Wir bieten Dir:
-einen unbefristeten Arbeitsvertrag
in Teil- oder Vollzeit
-Vollzeit besetzte Rezeption
-eine überdurchschnittliche
Bezahlung ab 3000€
-30 Tage Urlaub (bei Vollzeit) +
Bezahlten Urlaub zw Weihnachten und
Neujahr als Geschenk
-45€ Gutschein monatlich
-eine helle 250 qm große Praxis
-ein abwechslungsreiches und
innovatives Arbeiten
- nettes junges Team
-regelmäßig Teamsitzung
Wir erwarten von Dir:
-selbstständiges Arbeiten
-soziale und kommunikative
Fähigkei...
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Ich kann euch nur in vollem Umfang zustimmen. Eure Nachrichten werde ich nun ausdrucken und auch all unseren Mitarbeitern ausdrucken. Ich hoffe die immer häufig auftretendere Solidarität wird eines Tages für eine stärkere Lobby der Physios führen.
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Brausebier schrieb:
Evemarie, Lars, Michael.
Ich kann euch nur in vollem Umfang zustimmen. Eure Nachrichten werde ich nun ausdrucken und auch all unseren Mitarbeitern ausdrucken. Ich hoffe die immer häufig auftretendere Solidarität wird eines Tages für eine stärkere Lobby der Physios führen.
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Also doch, natürlich sprechen Sie dem Arzt die Kompetenz ab. Was bitte schön soll denn bei einem Rezept bei Patienten mit z. B. Morbus Sklerose, geändert werden? Das Datum natürlich. Ist es bei dieser Diagnose zu erwarten dass sich Veränderungen ergeben, dass die Physiotherapie Grundlegend ändert? Kann vorkommen, wenn man die Frequenz von ein bis zweimal auf zwei bis dreimal ändert. Bitte teilen Sie mir dies doch mit. MS ist nur ein Beispiel, alle Praxisbesonderheiten sind identisch
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Die Servicestelle Heilmittel ist mit fachlich geschulten MitarbeiterInnen besetzt, die von Ärzten beraten werden. Im Einzelfall erfolgt auch eine Vorlage beim Medizinischen Dienst (MDK).
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Bei dem aufkommen von Genehmigungsverfahren, wird es in jedem Einzelfall (sollte mindestens bei jeder Erst-Genehmigung sein) zu einer Beratung vom Arzt zur Sachbearbeitung geben? SIE genehmigen oder eher auch nicht, anhand des einzelnen Patienten, den der Arzt persönlich begutachtet hat und es für nötig befunden hat, dass dieser Mensch Therapie braucht, aus der Ferne? Laut Ihren eigenen Aussagen, ist eine persönliche Vorstellung des Patienten nicht vorgesehen, sogar unerwünscht. Dazu aber später mehr
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Das Genehmigungsverfahren berücksichtigt in jedem Fall den individuellen Versorgungsbedarf des Versicherten und seiner Gesamtsituation. Hierbei spielt natürlich die dem Therapiebedarf zugrunde liegende(n) Diagnose(n) eine entscheidende Rolle.
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Also die Diagnose macht`s nicht der Patient / Versicherte. Sie kennen doch seine Gesamtsituation gar nicht.
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Bei Patienten, die eine Diagnose aus dem Bereich der Praxisbesonderheiten haben, ist zu empfehlen, dass Sie einen Antrag auf langfristige Genehmigung stellen. So brauchen Sie für mindestens 12 Monate keine Verordnung mehr zur Genehmigung vorzulegen.
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Dies teilen Sie Ihren Versicherten in Ihrem Anschreiben aber nicht mit!!!
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Eine generelle Herausnahme der ICD-10 Schlüssel aus dem Genehmigungsverfahren hätte u. E. das Genehmigungsverfahren für den Versicherten total undurchsichtig gemacht und für den Therapeuten nur kompliziert.
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Komliziert für den Therapeuten? Halten Sie uns für blöd? Wir Therapeuten sind verpflichtet die Rezepte auf kleinste Fehler zu kontrollieren und wehe wir übersehen nur einen Fehler vom Arzt!, die Aok ist die Kasse, die ein Rezept komplett nicht herabsetzt und dem Therapeuten auch nicht das Recht gibt auf nachträgliche Änderung, das sogenannte „heilbar“ machen. Es sei denn man droht mit dem Bundessozialgericht, dann darf man dann doch nochmal ein Rezept bearbeiten lassen. Und damit wir uns richtig verstehen, um die Absetzung (das NICHT bezahlen eines komplettes Rezeptes reicht wenn der Arzt ein Z2na statt ZN2a in der Indikation schreibt. Und Sie glauben allen ernstes, wir sind nicht in der Lage die Praxisbesonderheiten zu kennen? Das grenzt schon an Beleidigung, oder meinen Sie nicht?
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Wir wollen weder unsere Kunden mürbe machen, noch chronisch Kranke aus der Versicherung treiben. Daher haben wir versucht, das Verfahren für alle Beteiligten so einfach wie möglich zu gestalten und auf die Vorlage der Originalverordnung verzichtet. Dass wir die Leistungserbringer verstärkt ins Boot geholt haben, sollte eigentlich eine Lösung zu Gunsten der Therapeuten sein, denn durch die Vorlage der Verordnung durch den Therapeuten ist er auf der sicheren Seite. 1. Der Patienten kommt auch mit der nächsten Verordnung wieder und geht nicht zu einem anderen Therapeuten,
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Nun machen Sie mal halblang. Patienten die ein Rezept außerthalb des Regelfalles haben, sind schon mehrfach in der Praxis gewesen und wechseln nicht. Und sollte dies doch der Fall sein, stimmt grundsätzlich etwas nicht, was durchaus auch mal vorkommen darf. Und in dem Fall ist ein Wechsel zu befürworten.
Es erhalten allerdings kaum noch Patienten mit „Rücken oder Knie“ Rezepte zu Physiotherapie, das wären Rezepte nach Maßgabe des Heilmittelkataloges, dass Ihre Kasse fast nur noch Praxisbesonderheiten hat, wundert mich nicht.
Und wenn Sie uns mit ins Boot hätten nehmen wollen, hätte man 1. gefragt 2. sich mit uns zusammen gesetzt und 3. nicht in so agiert
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2. Der Vergütungsanspruch entsteht mit der rechtzeitigen Vorlage der Verordnung – wenn der Therapeut die Verordnung schickt, dann weiß er dass die Verordnung rechtzeitig vorgelegt wurde,
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Das mag sein, hier bei uns bekommen die Patienten erst einen Termin wenn das Rezept genehmigt vorliegt. Ich vertraue nach dem ganzen Abrechnungs-Ärger mit der Aok dieser Kasse nicht mehr. Ihre Krankenkasse wirft uns Therapeuten dermaßen Steine in den Weg, unser Vertrauen in Sie ist erschüttert!
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Bei dem Thema „Brief oder Fax ist nicht angekommen“, ist, wie in allen Rechtsgeschäften, der Versender für den Nachweis verantwortlich. Kommt das Fax nicht bei uns an, muss der Absender nachweisen, dass er es geschickt hat. Sprich, er braucht zumindest das Sendeprotokoll. Das Gleiche gilt für die Nachricht, die wir versenden.
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So eine Versandbenachrichtigung macht meine Freundin in 5 Minuten im Photoshop!
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Beim Postweg gehen wir von 3 Tagen aus. Die Reaktionszeit auf unsere Information an die Leistungserbringer und Versicherten hat gezeigt, dass die Post in der überwiegenden Zahl innerhalb von 1-2 Tagen beim Empfänger ist.
--------------- ------------- ---------------- --------------- --------------- ---------- ----------- Sie haben mir noch nicht den Versender mitgeteilt. Aber auch hier brauchen wir eine Versandbenachrichtigung. Klar. Also mindestens Einschreiben mit Rückschein! Ich gehe nämlich davon aus, dass Sie Großkunde bei der Post sind. Das heißt Sie bekommen alle Einschreiben im Korb und quittieren diese ganzen Einschreiben mit lediglich einer Unterschrift! Danach haken Sie ab, welches Einschreiben tatsächlich angekommen ist. Kann ja mal was runterfallen, oder? Nur beim Einschreiben mit Rückschein muss der Empfänger diesen direkt quittieren. Nur so hat man auch gerichtlich eine Handhabe gegen Sie. Teuer teuer das ganze und das vergüten Sie nicht.
Fehler passieren, oh ja!
Kommt ja auch schon mal vor, dass man kein Internet oder keine FAX Leitung hat. (letztes Jahr fast drei Wochen) oder aber, man den Protokollen nicht traut, auch haben nicht alle Praxen FAX oder Internet. Wir machen keinerlei FAX -Protokolle, zu umweltbelastend. So muss also bei jedem FAX, welches Ihnen gesendet wird, in den Einstellungsmenü umständlich auf FAX Berichte drucken geklickt werden, um dies im Nachgang wieder abzustellen. Man muss Ihnen ja beweisen, dass man auch eins gesendet hat. Aber geringer Aufwand, alles klar.
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Einen zusätzlichen Aufwand für die Übermittlung der Verordnung können wir hier nur in einem geringen Umfang erkennen, da kein besonderer Antrag erforderlich ist. Faxnummer oder E-Mailadresse sind immer die selbe und ein ggf. erstelltes Vorblatt für die Angabe von Kontaktdaten der Praxis kann immer wieder verwendet werden.
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SIEHE OBEN!
Bei 50 Aok Patienten, denke dies ist auch repräsentativ für eine Praxis
- schnell mit dem Patienten über die Notwendigkeit der Genehmigung gesprochen
- schnell mal der Krankenkasse was zugefaxt
- schnell mal die Ablage hierzu und die Nachverfolgung geregelt
- schnell noch ne Bescheinigung geschrieben und den Schriftwechsel natürlich der Akte zwecks Dokumentation zugeführt.
Oh man... zu viele "schnells" für mich
pro Patient 10 Minuten sind bei 50 Patienten 500 Minuten sind über 8 Stunden alle drei Wochen! Gering? Und da sind noch nicht einmal die tröstenden Worte die der Therapeut seinem Patienten zukommen lassen muss, weil Sie ein Rezept nicht genehmigen.
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Ein Abziehen des Aufwandes für die Übermittlung von der Behandlungszeit am Patienten ist unzulässig. Auch die Vor- und Nachbereitung fällt nicht in die Regelbehandlungszeit am Patienten. Die Vor- und Nachbereitung ist nur dann ein Teil der Regelbehandlungszeit, wenn sie als Hilfestellung des Patienten z. B. beim An- und Auskleiden erforderlich ist. Sollte ein Therapeut die Regelbehandlungszeit außerhalb des vorgenannten Punktes reduzieren, würden wir uns mit ihm hierzu gerne in Verbindung setzen.
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FALSCH! Und das wissen Sie ganz genau, wollen Sie mir drohen?
Bei uns gehört noch sehr viel mehr zur Behandlung
Alleine wenn der Patient zu Praxis reinkommt, sein Gang, die Bewegung ist Bestandteil der Behandlung.
Das betrachten seiner Mimik, lässt mich als erkennen, wieviel Schmerzen er hat
Wenn er terminiert, erkenne ich bestimmte Bewegungsmuster, bei den ich einen Behandlungsplan im Kopf zusammenstelle
Geht er in den Behandlungsraum, erkenne ich an der Rückenpartie die Schiefstände etc.
Tja und das ausziehen, zeigt wie sehr er sich bücken kann, die Fingerfertigkeiten etc.
Nunja eigentlich kann er sich dann schon wieder anziehen der Aok Patient
******************************************************************
Das wir im Anschreiben an unsere Versicherten ein falsches Datum hatten, bedauern wir sehr. Wir haben hierzu aber bereits eine Mitteilung übersandt.
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Sie machen Fehler? Darf ich mich bei der nächsten Absetzung darauf berufen?
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Wir hoffen, Ihre Fragen nun beantwortet zu haben. Sollte dies nicht der Fall gewesen sein, so stehe ich Ihnen auch gerne in einem persönlichen Gespräch zur Verfügung.
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Nein haben Sie nicht. Ich wünsche auch kein persönliches Gespräch mit Ihnen. Alles was geklärt werden muss, sämtliche Fragen meinerseits, erbitte ich auf schriftlichen Wege. Folgendes noch;
Es waren schon Patienten mit ihren Rezepten außerhalb des Regelfalles in der Filiale um sich dieses Rezept genehmigen zu lassen (laut Ihrem Anschreiben an die Versicherten: Die Verpflichtung zur Vorlage obliegt dem Versicherten, wenn auch nur im Nebensatz erwähnt.) Und wurden von den Sachbearbeitern der Filialen wieder weggeschickt, mit den Worten „Dies ist Aufgabe Ihres Therapeuten!“ Ist das die gehörige fachliche Schulung Ihrer Mitarbeiter? Genau dies zählt für mich zum mürbe machen und nicht bezahlen eines Rezeptes, da bis zum ersten Behandlungs-Termins die 14 Tage schon überschritten wurden und das Rezept bis dahin ungültig ist.
Ein Post im Therapeuten Forum, eines betroffenen Ergotherapen:
Erste Erfahrung nach 3 Monaten in der Ergotherapie. Die meisten Verordnungen bei den Praxisbesonderheiten werden genehmigt. Jedoch werden u.a. auch tetraplegische Patienten von der Aok aufgefordert ausführliche Begründungen seitens da Arztes oder der Therapeuten beizulegen, teilweise bei jedem neuen Rezept aufs neue. Weder Ärzte noch Therapeuten werden direkt angeschrieben noch der MDK beauftragt. Hier werden schwerstkranke Patienten mit jedem weiteren Rezept unter Druck gesetzt. Die Kosten können so natürlich nicht geltend gemacht werden. Traurig, mir kommen die Tränen schon beim lesen
Oder aber einer Patientin die sich in Ihrer Filiale erkundigt hat bzgl. Rezeptgenehmigung wurde mitgeteilt; sie bräuchte eine Notwendigkeitsbescheinigung! Auszustellen vom Arzt und Therapeuten. Soso, geringer Aufwand!!! Auch ist Ihnen vom Gesetzgeber vorgeben den Bürokratieaufwand so gering als möglich zu halten. Was schaffen sie? Neue Abteilungen mit neuer Bürokratie ,die ihre Versicherten aufs bitterste bürokratisch bekämpfen, ja bekämpfen. Ein miteinander sieht anders aus. Oder wie sehen Sie das?
Freitag wollten wir für einen Patienten eine Genehmigung faxen, schwerst krank, alleine schafft sie es auf keinen Fall, eine Ausnahme unsererseits. Die Leitungen waren dauerbesetzt! Ich versuchte dann mehrfach anzurufen (vom abwürgen bis besetzt Ton alles dabei), um dann nach Ewigkeiten, von einer netten, aber überforderten Sachbearbeiterin zu hören "Wissen Sie eigentlich was hier los ist?" Ganz ehrlich es interessiert mich nicht, aber unsere Faxleitung ist seid einer Stunden dauerblockiert, das zu genehmigte Rezept liegt Ihnen noch immer nicht vor! Ich hab eigentlich auch noch was anderes zu tun. Das ist jetzt nur eine Patientin. Und der Aufwand ist alles andere als gering!!
Und nu?
Ich bitte um Antworten
Mit freundlichen Grüßen
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deshalb nochmals um ein persönliches Gespräch bitten
Das wurde mir in Schreiben Nummer 2! mitgeteilt
Ich soll nach Essen fahren, um mich dann mit den Aoklern zu unterhaltn und lernen wie toll die Aok ist. Habe nach meiner Vergütung für meinen Ausfall gefragt. Darauf habe ich keine Antwort mehr erhalten.
Ich glaub ich mach echt ne Facebook Gruppe auf! :angry:
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michael969 schrieb:
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir den immer länger werdenden Schriftverkehr beenden möchten und
deshalb nochmals um ein persönliches Gespräch bitten
Das wurde mir in Schreiben Nummer 2! mitgeteilt
Ich soll nach Essen fahren, um mich dann mit den Aoklern zu unterhaltn und lernen wie toll die Aok ist. Habe nach meiner Vergütung für meinen Ausfall gefragt. Darauf habe ich keine Antwort mehr erhalten.
Ich glaub ich mach echt ne Facebook Gruppe auf! :angry:
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir den immer länger werdenden Schriftverkehr beenden möchten und
deshalb nochmals um ein persönliches Gespräch bitten
Das wurde mir in Schreiben Nummer 2! mitgeteilt
Ich soll nach Essen fahren, um mich dann mit den Aoklern zu unterhaltn und lernen wie toll die Aok ist. Habe nach meiner Vergütung für meinen Ausfall gefragt. Darauf habe ich keine Antwort mehr erhalten.
Ich glaub ich mach echt ne Facebook Gruppe auf! :angry:
Du bringst den Stein ins Rollen. Warum nutzt du nicht die Gelegenheit mit den AOK Leuten Tacheles zu reden?
Das wäre mir der Praxisausfall wert. Ich hab auch schon mal einen Vormittag im AOK CC verbracht und habe den AOK Verantwortlichen in meine Praxis eingeladen.
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Tempelritter schrieb:
michael969 schrieb am 7.7.16 09:44:
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir den immer länger werdenden Schriftverkehr beenden möchten und
deshalb nochmals um ein persönliches Gespräch bitten
Das wurde mir in Schreiben Nummer 2! mitgeteilt
Ich soll nach Essen fahren, um mich dann mit den Aoklern zu unterhaltn und lernen wie toll die Aok ist. Habe nach meiner Vergütung für meinen Ausfall gefragt. Darauf habe ich keine Antwort mehr erhalten.
Ich glaub ich mach echt ne Facebook Gruppe auf! :angry:
Du bringst den Stein ins Rollen. Warum nutzt du nicht die Gelegenheit mit den AOK Leuten Tacheles zu reden?
Das wäre mir der Praxisausfall wert. Ich hab auch schon mal einen Vormittag im AOK CC verbracht und habe den AOK Verantwortlichen in meine Praxis eingeladen.
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Leni C. schrieb:
Ich sitze in NRW . Einige Kollegen haben dieses Schreiben der AOK-Rheinland / Hamburg bzgl. des Genehmigungsverzichts bekommen , andere wie ich nicht . Ich bekam es von einer Kollegin zugefaxt und habe mir den Spaß gemacht anzurufen . Der Konsens des Gespräches war der , daß es schon " aus Gründen der Menschlichkeit (!) und Patientenbindung " unsere Aufgabe ist , diese " Kleinigkeit " wie eine Genehmigung für die Patienten zu erledigen . Hintergrund war meine Frage , daß ja in unserer Gegend nicht unbedingt die Patienten dieser Kasse wohnen und die dann oftmals von außerhalb kommen , sodaß die Genehmigung für manche dann nicht mal eben persönlich einzuholen ist .
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Papa Alpaka schrieb:
Wenn es um deinen Verdienstausfall geht bin ich mit €50 dabei, Michael. Eine links, eine rechts und dann ordentlich zentriert, ich hab gerade gelernt das gesprächsbedingte Unordnung im Gesicht bei der Polizei mit Recht und Gesetz vereinbar ist :)
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir den immer länger werdenden Schriftverkehr beenden möchten und
deshalb nochmals um ein persönliches Gespräch bitten
Das wurde mir in Schreiben Nummer 2! mitgeteilt
Ich soll nach Essen fahren, um mich dann mit den Aoklern zu unterhaltn und lernen wie toll die Aok ist. Habe nach meiner Vergütung für meinen Ausfall gefragt. Darauf habe ich keine Antwort mehr erhalten.
Ich glaub ich mach echt ne Facebook Gruppe auf! :angry:
Du bringst den Stein ins Rollen. Warum nutzt du nicht die Gelegenheit mit den AOK Leuten Tacheles zu reden?
Das wäre mir der Praxisausfall wert. Ich hab auch schon mal einen Vormittag im AOK CC verbracht und habe den AOK Verantwortlichen in meine Praxis eingeladen.
Genau das glaube ich nicht
Da sitzen Leute die ihre Gesetzestexte runterlallen und nicht viel sagen werden,
Habe nun eine mail erhalten von dem Vorgesetzten der "Referentin", die mir Antworten verweigerte. Ich beschwerte mich bei ihm,
Auch befürchte ich, dass ich da sprachlich völlig unterlegen bin. Habe nun mal Körper und nicht Sprache gelernt Die mail kopiere ich mit hier rein. Und sie ist nichtssagend.
1. Fachliche Kompetenz der die Heilmittel verordnenden Vertragsärzte
Die fachliche Kompetenz der verordnenden Vertragsärzte steht außer Zweifel. Dessen ungeachtet eröffnet der Gesetzgeber in diversen Bereichen die Möglichkeit bzw. teilweise verpflichtet er die Kostenträger sogar, die Verordnungen auf ihre Wirtschaftlichkeit und Plausibilität hin zu überprüfen. So sind in den Rechtsnormen §§ 106 ff. SGB V explizite Verfahren zur Überprüfung der vertragsärztlichen Abrechnungen und veranlassten Leistungen vorgegeben. Wir können daraus keinesfalls ableiten, dass der tragende Grund des Gesetzgebers zur Etablierung solcher Vorgaben und Regelungen ein Zweifel an der fachlichen Kompetenz der verordnenden Vertragsärzte war oder ist.
Insofern können wir Ihre Interpretation, dass die Wiedereinführung des Genehmigungsverfahrens für Heilmittel mit Zweifeln an der Fachkompetenz der vorgenannten Berufsgruppe korrespondiert, nicht ansatzweise nachvollziehen.
