Schau mal, ob wir zu Dir passen?
• Du suchst nach einem neuen
Arbeitsplatz der sicher und
langfristig ist?
• Du lebst gerne achtsam und
liebst ein Gleichgewicht zwischen
Arbeit und Freizeit! Wir bieten dir
flexible Arbeitszeiten.
• Du verdienst bei uns nach
Therapien, die du selbst aussuchst
und somit deinen Schwerpunkten
folgst und Du hast sehr viel Vor -
und Nachbereitungszeit.
• Zur Unterstützung hast du
einen Laptop.
• Du hast schon Kinder, dann
passen wir deine Arbeitszei...
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langfristig ist?
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Vielen Dank!
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Halbtitan schrieb:
Klar kann er bei euch arbeiten.
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Wenn euch der Mensch sympathisch ist und ihr ein gutes Gefühl habt, ihn langfristig als Mitarbeiter gewinnen zu können, findet ihr mit der Schule sicher eine gute Lösung.
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MeFe89 schrieb:
Ich würde mal mit der Schule sprechen. Er wird ja wahrscheinlich weiter als Schüler in Ausbildung laufen. Wenn er als solcher weiter im Rahmen der Ausbildung bei euch einen Praktikumsplatz bekommen kann, darf er ja in der Ausbildung erlernte Maßnahmen (KG und KMT sowie ergänz. HM) abgeben. Dann könnte man ja darüber reden, ob ihr seine Ausbildungskosten für dieses Jahr übernehmt, im Rahmen eines Stipendiums. Oder zusätzlich für die von Halbtitan erwähnten Aufgaben auf 450€ anstellen.
Wenn euch der Mensch sympathisch ist und ihr ein gutes Gefühl habt, ihn langfristig als Mitarbeiter gewinnen zu können, findet ihr mit der Schule sicher eine gute Lösung.
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hgb schrieb:
1... die Schule sollte es wohl wissen, 2. ... kann man mit der Schulke eine früheren Nachprüfungstermin vereinbaren, kenne ich hier für die "durchgefallenen" Kandidaten. Das war nach 1/2 Jahr. Als Praktikant ist eine Beschäftigung immer drin, Frage für mich, da ich die nicht kenne, was dire Rahmenverträge dazu sagen / schreiben. mfg hgbblush
§ 3 BRV
(6a) Der Einsatz von Schülerinnen und Schülern oder Studentinnen und Studenten im Rahmen der praktischen Ausbildung zur Qualifizierung für einen der in der Anlage 5 genannten Abschlüsse ist unter der Voraussetzung möglich, dass
a) der zugelassene Leistungserbringer den Nachweis erbringt, mit der jeweiligen Fach- und/oder Hochschule einen schriftlichen Vertrag hinsichtlich der praktischen Ausbildung von Schülerinnen und Schülern und/oder Studentinnen und Studenten im jeweiligen Heilmittelberuf geschlossen zu haben, und
b) die Schülerin und der Schüler oder die Studentin und der Student abhängig vom Lernstand unter Aufsicht und Anwesenheit des zugelassenen Leistungserbringers oder einer zur Ausbildung bestimmten und entsprechend fachlich qualifizierten Person tätig wird.
Dies gilt nur für solche Leistungen, die mit Ausbildungsende abgegeben werden dürfen. Die Ausbildung der Schülerin und des Schülers in besonderen Maßnahmen der Physiotherapie, die eine gesonderte Abgabeberechtigung der Zulassungsstelle voraussetzen, erfordern die ständige Aufsicht und Anwesenheit eines entsprechend qualifizierten Leistungserbringers.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@hgb
hgb schrieb am 22.07.2023 17:29 Uhr:1... die Schule sollte es wohl wissen, 2. ... kann man mit der Schulke eine früheren Nachprüfungstermin vereinbaren, kenne ich hier für die "durchgefallenen" Kandidaten. Das war nach 1/2 Jahr. Als Praktikant ist eine Beschäftigung immer drin, Frage für mich, da ich die nicht kenne, was dire Rahmenverträge dazu sagen / schreiben. mfg hgbblush
§ 3 BRV
(6a) Der Einsatz von Schülerinnen und Schülern oder Studentinnen und Studenten im Rahmen der praktischen Ausbildung zur Qualifizierung für einen der in der Anlage 5 genannten Abschlüsse ist unter der Voraussetzung möglich, dass
a) der zugelassene Leistungserbringer den Nachweis erbringt, mit der jeweiligen Fach- und/oder Hochschule einen schriftlichen Vertrag hinsichtlich der praktischen Ausbildung von Schülerinnen und Schülern und/oder Studentinnen und Studenten im jeweiligen Heilmittelberuf geschlossen zu haben, und
b) die Schülerin und der Schüler oder die Studentin und der Student abhängig vom Lernstand unter Aufsicht und Anwesenheit des zugelassenen Leistungserbringers oder einer zur Ausbildung bestimmten und entsprechend fachlich qualifizierten Person tätig wird.
