober FFP 2 Pflicht in allen medizinischen Einrichtungen für Therapeuten und Patienten!
Schwangere sollten tägl. Nur 30min. Eine FFP Maske tragen ,von daher ergibt sich Beschäftigungsverbot von alleine.
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stephan326 schrieb:
Ich wünsche Mama und Kind alles Gute!!!!
ich kann Euch aus eigener Erfahrung nur sagen, macht Euch nicht so viele Gedanken, solange Ihr keine Beschwerden im Sinne von Komplikationen habt, könnt Ihr normal weiterarbeiten.
Ich habe bei meiner ersten Schwangerschaft 40 Std. In der Woche gearbeitet und in der zweiten ca. 30 Std. in der Woche gearbeitet . Ich habe zwei gern gesunde Jungs bekommen!
Und jetzt der Hammer zur Beruhigung für Euch: ich habe Freitags noch meine volle Stundenzahl gearbeitet und am Sonntag darauf (40. Schwangerschaftswoche) zwei bilderbuchthaft Entbindungen erlebt.
Macht Euch nicht so viele Gedanken!!
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Moromädchen schrieb:
Hallo liebe schwangere Physiotherapeutinnen !
ich kann Euch aus eigener Erfahrung nur sagen, macht Euch nicht so viele Gedanken, solange Ihr keine Beschwerden im Sinne von Komplikationen habt, könnt Ihr normal weiterarbeiten.
Ich habe bei meiner ersten Schwangerschaft 40 Std. In der Woche gearbeitet und in der zweiten ca. 30 Std. in der Woche gearbeitet . Ich habe zwei gern gesunde Jungs bekommen!
Und jetzt der Hammer zur Beruhigung für Euch: ich habe Freitags noch meine volle Stundenzahl gearbeitet und am Sonntag darauf (40. Schwangerschaftswoche) zwei bilderbuchthaft Entbindungen erlebt.
Macht Euch nicht so viele Gedanken!!
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