Vielmehr erscheint uns die dynamische Entwicklung des Anteils der Heilmittelverordnungen außerhalb des Regelfalles im Verhältnis zu dem im Rahmen von Erst- bzw. Folgeverordnungen – insbesondere auch im Vergleich zu der Entwicklung in anderen Bundesländern – nicht umfassend nachvollziehbar. Vor diesem Hintergrund haben wir uns zur Wiedereinführung des Genehmigungsverfahrens in dem Ihnen bekannten Rahmen entschlossen.
2. Praxisbesonderheiten
Die im Kontext des Genehmigungsverfahrens von Ihnen am Beispiel der Diagnose „Multiple Sklerose“ argumentierten Praxisbesonderheiten entbehren auch auf Basis der geltenden Rechtsnormen nicht einer plausibel nachvollziehbaren Verordnungsweise einschließlich einer regelhaft durch den verordnenden Vertragsarzt zu überprüfenden Richtigkeit beispielsweise der gewählten Therapie und Frequenz. Nach unserer Einschätzung bewerten die Vertragsärzte bei der Verordnung von Heilmitteln durchaus, ob diese in der bisherigen Form und im bisherigen Umfang entsprechend der jeweiligen Krankheitsphase anzupassen sind.
Ihre Auffassung, dass sich bei solchen Erkrankungen ausschließlich das Verordnungsdatum ändert und im Übrigen eine Bewertung des sich durchaus verändernden Bedarfes an Therapien für den betreffenden Patienten durch den Verordner eher nicht weiter erforderlich erscheint, teilen wir nicht.
Ihren Hinweis auf eine verbesserte Information der betreffenden Versicherten über die Möglichkeit eines Antrages auf langfristige Genehmigung greifen wir im geeigneten Einzelfall gerne auf.
3. Genehmigungsverfahren
Ihre Anmerkungen zu möglichen Problemen im Zusammenhang mit der praktischen Umsetzung des Antragsverfahrens (z. B. Telefon oder Fax) oder zur persönlichen Beratung in einer unserer zahlreichen Geschäftsstellen nehmen wir sehr ernst. Gerne greifen wir diese unverzüglich auf, wenn wir hierzu konkrete Hinweise haben. Wir wären Ihnen daher für eine ergänzende bzw. konkrete Information dankbar, wenn einer unserer Versicherten nicht befriedigend beraten worden sein sollte.
4. Prüfpflicht des Therapeuten
Die Thematik der durch das Bundessozialgericht explizit festgestellten Verpflichtung des Therapeuten zur sorgfältigen Prüfung der verordneten Heilmittelbehandlungen in jedem Einzelfall korrespondiert nicht mit der Frage des Genehmigungsverfahrens für Heilmittel. Gleichwohl möchten wir Ihre diesbezügliche Kritik an der Begrenzung der nachträglichen „Heilbarkeit“ Ihrer Abrechnungen aufgreifen. Die Heilmittelverordnung des Vertragsarztes stellt für Sie einen versichertenbezogenen Arbeitsauftrag dar. Sofern es hinsichtlich der Plausibilität z. B. von Leitsymptomatik zu den konkret verordneten Therapien offene Fragestellungen geben sollte, sind diese mit dem Vertragsarzt zu klären. Sofern Sie jedoch selbst bis zur Abrechnung der erbrachten Leistungen eine Klärung und damit Plausibilisierung der offenen Fragen nicht herbeigefügt haben, ist in bestimmten Konstellationen eine plausibel nachvollziehbare Leistungserbringung im Ergebnis nicht erfolgt, sodass wir es gerade vor dem Hintergrund der einschlägigen Rechtsprechung für sachgerecht halten, solche Vergütungsforderungen nicht auszugleichen.
Wichtig ist uns in diesem Zusammenhang, die dazu getroffenen Regelungen für alle Beteiligten transparent zu gestalten. Unter dem nachfolgenden Link erhalten Sie die entsprechenden Detailinformationen dazu:
AOK-Gesundheitspartner - Rheinland - Heilberufe - Prüfverfahren
Die Erfahrungen aus der täglichen Abrechnungspraxis belegen aber, dass die weit überwiegende Mehrheit der niedergelassenen Therapeuten der ihnen obliegenden Prüfpflicht gewissenhaft nachkommt und deren Abrechnungslegung insofern völlig reibungslos verläuft.
Mit freundlichen Grüßen
André ******
Geschäftsbereichsleiter
AOK Rheinland/Hamburg - Die Gesundheitskasse
Unternehmensbereich Ambulante Versorgung
Geschäftsbereich Sonstige Vertragspartner
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michael969 schrieb:
Tempelritter schrieb am 7.7.16 11:02:
michael969 schrieb am 7.7.16 09:44:
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir den immer länger werdenden Schriftverkehr beenden möchten und
deshalb nochmals um ein persönliches Gespräch bitten
Das wurde mir in Schreiben Nummer 2! mitgeteilt
Ich soll nach Essen fahren, um mich dann mit den Aoklern zu unterhaltn und lernen wie toll die Aok ist. Habe nach meiner Vergütung für meinen Ausfall gefragt. Darauf habe ich keine Antwort mehr erhalten.
Ich glaub ich mach echt ne Facebook Gruppe auf! :angry:
Du bringst den Stein ins Rollen. Warum nutzt du nicht die Gelegenheit mit den AOK Leuten Tacheles zu reden?
Das wäre mir der Praxisausfall wert. Ich hab auch schon mal einen Vormittag im AOK CC verbracht und habe den AOK Verantwortlichen in meine Praxis eingeladen.
Genau das glaube ich nicht
Da sitzen Leute die ihre Gesetzestexte runterlallen und nicht viel sagen werden,
Habe nun eine mail erhalten von dem Vorgesetzten der "Referentin", die mir Antworten verweigerte. Ich beschwerte mich bei ihm,
Auch befürchte ich, dass ich da sprachlich völlig unterlegen bin. Habe nun mal Körper und nicht Sprache gelernt Die mail kopiere ich mit hier rein. Und sie ist nichtssagend.
1. Fachliche Kompetenz der die Heilmittel verordnenden Vertragsärzte
Die fachliche Kompetenz der verordnenden Vertragsärzte steht außer Zweifel. Dessen ungeachtet eröffnet der Gesetzgeber in diversen Bereichen die Möglichkeit bzw. teilweise verpflichtet er die Kostenträger sogar, die Verordnungen auf ihre Wirtschaftlichkeit und Plausibilität hin zu überprüfen. So sind in den Rechtsnormen §§ 106 ff. SGB V explizite Verfahren zur Überprüfung der vertragsärztlichen Abrechnungen und veranlassten Leistungen vorgegeben. Wir können daraus keinesfalls ableiten, dass der tragende Grund des Gesetzgebers zur Etablierung solcher Vorgaben und Regelungen ein Zweifel an der fachlichen Kompetenz der verordnenden Vertragsärzte war oder ist.
Insofern können wir Ihre Interpretation, dass die Wiedereinführung des Genehmigungsverfahrens für Heilmittel mit Zweifeln an der Fachkompetenz der vorgenannten Berufsgruppe korrespondiert, nicht ansatzweise nachvollziehen.
Vielmehr erscheint uns die dynamische Entwicklung des Anteils der Heilmittelverordnungen außerhalb des Regelfalles im Verhältnis zu dem im Rahmen von Erst- bzw. Folgeverordnungen – insbesondere auch im Vergleich zu der Entwicklung in anderen Bundesländern – nicht umfassend nachvollziehbar. Vor diesem Hintergrund haben wir uns zur Wiedereinführung des Genehmigungsverfahrens in dem Ihnen bekannten Rahmen entschlossen.
2. Praxisbesonderheiten
Die im Kontext des Genehmigungsverfahrens von Ihnen am Beispiel der Diagnose „Multiple Sklerose“ argumentierten Praxisbesonderheiten entbehren auch auf Basis der geltenden Rechtsnormen nicht einer plausibel nachvollziehbaren Verordnungsweise einschließlich einer regelhaft durch den verordnenden Vertragsarzt zu überprüfenden Richtigkeit beispielsweise der gewählten Therapie und Frequenz. Nach unserer Einschätzung bewerten die Vertragsärzte bei der Verordnung von Heilmitteln durchaus, ob diese in der bisherigen Form und im bisherigen Umfang entsprechend der jeweiligen Krankheitsphase anzupassen sind.
Ihre Auffassung, dass sich bei solchen Erkrankungen ausschließlich das Verordnungsdatum ändert und im Übrigen eine Bewertung des sich durchaus verändernden Bedarfes an Therapien für den betreffenden Patienten durch den Verordner eher nicht weiter erforderlich erscheint, teilen wir nicht.
Ihren Hinweis auf eine verbesserte Information der betreffenden Versicherten über die Möglichkeit eines Antrages auf langfristige Genehmigung greifen wir im geeigneten Einzelfall gerne auf.
3. Genehmigungsverfahren
Ihre Anmerkungen zu möglichen Problemen im Zusammenhang mit der praktischen Umsetzung des Antragsverfahrens (z. B. Telefon oder Fax) oder zur persönlichen Beratung in einer unserer zahlreichen Geschäftsstellen nehmen wir sehr ernst. Gerne greifen wir diese unverzüglich auf, wenn wir hierzu konkrete Hinweise haben. Wir wären Ihnen daher für eine ergänzende bzw. konkrete Information dankbar, wenn einer unserer Versicherten nicht befriedigend beraten worden sein sollte.
4. Prüfpflicht des Therapeuten
Die Thematik der durch das Bundessozialgericht explizit festgestellten Verpflichtung des Therapeuten zur sorgfältigen Prüfung der verordneten Heilmittelbehandlungen in jedem Einzelfall korrespondiert nicht mit der Frage des Genehmigungsverfahrens für Heilmittel. Gleichwohl möchten wir Ihre diesbezügliche Kritik an der Begrenzung der nachträglichen „Heilbarkeit“ Ihrer Abrechnungen aufgreifen. Die Heilmittelverordnung des Vertragsarztes stellt für Sie einen versichertenbezogenen Arbeitsauftrag dar. Sofern es hinsichtlich der Plausibilität z. B. von Leitsymptomatik zu den konkret verordneten Therapien offene Fragestellungen geben sollte, sind diese mit dem Vertragsarzt zu klären. Sofern Sie jedoch selbst bis zur Abrechnung der erbrachten Leistungen eine Klärung und damit Plausibilisierung der offenen Fragen nicht herbeigefügt haben, ist in bestimmten Konstellationen eine plausibel nachvollziehbare Leistungserbringung im Ergebnis nicht erfolgt, sodass wir es gerade vor dem Hintergrund der einschlägigen Rechtsprechung für sachgerecht halten, solche Vergütungsforderungen nicht auszugleichen.
Wichtig ist uns in diesem Zusammenhang, die dazu getroffenen Regelungen für alle Beteiligten transparent zu gestalten. Unter dem nachfolgenden Link erhalten Sie die entsprechenden Detailinformationen dazu:
AOK-Gesundheitspartner - Rheinland - Heilberufe - Prüfverfahren
Die Erfahrungen aus der täglichen Abrechnungspraxis belegen aber, dass die weit überwiegende Mehrheit der niedergelassenen Therapeuten der ihnen obliegenden Prüfpflicht gewissenhaft nachkommt und deren Abrechnungslegung insofern völlig reibungslos verläuft.
Mit freundlichen Grüßen
André ******
Geschäftsbereichsleiter
AOK Rheinland/Hamburg - Die Gesundheitskasse
Unternehmensbereich Ambulante Versorgung
Geschäftsbereich Sonstige Vertragspartner
Wenn es um deinen Verdienstausfall geht bin ich mit €50 dabei, Michael. Eine links, eine rechts und dann ordentlich zentriert, ich hab gerade gelernt das gesprächsbedingte Unordnung im Gesicht bei der Polizei mit Recht und Gesetz vereinbar ist :)
Es geht mir noch nicht um den Verdienstausfall. Danke Dir, für das Geld trinken wir lieber mal nen Bier zusammen. :sunglasses:
Mir geht es hier um das Prinzip, die Aok vergütet schlecht (viele andere Kassen auch, ja) dann will n man mir, die Antworten geben auf meine Fragen, allerdings nur wenn ich nach Essen komme. Dies empfinde ich als asozial.
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michael969 schrieb:
Papa Alpaka schrieb am 7.7.16 15:13:
Wenn es um deinen Verdienstausfall geht bin ich mit €50 dabei, Michael. Eine links, eine rechts und dann ordentlich zentriert, ich hab gerade gelernt das gesprächsbedingte Unordnung im Gesicht bei der Polizei mit Recht und Gesetz vereinbar ist :)
Es geht mir noch nicht um den Verdienstausfall. Danke Dir, für das Geld trinken wir lieber mal nen Bier zusammen. :sunglasses:
Mir geht es hier um das Prinzip, die Aok vergütet schlecht (viele andere Kassen auch, ja) dann will n man mir, die Antworten geben auf meine Fragen, allerdings nur wenn ich nach Essen komme. Dies empfinde ich als asozial.
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ali schrieb:
Meinste nich das dis auch persönlich telefonisch geht...
Schön, das der Mehraufwand für Oma Müller beim HB noch mal schnell einzukaufen, dann bald bezahlt wird :yum: ( Ich beziehe mich damit auf die Werbung einer privaten KK, wo die PT genau das sagt)
Gruß, A.
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Alyte schrieb:
Seit wann vergütet die AOK Menschlichkeit?!
Schön, das der Mehraufwand für Oma Müller beim HB noch mal schnell einzukaufen, dann bald bezahlt wird :yum: ( Ich beziehe mich damit auf die Werbung einer privaten KK, wo die PT genau das sagt)
Gruß, A.
der richtig "arbeitet", der Situation tatsächlich nicht gewachsen. Zumal Du nicht nur einer Figur gegenübersitzt. Da sind dann gern
mal 3 Herrschaften vom Fach versammelt. Geld spielt bei sowas keine Rolle.
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hermi schrieb:
Andre` *******, AOK: aalglatte Juristenantwort, vergiss es, ich glaube, Du (michael696) wärst im persönlichen Gespräch als einer,
der richtig "arbeitet", der Situation tatsächlich nicht gewachsen. Zumal Du nicht nur einer Figur gegenübersitzt. Da sind dann gern
mal 3 Herrschaften vom Fach versammelt. Geld spielt bei sowas keine Rolle.
Andre` *******, AOK: aalglatte Juristenantwort, vergiss es, ich glaube, Du (michael696) wärst im persönlichen Gespräch als einer,
der richtig "arbeitet", der Situation tatsächlich nicht gewachsen. Zumal Du nicht nur einer Figur gegenübersitzt. Da sind dann gern
mal 3 Herrschaften vom Fach versammelt. Geld spielt bei sowas keine Rolle.
Ganz genau so sehe ich das auch, ich werde da keine Chance haben unseren Standpunkt überzeugend rüberzubringen. Gequatsche ist nicht mein Ding.
Die werden mindestens zu zweit, eher zu dritt da sitzen und ihre Paragraphen beherrschen, auch die Argumentation
Aber ärgern werde ich sie weiter. Immer wieder Anschreiben senden die beantwortet werden müssen, da ich meine mails auch jedesmal bei Facebook poste, haben sie keine Möglichkeit des ignorierens. Das würde ich nämlich auch posten :thumbsup:
Hatte Samstag nachgefragt, was denn die Vergütung wäre, für ein Treffen bekam ich folgende Antwort
wie wir soeben erfahren haben, haben Sie am Samstag, dem 09.07.2016 die zwei nachfolgenden Fragen ergänzend an uns herangetragen:
„Wie vergüten Sie mir das Gespräch? Es wird wieder ein finanzieller Verlust für mich?“
Wir vermuten, dass diese Fragen im Kontext zu der vorherigen Korrespondenz zur Frage eines persönlichen Gespräches zu verstehen sind. Da wir Ihren Rückmeldungen entnehmen konnten, dass Sie kein persönliches Gespräch – unabhängig vom Ort – wünschen, gehen wir davon aus, dass sich Ihre vorstehenden Fragen zwischenzeitlich erledigt haben. Im Übrigen informieren wir Sie rein vorsorglich, dass ein Gespräch selbstverständlich nicht vergütet würde. Dies gilt entsprechend für den Fall der Nachfrage nach einer Vergütung für die schriftliche Korrespondenz.
Mit freundlichen Grüßen
André ******
Geschäftsbereichsleiter
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Unternehmensbereich Ambulante Versorgung
Geschäftsbereich Sonstige Vertragspartner
Desweiteren, dauerbesetzt in der Fax Leitung und auch persönlich bekommt man keinen ans Telefon.
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michael969 schrieb:
hermi schrieb am 11.7.16 14:04:
Andre` *******, AOK: aalglatte Juristenantwort, vergiss es, ich glaube, Du (michael696) wärst im persönlichen Gespräch als einer,
der richtig "arbeitet", der Situation tatsächlich nicht gewachsen. Zumal Du nicht nur einer Figur gegenübersitzt. Da sind dann gern
mal 3 Herrschaften vom Fach versammelt. Geld spielt bei sowas keine Rolle.
Ganz genau so sehe ich das auch, ich werde da keine Chance haben unseren Standpunkt überzeugend rüberzubringen. Gequatsche ist nicht mein Ding.
Die werden mindestens zu zweit, eher zu dritt da sitzen und ihre Paragraphen beherrschen, auch die Argumentation
Aber ärgern werde ich sie weiter. Immer wieder Anschreiben senden die beantwortet werden müssen, da ich meine mails auch jedesmal bei Facebook poste, haben sie keine Möglichkeit des ignorierens. Das würde ich nämlich auch posten :thumbsup:
Hatte Samstag nachgefragt, was denn die Vergütung wäre, für ein Treffen bekam ich folgende Antwort
wie wir soeben erfahren haben, haben Sie am Samstag, dem 09.07.2016 die zwei nachfolgenden Fragen ergänzend an uns herangetragen:
„Wie vergüten Sie mir das Gespräch? Es wird wieder ein finanzieller Verlust für mich?“
Wir vermuten, dass diese Fragen im Kontext zu der vorherigen Korrespondenz zur Frage eines persönlichen Gespräches zu verstehen sind. Da wir Ihren Rückmeldungen entnehmen konnten, dass Sie kein persönliches Gespräch – unabhängig vom Ort – wünschen, gehen wir davon aus, dass sich Ihre vorstehenden Fragen zwischenzeitlich erledigt haben. Im Übrigen informieren wir Sie rein vorsorglich, dass ein Gespräch selbstverständlich nicht vergütet würde. Dies gilt entsprechend für den Fall der Nachfrage nach einer Vergütung für die schriftliche Korrespondenz.
Mit freundlichen Grüßen
André ******
Geschäftsbereichsleiter
AOK Rheinland/Hamburg - Die Gesundheitskasse
Unternehmensbereich Ambulante Versorgung
Geschäftsbereich Sonstige Vertragspartner
Desweiteren, dauerbesetzt in der Fax Leitung und auch persönlich bekommt man keinen ans Telefon.
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michael969 schrieb:
Dem Arzt wird nicht die fachliche Kompetenz abgesprochen. Allerdings haben wir festgestellt, dass im Praxisalltag der Ärzte das Ausstellen der Verordnungen eine geringe Priorität hat und es allzu häufig dazu kommt, dass die letzte Verordnung mit dem aktuellen Datum wieder ausgedruckt wird, statt sie dem tatsächlichen Behandlungsbedarf des Patienten anzupassen.
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Also doch, natürlich sprechen Sie dem Arzt die Kompetenz ab. Was bitte schön soll denn bei einem Rezept bei Patienten mit z. B. Morbus Sklerose, geändert werden? Das Datum natürlich. Ist es bei dieser Diagnose zu erwarten dass sich Veränderungen ergeben, dass die Physiotherapie Grundlegend ändert? Kann vorkommen, wenn man die Frequenz von ein bis zweimal auf zwei bis dreimal ändert. Bitte teilen Sie mir dies doch mit. MS ist nur ein Beispiel, alle Praxisbesonderheiten sind identisch
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Die Servicestelle Heilmittel ist mit fachlich geschulten MitarbeiterInnen besetzt, die von Ärzten beraten werden. Im Einzelfall erfolgt auch eine Vorlage beim Medizinischen Dienst (MDK).
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Bei dem aufkommen von Genehmigungsverfahren, wird es in jedem Einzelfall (sollte mindestens bei jeder Erst-Genehmigung sein) zu einer Beratung vom Arzt zur Sachbearbeitung geben? SIE genehmigen oder eher auch nicht, anhand des einzelnen Patienten, den der Arzt persönlich begutachtet hat und es für nötig befunden hat, dass dieser Mensch Therapie braucht, aus der Ferne? Laut Ihren eigenen Aussagen, ist eine persönliche Vorstellung des Patienten nicht vorgesehen, sogar unerwünscht. Dazu aber später mehr
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Das Genehmigungsverfahren berücksichtigt in jedem Fall den individuellen Versorgungsbedarf des Versicherten und seiner Gesamtsituation. Hierbei spielt natürlich die dem Therapiebedarf zugrunde liegende(n) Diagnose(n) eine entscheidende Rolle.
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Also die Diagnose macht`s nicht der Patient / Versicherte. Sie kennen doch seine Gesamtsituation gar nicht.
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Bei Patienten, die eine Diagnose aus dem Bereich der Praxisbesonderheiten haben, ist zu empfehlen, dass Sie einen Antrag auf langfristige Genehmigung stellen. So brauchen Sie für mindestens 12 Monate keine Verordnung mehr zur Genehmigung vorzulegen.