Dies gilt nur für solche Leistungen, die mit Ausbildungsende abgegeben werden dürfen. Die Ausbildung der Schülerin und des Schülers in besonderen Maßnahmen der Physiotherapie, die eine gesonderte Abgabeberechtigung der Zulassungsstelle voraussetzen, erfordern die ständige Aufsicht und Anwesenheit eines entsprechend qualifizierten Leistungserbringers.
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hgb schrieb:
.. anwesend heißt in der Praxis, nicht in demseleben Raum!
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@hgb "ständige Aufsicht"?? Was versteht man im Deutschen darunter? 🤔
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hgb schrieb:
.. juristisch oder normal? So, wie ich es schrieb, reicht es juristisch! So jedenfalls für Mediziner in derr Klinik. ,fg hgbsunglasses
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monique368 schrieb:
@MeFe89 genau so war unser Gedanke auch. Dachte evtl. Weiß jemand ob es möglich ist KG, US, etc. (wo die Prüfung ja bestanden scheint) ausführen zu lassen. Wir in Sachsen haben zum Glück kein Schulgeld. Danke für die Antwort 🙂
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monique368 schrieb:
@hgb Ich war der Meinung das es auch Nachprüfungen gibt, wenige Wochen später für eben solche Fälle. Aber scheinbar nicht... Die Zeit für Nachprüfungen legt ja das Regierungspräsidium fest und nicht die Schule. (zumindest war das zu meiner Zeit so)
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hgb schrieb:
@monique368 .. beide einigen sich da, jedenfalls hier inS.-H. habe ich es so erlebt. Die damalige Schulleiterin hatte sich für 1/2 Jahr später eingesetzt. Aber das ist nicht Deine Baustelle. Der Rahmenvertrag ist ja nicht so ungünstig. mfg hgbblush
Und ihr dürft ihm natürlich für diese Zeit keinen Anstellungsvertrag geben. Und wenn Anstellungsvertrag, dann darf in dieser Arbeitszeit keine therapeutische Leistung abgegeben werden.
Wir haben bei uns in der Stadt eine Praxis, die hat einen Kooperationsvertrag mit der örtlichen Schule und stellt Auszubildende auf 520€Basis an, lässt diese dann außerhalb der Schul/Praktikumszeiten aber natürlich Patienten behandeln.
Das ist rechtlich nicht zulässig, obwohl diese Praxis meint die Vorgabe "im Rahmen der Ausbildung" zu erfüllen.
Natürlich ist es theoretisch egal, ob der Auszubildende morgends zum Praktikum kommt und Frau Müller behandelt, oder Nachmittags als Angestellter und dann Frau Müller behandelt.
Praktisch sieht das halt leider anders aus.
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MeFe89 schrieb:
@monique368 ja ihr braucht halt einen Kooperationsvertrag mit der Schule, dann kann der Schüler das.
Und ihr dürft ihm natürlich für diese Zeit keinen Anstellungsvertrag geben. Und wenn Anstellungsvertrag, dann darf in dieser Arbeitszeit keine therapeutische Leistung abgegeben werden.
Wir haben bei uns in der Stadt eine Praxis, die hat einen Kooperationsvertrag mit der örtlichen Schule und stellt Auszubildende auf 520€Basis an, lässt diese dann außerhalb der Schul/Praktikumszeiten aber natürlich Patienten behandeln.
