für unsere 3-köpfiges Team in
Berlin Schöneberg suchen wir zum
nächstmöglichen Termin, eine*n
Physiotherapeut*in für ein
unbefristetes Arbeitsverhältnis in
unserer ganzheitlich geführten
Physiotherapiepraxis mit flexiblen
Arbeitszeiten. Unsere Schwerpunkte
liegen in der Orthopädie,
Chirurgie , Neurologie sowie der
Geriatrie.
Manuelle Lymphdrainage und
Kenntnisse der Manuellen Therapie
wären wünschenswert, für 20 –
30 Std./Woche in unserer Praxis und
für Hausbesuche. Wir arbeiten...
Berlin Schöneberg suchen wir zum
nächstmöglichen Termin, eine*n
Physiotherapeut*in für ein
unbefristetes Arbeitsverhältnis in
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Physiotherapiepraxis mit flexiblen
Arbeitszeiten. Unsere Schwerpunkte
liegen in der Orthopädie,
Chirurgie , Neurologie sowie der
Geriatrie.
Manuelle Lymphdrainage und
Kenntnisse der Manuellen Therapie
wären wünschenswert, für 20 –
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Anonymer Teilnehmer Nein, als Arzt ist er zwingend an der GOÄ gebunden. Auch wenn diese Leistungen durch sein "Praxispersonal" (du😉) durchgeführt werden. Das rechnet sich somit nicht wirklich.
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ali schrieb:
Warum keine Praxisgemeinschaft?
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MikeL schrieb:
Ich war mal bei einem Arzt als Physio in dessen privater Physio-Praxis angestellt. Damit die PKVen nicht mitbekommen hatten, dass es sich um seine Praxis handelte, lief die Praxis auf seine Frau. Bei der Anmeldung hat sie sich mit einem alten Ausweis legitimiert, in dem noch ihr Mädchenname verzeichnet war. So konnten die Privatpatienten richtig abgezockt werden, weil die PKV nicht geblickt hat, wem die Praxis tatsächlich gehört. Wenns ums Geld geht, sind manche Ärzte sehr kreativ.
Inwiefern konnten die Privatpat. "abgezockt" werden und über was für Tarife sprichst Du da?
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Felix Z. schrieb:
@MikeL
Inwiefern konnten die Privatpat. "abgezockt" werden und über was für Tarife sprichst Du da?
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Lymphie schrieb:
@MikeL das verstehe ich nicht, was würde denn da in Rechnung gestellt? Von wem?
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Es geht einfach darum ohne den riesigen Aufwand sich selbst selbstständig zu machen Patienten 2-3 pro Woche zu behandeln und einfach über die Arztpraxis meines Mannes angestellt zu sein und die Parienten dort zu behandeln. Keine Abzocke, alles legal und genauso wie in der Physiopraxis. Ich nehm auch keinem was weg und die Patienten meines Mannes haben auch die freie Therapeutenwahl.
Die Sätze der GOÄ sind aber sehr, sehr niedrig und z. B. KG-ZNS gibt es in der GOÄ gar nicht. Auch kannst du bzw. eigentlich dein Man dann keine VO von andere Ärzte annehmen. Daher lohnt sich das Ganze dann finanziell gar nicht.
Bei alle Praxen, die ich kenne, hat die Ehefrau immer eine eigene Praxis, also selbstständig.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Anonymer Teilnehmer Das ist auch okay. Nur muss dann dein Mann als Arzt die Rechnung entsprechend der GOÄ stellen. Schließlich bist du wegen der Anstelling rechtlich dann sein Erfüllungsgehilfen bzw. sein Praxispersonal. Er muss sich somit deine Behandlungen als seinen eigenen Leistungen anrechnen lassen. Die Anwendung der amtlichen Gebührenordnung ist für Ärzte verpflichtend. Das kann er gerne mit seine Kammer oder KV klären.
Die Sätze der GOÄ sind aber sehr, sehr niedrig und z. B. KG-ZNS gibt es in der GOÄ gar nicht. Auch kannst du bzw. eigentlich dein Man dann keine VO von andere Ärzte annehmen. Daher lohnt sich das Ganze dann finanziell gar nicht.
Bei alle Praxen, die ich kenne, hat die Ehefrau immer eine eigene Praxis, also selbstständig.
...wer lesen kann, ist im Vorteil >>....lief die Praxis auf seine Frau.<<
Mit freundlichen Grüßen
JürgenK ;)
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JürgenK schrieb:
@Lymphie
...wer lesen kann, ist im Vorteil >>....lief die Praxis auf seine Frau.<<
Mit freundlichen Grüßen
JürgenK ;)
... die sich darüber hinaus noch mit ihrem Mädchennamen in einem alten Ausweisdokument ausgewiesen hat. Mir gegenüber haben der Arzt und seine Frau sogar zugegeben, dass sie dies nur gemacht haben, um die Besitzverhältnisse zu verschleiern, da sie anderenfalls nur nach GOÄ hätten abrechnen können.
Tatsächlich hatte die Frau des Arztes in dem Laden überhaupt nichts zu melden. Die Ausgestellten Rezepte waren immer mega-lukrativ.
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MikeL schrieb:
@JürgenK
... die sich darüber hinaus noch mit ihrem Mädchennamen in einem alten Ausweisdokument ausgewiesen hat. Mir gegenüber haben der Arzt und seine Frau sogar zugegeben, dass sie dies nur gemacht haben, um die Besitzverhältnisse zu verschleiern, da sie anderenfalls nur nach GOÄ hätten abrechnen können.
Tatsächlich hatte die Frau des Arztes in dem Laden überhaupt nichts zu melden. Die Ausgestellten Rezepte waren immer mega-lukrativ.