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Dies teilen Sie Ihren Versicherten in Ihrem Anschreiben aber nicht mit!!!
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Eine generelle Herausnahme der ICD-10 Schlüssel aus dem Genehmigungsverfahren hätte u. E. das Genehmigungsverfahren für den Versicherten total undurchsichtig gemacht und für den Therapeuten nur kompliziert.
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Komliziert für den Therapeuten? Halten Sie uns für blöd? Wir Therapeuten sind verpflichtet die Rezepte auf kleinste Fehler zu kontrollieren und wehe wir übersehen nur einen Fehler vom Arzt!, die Aok ist die Kasse, die ein Rezept komplett nicht herabsetzt und dem Therapeuten auch nicht das Recht gibt auf nachträgliche Änderung, das sogenannte „heilbar“ machen. Es sei denn man droht mit dem Bundessozialgericht, dann darf man dann doch nochmal ein Rezept bearbeiten lassen. Und damit wir uns richtig verstehen, um die Absetzung (das NICHT bezahlen eines komplettes Rezeptes reicht wenn der Arzt ein Z2na statt ZN2a in der Indikation schreibt. Und Sie glauben allen ernstes, wir sind nicht in der Lage die Praxisbesonderheiten zu kennen? Das grenzt schon an Beleidigung, oder meinen Sie nicht?
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Wir wollen weder unsere Kunden mürbe machen, noch chronisch Kranke aus der Versicherung treiben. Daher haben wir versucht, das Verfahren für alle Beteiligten so einfach wie möglich zu gestalten und auf die Vorlage der Originalverordnung verzichtet. Dass wir die Leistungserbringer verstärkt ins Boot geholt haben, sollte eigentlich eine Lösung zu Gunsten der Therapeuten sein, denn durch die Vorlage der Verordnung durch den Therapeuten ist er auf der sicheren Seite. 1. Der Patienten kommt auch mit der nächsten Verordnung wieder und geht nicht zu einem anderen Therapeuten,
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Nun machen Sie mal halblang. Patienten die ein Rezept außerthalb des Regelfalles haben, sind schon mehrfach in der Praxis gewesen und wechseln nicht. Und sollte dies doch der Fall sein, stimmt grundsätzlich etwas nicht, was durchaus auch mal vorkommen darf. Und in dem Fall ist ein Wechsel zu befürworten.
Es erhalten allerdings kaum noch Patienten mit „Rücken oder Knie“ Rezepte zu Physiotherapie, das wären Rezepte nach Maßgabe des Heilmittelkataloges, dass Ihre Kasse fast nur noch Praxisbesonderheiten hat, wundert mich nicht.
Und wenn Sie uns mit ins Boot hätten nehmen wollen, hätte man 1. gefragt 2. sich mit uns zusammen gesetzt und 3. nicht in so agiert
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2. Der Vergütungsanspruch entsteht mit der rechtzeitigen Vorlage der Verordnung – wenn der Therapeut die Verordnung schickt, dann weiß er dass die Verordnung rechtzeitig vorgelegt wurde,
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Das mag sein, hier bei uns bekommen die Patienten erst einen Termin wenn das Rezept genehmigt vorliegt. Ich vertraue nach dem ganzen Abrechnungs-Ärger mit der Aok dieser Kasse nicht mehr. Ihre Krankenkasse wirft uns Therapeuten dermaßen Steine in den Weg, unser Vertrauen in Sie ist erschüttert!
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Bei dem Thema „Brief oder Fax ist nicht angekommen“, ist, wie in allen Rechtsgeschäften, der Versender für den Nachweis verantwortlich. Kommt das Fax nicht bei uns an, muss der Absender nachweisen, dass er es geschickt hat. Sprich, er braucht zumindest das Sendeprotokoll. Das Gleiche gilt für die Nachricht, die wir versenden.
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So eine Versandbenachrichtigung macht meine Freundin in 5 Minuten im Photoshop!
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Beim Postweg gehen wir von 3 Tagen aus. Die Reaktionszeit auf unsere Information an die Leistungserbringer und Versicherten hat gezeigt, dass die Post in der überwiegenden Zahl innerhalb von 1-2 Tagen beim Empfänger ist.
--------------- ------------- ---------------- --------------- --------------- ---------- ----------- Sie haben mir noch nicht den Versender mitgeteilt. Aber auch hier brauchen wir eine Versandbenachrichtigung. Klar. Also mindestens Einschreiben mit Rückschein! Ich gehe nämlich davon aus, dass Sie Großkunde bei der Post sind. Das heißt Sie bekommen alle Einschreiben im Korb und quittieren diese ganzen Einschreiben mit lediglich einer Unterschrift! Danach haken Sie ab, welches Einschreiben tatsächlich angekommen ist. Kann ja mal was runterfallen, oder? Nur beim Einschreiben mit Rückschein muss der Empfänger diesen direkt quittieren. Nur so hat man auch gerichtlich eine Handhabe gegen Sie. Teuer teuer das ganze und das vergüten Sie nicht.
Fehler passieren, oh ja!
Kommt ja auch schon mal vor, dass man kein Internet oder keine FAX Leitung hat. (letztes Jahr fast drei Wochen) oder aber, man den Protokollen nicht traut, auch haben nicht alle Praxen FAX oder Internet. Wir machen keinerlei FAX -Protokolle, zu umweltbelastend. So muss also bei jedem FAX, welches Ihnen gesendet wird, in den Einstellungsmenü umständlich auf FAX Berichte drucken geklickt werden, um dies im Nachgang wieder abzustellen. Man muss Ihnen ja beweisen, dass man auch eins gesendet hat. Aber geringer Aufwand, alles klar.
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Einen zusätzlichen Aufwand für die Übermittlung der Verordnung können wir hier nur in einem geringen Umfang erkennen, da kein besonderer Antrag erforderlich ist. Faxnummer oder E-Mailadresse sind immer die selbe und ein ggf. erstelltes Vorblatt für die Angabe von Kontaktdaten der Praxis kann immer wieder verwendet werden.
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SIEHE OBEN!
Bei 50 Aok Patienten, denke dies ist auch repräsentativ für eine Praxis
- schnell mit dem Patienten über die Notwendigkeit der Genehmigung gesprochen
- schnell mal der Krankenkasse was zugefaxt
- schnell mal die Ablage hierzu und die Nachverfolgung geregelt
- schnell noch ne Bescheinigung geschrieben und den Schriftwechsel natürlich der Akte zwecks Dokumentation zugeführt.
Oh man... zu viele "schnells" für mich
pro Patient 10 Minuten sind bei 50 Patienten 500 Minuten sind über 8 Stunden alle drei Wochen! Gering? Und da sind noch nicht einmal die tröstenden Worte die der Therapeut seinem Patienten zukommen lassen muss, weil Sie ein Rezept nicht genehmigen.
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Ein Abziehen des Aufwandes für die Übermittlung von der Behandlungszeit am Patienten ist unzulässig. Auch die Vor- und Nachbereitung fällt nicht in die Regelbehandlungszeit am Patienten. Die Vor- und Nachbereitung ist nur dann ein Teil der Regelbehandlungszeit, wenn sie als Hilfestellung des Patienten z. B. beim An- und Auskleiden erforderlich ist. Sollte ein Therapeut die Regelbehandlungszeit außerhalb des vorgenannten Punktes reduzieren, würden wir uns mit ihm hierzu gerne in Verbindung setzen.
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FALSCH! Und das wissen Sie ganz genau, wollen Sie mir drohen?
Bei uns gehört noch sehr viel mehr zur Behandlung
Alleine wenn der Patient zu Praxis reinkommt, sein Gang, die Bewegung ist Bestandteil der Behandlung.
Das betrachten seiner Mimik, lässt mich als erkennen, wieviel Schmerzen er hat
Wenn er terminiert, erkenne ich bestimmte Bewegungsmuster, bei den ich einen Behandlungsplan im Kopf zusammenstelle
Geht er in den Behandlungsraum, erkenne ich an der Rückenpartie die Schiefstände etc.
Tja und das ausziehen, zeigt wie sehr er sich bücken kann, die Fingerfertigkeiten etc.
Nunja eigentlich kann er sich dann schon wieder anziehen der Aok Patient
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Das wir im Anschreiben an unsere Versicherten ein falsches Datum hatten, bedauern wir sehr. Wir haben hierzu aber bereits eine Mitteilung übersandt.
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Sie machen Fehler? Darf ich mich bei der nächsten Absetzung darauf berufen?
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Wir hoffen, Ihre Fragen nun beantwortet zu haben. Sollte dies nicht der Fall gewesen sein, so stehe ich Ihnen auch gerne in einem persönlichen Gespräch zur Verfügung.
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Nein haben Sie nicht. Ich wünsche auch kein persönliches Gespräch mit Ihnen. Alles was geklärt werden muss, sämtliche Fragen meinerseits, erbitte ich auf schriftlichen Wege. Folgendes noch;
Es waren schon Patienten mit ihren Rezepten außerhalb des Regelfalles in der Filiale um sich dieses Rezept genehmigen zu lassen (laut Ihrem Anschreiben an die Versicherten: Die Verpflichtung zur Vorlage obliegt dem Versicherten, wenn auch nur im Nebensatz erwähnt.) Und wurden von den Sachbearbeitern der Filialen wieder weggeschickt, mit den Worten „Dies ist Aufgabe Ihres Therapeuten!“ Ist das die gehörige fachliche Schulung Ihrer Mitarbeiter? Genau dies zählt für mich zum mürbe machen und nicht bezahlen eines Rezeptes, da bis zum ersten Behandlungs-Termins die 14 Tage schon überschritten wurden und das Rezept bis dahin ungültig ist.
Ein Post im Therapeuten Forum, eines betroffenen Ergotherapen:
Erste Erfahrung nach 3 Monaten in der Ergotherapie. Die meisten Verordnungen bei den Praxisbesonderheiten werden genehmigt. Jedoch werden u.a. auch tetraplegische Patienten von der Aok aufgefordert ausführliche Begründungen seitens da Arztes oder der Therapeuten beizulegen, teilweise bei jedem neuen Rezept aufs neue. Weder Ärzte noch Therapeuten werden direkt angeschrieben noch der MDK beauftragt. Hier werden schwerstkranke Patienten mit jedem weiteren Rezept unter Druck gesetzt. Die Kosten können so natürlich nicht geltend gemacht werden. Traurig, mir kommen die Tränen schon beim lesen
Oder aber einer Patientin die sich in Ihrer Filiale erkundigt hat bzgl. Rezeptgenehmigung wurde mitgeteilt; sie bräuchte eine Notwendigkeitsbescheinigung! Auszustellen vom Arzt und Therapeuten. Soso, geringer Aufwand!!! Auch ist Ihnen vom Gesetzgeber vorgeben den Bürokratieaufwand so gering als möglich zu halten. Was schaffen sie? Neue Abteilungen mit neuer Bürokratie ,die ihre Versicherten aufs bitterste bürokratisch bekämpfen, ja bekämpfen. Ein miteinander sieht anders aus. Oder wie sehen Sie das?
Freitag wollten wir für einen Patienten eine Genehmigung faxen, schwerst krank, alleine schafft sie es auf keinen Fall, eine Ausnahme unsererseits. Die Leitungen waren dauerbesetzt! Ich versuchte dann mehrfach anzurufen (vom abwürgen bis besetzt Ton alles dabei), um dann nach Ewigkeiten, von einer netten, aber überforderten Sachbearbeiterin zu hören "Wissen Sie eigentlich was hier los ist?" Ganz ehrlich es interessiert mich nicht, aber unsere Faxleitung ist seid einer Stunden dauerblockiert, das zu genehmigte Rezept liegt Ihnen noch immer nicht vor! Ich hab eigentlich auch noch was anderes zu tun. Das ist jetzt nur eine Patientin. Und der Aufwand ist alles andere als gering!!
Und nu?
Ich bitte um Antworten
Mit freundlichen Grüßen
Zwichenzeitlich wurde mir von Ihnen ja mitgeteilt, dass sich Ärzte darum kümmern, welcher Patient eine Genehmigung erhält und welcher nicht. Wie kommt es aber, dass die Briefe der Genehmigungsverfahren von lediglich Sachbearbeitern unterschrieben werden? Ich habe noch keine Arztunterschrift auf einem Schreiben von Ihnen gesehen.? Auch nicht bei der Ablehnung die eine Patientin erhalten hat.
Jetzt teilen Sie mir bitte mit, was bei einer Heilmittelrezept ? Physiotherapie bei einem Patienten mit MS verändert und nicht lala bitte.
Erst und FolgeVO ? es bleibt bei außerhalb des Regelfalles
Anzahl der Behandlung ? unwahrscheinlich
Therapieart ? es bleibt bei KG-ZNS
Frequenz pro Woche ? ja möglich
Indikationsschlüssel? ? es bleibt bei ZN2
ICD10 code? ? nö, auch nicht
Diagnose? ? Nicht wirklich, oder?
Also bitte nennen Sie mir explizit was sich verändern könnte und jetzt sagen Sie bitte nicht das Ausstellungsdatum! Natürlich muss der Patient beim Arzt vorstellig werden, besprechen ob sich der Bedarfsfall ändert, ansonsten, bitte um Antwort zu obiger Frage.
Sie wollen im geeigneten Fall die Informationspolitik an Ihre Versicherten aufgreifen, teilen Sie mir doch bitte mit, wie? So wie Sie falsche Informationen Genehmigungsbeginn ab 01.08. statt 01.07. an Ihre Versicherten sendeten, können Sie doch auch die Information der Möglichkeit zur Langfristverordnung an Ihre Versicherten weiterleiten, sofern Ihnen denn die Versicherten denn am Herzen liegen. Selbst Patienten die bei Ihnen in der Filiale waren, haben von dieser Möglichkeiten nicht erfahren.
Ihre Versicherten werden gar nicht beraten in Ihrer Filiale bzw. Filialen, sondern schon am Empfangstresen abgewiesen mit der Information, dass der Arzt und Therapeut bestätigen soll, dass eine Therapie nötig ist. Mehrfach geschehen seid dem 01.07.2016. Ein Einlass zu den Fachabteilung wurde Ihnen verwehrt. Eine Patientin muss sogar mit dem Taxi zu Ihnen kommen und dieses selbst bezahlen, trotz allem hat sie ihr Rezept heute in Ihrer Filiale nicht genehmigt bekommen und warum? Es fehlt der Therapeutenbericht zur Notwendigkeit der Therapie. Abgewiesen! ja, was genau hätten Sie denn da gerne was wir schreiben sollen? Das nenne ich ein ausspielen und auf der Patienten/ Therapeuten Ebene. Ein mürbe machen, denn vielleicht wird der Patient mit seiner Erkrankung zu müde um weiter für sich zu kämpfen, passiert schnell, glauben Sie mir. Bin täglich vor Ort
Es waren schon Patienten mit ihren Rezepten außerhalb des Regelfalles in der Filiale um sich dieses Rezept genehmigen zu lassen (laut Ihrem Anschreiben an die Versicherten: Die Verpflichtung zur Vorlage obliegt dem Versicherten, wenn auch nur im Nebensatz erwähnt.) Und wurden von den Sachbearbeitern der Filialen wieder weggeschickt, mit den Worten „Dies ist Aufgabe Ihres Therapeuten!“ Ist das die gehörige fachliche Schulung Ihrer Mitarbeiter? Genau dies zählt für mich zum mürbe machen und nicht bezahlen eines Rezeptes, da bis zum ersten Behandlungs-Termins die 14 Tage schon überschritten wurden und das Rezept bis dahin ungültig ist. Ich betone nochmals, Behandlungsbeginn wird erst gestartet, wenn das Rezept genehmigt wurde, Ich traue der Aok nicht mehr. Aber auch so kann man Geld sparen, machen mehrere Kollegen so wie ich.
Ein Post im Therapeuten Forum, eines betroffenen Ergotherapen:
Erste Erfahrung nach 3 Monaten in der Ergotherapie. Die meisten Verordnungen bei den Praxisbesonderheiten werden genehmigt. Jedoch werden u.a. auch tetraplegische Patienten von der Aok aufgefordert ausführliche Begründungen seitens da Arztes oder der Therapeuten beizulegen, teilweise bei jedem neuen Rezept aufs neue. Weder Ärzte noch Therapeuten werden direkt angeschrieben noch der MDK beauftragt. Hier werden schwerstkranke Patienten mit jedem weiteren Rezept unter Druck gesetzt. Die Kosten können so natürlich nicht geltend gemacht werden. Bitte erklären Sie mir dies, ich verstehe es nämlich nicht.
Oder aber einer Patientin die sich in Ihrer Filiale erkundigt hat bzgl. Rezeptgenehmigung wurde mitgeteilt; sie bräuchte eine Notwendigkeitsbescheinigung! Auszustellen vom Arzt und Therapeuten. Soso, geringer Aufwand!!! Auch ist Ihnen vom Gesetzgeber vorgeben den Bürokratieaufwand so gering als möglich zu halten. Was schaffen sie? Neue Abteilungen mit neuer Bürokratie ,die ihre Versicherten aufs bitterste bürokratisch bekämpfen, ja bekämpfen. Ein miteinander sieht anders aus. Oder wie sehen Sie das?
Freitag wollten wir für einen Patienten eine Genehmigung faxen, schwerst krank, alleine schafft sie es auf keinen Fall, eine Ausnahme unsererseits. Die Leitungen waren dauerbesetzt! Ich versuchte dann mehrfach anzurufen (vom abwürgen bis besetzt Ton alles dabei), um dann nach Ewigkeiten, von einer netten, aber überforderten Sachbearbeiterin zu hören "Wissen Sie eigentlich was hier los ist?" Ganz ehrlich es interessiert mich nicht, aber unsere Faxleitung ist seid einer Stunden dauerblockiert, das zu genehmigte Rezept liegt Ihnen noch immer nicht vor! Ich hab eigentlich auch noch was anderes zu tun. Das ist jetzt nur eine Patientin. Und der Aufwand ist alles andere als gering!!
Und nu? Auch heute wieder, Fax und Telefonleitung dauerbesetzt.
Sie teilen mir mit dass, ein zusätzlicher Aufwand für die Übermittlung der Verordnung können sie nicht oder nur in einem geringen Umfang erkennen, da kein besonderer Antrag erforderlich ist. Faxnummer oder E-Mailadresse sind immer die selbe und ein ggf. erstelltes Vorblatt für die Angabe von Kontaktdaten der Praxis kann immer wieder verwendet werden, sagten Sie
Mehrfach habe ich diesen Aufwand nun schon geschildert. Ich mache Ihnen gerne nochmals eine Gegenrechnung, denn mal eben ist da nix und erbitte Ihrerseits Antworten darauf.
Bei 50 Aok Patienten, denke dies ist auch repräsentativ für eine Praxis
- schnell mit dem Patienten über die Notwendigkeit der Genehmigung gesprochen
- schnell mal der Krankenkasse was zugefaxt
- schnell mal die Ablage hierzu und die Nachverfolgung geregelt
- schnell noch ne Bescheinigung geschrieben und den Schriftwechsel natürlich der Akte zwecks Dokumentation zugeführt.
Oh man... zu viele "schnells"
pro Patient 10 Minuten sind bei 50 Patienten 500 Minuten sind über 8 Stunden alle drei Wochen! Gering? Und da sind noch nicht einmal die tröstenden Worte die der Therapeut seinem Patienten zukommen lassen muss, weil Sie ein Rezept nicht genehmigen.
Sie sehen, es ist nicht mal eben schnell gemacht
Wenn Sie zum Arzt gehen und er Ihnen ein Stempel oder Bescheinigung geben soll, müssen Sie dies Vergüten, Sie sprechen uns eine Vergütung für einen erheblichen Mehraufwand ab und wollen uns aber versichern, der wäre gering?
Um nochmals auf das Drohgebarde Ihrer Mitarbeiterin einzugehen, was zur Vor und Nachberabeitung eines Patienten gehört, ich kann Ihnen nochmnals sagen was das ist;
Alleine wenn der Patient zu Praxis reinkommt, sein Gang, die Bewegung ist Bestandteil der Behandlung.
Das betrachten seiner Mimik, lässt mich als erkennen, wieviel Schmerzen er hat
Wenn er terminiert, erkenne ich bestimmte Bewegungsmuster, bei den ich einen Behandlungsplan im Kopf zusammenstelle
Geht er in den Behandlungsraum, erkenne ich an der Rückenpartie die Schiefstände etc.
Tja und das ausziehen, zeigt wie sehr er sich bücken kann, die Fingerfertigkeiten etc.
Nunja eigentlich kann er sich dann schon wieder anziehen der Aok Patient
Oder wollen Sie dies in Abrede stellen?
Auch schreiben Sie, dass eine generelle Herausnahme der Praxisbesonderheiten mit Ihren ICD10 Codes hätte Ihres erachtens für den Versicherten total undurchsichtig gemacht und für den Therapeuten nur zu kompliziert.
Auch hier nochmal; halten Sie uns für blöd?