Das ist rechtlich nicht zulässig, obwohl diese Praxis meint die Vorgabe "im Rahmen der Ausbildung" zu erfüllen.
Natürlich ist es theoretisch egal, ob der Auszubildende morgends zum Praktikum kommt und Frau Müller behandelt, oder Nachmittags als Angestellter und dann Frau Müller behandelt.
Praktisch sieht das halt leider anders aus.
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Karin Tolaci schrieb:
@hgb Aufsicht und Anwesenheit steht da!
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hgb schrieb:
@Karin Tolaci ..ich bin des Lesens mächtig! Aufsicht und Anwesenheit bedeutet "in der Praxis" nicht ständig in Körper- oder Sichtkontakt und Hörweite. Jede Form von Praktikum im Beruf dient auch dazu, Eigenständigkeit zu erlangen. mfg hgbblush
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monique368 schrieb:
Hallo, wir haben gestern per Mail eine Anfrage bekommen, dass jemand seine Prüfung nicht bestanden hat bzw. Durch Krankheit nicht teilnehmen konnte und nun erst nächstes Jahr wieder zur Prüfung kann. In der Zwischenzeit möchte er bei uns arbeiten. Für mich war immer klar das geht nicht, da keine Berufsurkunde. Die Schule meint es würde wohl gehen. Hat jemand Erfahrung damit und was kann der jenige denn in der Praxis machen? Vielleicht kennt jemand diese Situation.
Vielen Dank!
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holger302 schrieb:
Wo bleibt Lars..................gibt es doch nicht.
Dazu muss ich allerdings sagen, dass wir das in 35 Jahren so noch nicht erlebt habe. Und ich frage mich, ob ich ein Kollegen der durch die Prüfung rasselt, überhaupt im Team haben möchte? Das kommt sicherlich auch auf dem Einzelfall an.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@holger302 Habe doch vor 2 Tage schon das entscheidende (Auszug aus dem Vertrag) gepostet? Eine andere Lösung gibst es IMHO nicht.
Dazu muss ich allerdings sagen, dass wir das in 35 Jahren so noch nicht erlebt habe. Und ich frage mich, ob ich ein Kollegen der durch die Prüfung rasselt, überhaupt im Team haben möchte? Das kommt sicherlich auch auf dem Einzelfall an.
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hgb schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij .. es gibt bei Prüfungen den "Block", es gibt Menschen mit Examensängsten, penetrante Prüfer, die nur eine Frage bis ins letzte Eck ausrollen, alles Dinge, die ein schlechtes Ergebnis produzieren; das bei einem Menschen, der durchaus begabt sein kann. Zum Vergleich: Viele Nobelpreisträger waren nicht gut in der Schule! mfg hgbblush
Ich musste meine Prüfung "Diagnostik und Behandlungsplanung" (ja, nach Frisch) vor Eintritt im praktischen Jahr wiederholen. Eine Frage des Prüfers hat mich so aus meinem Konzept gebracht, dass ich einen totalen Blackout bekam. Ich weiß, wie es sich anfühlt. cry
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@hgb ... deswegen auch: "Das kommt sicherlich auch auf dem Einzelfall an."
Ich musste meine Prüfung "Diagnostik und Behandlungsplanung" (ja, nach Frisch) vor Eintritt im praktischen Jahr wiederholen. Eine Frage des Prüfers hat mich so aus meinem Konzept gebracht, dass ich einen totalen Blackout bekam. Ich weiß, wie es sich anfühlt. cry
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holger302 schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij Übersehen, Sorry alles gut.laughing
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Kalle1 schrieb:
Arge (zulassungsstelle ) Fragen. Ganz einfach
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Eva schrieb:
Wir kooperieren mit 2 Physioschulen. Die Schüler, die die komplette Prüfung ein Jahr später wiederholen, müssen regelmäßig am Unterricht teilnehmen. Die Schüler, die nur ihre durchgefallenen Fächer wiederholen müssen, brauchen dies nicht und arbeiten in der Praxis und werden dort wie die anderen Praktikanten behandelt. Sie wiederholen in der Regel ein paar Monate später.
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