Wir Therapeuten sind verpflichtet die Rezepte auf kleinste Fehler zu kontrollieren und wehe wir übersehen nur einen Fehler vom Arzt!, die Aok ist die Kasse, die ein Rezept komplett herabsetzt und dem Therapeuten auch nicht das Recht gibt auf nachträgliche Änderung, das sogenannte „heilbar“ machen. Es sei denn man droht mit dem Bundessozialgericht, dann darf man dann doch nochmal ein Rezept bearbeiten lassen. Und damit wir uns richtig verstehen, um die Absetzung (das NICHT bezahlen eines komplettes Rezeptes reicht wenn der Arzt ein Z2na statt ZN2a in der Indikation schreibt. Und Sie glauben allen ernstes, wir sind nicht in der Lage die Praxisbesonderheiten zu kennen? Das grenzt schon an Beleidigung, oder meinen Sie nicht? Und da können Sie jetzt gerne kommen mit;
die Heilmittelverodnung des Vertragsarztes stellt für einen versichertenbezogenen Arbeitsaufwand dar. Was grundsätzlich richtig ist, aber durchaus ist es möglich, dass man ein ZN2 auch mal Z2N nicht unterscheidet und dieser Buschatbendreher wird von Ihnen nicht vergütet. Bitte sagen Sie mir doch, das ist doch Schikane, oder? Die Kontrolle eines Rezeptes bei der Aok bedarf schon mindestens 5 Minuten Vorbereitung zur Behandlung, denn schließlich stellt es einen versichertenbezogenen Arbeitsaufwand dar
Auch halten Sie dies nicht transparent, denn die Aok ist die einzige Krankenkasse die so gegen die Heilmittelerbringer angeht. Nochmals bei allen anderen Krankenkassen, hat der Therapeut das RECHT auf ein heilbar machen des Rezeptes. Bei Ihnen heißt es: Patient geheilt, Geld gespart
Ohja auch wir kommen der Prüfpflicht nach, aber auch hier gibt es, Mir ziehen sie verdammt wenig ab, das heißt aber nicht, dass es richtig ist was Sie machen. Es gibt viele Gesetze, da fragt man sich ob sie Ihre Berechtigung haben, dies gehörtauch dazu. man muss nicht alle Gesetze und Gesetzelücken finden um anderen zu schaden, Die Aok tut dies aber, mit einer absoluten Hingabe. Fehler passieren, Ihnen nicht? Oder wie war das nochmal mit dem 01.08.?
Und zu guter Letzt nennen Sie mir fünf Gründe warum ich weiterhin Aok Patienten behandeln soll. Ich nenne Ihnen auch gerne meine Gründe dagegen.
Sie teilen mir auch mit, dass eine Vergütung zu einem gemeinsamen Gespräch nicht stattfinden wird, darf ich Ihnen die Zeit unserer Korrespondenz von Ihrem Gehalt abziehen?
Ich erbitte nochmals die Beantwortung meiner Fragen, die ich bis heute und zukünftig, insesondere bei Wischiwaschi Antworten Ihrerseits bekomme, haben werde.
Eigentlich warte ich nun schon seid dem 21.06. darauf
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Das geht auch über den Verdruss der Leistungserbringer.
So gesehen: alles richtig gemacht, AOK Rheinland : Patienten können nicht, Therapeuten können/wollen nicht.
Solche Briefe sollten eigentlich Verbandsjuristen schreiben, aber die blamieren sich und uns eher.
Leg` Deinen Dauerpatienten einen Krankenkassenwechsel nah und gut is`.
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hermi schrieb:
Die Wiedereinführung der Genehmigungspflicht ist eine Maßnahme zur Reduzierung von Behandlungen bzw. Kosten.
Das geht auch über den Verdruss der Leistungserbringer.
So gesehen: alles richtig gemacht, AOK Rheinland : Patienten können nicht, Therapeuten können/wollen nicht.
Solche Briefe sollten eigentlich Verbandsjuristen schreiben, aber die blamieren sich und uns eher.
Leg` Deinen Dauerpatienten einen Krankenkassenwechsel nah und gut is`.
(Es ist auch keine Schande, einen eingearbeiteten Kollegen mitzunehmen wenn man zu derlei Gespräch eingeladen ist).
Was evt. noch überlegenswert wäre: Das BVA ins Boot holen. Mit der Wiedereinführung der Genehmigungspflicht bei VadR ist die AOK auf sicherem Gebiet unterwegs; Falschinformationen (geschah spätestens am 01.07. eine Richtigstellung der fehlerhaften Angabe 01.08.? Sind deine Patienten bereit ihre Beratungserfahrung schriftlich zu Protokoll zu geben, inkl. Nennung des Namens und eigenhändiger Unterschrift? Kannst du die Kollegen in der Nachbarschaft hier zur Kooperation bekommen?) sind aber ein Fall der die Aufsichtsbehörde interessiert (Referat Blaugrün Zimmer 4.185, dort wird dann aber genau hingeschaut und ggf. ein böser Brief geschrieben - und Erbsenzähler freuen sich wenn das Papier gelocht und vorsortiert angeliefert wird).
Ich freue mich immer wenn mir jemand wenigstens verklausuliert entgegenkommt, aber meine Handlungsempfehlung zum persönlichen Gespräch haben die Damen und Herren die deine Briefe bearbeiten sich redlich verdient ;)
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Papa Alpaka schrieb:
Ich wollt's gerade schreiben, nimm dir einen guten Verband(sjuristen) an die Hand und lass dich unterstützen, irgendwas muss physiodeutschland mit 30.000x120€ im Jahr doch reißen können, oder?
(Es ist auch keine Schande, einen eingearbeiteten Kollegen mitzunehmen wenn man zu derlei Gespräch eingeladen ist).
Was evt. noch überlegenswert wäre: Das BVA ins Boot holen. Mit der Wiedereinführung der Genehmigungspflicht bei VadR ist die AOK auf sicherem Gebiet unterwegs; Falschinformationen (geschah spätestens am 01.07. eine Richtigstellung der fehlerhaften Angabe 01.08.? Sind deine Patienten bereit ihre Beratungserfahrung schriftlich zu Protokoll zu geben, inkl. Nennung des Namens und eigenhändiger Unterschrift? Kannst du die Kollegen in der Nachbarschaft hier zur Kooperation bekommen?) sind aber ein Fall der die Aufsichtsbehörde interessiert (Referat Blaugrün Zimmer 4.185, dort wird dann aber genau hingeschaut und ggf. ein böser Brief geschrieben - und Erbsenzähler freuen sich wenn das Papier gelocht und vorsortiert angeliefert wird).
Ich freue mich immer wenn mir jemand wenigstens verklausuliert entgegenkommt, aber meine Handlungsempfehlung zum persönlichen Gespräch haben die Damen und Herren die deine Briefe bearbeiten sich redlich verdient ;)
Leg` Deinen Dauerpatienten einen Krankenkassenwechsel nah und gut is`.
Die Kündigung der Mitgliedschaft bei einer Krankenkasse kann und sollte begründet werden.
Im allgemeinen wollen die Kassen wissen, warum man geht.
Es kommen dann häufig Briefe mit Vordrucken zur Rücknahme der Kündigung.
Verärgerte Dauerpatienten, aber auch (vergleichsweise gesunde) Angehörige können die Wiedereinführung der
Genehmigungspflicht zum Anlass nehmen, ihren Unmut zu äußern.
Auch ein gesunder Gutverdiener kann schreiben, dass er im chronischen Krankheitsfall eine Minderversorgung als AOK-Mitglied
befürchtet.
Und deswegen kündigt.
Sowas sitzt, besonders, wenn die Kündigungseinschreiben (mit Rückschein!) an die Vorstände der Kasse geschickt werden.
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hermi schrieb:
hermi schrieb am 11.7.16 22:07:
Leg` Deinen Dauerpatienten einen Krankenkassenwechsel nah und gut is`.
Die Kündigung der Mitgliedschaft bei einer Krankenkasse kann und sollte begründet werden.
Im allgemeinen wollen die Kassen wissen, warum man geht.
Es kommen dann häufig Briefe mit Vordrucken zur Rücknahme der Kündigung.
Verärgerte Dauerpatienten, aber auch (vergleichsweise gesunde) Angehörige können die Wiedereinführung der
Genehmigungspflicht zum Anlass nehmen, ihren Unmut zu äußern.
Auch ein gesunder Gutverdiener kann schreiben, dass er im chronischen Krankheitsfall eine Minderversorgung als AOK-Mitglied
befürchtet.
Und deswegen kündigt.
Sowas sitzt, besonders, wenn die Kündigungseinschreiben (mit Rückschein!) an die Vorstände der Kasse geschickt werden.
Die Wiedereinführung der Genehmigungspflicht ist eine Maßnahme zur Reduzierung von Behandlungen bzw. Kosten.
Das geht auch über den Verdruss der Leistungserbringer.
So gesehen: alles richtig gemacht, AOK Rheinland : Patienten können nicht, Therapeuten können/wollen nicht.
Solche Briefe sollten eigentlich Verbandsjuristen schreiben, aber die blamieren sich und uns eher.
Leg` Deinen Dauerpatienten einen Krankenkassenwechsel nah und gut is`.
Ich bin in keinem Verband und gedenke auch nicht mehr einzutreten.
Habe noch nie so armselige Verbände gesehen wie die der Physios.
Nicht eine Zeile habe ich irgendwo gelesen, dass man sich dagegen wehrt
Dass die Physios das Genehmigungsverfahren boykottieren soll oder sonstwas. Gehört habe ich von einer Mitarbeiterin, die noch in einer anderen Praxis tätig ist, dass der Verband geschrieben hat; wie das Genehmigungsverfahren abläuft, ddas man die Rezepte für die Patienten senden darf und dass man während der Genehmigungszeit durchaus behandeln darf. :unamused:
Die meisten Kollegen, leiten die Kollegen das Genehmigungsverfahren ein. Ich fass es nicht.
Wenn man sich alles gefallen lässt und sich nicht wehrt, wird das nie was.
Ich tue wenigstens etwas und kann ruhig schlafen
Ich lege nicht nur den Dauerpatienten einen Wechsel nahe, sondern jeden den ich kenne
Sind noch viel zu viele, da versichert
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michael969 schrieb:
hermi schrieb am 11.7.16 22:07:
Die Wiedereinführung der Genehmigungspflicht ist eine Maßnahme zur Reduzierung von Behandlungen bzw. Kosten.
Das geht auch über den Verdruss der Leistungserbringer.
So gesehen: alles richtig gemacht, AOK Rheinland : Patienten können nicht, Therapeuten können/wollen nicht.
Solche Briefe sollten eigentlich Verbandsjuristen schreiben, aber die blamieren sich und uns eher.
Leg` Deinen Dauerpatienten einen Krankenkassenwechsel nah und gut is`.
Ich bin in keinem Verband und gedenke auch nicht mehr einzutreten.
Habe noch nie so armselige Verbände gesehen wie die der Physios.
Nicht eine Zeile habe ich irgendwo gelesen, dass man sich dagegen wehrt
Dass die Physios das Genehmigungsverfahren boykottieren soll oder sonstwas. Gehört habe ich von einer Mitarbeiterin, die noch in einer anderen Praxis tätig ist, dass der Verband geschrieben hat; wie das Genehmigungsverfahren abläuft, ddas man die Rezepte für die Patienten senden darf und dass man während der Genehmigungszeit durchaus behandeln darf. :unamused:
Die meisten Kollegen, leiten die Kollegen das Genehmigungsverfahren ein. Ich fass es nicht.
Wenn man sich alles gefallen lässt und sich nicht wehrt, wird das nie was.
Ich tue wenigstens etwas und kann ruhig schlafen
Ich lege nicht nur den Dauerpatienten einen Wechsel nahe, sondern jeden den ich kenne
Sind noch viel zu viele, da versichert
Ich wollt's gerade schreiben, nimm dir einen guten Verband(sjuristen) an die Hand und lass dich unterstützen, irgendwas muss physiodeutschland mit 30.000x120€ im Jahr doch reißen können, oder?
(Es ist auch keine Schande, einen eingearbeiteten Kollegen mitzunehmen wenn man zu derlei Gespräch eingeladen ist).
Was evt. noch überlegenswert wäre: Das BVA ins Boot holen. Mit der Wiedereinführung der Genehmigungspflicht bei VadR ist die AOK auf sicherem Gebiet unterwegs; Falschinformationen (geschah spätestens am 01.07. eine Richtigstellung der fehlerhaften Angabe 01.08.? Sind deine Patienten bereit ihre Beratungserfahrung schriftlich zu Protokoll zu geben, inkl. Nennung des Namens und eigenhändiger Unterschrift? Kannst du die Kollegen in der Nachbarschaft hier zur Kooperation bekommen?) sind aber ein Fall der die Aufsichtsbehörde interessiert (Referat Blaugrün Zimmer 4.185, dort wird dann aber genau hingeschaut und ggf. ein böser Brief geschrieben - und Erbsenzähler freuen sich wenn das Papier gelocht und vorsortiert angeliefert wird).
Ja ein zwei Patienten sind bereit sich namentlich benennen zu lassen, da sie kündigen werden. Hoffe der Bekanntenkreis gleich mit
Ich freue mich immer wenn mir jemand wenigstens verklausuliert entgegenkommt, aber meine Handlungsempfehlung zum persönlichen Gespräch haben die Damen und Herren die deine Briefe bearbeiten sich redlich verdient ;)
Nur was ich schwarz auf weiß habe, kann ich auch widerlegen. Ein Gespräch dahingehend, wird genauso enden wie die Briefe die ich erhalte. Politisch korrekt, inhaltlich nichtssagend
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michael969 schrieb:
Papa Alpaka schrieb am 11.7.16 23:02:
Papa Alpaka schrieb am 11.7.16 23:02:
Nö, sehe ich nicht, sollen sie doch mal arbeiten :kissing_closed_eyes:
Ich wollt's gerade schreiben, nimm dir einen guten Verband(sjuristen) an die Hand und lass dich unterstützen, irgendwas muss physiodeutschland mit 30.000x120€ im Jahr doch reißen können, oder?
(Es ist auch keine Schande, einen eingearbeiteten Kollegen mitzunehmen wenn man zu derlei Gespräch eingeladen ist).
Was evt. noch überlegenswert wäre: Das BVA ins Boot holen. Mit der Wiedereinführung der Genehmigungspflicht bei VadR ist die AOK auf sicherem Gebiet unterwegs; Falschinformationen (geschah spätestens am 01.07. eine Richtigstellung der fehlerhaften Angabe 01.08.? Sind deine Patienten bereit ihre Beratungserfahrung schriftlich zu Protokoll zu geben, inkl. Nennung des Namens und eigenhändiger Unterschrift? Kannst du die Kollegen in der Nachbarschaft hier zur Kooperation bekommen?) sind aber ein Fall der die Aufsichtsbehörde interessiert (Referat Blaugrün Zimmer 4.185, dort wird dann aber genau hingeschaut und ggf. ein böser Brief geschrieben - und Erbsenzähler freuen sich wenn das Papier gelocht und vorsortiert angeliefert wird).
Ja ein zwei Patienten sind bereit sich namentlich benennen zu lassen, da sie kündigen werden. Hoffe der Bekanntenkreis gleich mit
Ich freue mich immer wenn mir jemand wenigstens verklausuliert entgegenkommt, aber meine Handlungsempfehlung zum persönlichen Gespräch haben die Damen und Herren die deine Briefe bearbeiten sich redlich verdient ;)
Nur was ich schwarz auf weiß habe, kann ich auch widerlegen. Ein Gespräch dahingehend, wird genauso enden wie die Briefe die ich erhalte. Politisch korrekt, inhaltlich nichtssagend
uiuiui
Hast Du keine Angst, dass die bei Dir schärfer aufpassen, bzw. prüfen?
Irgend einen blöden Fehler machen wir doch alle mal, der vielleicht nicht ganz korrekt ist
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Birgit88 schrieb:
@Michael, das hast Du nicht wirklich so abgesendet, oder? =-O
uiuiui
Hast Du keine Angst, dass die bei Dir schärfer aufpassen, bzw. prüfen?
Irgend einen blöden Fehler machen wir doch alle mal, der vielleicht nicht ganz korrekt ist
Hast Du keine Angst, dass die bei Dir schärfer aufpassen, bzw. prüfen?
Wenn er keine Patienten dieser Kasse mehr hat, weil alle gewechselt haben...........
Die Physios im Einzugsbereich dieser Kasse sollten, was den Kassen-Wechsel der Pat. angeht, an einem Strang ziehen.
Unbedingt nahelegen,den Grund für den Kassenwechsel in der Kündigung anzugeben !
Bei Mitgliederschwund sind die KK empfindlich.
Wahrscheinlich ist das der einzige Hebel, um eine Änderung dieses patientenunfreundlichen Gebarens zu erreichen.
Ist für uns alle wichtig: Sollte die AOK R/HH sich eine blutige Nase holen, wird es auch keine Nachahmer-Kassen geben.
Denn diese Gefahr besteht leider....
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hermi schrieb:
Birgit88 schrieb am 13.7.16 14:48
Hast Du keine Angst, dass die bei Dir schärfer aufpassen, bzw. prüfen?
Wenn er keine Patienten dieser Kasse mehr hat, weil alle gewechselt haben...........
Die Physios im Einzugsbereich dieser Kasse sollten, was den Kassen-Wechsel der Pat. angeht, an einem Strang ziehen.
Unbedingt nahelegen,den Grund für den Kassenwechsel in der Kündigung anzugeben !
Bei Mitgliederschwund sind die KK empfindlich.
Wahrscheinlich ist das der einzige Hebel, um eine Änderung dieses patientenunfreundlichen Gebarens zu erreichen.
Ist für uns alle wichtig: Sollte die AOK R/HH sich eine blutige Nase holen, wird es auch keine Nachahmer-Kassen geben.
Denn diese Gefahr besteht leider....
Hast Du keine Angst, dass die bei Dir schärfer aufpassen, bzw. prüfen?
Wenn er keine Patienten dieser Kasse mehr hat, weil alle gewechselt haben...........
Die Physios im Einzugsbereich dieser Kasse sollten, was den Kassen-Wechsel der Pat. angeht, an einem Strang ziehen.
Unbedingt nahelegen,den Grund für den Kassenwechsel in der Kündigung anzugeben !
Bei Mitgliederschwund sind die KK empfindlich.
Wahrscheinlich ist das der einzige Hebel, um eine Änderung dieses patientenunfreundlichen Gebarens zu erreichen.
Ist für uns alle wichtig: Sollte die AOK R/HH sich eine blutige Nase holen, wird es auch keine Nachahmer-Kassen geben.
Denn diese Gefahr besteht leider....
Kann mir nicht vorstellen, dass man ALLE zum wechseln überzeugt.
Ansonsten gebe ich Dir absolut recht,
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Birgit88 schrieb:
hermi schrieb am 13.7.16 15:02:
Birgit88 schrieb am 13.7.16 14:48
Hast Du keine Angst, dass die bei Dir schärfer aufpassen, bzw. prüfen?
Wenn er keine Patienten dieser Kasse mehr hat, weil alle gewechselt haben...........
Die Physios im Einzugsbereich dieser Kasse sollten, was den Kassen-Wechsel der Pat. angeht, an einem Strang ziehen.
Unbedingt nahelegen,den Grund für den Kassenwechsel in der Kündigung anzugeben !
Bei Mitgliederschwund sind die KK empfindlich.
Wahrscheinlich ist das der einzige Hebel, um eine Änderung dieses patientenunfreundlichen Gebarens zu erreichen.
Ist für uns alle wichtig: Sollte die AOK R/HH sich eine blutige Nase holen, wird es auch keine Nachahmer-Kassen geben.
Denn diese Gefahr besteht leider....
Kann mir nicht vorstellen, dass man ALLE zum wechseln überzeugt.
Ansonsten gebe ich Dir absolut recht,
Kann mir nicht vorstellen, dass man ALLE zum wechseln überzeugt.
Ich weiß, es herrscht, gerade bei älteren chronisch Kranken manchmal die blanke Angst: "mich nimmt doch keine Kasse mehr" oder
"ich bin seit soundsoviel Jahren bei der Kasse, wenn man alt ist, wechselt man nicht mehr" und so weiter.....
Hier gilt es, die Angehörigen mit ins Boot zu bekommen.
Praktikabel für den PI ist leider nur die harte Tour: Pat. (oder Angehörige) mit Verordnungen außerhalb d. Regelfalles sorgen
selbst für die Genehmigung, oder keine Behandlung. Der KK-Wechsel ist dann womöglich plötzlich nicht mehr so "schwierig"......
Wenn wir allen immer alles abnehmen, müssen wir uns nicht wundern, wenn das in Anspruch genommen wird.
Als Krönung kommen dann moralische Forderungen der KK, die ja den nervigen Mehraufwand eigentlich verursacht hat:
"Das kann der Therapeut doch "schnell" für den armen kranken "Kunden" übernehmen".
Kein Wort davon, dass sich die KK Einsparpotential gerade bei diesen "armen kranken Kunden" verschafft, die sich nicht
wehren können.
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hermi schrieb:
Birgit88 schrieb am 13.7.16 15:42:
Kann mir nicht vorstellen, dass man ALLE zum wechseln überzeugt.
Ich weiß, es herrscht, gerade bei älteren chronisch Kranken manchmal die blanke Angst: "mich nimmt doch keine Kasse mehr" oder
"ich bin seit soundsoviel Jahren bei der Kasse, wenn man alt ist, wechselt man nicht mehr" und so weiter.....
Hier gilt es, die Angehörigen mit ins Boot zu bekommen.
Praktikabel für den PI ist leider nur die harte Tour: Pat. (oder Angehörige) mit Verordnungen außerhalb d. Regelfalles sorgen
selbst für die Genehmigung, oder keine Behandlung. Der KK-Wechsel ist dann womöglich plötzlich nicht mehr so "schwierig"......
Wenn wir allen immer alles abnehmen, müssen wir uns nicht wundern, wenn das in Anspruch genommen wird.
Als Krönung kommen dann moralische Forderungen der KK, die ja den nervigen Mehraufwand eigentlich verursacht hat:
"Das kann der Therapeut doch "schnell" für den armen kranken "Kunden" übernehmen".
Kein Wort davon, dass sich die KK Einsparpotential gerade bei diesen "armen kranken Kunden" verschafft, die sich nicht
wehren können.
Denn diese Gefahr besteht leider....
Genauso wie sie besteht, dass sie Erfolg haben, leider.
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michael969 schrieb:
hermi schrieb am 13.7.16 15:02:
Denn diese Gefahr besteht leider....
Genauso wie sie besteht, dass sie Erfolg haben, leider.
@Michael, das hast Du nicht wirklich so abgesendet, oder? =-O
uiuiui
Hast Du keine Angst, dass die bei Dir schärfer aufpassen, bzw. prüfen?
Irgend einen blöden Fehler machen wir doch alle mal, der vielleicht nicht ganz korrekt ist
Doch hab ich, hab auch keine Angst, mache ja nix illegales. Außer die Aokler nicht mehr annehmen
Das mache ich sogar hochoffiziell, denn Fachkräftemangel sei dank, wir haben schlicht keine Termine frei. Und ich reiße mir wahrlich keine Beine für Aokler mehr aus
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michael969 schrieb:
Birgit88 schrieb am 13.7.16 14:48:
@Michael, das hast Du nicht wirklich so abgesendet, oder? =-O
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Hast Du keine Angst, dass die bei Dir schärfer aufpassen, bzw. prüfen?
Irgend einen blöden Fehler machen wir doch alle mal, der vielleicht nicht ganz korrekt ist
Doch hab ich, hab auch keine Angst, mache ja nix illegales. Außer die Aokler nicht mehr annehmen
Das mache ich sogar hochoffiziell, denn Fachkräftemangel sei dank, wir haben schlicht keine Termine frei. Und ich reiße mir wahrlich keine Beine für Aokler mehr aus
Außer die Aokler nicht mehr annehmen
Unser AOK-Anteil ist zwar nicht gering, ich selber (als FM für Hausbesuche) würde aber auch ohne AOK-Patienten
zurechtkommen.
Sollte eine KK in unserem Einzugsbereich die Genehmigungspflicht wieder einführen, werde ich ganz pragmatisch diese Patienten
links liegen lassen müssen.
Ich werde schon für die Therapie-Arbeit schlecht genug bezahlt. Da muss ich nicht noch unbezahlte Büroarbeit leisten.
Für Firlefanz ist einfach keine Zeit......
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hermi schrieb:
michael969 schrieb am 16.7.16 13:56:
Außer die Aokler nicht mehr annehmen
Unser AOK-Anteil ist zwar nicht gering, ich selber (als FM für Hausbesuche) würde aber auch ohne AOK-Patienten
zurechtkommen.
Sollte eine KK in unserem Einzugsbereich die Genehmigungspflicht wieder einführen, werde ich ganz pragmatisch diese Patienten
links liegen lassen müssen.
Ich werde schon für die Therapie-Arbeit schlecht genug bezahlt. Da muss ich nicht noch unbezahlte Büroarbeit leisten.
Für Firlefanz ist einfach keine Zeit......
Ich wollt's gerade schreiben, nimm dir einen guten Verband(sjuristen) an die Hand und lass dich unterstützen, irgendwas muss physiodeutschland mit 30.000x120€ im Jahr doch reißen können, oder?
Hallo,
hab jetzt lange nach den Strang suchen müssen. :blush:
Ich bin nur stille Mitleserin hier und auch im Forum.
Ja die Sache mit dem Verbandsjuristen.
Hatte bei der AOK immer wieder um ein Gespräch gebeten, inklusive eines Verbandsjuristen.
Nun bekam ich mehrere Terminvorschläge vom Vorstand/Fachbereichsleiter, sagt der Verband: "Das machen wir nicht! Wir (der Verband) unterstützen Sie nicht, bei einem Gespräch mit den jeweiligen Krankenkassen. Gerne können Sie uns die Probleme mit den einzelnen Kassen, per Fax oder auch telefonisch mitteilen. Bei unserem nächsten Termin mit der jeweiligen Kassen, würden wir diese dann ansprechen."
:unamused:
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denise2003 schrieb:
Papa Alpaka schrieb am 11.7.16 23:02:
Ich wollt's gerade schreiben, nimm dir einen guten Verband(sjuristen) an die Hand und lass dich unterstützen, irgendwas muss physiodeutschland mit 30.000x120€ im Jahr doch reißen können, oder?
Hallo,
hab jetzt lange nach den Strang suchen müssen. :blush:
Ich bin nur stille Mitleserin hier und auch im Forum.
Ja die Sache mit dem Verbandsjuristen.
Hatte bei der AOK immer wieder um ein Gespräch gebeten, inklusive eines Verbandsjuristen.
Nun bekam ich mehrere Terminvorschläge vom Vorstand/Fachbereichsleiter, sagt der Verband: "Das machen wir nicht! Wir (der Verband) unterstützen Sie nicht, bei einem Gespräch mit den jeweiligen Krankenkassen. Gerne können Sie uns die Probleme mit den einzelnen Kassen, per Fax oder auch telefonisch mitteilen. Bei unserem nächsten Termin mit der jeweiligen Kassen, würden wir diese dann ansprechen."
:unamused:
Ich wollt's gerade schreiben, nimm dir einen guten Verband(sjuristen) an die Hand und lass dich unterstützen, irgendwas muss physiodeutschland mit 30.000x120€ im Jahr doch reißen können, oder?
Hallo,
hab jetzt lange nach den Strang suchen müssen. :blush:
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Ja die Sache mit dem Verbandsjuristen.
Hatte bei der AOK immer wieder um ein Gespräch gebeten, inklusive eines Verbandsjuristen.
Nun bekam ich mehrere Terminvorschläge vom Vorstand/Fachbereichsleiter, sagt der Verband: "Das machen wir nicht! Wir (der Verband) unterstützen Sie nicht, bei einem Gespräch mit den jeweiligen Krankenkassen. Gerne können Sie uns die Probleme mit den einzelnen Kassen, per Fax oder auch telefonisch mitteilen. Bei unserem nächsten Termin mit der jeweiligen Kassen, würden wir diese dann ansprechen."
:unamused:
Falscher Verband?
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Tempelritter schrieb:
denise2003 schrieb am 16.3.17 11:44:
Papa Alpaka schrieb am 11.7.16 23:02:
Ich wollt's gerade schreiben, nimm dir einen guten Verband(sjuristen) an die Hand und lass dich unterstützen, irgendwas muss physiodeutschland mit 30.000x120€ im Jahr doch reißen können, oder?
Hallo,
hab jetzt lange nach den Strang suchen müssen. :blush:
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Ja die Sache mit dem Verbandsjuristen.
Hatte bei der AOK immer wieder um ein Gespräch gebeten, inklusive eines Verbandsjuristen.
Nun bekam ich mehrere Terminvorschläge vom Vorstand/Fachbereichsleiter, sagt der Verband: "Das machen wir nicht! Wir (der Verband) unterstützen Sie nicht, bei einem Gespräch mit den jeweiligen Krankenkassen. Gerne können Sie uns die Probleme mit den einzelnen Kassen, per Fax oder auch telefonisch mitteilen. Bei unserem nächsten Termin mit der jeweiligen Kassen, würden wir diese dann ansprechen."
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Falscher Verband?
Ich wollt's gerade schreiben, nimm dir einen guten Verband(sjuristen) an die Hand und lass dich unterstützen, irgendwas muss physiodeutschland mit 30.000x120€ im Jahr doch reißen können, oder?
Hallo,
hab jetzt lange nach den Strang suchen müssen. :blush:
Ich bin nur stille Mitleserin hier und auch im Forum.
Ja die Sache mit dem Verbandsjuristen.
Hatte bei der AOK immer wieder um ein Gespräch gebeten, inklusive eines Verbandsjuristen.
Nun bekam ich mehrere Terminvorschläge vom Vorstand/Fachbereichsleiter, sagt der Verband: "Das machen wir nicht! Wir (der Verband) unterstützen Sie nicht, bei einem Gespräch mit den jeweiligen Krankenkassen. Gerne können Sie uns die Probleme mit den einzelnen Kassen, per Fax oder auch telefonisch mitteilen. Bei unserem nächsten Termin mit der jeweiligen Kassen, würden wir diese dann ansprechen."
:unamused:
Falscher Verband?
Welchen empfiehlst Du?
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denise2003 schrieb:
Tempelritter schrieb am 16.3.17 14:41:
denise2003 schrieb am 16.3.17 11:44:
Papa Alpaka schrieb am 11.7.16 23:02:
Ich wollt's gerade schreiben, nimm dir einen guten Verband(sjuristen) an die Hand und lass dich unterstützen, irgendwas muss physiodeutschland mit 30.000x120€ im Jahr doch reißen können, oder?
Hallo,
hab jetzt lange nach den Strang suchen müssen. :blush:
Ich bin nur stille Mitleserin hier und auch im Forum.
Ja die Sache mit dem Verbandsjuristen.
Hatte bei der AOK immer wieder um ein Gespräch gebeten, inklusive eines Verbandsjuristen.
Nun bekam ich mehrere Terminvorschläge vom Vorstand/Fachbereichsleiter, sagt der Verband: "Das machen wir nicht! Wir (der Verband) unterstützen Sie nicht, bei einem Gespräch mit den jeweiligen Krankenkassen. Gerne können Sie uns die Probleme mit den einzelnen Kassen, per Fax oder auch telefonisch mitteilen. Bei unserem nächsten Termin mit der jeweiligen Kassen, würden wir diese dann ansprechen."
:unamused:
Falscher Verband?
Welchen empfiehlst Du?
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Problem beschreiben
michael969 schrieb:
Ihr Schreiben vom 11.07.16 um 10:37 Uhr grenzt schon an Frechheit. Wie kommen Sie darauf, dass sich meine Fragen erledigt haben? Anders als Sie sitze ich nach Feierabend! unbezahlt am Rechner und verfasse Briefe an die Aok-die Gesundheitskasse! (aber nicht krank werden bitte, nicht gut) um meine Fragen zu stellen. Antworten bekam ich bis jetzt leider keine, außer Wichiwaschi ohne jeglichen praxisbezogen Hintergrund. Liest sich mehr juristisch das Ganze, Ihre Paragraphen haben Sie gelernt, von Physiotherapie haben Sie allerdings keine Ahnung.
Zwichenzeitlich wurde mir von Ihnen ja mitgeteilt, dass sich Ärzte darum kümmern, welcher Patient eine Genehmigung erhält und welcher nicht. Wie kommt es aber, dass die Briefe der Genehmigungsverfahren von lediglich Sachbearbeitern unterschrieben werden? Ich habe noch keine Arztunterschrift auf einem Schreiben von Ihnen gesehen.? Auch nicht bei der Ablehnung die eine Patientin erhalten hat.
Jetzt teilen Sie mir bitte mit, was bei einer Heilmittelrezept ? Physiotherapie bei einem Patienten mit MS verändert und nicht lala bitte.
Erst und FolgeVO ? es bleibt bei außerhalb des Regelfalles
Anzahl der Behandlung ? unwahrscheinlich
Therapieart ? es bleibt bei KG-ZNS
Frequenz pro Woche ? ja möglich
Indikationsschlüssel? ? es bleibt bei ZN2
ICD10 code? ? nö, auch nicht
Diagnose? ? Nicht wirklich, oder?
Also bitte nennen Sie mir explizit was sich verändern könnte und jetzt sagen Sie bitte nicht das Ausstellungsdatum! Natürlich muss der Patient beim Arzt vorstellig werden, besprechen ob sich der Bedarfsfall ändert, ansonsten, bitte um Antwort zu obiger Frage.
Sie wollen im geeigneten Fall die Informationspolitik an Ihre Versicherten aufgreifen, teilen Sie mir doch bitte mit, wie? So wie Sie falsche Informationen Genehmigungsbeginn ab 01.08. statt 01.07. an Ihre Versicherten sendeten, können Sie doch auch die Information der Möglichkeit zur Langfristverordnung an Ihre Versicherten weiterleiten, sofern Ihnen denn die Versicherten denn am Herzen liegen. Selbst Patienten die bei Ihnen in der Filiale waren, haben von dieser Möglichkeiten nicht erfahren.
Ihre Versicherten werden gar nicht beraten in Ihrer Filiale bzw. Filialen, sondern schon am Empfangstresen abgewiesen mit der Information, dass der Arzt und Therapeut bestätigen soll, dass eine Therapie nötig ist. Mehrfach geschehen seid dem 01.07.2016. Ein Einlass zu den Fachabteilung wurde Ihnen verwehrt. Eine Patientin muss sogar mit dem Taxi zu Ihnen kommen und dieses selbst bezahlen, trotz allem hat sie ihr Rezept heute in Ihrer Filiale nicht genehmigt bekommen und warum? Es fehlt der Therapeutenbericht zur Notwendigkeit der Therapie. Abgewiesen! ja, was genau hätten Sie denn da gerne was wir schreiben sollen? Das nenne ich ein ausspielen und auf der Patienten/ Therapeuten Ebene. Ein mürbe machen, denn vielleicht wird der Patient mit seiner Erkrankung zu müde um weiter für sich zu kämpfen, passiert schnell, glauben Sie mir. Bin täglich vor Ort
Es waren schon Patienten mit ihren Rezepten außerhalb des Regelfalles in der Filiale um sich dieses Rezept genehmigen zu lassen (laut Ihrem Anschreiben an die Versicherten: Die Verpflichtung zur Vorlage obliegt dem Versicherten, wenn auch nur im Nebensatz erwähnt.) Und wurden von den Sachbearbeitern der Filialen wieder weggeschickt, mit den Worten „Dies ist Aufgabe Ihres Therapeuten!“ Ist das die gehörige fachliche Schulung Ihrer Mitarbeiter? Genau dies zählt für mich zum mürbe machen und nicht bezahlen eines Rezeptes, da bis zum ersten Behandlungs-Termins die 14 Tage schon überschritten wurden und das Rezept bis dahin ungültig ist. Ich betone nochmals, Behandlungsbeginn wird erst gestartet, wenn das Rezept genehmigt wurde, Ich traue der Aok nicht mehr. Aber auch so kann man Geld sparen, machen mehrere Kollegen so wie ich.
Ein Post im Therapeuten Forum, eines betroffenen Ergotherapen:
Erste Erfahrung nach 3 Monaten in der Ergotherapie. Die meisten Verordnungen bei den Praxisbesonderheiten werden genehmigt. Jedoch werden u.a. auch tetraplegische Patienten von der Aok aufgefordert ausführliche Begründungen seitens da Arztes oder der Therapeuten beizulegen, teilweise bei jedem neuen Rezept aufs neue. Weder Ärzte noch Therapeuten werden direkt angeschrieben noch der MDK beauftragt. Hier werden schwerstkranke Patienten mit jedem weiteren Rezept unter Druck gesetzt. Die Kosten können so natürlich nicht geltend gemacht werden. Bitte erklären Sie mir dies, ich verstehe es nämlich nicht.
Oder aber einer Patientin die sich in Ihrer Filiale erkundigt hat bzgl. Rezeptgenehmigung wurde mitgeteilt; sie bräuchte eine Notwendigkeitsbescheinigung! Auszustellen vom Arzt und Therapeuten. Soso, geringer Aufwand!!! Auch ist Ihnen vom Gesetzgeber vorgeben den Bürokratieaufwand so gering als möglich zu halten. Was schaffen sie? Neue Abteilungen mit neuer Bürokratie ,die ihre Versicherten aufs bitterste bürokratisch bekämpfen, ja bekämpfen. Ein miteinander sieht anders aus. Oder wie sehen Sie das?
Freitag wollten wir für einen Patienten eine Genehmigung faxen, schwerst krank, alleine schafft sie es auf keinen Fall, eine Ausnahme unsererseits. Die Leitungen waren dauerbesetzt! Ich versuchte dann mehrfach anzurufen (vom abwürgen bis besetzt Ton alles dabei), um dann nach Ewigkeiten, von einer netten, aber überforderten Sachbearbeiterin zu hören "Wissen Sie eigentlich was hier los ist?" Ganz ehrlich es interessiert mich nicht, aber unsere Faxleitung ist seid einer Stunden dauerblockiert, das zu genehmigte Rezept liegt Ihnen noch immer nicht vor! Ich hab eigentlich auch noch was anderes zu tun. Das ist jetzt nur eine Patientin. Und der Aufwand ist alles andere als gering!!
Und nu? Auch heute wieder, Fax und Telefonleitung dauerbesetzt.
Sie teilen mir mit dass, ein zusätzlicher Aufwand für die Übermittlung der Verordnung können sie nicht oder nur in einem geringen Umfang erkennen, da kein besonderer Antrag erforderlich ist. Faxnummer oder E-Mailadresse sind immer die selbe und ein ggf. erstelltes Vorblatt für die Angabe von Kontaktdaten der Praxis kann immer wieder verwendet werden, sagten Sie
Mehrfach habe ich diesen Aufwand nun schon geschildert. Ich mache Ihnen gerne nochmals eine Gegenrechnung, denn mal eben ist da nix und erbitte Ihrerseits Antworten darauf.
Bei 50 Aok Patienten, denke dies ist auch repräsentativ für eine Praxis
- schnell mit dem Patienten über die Notwendigkeit der Genehmigung gesprochen
- schnell mal der Krankenkasse was zugefaxt
- schnell mal die Ablage hierzu und die Nachverfolgung geregelt
- schnell noch ne Bescheinigung geschrieben und den Schriftwechsel natürlich der Akte zwecks Dokumentation zugeführt.
Oh man... zu viele "schnells"
pro Patient 10 Minuten sind bei 50 Patienten 500 Minuten sind über 8 Stunden alle drei Wochen! Gering? Und da sind noch nicht einmal die tröstenden Worte die der Therapeut seinem Patienten zukommen lassen muss, weil Sie ein Rezept nicht genehmigen.
Sie sehen, es ist nicht mal eben schnell gemacht
Wenn Sie zum Arzt gehen und er Ihnen ein Stempel oder Bescheinigung geben soll, müssen Sie dies Vergüten, Sie sprechen uns eine Vergütung für einen erheblichen Mehraufwand ab und wollen uns aber versichern, der wäre gering?
Um nochmals auf das Drohgebarde Ihrer Mitarbeiterin einzugehen, was zur Vor und Nachberabeitung eines Patienten gehört, ich kann Ihnen nochmnals sagen was das ist;
Alleine wenn der Patient zu Praxis reinkommt, sein Gang, die Bewegung ist Bestandteil der Behandlung.
Das betrachten seiner Mimik, lässt mich als erkennen, wieviel Schmerzen er hat
Wenn er terminiert, erkenne ich bestimmte Bewegungsmuster, bei den ich einen Behandlungsplan im Kopf zusammenstelle
Geht er in den Behandlungsraum, erkenne ich an der Rückenpartie die Schiefstände etc.
Tja und das ausziehen, zeigt wie sehr er sich bücken kann, die Fingerfertigkeiten etc.
Nunja eigentlich kann er sich dann schon wieder anziehen der Aok Patient
Oder wollen Sie dies in Abrede stellen?
Auch schreiben Sie, dass eine generelle Herausnahme der Praxisbesonderheiten mit Ihren ICD10 Codes hätte Ihres erachtens für den Versicherten total undurchsichtig gemacht und für den Therapeuten nur zu kompliziert.
Auch hier nochmal; halten Sie uns für blöd?
Wir Therapeuten sind verpflichtet die Rezepte auf kleinste Fehler zu kontrollieren und wehe wir übersehen nur einen Fehler vom Arzt!, die Aok ist die Kasse, die ein Rezept komplett herabsetzt und dem Therapeuten auch nicht das Recht gibt auf nachträgliche Änderung, das sogenannte „heilbar“ machen. Es sei denn man droht mit dem Bundessozialgericht, dann darf man dann doch nochmal ein Rezept bearbeiten lassen. Und damit wir uns richtig verstehen, um die Absetzung (das NICHT bezahlen eines komplettes Rezeptes reicht wenn der Arzt ein Z2na statt ZN2a in der Indikation schreibt. Und Sie glauben allen ernstes, wir sind nicht in der Lage die Praxisbesonderheiten zu kennen? Das grenzt schon an Beleidigung, oder meinen Sie nicht? Und da können Sie jetzt gerne kommen mit;
die Heilmittelverodnung des Vertragsarztes stellt für einen versichertenbezogenen Arbeitsaufwand dar. Was grundsätzlich richtig ist, aber durchaus ist es möglich, dass man ein ZN2 auch mal Z2N nicht unterscheidet und dieser Buschatbendreher wird von Ihnen nicht vergütet. Bitte sagen Sie mir doch, das ist doch Schikane, oder? Die Kontrolle eines Rezeptes bei der Aok bedarf schon mindestens 5 Minuten Vorbereitung zur Behandlung, denn schließlich stellt es einen versichertenbezogenen Arbeitsaufwand dar
Auch halten Sie dies nicht transparent, denn die Aok ist die einzige Krankenkasse die so gegen die Heilmittelerbringer angeht. Nochmals bei allen anderen Krankenkassen, hat der Therapeut das RECHT auf ein heilbar machen des Rezeptes. Bei Ihnen heißt es: Patient geheilt, Geld gespart
Ohja auch wir kommen der Prüfpflicht nach, aber auch hier gibt es, Mir ziehen sie verdammt wenig ab, das heißt aber nicht, dass es richtig ist was Sie machen. Es gibt viele Gesetze, da fragt man sich ob sie Ihre Berechtigung haben, dies gehörtauch dazu. man muss nicht alle Gesetze und Gesetzelücken finden um anderen zu schaden, Die Aok tut dies aber, mit einer absoluten Hingabe. Fehler passieren, Ihnen nicht? Oder wie war das nochmal mit dem 01.08.?
Und zu guter Letzt nennen Sie mir fünf Gründe warum ich weiterhin Aok Patienten behandeln soll. Ich nenne Ihnen auch gerne meine Gründe dagegen.
Sie teilen mir auch mit, dass eine Vergütung zu einem gemeinsamen Gespräch nicht stattfinden wird, darf ich Ihnen die Zeit unserer Korrespondenz von Ihrem Gehalt abziehen?
Ich erbitte nochmals die Beantwortung meiner Fragen, die ich bis heute und zukünftig, insesondere bei Wischiwaschi Antworten Ihrerseits bekomme, haben werde.
Eigentlich warte ich nun schon seid dem 21.06. darauf
seid nun dem 21.06.2016 habe ich Fragen bezüglich der Aok Genehmigungspflicht für Heilmittel. an Ihre Abteilungen die ich bis heute nicht beantwortet bekommen habe. Erst musste ich über Facebook mit Nachdruck nachfragen, wann denn endlich Antworten kommen, dann zwingt man mich sofort zu einem Gesprächskreis. Dieser Gesprächskreis könnte allerdings erst nach meiner Arbeitszeit ab 21:00 Uhr stattfinden. Ich muss nämlich von der untragbaren Leistungsvergütung die ich von Ihnen erhalte, Leben und nicht nur ich, auch meine Familie will ernährt werden. Ganz ehrlich, ich bin um 21:00 Uhr müde, zu müde um mich an einem Streitgespräch zu beteiligen. Da die Aok sich weigert den Gesprächskreis auch nur annähernd zu vergüten, erbitte deshalb die Antworten schriftlich. Aufgrund dessen stelle ich jetzt Ihnen meine Fragen und Anmerkungen zu Ihrer Genehmigungspflicht in der Heilmittelbranche. Ihre Mitarbeiter verweigern diese. Ich denke Sie als Vorstand, können diese auch schriftlich beantworten.
1)
Sie informierten die Heilmittelerbringer am 16.06.2016 im Briefkasten am 21.06.2016 darüber, dass ab dem 01.07.2016 die Genehmigungspflicht für Physiotherapie wieder eingeführt wird. Schon sehr kurzfristig, finden Sie nicht? In diesem Schreiben teilten Sie den Physiotherapeuten mit, dass die Genehmigungsverfahren ohne Einwilligung des Patienten vom Physiotherapeuten zu erledigen wäre! Zeitgleich informierten Sie Ihre Versicherten, dass ein Genehmigungsverfahren ab dem 01.08.2016! eingeführt würde, sich für den Versicherten aber nichts ändern würde, denn dies erledigt der Physiotherapeut für Sie. Was glauben Sie eigentlich, was für Diskussionen wir in den Praxen zu führen hatten! Auch empfinde ich Ihre Schreiben als ausgesprochen frech, besser unverschämt, denn wir wurden weder gefragt, noch soll uns in irgend einer weise dafür etwas vergütet werden.
Hauptsache die Aok spart denn;
Die Wiedereinführung der Genehmigungspflicht ist eine Maßnahme zur Reduzierung von Behandlungen bzw. Kosten. Das geht auch über den Verdruss der Leistungserbringer.
So gesehen: alles richtig gemacht, AOK Rheinland : Patienten können nicht, Therapeuten können/wollen nicht.
2)
Ihre Mitarbeiterin Frau *** schrieb mir, wörtlich „Einen zusätzlichen Aufwand für die Übermittlung der Verordnung können wir hier nur in einem geringen Umfang erkennen, da kein besonderer Antrag erforderlich ist. „
Mehrfach habe ich diesen Aufwand nun schon geschildert. Ich mache gerne nochmals eine Gegenrechnung, denn mal eben ist da nix
Bei 50 Aok Patienten, denke dies ist auch repräsentativ für eine Praxis
- schnell mit dem Patienten über die Notwendigkeit der Genehmigung gesprochen
- schnell mal der Krankenkasse was zugefaxt
- schnell mal die Ablage hierzu und die Nachverfolgung geregelt
- schnell noch ne Bescheinigung geschrieben und den Schriftwechsel natürlich der Akte zwecks Dokumentation zugeführt.
Oh man... zu viele "schnells" Oder meinen Sie nicht?
pro Patient 10 Minuten sind bei 50 Patienten 500 Minuten sind über 8 Stunden alle drei Wochen! Gering? Und da sind noch nicht einmal die tröstenden Worte die der Therapeut seinem Patienten zukommen lassen muss, weil Sie ein Rezept nicht genehmigen.
Sie sehen, es ist nicht mal eben schnell gemacht, trotz allem beharrt die Aok darauf, dass die Therapeuten dies für Ihre Versicherten erledigen.
2a)
Mehrfach wurden Patienten, die wir in Ihre Filialen schickten um sich ihr Rezept genehmigen zu lassen, weggeschickt, mit den Worten „Dies erledigt Ihr Therapeut für Sie, bitte reichen Sie ihm dieses Rezept zur Genehmigung ein.“ „Das muss die Physiotherapiepraxis für Sie beantragen“!
Oder aber einer Patientin die sich in Ihrer Filiale erkundigt hat bzgl. Rezeptgenehmigung wurde mitgeteilt; „sie bräuchte eine Notwendigkeitsbescheinigung! Auszustellen vom Arzt und Therapeuten.“ Soso, geringer Aufwand!!! Und was bitte schön, soll ich Ihnen schreiben?
2b)
Wenn Sie zum Arzt gehen und er Ihnen ein Stempel oder Bescheinigung geben soll, müssen Sie dies Vergüten, Sie sprechen uns eine Vergütung für einen erheblichen Mehraufwand ab und wollen uns zusätzlich versichern, der wäre gering? Von Ihnen erhalten wir nichts, vom Patienten dürfen wir nicht, ganz toll gemacht, Aok – Die Gesundheitskasse
3)
Freitag den 01.07.2016 wollten wir für eine Patientin eine Genehmigung faxen, schwerst krank, alleine schafft sie es auf keinen Fall, eine Ausnahme unsererseits. Die Leitungen waren dauerbesetzt! Ich versuchte dann mehrfach anzurufen (vom abwürgen bis besetzt Ton alles dabei), um dann nach Ewigkeiten, von einer netten, aber völlig überforderten Sachbearbeiterin zu hören "Wissen Sie eigentlich was hier los ist?" Ganz ehrlich es interessiert mich nicht, aber unsere Faxleitung ist seid einer Stunden dauerblockiert, das zu genehmigte Rezept liegt Ihnen noch immer nicht vor! Ich hab eigentlich auch noch was anderes zu tun. Das ist jetzt nur eine Patientin. Und der Aufwand ist alles andere als gering!!
Und nu? Auch ab dem 04.07.2016 immer wieder, Fax und Telefonleitung dauerbesetzt. Wenn Sie es nicht schaffen binnen 14 Tage, nach Informationsbrief an die Heilmittelerbringer, einen reibungslosen Ablauf zu ermöglichen, dann lassen Sie es doch einfach bleiben! Alles andere ist peinlich
Aber Hauptsache die Aok spart denn;
Die Wiedereinführung der Genehmigungspflicht ist eine Maßnahme zur Reduzierung von Behandlungen bzw. Kosten. Das geht auch über den Verdruss der Leistungserbringer.
So gesehen: alles richtig gemacht, AOK Rheinland : Patienten können nicht, Therapeuten können/wollen nicht.
4)
Die Beweispflicht des Versendens.
Frau*** teilte mir mit dass.“Bei dem Thema „Brief oder Fax ist nicht angekommen“, ist, wie in allen Rechtsgeschäften, der Versender für den Nachweis verantwortlich. Kommt das Fax nicht bei uns an, muss der Absender nachweisen, dass er es geschickt hat. Sprich, er braucht zumindest das Sendeprotokoll.“
Da wir aus ökologischen gründen das Sendeprotokoll ausgestellt haben, muss es bei jedem Fax an Sie wieder neu eingestellt werden, bzw. im Menü nachträglich ausgedruckt werden. Machen Sie von jedem Rezept welches Sie versenden ein Protokoll? Was ein wahnsinns ökologisch bürokratischer Aufwand, obwohl den gesetzlichen Krankenkassen auferlegt wurde, Verwaltungskosten zu sparen. Wie Sie das mit dem Genehmigungsverfahren unter einen Hut bringen wollen, erklären Sie mir bitte. Aber auch ein senden per Brief ist zeit und kostenintensiv, denn ein Einschreiben alleine reicht nicht, um zu beweisen, dass ein Brief wirklich an den Adressaten gesendet wurde, muss es per Einschreiben/Rückschein gesendet werden, alles andere ist kein Beweis. Tun Sie dies? Wie ich von Patienten mitbekommen haben, nein.
5)
Die Kompetenz des Arztes wird abgesprochen.
Ein Arzt verschreibt Physiotherapie, eine Sachbearbeiterin kontrolliert dies und entscheidet ob der Arzt dies zu Recht verschrieben hat. Das dies tatsächlich so geschieht, sehe ich an den Unterschriften der genehmigten, wie auch nicht genehmigten Rezepte. Eine kontrollierende Arztunterschrift fehlt! Bitte um Erklärung
Herr Müller teilte mir diesbezüglich mit, dass: „Die fachliche Kompetenz der verordnenden Vertragsärzte steht außer Zweifel. Dessen ungeachtet eröffnet der Gesetzgeber in diversen Bereichen die Möglichkeit bzw. teilweise verpflichtet er die Kostenträger sogar, die Verordnungen auf ihre Wirtschaftlichkeit und Plausibilität hin zu überprüfen. So sind in den Rechtsnormen §§ 106 ff. SGB V explizite Verfahren zur Überprüfung der vertragsärztlichen Abrechnungen und veranlassten Leistungen vorgegeben.“
Alles was rechtlich erlaubt ist, ist nicht immer gerecht und schon gar nicht sozial. Ihre Schwerstkranken Versicherten müssen dieses ausbaden.
Aber Hauptsache die Aok spart denn;
Die Wiedereinführung der Genehmigungspflicht ist eine Maßnahme zur Reduzierung von Behandlungen bzw. Kosten. Das geht auch über den Verdruss der Leistungserbringer.
So gesehen: alles richtig gemacht, AOK Rheinland : Patienten können nicht, Therapeuten können/wollen nicht.
6)
Herr *** schrieb auf meinen Einwand, was denn bitte bei der Diagnose mit der Praxisbesonderheit „Morbus Sklerose“ im Rezept ändern könnte, bekam ich folgende Antwort: „Ihre Auffassung, dass sich bei solchen Erkrankungen ausschließlich das Verordnungsdatum ändert und im Übrigen eine Bewertung des sich durchaus verändernden Bedarfes an Therapien für den betreffenden Patienten durch den Verordner eher nicht weiter erforderlich erscheint, teilen wir nicht.
Ich habe explizit nochmals gefragt und habe folgende Punkte die auf einem Rezept geändert werden könnten aufgeführt:
Erst und FolgeVO ? es bleibt bei außerhalb des Regelfalles
Anzahl der Behandlung ? unwahrscheinlich
Therapieart ? es bleibt bei KG-ZNS
Frequenz pro Woche ? ja möglich
Indikationsschlüssel? ? es bleibt bei ZN2
ICD10 code? ? nö, auch nicht
Diagnose? ? siehe oben
Also bitte nennen Sie mir explizit was sich verändern könnte, ich verstehe es nämlich nicht
7)
Diagnosen der Praxisbesonderheiten
Auf meine Frage, warum denn nicht wenigstens die Diagnosen aus dem Genehmigungsverfahren genommen werden, da diese schwerstkranke Patienten, für die ein Weg in die nächste Filiale unzumutbar bis unmöglich ist, beantwortete mir Frau **** folgend: „Eine generelle Herausnahme der ICD-10 Schlüssel aus dem Genehmigungsverfahren hätte u. E. das Genehmigungsverfahren für den Versicherten total undurchsichtig gemacht und für den Therapeuten nur kompliziert.“
Jetzt wird uns auch noch die Intelligenz abgesprochen ein Rezept mit eine Diagnose der Praxisbesonderheit zu erkennen. Ich habe das Gefühl, Sie halten uns Therapeuten für blöd.
8)
Prüfpflicht des Therapeuten
Wir Therapeuten sind verpflichtet jedes Rezept auf Richtigkeit zu prüfen. Dies wird auch zu einem -großteil der Therapeuten korrekt gemacht, trotz allem passieren jedem auch mal Fehler (kennen Sie ja sicherlich, oder wie war das mit dem 01.08.?). Es reicht schon ein simpler Zahlendreher im z. B. Indikationsschlüssel aus dem korrekten ZN2a wurde ein Z2Na den man mal übersehen kann. Dieser vom Arzt verursachten Zahlendreher reicht der Aok um das Rezept komplett abzusetzen! Machen alle Kassen so, aber nur Sie die Aok verweigert ein „heilbar“ machen Die Aok ist die einzige Kasse die die Zahlung komplett verweigert. Man muss mit dem Bundessozialgericht drohen, dann bekommt man doch nochmal die Chance, das Rezept nachgängig zu berichtigen und die Zahlung der korrekten Behandlung die durchgeführt wurde auch zu erhalten. Das ist gerecht, die Aok darf ungestraft Fehler machen, der Arzt auch, nur der die Heilmittelerbringer nicht, der zahlt! Zumal es ja noch nicht einmal der Fehler des Therapeuten war. Wäre schön, wenn Sie mir dies erklären würden.
9)
Informationpflicht an Ihren Versicherten
Mittlerweile waren nun schon viele Patienten bei Ihnen in den Filialen, alle mit Diagnosen der Praxisbesonderheit. Nicht ein Patient erhielt die Information, dass es die Möglichkeit einer Langfristverordnung gibt. Ihre Versicherten werden von Ihren Mitarbeitern NICHT korrekt beraten, sie werden direkt am Anmeldetresen abgweisen. Siehe Punkt 2a
10)
Vor und Nachbereitung in der Regelbehandlungszeit.
Die Aok vergütet und eine physiotherapeutische Behandlung mit 15,60 € für 15 Minuten Behandlungszeit. Frau **** drohte mir: „Die Vor- und Nachbereitung ist nur dann ein Teil der Regelbehandlungszeit, wenn sie als Hilfestellung des Patienten z. B. beim An- und Auskleiden erforderlich ist. Sollte ein Therapeut die Regelbehandlungszeit außerhalb des vorgenannten Punktes reduzieren, würden wir uns mit ihm hierzu gerne in Verbindung setzen. „ Das ist falsch, ich teile Ihnen mit, was noch alles zur Behandlungszeit gehört;
Alleine wenn der Patient zu Praxis reinkommt, sein Gang, die Bewegung ist Bestandteil der Behandlung.
Das betrachten seiner Mimik, lässt mich als erkennen, wie viel Schmerzen er hat
Wenn er terminiert, erkenne ich bestimmte Bewegungsmuster, bei den ich einen Behandlungsplan im Kopf zusammenstelle
Geht er in den Behandlungsraum, erkenne ich an der Rückenpartie die Schiefstände etc.
Tja und das ausziehen, zeigt wie sehr er sich bücken kann, die Fingerfertigkeiten und noch mehr.
Nun ja eigentlich kann er sich dann schon wieder anziehen der Aok Patient
Das meine ich bei der Aok noch nicht mal spaßig, dass ist mein voller Ernst. Ich empfinde das als ziemlich traurig, denn auch Sie müssen sich mal physiotherapeutisch behandeln lassen. Und dann? Wie sind Sie versichert, Aok, oder doch privat??
11)
Behandlungen Ihrer Versicherten.
Grundsätzlich bitten wir den Genehmigungsverzicht wieder einzuführen. Betroffene Patienten können oftmals aus geistig oder physischen Behinderungen heraus keine gesetzlich gültige und von Ihnen genehmigte Verordnung bei uns einreichen. Wir werden eine Therapie erst durchführen wenn wir eine gültige und genehmigte Verordnung vorliegen haben. Bitte beachten Sie die 14-Tage Frist und berücksichtigen Sie, dass auch noch ein adäquater Termin zwischen Therapeut und Patient vereinbart werden muss." Aber auch hier gilt;
Hauptsache die Aok spart denn;
Die Wiedereinführung der Genehmigungspflicht ist eine Maßnahme zur Reduzierung von Behandlungen bzw. Kosten. Das geht auch über den Verdruss der Leistungserbringer.
So gesehen: alles richtig gemacht, AOK Rheinland : Patienten können nicht, Therapeuten können/wollen nicht.
Freue mich über Antworten von Ihnen. Danke
Mit freundlichen Grüßen
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mit längerfristigem Behandlungsbedarf) gegen das Diskriminierungsverbot (auch Willkürverbot) staatlichen Handelns*, oder
seiner Organe, verstößt. Grundlage hierfür: Art. 14 der Europäischen Menschenrechts-Konvention, in Deutschland abgeleitet
aus Art. 3 Grundgesetz: "Niemand darf wegen........" (Suchmaschine gibt Auskunft)
Fordere eine Stellungnahme der AOK-Rechtsabteilung, um diese dann durch Patientenverbände
(Rheumaliga, MS-Verband etc.) bzw. deren Juristen prüfen zu lassen.
Auf eine Antwort darf man gespannt sein.
P.S. Das Diskriminierungsverbot gilt heute umfassend in fast allen Lebensbereichen. Ein PI, der einen Mitarbeiter (/in !) sucht
sollte unbedingt beide Geschlechter angeben. Also: Z.B. "Wir suchen eine/einen Physiotherapeutin/Physiotherapeuten zum....."
Der PI kann sonst böse abgemahnt werden, es gibt Anwaltskanzleien die darauf spezialisiert sind, Geschlechter-Diskriminierung,
also: "Physiotherapeut zum.......gesucht", anzuprangern. Kostenpflichtig.
.
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hermi schrieb:
@michael969: Schreib dem Vorstand der AOK doch, dass die Genehmigungspflicht von Verordnungen für chronisch Kranke (von Menschen
mit längerfristigem Behandlungsbedarf) gegen das Diskriminierungsverbot (auch Willkürverbot) staatlichen Handelns*, oder
seiner Organe, verstößt. Grundlage hierfür: Art. 14 der Europäischen Menschenrechts-Konvention, in Deutschland abgeleitet
aus Art. 3 Grundgesetz: "Niemand darf wegen........" (Suchmaschine gibt Auskunft)
Fordere eine Stellungnahme der AOK-Rechtsabteilung, um diese dann durch Patientenverbände
(Rheumaliga, MS-Verband etc.) bzw. deren Juristen prüfen zu lassen.
Auf eine Antwort darf man gespannt sein.
P.S. Das Diskriminierungsverbot gilt heute umfassend in fast allen Lebensbereichen. Ein PI, der einen Mitarbeiter (/in !) sucht
sollte unbedingt beide Geschlechter angeben. Also: Z.B. "Wir suchen eine/einen Physiotherapeutin/Physiotherapeuten zum....."
Der PI kann sonst böse abgemahnt werden, es gibt Anwaltskanzleien die darauf spezialisiert sind, Geschlechter-Diskriminierung,
also: "Physiotherapeut zum.......gesucht", anzuprangern. Kostenpflichtig.
.
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Problem beschreiben
michael969 schrieb:
Ein Brief an den Vorstand der Aok
seid nun dem 21.06.2016 habe ich Fragen bezüglich der Aok Genehmigungspflicht für Heilmittel. an Ihre Abteilungen die ich bis heute nicht beantwortet bekommen habe. Erst musste ich über Facebook mit Nachdruck nachfragen, wann denn endlich Antworten kommen, dann zwingt man mich sofort zu einem Gesprächskreis. Dieser Gesprächskreis könnte allerdings erst nach meiner Arbeitszeit ab 21:00 Uhr stattfinden. Ich muss nämlich von der untragbaren Leistungsvergütung die ich von Ihnen erhalte, Leben und nicht nur ich, auch meine Familie will ernährt werden. Ganz ehrlich, ich bin um 21:00 Uhr müde, zu müde um mich an einem Streitgespräch zu beteiligen. Da die Aok sich weigert den Gesprächskreis auch nur annähernd zu vergüten, erbitte deshalb die Antworten schriftlich. Aufgrund dessen stelle ich jetzt Ihnen meine Fragen und Anmerkungen zu Ihrer Genehmigungspflicht in der Heilmittelbranche. Ihre Mitarbeiter verweigern diese. Ich denke Sie als Vorstand, können diese auch schriftlich beantworten.
1)
Sie informierten die Heilmittelerbringer am 16.06.2016 im Briefkasten am 21.06.2016 darüber, dass ab dem 01.07.2016 die Genehmigungspflicht für Physiotherapie wieder eingeführt wird. Schon sehr kurzfristig, finden Sie nicht? In diesem Schreiben teilten Sie den Physiotherapeuten mit, dass die Genehmigungsverfahren ohne Einwilligung des Patienten vom Physiotherapeuten zu erledigen wäre! Zeitgleich informierten Sie Ihre Versicherten, dass ein Genehmigungsverfahren ab dem 01.08.2016! eingeführt würde, sich für den Versicherten aber nichts ändern würde, denn dies erledigt der Physiotherapeut für Sie. Was glauben Sie eigentlich, was für Diskussionen wir in den Praxen zu führen hatten! Auch empfinde ich Ihre Schreiben als ausgesprochen frech, besser unverschämt, denn wir wurden weder gefragt, noch soll uns in irgend einer weise dafür etwas vergütet werden.
Hauptsache die Aok spart denn;
Die Wiedereinführung der Genehmigungspflicht ist eine Maßnahme zur Reduzierung von Behandlungen bzw. Kosten. Das geht auch über den Verdruss der Leistungserbringer.
So gesehen: alles richtig gemacht, AOK Rheinland : Patienten können nicht, Therapeuten können/wollen nicht.
2)
Ihre Mitarbeiterin Frau *** schrieb mir, wörtlich „Einen zusätzlichen Aufwand für die Übermittlung der Verordnung können wir hier nur in einem geringen Umfang erkennen, da kein besonderer Antrag erforderlich ist. „
Mehrfach habe ich diesen Aufwand nun schon geschildert. Ich mache gerne nochmals eine Gegenrechnung, denn mal eben ist da nix
Bei 50 Aok Patienten, denke dies ist auch repräsentativ für eine Praxis
- schnell mit dem Patienten über die Notwendigkeit der Genehmigung gesprochen
- schnell mal der Krankenkasse was zugefaxt
- schnell mal die Ablage hierzu und die Nachverfolgung geregelt
- schnell noch ne Bescheinigung geschrieben und den Schriftwechsel natürlich der Akte zwecks Dokumentation zugeführt.
Oh man... zu viele "schnells" Oder meinen Sie nicht?
pro Patient 10 Minuten sind bei 50 Patienten 500 Minuten sind über 8 Stunden alle drei Wochen! Gering? Und da sind noch nicht einmal die tröstenden Worte die der Therapeut seinem Patienten zukommen lassen muss, weil Sie ein Rezept nicht genehmigen.
Sie sehen, es ist nicht mal eben schnell gemacht, trotz allem beharrt die Aok darauf, dass die Therapeuten dies für Ihre Versicherten erledigen.
2a)
Mehrfach wurden Patienten, die wir in Ihre Filialen schickten um sich ihr Rezept genehmigen zu lassen, weggeschickt, mit den Worten „Dies erledigt Ihr Therapeut für Sie, bitte reichen Sie ihm dieses Rezept zur Genehmigung ein.“ „Das muss die Physiotherapiepraxis für Sie beantragen“!
Oder aber einer Patientin die sich in Ihrer Filiale erkundigt hat bzgl. Rezeptgenehmigung wurde mitgeteilt; „sie bräuchte eine Notwendigkeitsbescheinigung! Auszustellen vom Arzt und Therapeuten.“ Soso, geringer Aufwand!!! Und was bitte schön, soll ich Ihnen schreiben?
2b)
Wenn Sie zum Arzt gehen und er Ihnen ein Stempel oder Bescheinigung geben soll, müssen Sie dies Vergüten, Sie sprechen uns eine Vergütung für einen erheblichen Mehraufwand ab und wollen uns zusätzlich versichern, der wäre gering? Von Ihnen erhalten wir nichts, vom Patienten dürfen wir nicht, ganz toll gemacht, Aok – Die Gesundheitskasse
3)
Freitag den 01.07.2016 wollten wir für eine Patientin eine Genehmigung faxen, schwerst krank, alleine schafft sie es auf keinen Fall, eine Ausnahme unsererseits. Die Leitungen waren dauerbesetzt! Ich versuchte dann mehrfach anzurufen (vom abwürgen bis besetzt Ton alles dabei), um dann nach Ewigkeiten, von einer netten, aber völlig überforderten Sachbearbeiterin zu hören "Wissen Sie eigentlich was hier los ist?" Ganz ehrlich es interessiert mich nicht, aber unsere Faxleitung ist seid einer Stunden dauerblockiert, das zu genehmigte Rezept liegt Ihnen noch immer nicht vor! Ich hab eigentlich auch noch was anderes zu tun. Das ist jetzt nur eine Patientin. Und der Aufwand ist alles andere als gering!!
Und nu? Auch ab dem 04.07.2016 immer wieder, Fax und Telefonleitung dauerbesetzt. Wenn Sie es nicht schaffen binnen 14 Tage, nach Informationsbrief an die Heilmittelerbringer, einen reibungslosen Ablauf zu ermöglichen, dann lassen Sie es doch einfach bleiben! Alles andere ist peinlich
Aber Hauptsache die Aok spart denn;
Die Wiedereinführung der Genehmigungspflicht ist eine Maßnahme zur Reduzierung von Behandlungen bzw. Kosten. Das geht auch über den Verdruss der Leistungserbringer.
So gesehen: alles richtig gemacht, AOK Rheinland : Patienten können nicht, Therapeuten können/wollen nicht.
4)
Die Beweispflicht des Versendens.
Frau*** teilte mir mit dass.“Bei dem Thema „Brief oder Fax ist nicht angekommen“, ist, wie in allen Rechtsgeschäften, der Versender für den Nachweis verantwortlich. Kommt das Fax nicht bei uns an, muss der Absender nachweisen, dass er es geschickt hat. Sprich, er braucht zumindest das Sendeprotokoll.“
Da wir aus ökologischen gründen das Sendeprotokoll ausgestellt haben, muss es bei jedem Fax an Sie wieder neu eingestellt werden, bzw. im Menü nachträglich ausgedruckt werden. Machen Sie von jedem Rezept welches Sie versenden ein Protokoll? Was ein wahnsinns ökologisch bürokratischer Aufwand, obwohl den gesetzlichen Krankenkassen auferlegt wurde, Verwaltungskosten zu sparen. Wie Sie das mit dem Genehmigungsverfahren unter einen Hut bringen wollen, erklären Sie mir bitte. Aber auch ein senden per Brief ist zeit und kostenintensiv, denn ein Einschreiben alleine reicht nicht, um zu beweisen, dass ein Brief wirklich an den Adressaten gesendet wurde, muss es per Einschreiben/Rückschein gesendet werden, alles andere ist kein Beweis. Tun Sie dies? Wie ich von Patienten mitbekommen haben, nein.
5)
Die Kompetenz des Arztes wird abgesprochen.
Ein Arzt verschreibt Physiotherapie, eine Sachbearbeiterin kontrolliert dies und entscheidet ob der Arzt dies zu Recht verschrieben hat. Das dies tatsächlich so geschieht, sehe ich an den Unterschriften der genehmigten, wie auch nicht genehmigten Rezepte. Eine kontrollierende Arztunterschrift fehlt! Bitte um Erklärung
Herr Müller teilte mir diesbezüglich mit, dass: „Die fachliche Kompetenz der verordnenden Vertragsärzte steht außer Zweifel. Dessen ungeachtet eröffnet der Gesetzgeber in diversen Bereichen die Möglichkeit bzw. teilweise verpflichtet er die Kostenträger sogar, die Verordnungen auf ihre Wirtschaftlichkeit und Plausibilität hin zu überprüfen. So sind in den Rechtsnormen §§ 106 ff. SGB V explizite Verfahren zur Überprüfung der vertragsärztlichen Abrechnungen und veranlassten Leistungen vorgegeben.“
Alles was rechtlich erlaubt ist, ist nicht immer gerecht und schon gar nicht sozial. Ihre Schwerstkranken Versicherten müssen dieses ausbaden.
Aber Hauptsache die Aok spart denn;
Die Wiedereinführung der Genehmigungspflicht ist eine Maßnahme zur Reduzierung von Behandlungen bzw. Kosten. Das geht auch über den Verdruss der Leistungserbringer.
So gesehen: alles richtig gemacht, AOK Rheinland : Patienten können nicht, Therapeuten können/wollen nicht.
6)
Herr *** schrieb auf meinen Einwand, was denn bitte bei der Diagnose mit der Praxisbesonderheit „Morbus Sklerose“ im Rezept ändern könnte, bekam ich folgende Antwort: „Ihre Auffassung, dass sich bei solchen Erkrankungen ausschließlich das Verordnungsdatum ändert und im Übrigen eine Bewertung des sich durchaus verändernden Bedarfes an Therapien für den betreffenden Patienten durch den Verordner eher nicht weiter erforderlich erscheint, teilen wir nicht.
Ich habe explizit nochmals gefragt und habe folgende Punkte die auf einem Rezept geändert werden könnten aufgeführt:
Erst und FolgeVO ? es bleibt bei außerhalb des Regelfalles
Anzahl der Behandlung ? unwahrscheinlich
Therapieart ? es bleibt bei KG-ZNS
Frequenz pro Woche ? ja möglich
Indikationsschlüssel? ? es bleibt bei ZN2
ICD10 code? ? nö, auch nicht
Diagnose? ? siehe oben
Also bitte nennen Sie mir explizit was sich verändern könnte, ich verstehe es nämlich nicht
7)
Diagnosen der Praxisbesonderheiten
Auf meine Frage, warum denn nicht wenigstens die Diagnosen aus dem Genehmigungsverfahren genommen werden, da diese schwerstkranke Patienten, für die ein Weg in die nächste Filiale unzumutbar bis unmöglich ist, beantwortete mir Frau **** folgend: „Eine generelle Herausnahme der ICD-10 Schlüssel aus dem Genehmigungsverfahren hätte u. E. das Genehmigungsverfahren für den Versicherten total undurchsichtig gemacht und für den Therapeuten nur kompliziert.“
Jetzt wird uns auch noch die Intelligenz abgesprochen ein Rezept mit eine Diagnose der Praxisbesonderheit zu erkennen. Ich habe das Gefühl, Sie halten uns Therapeuten für blöd.
8)
Prüfpflicht des Therapeuten
Wir Therapeuten sind verpflichtet jedes Rezept auf Richtigkeit zu prüfen. Dies wird auch zu einem -großteil der Therapeuten korrekt gemacht, trotz allem passieren jedem auch mal Fehler (kennen Sie ja sicherlich, oder wie war das mit dem 01.08.?). Es reicht schon ein simpler Zahlendreher im z. B. Indikationsschlüssel aus dem korrekten ZN2a wurde ein Z2Na den man mal übersehen kann. Dieser vom Arzt verursachten Zahlendreher reicht der Aok um das Rezept komplett abzusetzen! Machen alle Kassen so, aber nur Sie die Aok verweigert ein „heilbar“ machen Die Aok ist die einzige Kasse die die Zahlung komplett verweigert. Man muss mit dem Bundessozialgericht drohen, dann bekommt man doch nochmal die Chance, das Rezept nachgängig zu berichtigen und die Zahlung der korrekten Behandlung die durchgeführt wurde auch zu erhalten. Das ist gerecht, die Aok darf ungestraft Fehler machen, der Arzt auch, nur der die Heilmittelerbringer nicht, der zahlt! Zumal es ja noch nicht einmal der Fehler des Therapeuten war. Wäre schön, wenn Sie mir dies erklären würden.
9)
Informationpflicht an Ihren Versicherten
Mittlerweile waren nun schon viele Patienten bei Ihnen in den Filialen, alle mit Diagnosen der Praxisbesonderheit. Nicht ein Patient erhielt die Information, dass es die Möglichkeit einer Langfristverordnung gibt. Ihre Versicherten werden von Ihren Mitarbeitern NICHT korrekt beraten, sie werden direkt am Anmeldetresen abgweisen. Siehe Punkt 2a
10)
Vor und Nachbereitung in der Regelbehandlungszeit.
Die Aok vergütet und eine physiotherapeutische Behandlung mit 15,60 € für 15 Minuten Behandlungszeit. Frau **** drohte mir: „Die Vor- und Nachbereitung ist nur dann ein Teil der Regelbehandlungszeit, wenn sie als Hilfestellung des Patienten z. B. beim An- und Auskleiden erforderlich ist. Sollte ein Therapeut die Regelbehandlungszeit außerhalb des vorgenannten Punktes reduzieren, würden wir uns mit ihm hierzu gerne in Verbindung setzen. „ Das ist falsch, ich teile Ihnen mit, was noch alles zur Behandlungszeit gehört;
Alleine wenn der Patient zu Praxis reinkommt, sein Gang, die Bewegung ist Bestandteil der Behandlung.
Das betrachten seiner Mimik, lässt mich als erkennen, wie viel Schmerzen er hat
Wenn er terminiert, erkenne ich bestimmte Bewegungsmuster, bei den ich einen Behandlungsplan im Kopf zusammenstelle
Geht er in den Behandlungsraum, erkenne ich an der Rückenpartie die Schiefstände etc.
Tja und das ausziehen, zeigt wie sehr er sich bücken kann, die Fingerfertigkeiten und noch mehr.
Nun ja eigentlich kann er sich dann schon wieder anziehen der Aok Patient
Das meine ich bei der Aok noch nicht mal spaßig, dass ist mein voller Ernst. Ich empfinde das als ziemlich traurig, denn auch Sie müssen sich mal physiotherapeutisch behandeln lassen. Und dann? Wie sind Sie versichert, Aok, oder doch privat??
11)
Behandlungen Ihrer Versicherten.
Grundsätzlich bitten wir den Genehmigungsverzicht wieder einzuführen. Betroffene Patienten können oftmals aus geistig oder physischen Behinderungen heraus keine gesetzlich gültige und von Ihnen genehmigte Verordnung bei uns einreichen. Wir werden eine Therapie erst durchführen wenn wir eine gültige und genehmigte Verordnung vorliegen haben. Bitte beachten Sie die 14-Tage Frist und berücksichtigen Sie, dass auch noch ein adäquater Termin zwischen Therapeut und Patient vereinbart werden muss." Aber auch hier gilt;
Hauptsache die Aok spart denn;
Die Wiedereinführung der Genehmigungspflicht ist eine Maßnahme zur Reduzierung von Behandlungen bzw. Kosten. Das geht auch über den Verdruss der Leistungserbringer.
So gesehen: alles richtig gemacht, AOK Rheinland : Patienten können nicht, Therapeuten können/wollen nicht.
Freue mich über Antworten von Ihnen. Danke
Mit freundlichen Grüßen
Wir kommunizieren aber das Vorgehen der Krankenkasse und das führt auch dazu das die Familien der Betroffen wechseln sowie Versicherte die sich darüber nich so oft Gedanken gemacht haben. Techniker und Barmer GEK freut das derzeit sehr. Denn auch für Kranke gibts aus dem Ausgleichstopf der KK Geld bzw. mindert das die Zahllast der anderen Krankenkassen an die AOK.
Übrigens, ich hatte eine Verordnung ausserhalb d. R. zur Bewilligung eingereicht (6x KG 2-3x die Woche). Eine Woche später nochmals schriftlich nachgefragt und insgesammt zwei Wochen später (Rezept war durch) mich telefonisch gemeldet - da ich immer noch nichts gehört hatte.
Aussage der Prüfstelle am 21.7.2016 "Die Verordnung ist vom 7.7.2016? Da sind wir noch nicht"....
Nun ja *schmunzel*
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Übrigens, ich hatte eine Verordnung ausserhalb d. R. zur Bewilligung eingereicht (6x KG 2-3x die Woche). Eine Woche später nochmals schriftlich nachgefragt und insgesammt zwei Wochen später (Rezept war durch) mich telefonisch gemeldet - da ich immer noch nichts gehört hatte.
Aussage der Prüfstelle am 21.7.2016 "Die Verordnung ist vom 7.7.2016? Da sind wir noch nicht"....
Nun ja *schmunzel*
Wo ist dein Problem?
Und Warum nochmals schriftlich nachfragen?
Du machst dir Arbeit und Probleme wo gar keine sind.
Die GKV muss die Behandlungen bis zu einer eventuellen Ablehnung bezahlen. Da ist es egal ob das RZ schon fertig ist oder nicht.
Dann gibt es noch die 30-Tagesfrist, wenn kein Bescheid eingeht ist das automatisch genehmigt.
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Tempelritter schrieb:
Brausebier schrieb am 28.7.16 10:07:
Übrigens, ich hatte eine Verordnung ausserhalb d. R. zur Bewilligung eingereicht (6x KG 2-3x die Woche). Eine Woche später nochmals schriftlich nachgefragt und insgesammt zwei Wochen später (Rezept war durch) mich telefonisch gemeldet - da ich immer noch nichts gehört hatte.
Aussage der Prüfstelle am 21.7.2016 "Die Verordnung ist vom 7.7.2016? Da sind wir noch nicht"....
Nun ja *schmunzel*
Wo ist dein Problem?
Und Warum nochmals schriftlich nachfragen?
Du machst dir Arbeit und Probleme wo gar keine sind.
Die GKV muss die Behandlungen bis zu einer eventuellen Ablehnung bezahlen. Da ist es egal ob das RZ schon fertig ist oder nicht.
Dann gibt es noch die 30-Tagesfrist, wenn kein Bescheid eingeht ist das automatisch genehmigt.
MfG
JürgenK :kissing_closed_eyes:
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JürgenK schrieb:
....und diese steht ebenfalls auf deren HP und im Brief an die Versicherten....man mußeben ur mal richtig lesen Kollege Brausebier
MfG
JürgenK :kissing_closed_eyes:
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morpheus-06 schrieb:
:clap: :thumbsdown:
Jetzt bin ich aber erst mal zwei Wochen im Urlaub
Lasst euch nicht ärgern
Bis denne
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michael969 schrieb:
Habe auf meinen Terminvorschlag noch keine Antwort erhalten.
Jetzt bin ich aber erst mal zwei Wochen im Urlaub
Lasst euch nicht ärgern
Bis denne
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Problem beschreiben
Brausebier schrieb:
Egal wie die Briefe aussehen, es wurde wenigstens was unternommen. Jeder Brief ist ein Brief der Gehör finden sollte. Und die Problematik ist ja tatsächlich nicht von der Hand zu weisen. Leider erreicht die AOK Rheinland ihr Ziel. Bei uns haben schon einige Patienten gewechselt (natürlich allesamt Betroffene Kranke.)
Wir kommunizieren aber das Vorgehen der Krankenkasse und das führt auch dazu das die Familien der Betroffen wechseln sowie Versicherte die sich darüber nich so oft Gedanken gemacht haben. Techniker und Barmer GEK freut das derzeit sehr. Denn auch für Kranke gibts aus dem Ausgleichstopf der KK Geld bzw. mindert das die Zahllast der anderen Krankenkassen an die AOK.
Übrigens, ich hatte eine Verordnung ausserhalb d. R. zur Bewilligung eingereicht (6x KG 2-3x die Woche). Eine Woche später nochmals schriftlich nachgefragt und insgesammt zwei Wochen später (Rezept war durch) mich telefonisch gemeldet - da ich immer noch nichts gehört hatte.
Aussage der Prüfstelle am 21.7.2016 "Die Verordnung ist vom 7.7.2016? Da sind wir noch nicht"....
Nun ja *schmunzel*
Haben jetzt die erste Ablehnung eines Patienten vorliegen
Diagnose steht nicht im Katalog der Praxisbesonderheiten
Tja, da das Rezept schon fertig abtherapiert wurde, Pech gehabt. Zahlt sie trotzdem die AOK :sunglasses:
Das nächste Rezept ist schon wieder abgeschickt zur Genehmigung, wie schaut es aus, dass ist doch dann ein komplett neuer Fall, oder?
Also wir können behandeln bis zum Genehmigungsbescheid?
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Tempelritter schrieb:
Bis zur Ablehnung der Genehmigung einer VO adR muss die GKV die geleisteten Behandlungen bezahlen, Quelle HMR,
Bis zur Ablehnung der Genehmigung einer VO adR muss die GKV die geleisteten Behandlungen bezahlen, Quelle HMR,
Ja :blush:
auch bei dem Folgerezept, gleiche Diagnose, etc?
Sorry, manchmal stehe ich einfach auf dem Schlauch
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Birgit88 schrieb:
Tempelritter schrieb am 8.8.16 14:58:
Bis zur Ablehnung der Genehmigung einer VO adR muss die GKV die geleisteten Behandlungen bezahlen, Quelle HMR,
Ja :blush:
auch bei dem Folgerezept, gleiche Diagnose, etc?
Sorry, manchmal stehe ich einfach auf dem Schlauch
Zum 1.1.17 wird die Heilmittelrichtlinie geändert.
Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Heilmittel-Richtlinie (HeilM-RL): Anpassung der Regelungen zum langfristigen Heilmittelbedarf
Vom 19. Mai 2016
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat in seiner Sitzung am 19. Mai 2016 beschlossen, die Richtlinie über die Verordnung von Heilmitteln in der vertragsärztlichen Versorgung (Heilmittel-Richtlinie/HeilM-RL) in der Fassung vom 20. Januar 2011, zuletzt geändert am 17. Dezember 2015, BAnz AT 03.08.2016, wie folgt zu ändern:
I. In § 8 wird Absatz 5 aufgehoben.
II. Nach § 8 wird folgender neuer § 8a eingefügt:
„§ 8a langfristiger Heilmittelbedarf
(1) Langfristiger Heilmittelbedarf im Sinne von § 32 Absatz 1a SGB V liegt vor, wenn sich aus der ärztlichen Begründung die Schwere und Langfristigkeit der funktionellen/strukturellen Schädigungen, der Beeinträchtigungen der Aktivitäten und der nachvollziehbare Therapiebedarf eines Versicherten ergeben.
(2) Bei den in der Anlage 2 gelisteten Diagnosen in Verbindung mit der jeweils aufgeführten Diagnosegruppe des Heilmittelkataloges ist vom Vorliegen eines langfristigen Heilmittelbedarfs im Sinne von § 32 Absatz 1a SGB V auszugehen. Ein Antrags- und Genehmigungsverfahren findet nicht statt.
(3) Bei schweren dauerhaften funktionellen/strukturellen Schädigungen, die mit denen der Anlage 2 vergleichbar und nicht auf dieser gelistet sind, trifft die Krankenkasse auf Antrag der oder des Versicherten die Feststellung darüber, ob ein langfristiger Heilmittelbedarf im Sinne von § 32 Absatz 1a SGB V vorliegt und die notwendigen Heilmittel langfristig genehmigt werden können.
(4) Entscheidungen nach Absatz 3 trifft die Krankenkasse auf der Grundlage
- des Antrages der oder des Versicherten,
- der Kopie einer gültigen und gemäß § 13 Absatz 1 Satz 2 vollständig ausgefüllten Verordnung der Vertragsärztin oder des Vertragsarztes; Die Original-Verordnung bleibt bei der oder dem Versicherten
- und soweit erforderlich unter Einbeziehung des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) gemäß § 275 Absatz 1 SGB V.
…
...
Quelle Link
Dann ist der Spuk mit vorbei.
Da sagt man einfach: Guckst Du Heilmitterichtlinien § 8a.
Da steht im Satz 4: Ein Antrag den ich stelle muss abgelehnt werden weil ich keinen Antrag stellen darf sondern nur die oder der Versicherte.
Gemäß der Heilmittelrichtlinie dürfen wir nicht einmal das Rezept annehmen denn das bleibt der oder dem Versicherten.
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Quinto schrieb:
Regt euch doch nicht so auf.
Zum 1.1.17 wird die Heilmittelrichtlinie geändert.
Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Heilmittel-Richtlinie (HeilM-RL): Anpassung der Regelungen zum langfristigen Heilmittelbedarf
Vom 19. Mai 2016
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat in seiner Sitzung am 19. Mai 2016 beschlossen, die Richtlinie über die Verordnung von Heilmitteln in der vertragsärztlichen Versorgung (Heilmittel-Richtlinie/HeilM-RL) in der Fassung vom 20. Januar 2011, zuletzt geändert am 17. Dezember 2015, BAnz AT 03.08.2016, wie folgt zu ändern:
I. In § 8 wird Absatz 5 aufgehoben.
II. Nach § 8 wird folgender neuer § 8a eingefügt:
„§ 8a langfristiger Heilmittelbedarf
(1) Langfristiger Heilmittelbedarf im Sinne von § 32 Absatz 1a SGB V liegt vor, wenn sich aus der ärztlichen Begründung die Schwere und Langfristigkeit der funktionellen/strukturellen Schädigungen, der Beeinträchtigungen der Aktivitäten und der nachvollziehbare Therapiebedarf eines Versicherten ergeben.
(2) Bei den in der Anlage 2 gelisteten Diagnosen in Verbindung mit der jeweils aufgeführten Diagnosegruppe des Heilmittelkataloges ist vom Vorliegen eines langfristigen Heilmittelbedarfs im Sinne von § 32 Absatz 1a SGB V auszugehen. Ein Antrags- und Genehmigungsverfahren findet nicht statt.
(3) Bei schweren dauerhaften funktionellen/strukturellen Schädigungen, die mit denen der Anlage 2 vergleichbar und nicht auf dieser gelistet sind, trifft die Krankenkasse auf Antrag der oder des Versicherten die Feststellung darüber, ob ein langfristiger Heilmittelbedarf im Sinne von § 32 Absatz 1a SGB V vorliegt und die notwendigen Heilmittel langfristig genehmigt werden können.
(4) Entscheidungen nach Absatz 3 trifft die Krankenkasse auf der Grundlage
- des Antrages der oder des Versicherten,
- der Kopie einer gültigen und gemäß § 13 Absatz 1 Satz 2 vollständig ausgefüllten Verordnung der Vertragsärztin oder des Vertragsarztes; Die Original-Verordnung bleibt bei der oder dem Versicherten
- und soweit erforderlich unter Einbeziehung des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) gemäß § 275 Absatz 1 SGB V.
…
...
Quelle Link
Dann ist der Spuk mit vorbei.
Da sagt man einfach: Guckst Du Heilmitterichtlinien § 8a.
Da steht im Satz 4: Ein Antrag den ich stelle muss abgelehnt werden weil ich keinen Antrag stellen darf sondern nur die oder der Versicherte.
Gemäß der Heilmittelrichtlinie dürfen wir nicht einmal das Rezept annehmen denn das bleibt der oder dem Versicherten.
In der Quelle findet man auch die Liste der im Satz 2 genannten genehmigungsfreien Diagnosen.
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Quinto schrieb:
Ach Ja wem es interessiert.
In der Quelle findet man auch die Liste der im Satz 2 genannten genehmigungsfreien Diagnosen.
das was du schreibst betrifft dieses Thema nicht. In den von dir zitierten HMR ist vom Antrag auf langfristigen Heilmittelbedarf bei nicht gelisteten Diagnosen nach §32 die Rede. Abs. 4 betrifft den Antrag des Versicherten auf langfristigen Heilmittelbedarf (nicht Genehmigung Vo adR), das macht er selbst oder tritt es an den Arzt ab. Das betrifft die Genehmigung einer Vo. adR nicht und nur um das ging es hier in diesen Thread.
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Tempelritter schrieb:
Hallo Quinto,
das was du schreibst betrifft dieses Thema nicht. In den von dir zitierten HMR ist vom Antrag auf langfristigen Heilmittelbedarf bei nicht gelisteten Diagnosen nach §32 die Rede. Abs. 4 betrifft den Antrag des Versicherten auf langfristigen Heilmittelbedarf (nicht Genehmigung Vo adR), das macht er selbst oder tritt es an den Arzt ab. Das betrifft die Genehmigung einer Vo. adR nicht und nur um das ging es hier in diesen Thread.
In den Genehmigungsschreiben der Patienten steht nichts diesbezüglich drin und ich würden das Abrechnungszentrum gerne ein bisschen arbeiten lassen :sunglasses:
Also Kopien hab ich, keine Frage
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Birgit88 schrieb:
Muss man eigentlich die Genehmigungschreiben, das die Patienten bekommen, mit an die Abrechnung dranhften?
In den Genehmigungsschreiben der Patienten steht nichts diesbezüglich drin und ich würden das Abrechnungszentrum gerne ein bisschen arbeiten lassen :sunglasses:
Also Kopien hab ich, keine Frage
Wollen die sich jetzt doch nicht mit mir treffen? :scream:
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michael969 schrieb:
Aus Urlaub zurück und nix mehr gehört von der AOK
Wollen die sich jetzt doch nicht mit mir treffen? :scream:
Muss man eigentlich die Genehmigungschreiben, das die Patienten bekommen, mit an die Abrechnung dranhften?
In den Genehmigungsschreiben der Patienten steht nichts diesbezüglich drin und ich würden das Abrechnungszentrum gerne ein bisschen arbeiten lassen :sunglasses:
Also Kopien hab ich, keine Frage
Ja müssen wir anhängen
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michael969 schrieb:
Birgit88 schrieb am 11.8.16 16:17:
Muss man eigentlich die Genehmigungschreiben, das die Patienten bekommen, mit an die Abrechnung dranhften?
In den Genehmigungsschreiben der Patienten steht nichts diesbezüglich drin und ich würden das Abrechnungszentrum gerne ein bisschen arbeiten lassen :sunglasses:
Also Kopien hab ich, keine Frage
Ja müssen wir anhängen
Bekommen die Patienten ihre Behandlungen, oder sind schon Absagen eingetrudelt?
Eine Patientin mit Polyneuro erhielt jedes mal eine Ablehnung für ihr 6er Rezept. Da die AOK aber so schnell war, war es jedesmal abgearbeitet. hehe
Eine Patientin hat statt 2x die Woche nur einmal genehmigt bekommen, Widerspruch läuft, Patient ist Bettlägerig und braucht dringenst
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Birgit88 schrieb:
Wie schaut es aus bei euch?
Bekommen die Patienten ihre Behandlungen, oder sind schon Absagen eingetrudelt?
Eine Patientin mit Polyneuro erhielt jedes mal eine Ablehnung für ihr 6er Rezept. Da die AOK aber so schnell war, war es jedesmal abgearbeitet. hehe
Eine Patientin hat statt 2x die Woche nur einmal genehmigt bekommen, Widerspruch läuft, Patient ist Bettlägerig und braucht dringenst
Ich erhalte KEINE Antwort.
Es wurde sogar versucht von Seiten der Sekretärin eine mail mit nichtsagendem Inhalt zurückzuholen. Wollen wahrscheinlich meinen gelisteten Namen rausbekommen. Da ich mich da mit meinem Geburtsnamen gemeldet habe, können sie mich nicht unter den gelisteten Physios finden.
Es ist von Seiten der AOK also doch kein Redebedarf. Schade, ausbaden müssen das ihre Versicherten. Aber auch so kann man wieder sparen :angry:
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michael969 schrieb:
Mehrfach nun habe ich den Vorstand angeschrieben und um das angebotene Gespräch mit dem Vorstand zu terminieren
Ich erhalte KEINE Antwort.
Es wurde sogar versucht von Seiten der Sekretärin eine mail mit nichtsagendem Inhalt zurückzuholen. Wollen wahrscheinlich meinen gelisteten Namen rausbekommen. Da ich mich da mit meinem Geburtsnamen gemeldet habe, können sie mich nicht unter den gelisteten Physios finden.
Es ist von Seiten der AOK also doch kein Redebedarf. Schade, ausbaden müssen das ihre Versicherten. Aber auch so kann man wieder sparen :angry:
Da ich mich da mit meinem Geburtsnamen gemeldet habe, können sie mich nicht unter den gelisteten Physios finden.
:angry:
Verstehe ich nicht, Hast Du VOR Deiner Ausbildung geheiratet?
Und wieso machst Du das?
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Birgit88 schrieb:
michael969 schrieb am 4.12.16 20:01:
Da ich mich da mit meinem Geburtsnamen gemeldet habe, können sie mich nicht unter den gelisteten Physios finden.
:angry:
Verstehe ich nicht, Hast Du VOR Deiner Ausbildung geheiratet?
Und wieso machst Du das?
Wir kommunizieren mit Patienten und interessierrten Menschen das gewünschte Genehmigungsverfahren der AOK Rheinland. Viele wechseln einfach in eine Krankenkasse, die Ihnen im Krankheitsfall schnell und unbürokratisch hilft.
Vor wenigen Tagen haben lustigerweise wir ein Schreiben erhalten, dass eine Verordnung aus dem Oktober genehmigt wird. Also hier läuft noch nicht alles rund. Ich denke aber das die Mitarbeiter ihr Bestes geben. Einen direkten Einfluss haben die ja auch nicht auf die Entscheidung ihrer Oberen...
Jetzt muss die AOK ja auch noch 7 Millionen zahlen, weil sie Ärzte unter Druck gesetzt hat, Patienten kränker zu machen als sie tatsächlich sind um die Umlagen für sich durch die anderen Krankenkassen zu erhöhen... unglaublich
Da fragt man sich - Was ist da los? Uns wird eine erbrachte Leistung gekürzt, weil eine Verordnung nicht haargenau deren Vorstellungen entspricht. Wir zahlen als Arbeitgeber und als Arbeitnehmer horende Versichertenbeiträge. Und dennoch geht man mit uns um als wären wir die Bittsteller.
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Brausebier schrieb:
Wir haben bereits einige Kürzungen erhalten. Die Patienten bekommen das gar nicht hin mit dem Genehmigungsverfahren. Die Zweigstellen der AOK teilen den Versicherten mit, dass müsse die Praxis für die Patienten machen - Was natürlich Quatsch ist. Wir erhalten Rezepte von z.B. Hausbesuchen verspätet, so dass meist die erste Behandlung stattgefunden hat, bevor die Verordnung eingereicht wurde. Grade bei Dauerbehandlungen ist dieses Genehmigungvervahren sehr lästig. Ich glaube auch für die Mitarbeiter der AOK Rheinland.
Wir kommunizieren mit Patienten und interessierrten Menschen das gewünschte Genehmigungsverfahren der AOK Rheinland. Viele wechseln einfach in eine Krankenkasse, die Ihnen im Krankheitsfall schnell und unbürokratisch hilft.
Vor wenigen Tagen haben lustigerweise wir ein Schreiben erhalten, dass eine Verordnung aus dem Oktober genehmigt wird. Also hier läuft noch nicht alles rund. Ich denke aber das die Mitarbeiter ihr Bestes geben. Einen direkten Einfluss haben die ja auch nicht auf die Entscheidung ihrer Oberen...
Jetzt muss die AOK ja auch noch 7 Millionen zahlen, weil sie Ärzte unter Druck gesetzt hat, Patienten kränker zu machen als sie tatsächlich sind um die Umlagen für sich durch die anderen Krankenkassen zu erhöhen... unglaublich
Da fragt man sich - Was ist da los? Uns wird eine erbrachte Leistung gekürzt, weil eine Verordnung nicht haargenau deren Vorstellungen entspricht. Wir zahlen als Arbeitgeber und als Arbeitnehmer horende Versichertenbeiträge. Und dennoch geht man mit uns um als wären wir die Bittsteller.
Wir haben bereits einige Kürzungen erhalten. Die Patienten bekommen das gar nicht hin mit dem Genehmigungsverfahren. Die Zweigstellen der AOK teilen den Versicherten mit, dass müsse die Praxis für die Patienten machen - Was natürlich Quatsch ist. Wir erhalten Rezepte von z.B. Hausbesuchen verspätet, so dass meist die erste Behandlung stattgefunden hat, bevor die Verordnung eingereicht wurde. Grade bei Dauerbehandlungen ist dieses Genehmigungvervahren sehr lästig.
............................
Viele wechseln einfach in eine Krankenkasse, die Ihnen im Krankheitsfall schnell und unbürokratisch hilft.
Wieso macht Ihr das? Hausbesuche durchführen (auch bei Dauerpatienten), ohne daß die Verordnung vorliegt, bzw. zur Genehmigung eingereicht wird?
Ich habe all meinen Patienten der AOK mit Dauerbehandlungen zum Kassenwechsel geraten. Bis auf einen sind alle weg von der AOK. Und der ärgert sich die Pest an den Hals, jedes Rezept zur Genehmigung einreichen zu müssen. Er wollte mir das Genehmigungs-Verfahren auch auf's Auge drücken, da hab ich ihm einfach gezeigt, daß "das Einholen der Genehmigung dem Versicherten obliegt". Und ich bin raus aus der Nummer....
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die neue schrieb:
Brausebier schrieb am 5.12.16 10:40:
Wir haben bereits einige Kürzungen erhalten. Die Patienten bekommen das gar nicht hin mit dem Genehmigungsverfahren. Die Zweigstellen der AOK teilen den Versicherten mit, dass müsse die Praxis für die Patienten machen - Was natürlich Quatsch ist. Wir erhalten Rezepte von z.B. Hausbesuchen verspätet, so dass meist die erste Behandlung stattgefunden hat, bevor die Verordnung eingereicht wurde. Grade bei Dauerbehandlungen ist dieses Genehmigungvervahren sehr lästig.
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Viele wechseln einfach in eine Krankenkasse, die Ihnen im Krankheitsfall schnell und unbürokratisch hilft.
Wieso macht Ihr das? Hausbesuche durchführen (auch bei Dauerpatienten), ohne daß die Verordnung vorliegt, bzw. zur Genehmigung eingereicht wird?
Ich habe all meinen Patienten der AOK mit Dauerbehandlungen zum Kassenwechsel geraten. Bis auf einen sind alle weg von der AOK. Und der ärgert sich die Pest an den Hals, jedes Rezept zur Genehmigung einreichen zu müssen. Er wollte mir das Genehmigungs-Verfahren auch auf's Auge drücken, da hab ich ihm einfach gezeigt, daß "das Einholen der Genehmigung dem Versicherten obliegt". Und ich bin raus aus der Nummer....
Die VO in einen Briefumschlag stecken und zu dir schicken kostet, neben drei Minuten Zeit, etwa €0,80. Von da aus kann die Wahlleistung "Genehmigungsverfahren" in Anspruch genommen werden (und du kannst nachweisen ab wann die VO der AOK vorlag).
Alternativ kann der Versicherte die VO zur Genehmigung einreichen, muss dann aber vor Behandlungsbeginn versichern das die VO zur Genehmigung eingereicht wurde. Ab da ist die AOK bis zu gegenteiligem Bescheid vergütungspflichtig, alternativ der Versicherte wegen Falschinformation greifbar.
Die Generation 70+ tut sich tatsächlich oft schwer mit dem Wechsel, hat das ganze doch 50 Jahre gut funktioniert...
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Papa Alpaka schrieb:
...ein klarer Fall von "Abläufe ändern".
Die VO in einen Briefumschlag stecken und zu dir schicken kostet, neben drei Minuten Zeit, etwa €0,80. Von da aus kann die Wahlleistung "Genehmigungsverfahren" in Anspruch genommen werden (und du kannst nachweisen ab wann die VO der AOK vorlag).
Alternativ kann der Versicherte die VO zur Genehmigung einreichen, muss dann aber vor Behandlungsbeginn versichern das die VO zur Genehmigung eingereicht wurde. Ab da ist die AOK bis zu gegenteiligem Bescheid vergütungspflichtig, alternativ der Versicherte wegen Falschinformation greifbar.
Die Generation 70+ tut sich tatsächlich oft schwer mit dem Wechsel, hat das ganze doch 50 Jahre gut funktioniert...
...ein klarer Fall von "Abläufe ändern".
Sehe ich ganz genauso.
Bei der letzten Behandlung auf dem altem Rezept, erwarte ich das Rezept, mit der Bestätigung, dass das Rezept zur Genehmigung eingereicht wurde. Ist das nicht da, wird der nächste Termin gnadenlos gestrichen, bis das neue Rezept inklusive Antrag bei uns ist. Geht ja gar nicht. Aber genau das ist das was die AOK bezweckt, dass wir noch mehr kostenlos behandeln. Ändere da etwas in den Abläufen.
Auch wir weisen immer wieder darauf hin, dass andere Kassen dieses Genehmigungsverfahren nicht haben.
Das Schreiben der AOK hängt bei uns im Wartebereich, es sprechen uns viele daraufhin an, interessiert sind da vielmals die jungen Mitglieder.
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Birgit88 schrieb:
Papa Alpaka schrieb am 5.12.16 13:19:
...ein klarer Fall von "Abläufe ändern".
Sehe ich ganz genauso.
Bei der letzten Behandlung auf dem altem Rezept, erwarte ich das Rezept, mit der Bestätigung, dass das Rezept zur Genehmigung eingereicht wurde. Ist das nicht da, wird der nächste Termin gnadenlos gestrichen, bis das neue Rezept inklusive Antrag bei uns ist. Geht ja gar nicht. Aber genau das ist das was die AOK bezweckt, dass wir noch mehr kostenlos behandeln. Ändere da etwas in den Abläufen.
Auch wir weisen immer wieder darauf hin, dass andere Kassen dieses Genehmigungsverfahren nicht haben.
Das Schreiben der AOK hängt bei uns im Wartebereich, es sprechen uns viele daraufhin an, interessiert sind da vielmals die jungen Mitglieder.
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Problem beschreiben
Birgit88 schrieb:
Schönen Urlaub
Haben jetzt die erste Ablehnung eines Patienten vorliegen
Diagnose steht nicht im Katalog der Praxisbesonderheiten
Tja, da das Rezept schon fertig abtherapiert wurde, Pech gehabt. Zahlt sie trotzdem die AOK :sunglasses:
Das nächste Rezept ist schon wieder abgeschickt zur Genehmigung, wie schaut es aus, dass ist doch dann ein komplett neuer Fall, oder?
Also wir können behandeln bis zum Genehmigungsbescheid?
Ältere Menschen wollen oftmals nicht wechseln und haben Angst darvor.. Wir wollen natürlich niemanden drängen. So haben wir immer den ein oder anderen AOK'ler.
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Ich helfe gern einem älteren Patienten, die Kasse zu wechseln, wenn er nicht weiß, wie er es machen soll. Aber wenn er nicht will, dann tut es mir leid für ihn und er muß sehen, wie er an seine Genehmigung kommt. Ich kann es mir nicht leisten, gratis zu arbeiten.
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die neue schrieb:
nun ja ... entweder bist Du bereit, Deinen Ablauf zu ändern (z.B. VO mit Antrag zur Genehmigung liegt bereits beim letzten Termin der alten VO vor) oder Du wirst weiterhin Absetzungen haben.
Ich helfe gern einem älteren Patienten, die Kasse zu wechseln, wenn er nicht weiß, wie er es machen soll. Aber wenn er nicht will, dann tut es mir leid für ihn und er muß sehen, wie er an seine Genehmigung kommt. Ich kann es mir nicht leisten, gratis zu arbeiten.
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Problem beschreiben
Brausebier schrieb:
Die Verordnung liegt ja vor, sie wird uns halt nur erst zum Hausbesuch überreicht. Ich kann mir dann aussuchen: behandeln, ohne dass ein gültiges Rezept vorliegt oder wieder fahren und dennoch den Therapeuten bezahlen, weil der ja nicht hierfür als Arbeinehmer haftbar zu machen ist. Wir informieren alle Menschen über die Vorteile anderer Krankenkassen (nicht nur den Kranken) - immer mit Hinweis auf das Verhalten der AOK Rheinland zu diversen Themen.
Ältere Menschen wollen oftmals nicht wechseln und haben Angst darvor.. Wir wollen natürlich niemanden drängen. So haben wir immer den ein oder anderen AOK'ler.
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