Warum immer diese Nickeligkeiten?
Kann man nicht mal weiterscrollen und andere Menschen in Ruhe lassen?
Ja, ich bin kein Physiotherapeut, aber ich habe Krankheitsbedingt schon viel Zeit in Physiopraxen verbracht.
Und mittlerweile 44 Jahre im deutschen Gesundheitswesen.
Leben und leben lassen!
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Lymphie schrieb:
@JürgenK
Warum immer diese Nickeligkeiten?
Kann man nicht mal weiterscrollen und andere Menschen in Ruhe lassen?
Ja, ich bin kein Physiotherapeut, aber ich habe Krankheitsbedingt schon viel Zeit in Physiopraxen verbracht.
Und mittlerweile 44 Jahre im deutschen Gesundheitswesen.
Leben und leben lassen!
Er stellt dann "sehr lukrative" Rezepte aus, die dann seine Frau, auf der die Praxis läuft abarbeitet oder auch nicht.
Und da der Arzt mit seinem Angestellten Gehalt sein Lebensunterhalt nicht ausreichend verdienen kann, wird es eben mit den "sehr lukrativen Rezepten" aufgestockt.
Diese Rezepte rechnet dann wer wie ab? Die Frau, die als Eigentümerin seinen Mann angestellt hat, über den sie dann mit GÖA Sätzen Physioleistungen weit unter den Privatsatz abrechnen, den sie bekommen würdne, wenn die Frau eine kleine Physiopraxis hätte, und bei gleicher Arbeit fast das dreifache der jetzt wirklich lukrativen Rezepten abrechnen könnte.
Habe ich das richtig verstanden?
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massu schrieb:
@MikeL ich verstehe nicht. Der Arzt hat eine Privatpraxis sie auf dem Mädchennamen seiner Frau läuft. Also ist er bei seiner Frau angestellt?
Er stellt dann "sehr lukrative" Rezepte aus, die dann seine Frau, auf der die Praxis läuft abarbeitet oder auch nicht.
Und da der Arzt mit seinem Angestellten Gehalt sein Lebensunterhalt nicht ausreichend verdienen kann, wird es eben mit den "sehr lukrativen Rezepten" aufgestockt.
Diese Rezepte rechnet dann wer wie ab? Die Frau, die als Eigentümerin seinen Mann angestellt hat, über den sie dann mit GÖA Sätzen Physioleistungen weit unter den Privatsatz abrechnen, den sie bekommen würdne, wenn die Frau eine kleine Physiopraxis hätte, und bei gleicher Arbeit fast das dreifache der jetzt wirklich lukrativen Rezepten abrechnen könnte.
Habe ich das richtig verstanden?
Wie du schon richtig festgestellt hast: Du verstehst es nicht! Und darüber hinaus fantasierst du noch Sachverhalte dazu, von denen nirgendwo die Rede war. Leider muss ich jetzt auf die Arbeit...
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MikeL schrieb:
@massu
Wie du schon richtig festgestellt hast: Du verstehst es nicht! Und darüber hinaus fantasierst du noch Sachverhalte dazu, von denen nirgendwo die Rede war. Leider muss ich jetzt auf die Arbeit...
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Schippi schrieb:
@JürgenK ??AT spricht von seiner Privatpraxis,d.h. die Praxis des Mannes!
Der Arzt, von dem ich spreche, hatte seine eigene orthopädische Privatpraxis. An diese war eine PT-Praxis angegliedert (räumlich nicht voneinander getrennt). Die Praxis wurde als GmbH geführt, als deren Geschäftsführerin der Arzt seine Frau eingesetzt hat. Damit die PKV nicht gemerkt hat, dass die Praxis dem Arztehepaar gehört, hat sich die Frau bei der Anmeldung mit einem alten Ausweis oder Führerschein ausgewiesen, in dem sie noch mit ihrem Mädchennamen verzeichnet war. Auf diese Weise hat die PKV nicht mitbekommen, dass die Physio-Praxis sich im Besitz der Familie des Orthopäden befindet, so dass die Physio-Rezepte nicht nach GOÄ abgerechnet werden mussten.
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MikeL schrieb:
So, habe gerade ein kleines Zeitfenster:
Der Arzt, von dem ich spreche, hatte seine eigene orthopädische Privatpraxis. An diese war eine PT-Praxis angegliedert (räumlich nicht voneinander getrennt). Die Praxis wurde als GmbH geführt, als deren Geschäftsführerin der Arzt seine Frau eingesetzt hat. Damit die PKV nicht gemerkt hat, dass die Praxis dem Arztehepaar gehört, hat sich die Frau bei der Anmeldung mit einem alten Ausweis oder Führerschein ausgewiesen, in dem sie noch mit ihrem Mädchennamen verzeichnet war. Auf diese Weise hat die PKV nicht mitbekommen, dass die Physio-Praxis sich im Besitz der Familie des Orthopäden befindet, so dass die Physio-Rezepte nicht nach GOÄ abgerechnet werden mussten.
...letztendlich geht es immer ums Geld, auch bei denen, die vermeintlich schon vieles davon haben...
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Eva schrieb:
@MikeL ist doch kleverlaughing ,
...letztendlich geht es immer ums Geld, auch bei denen, die vermeintlich schon vieles davon haben...
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hgb schrieb:
@Eva ..zwischen clever und Betrug sollten wir schon unterscheiden können. Nicht nur Weihnachten! Allseits frohe Weihnachtstage! mfg hgbsanta
das habe ich gelesen und auch verstanden..aber MikeL hatte von einer anderen Praxis geschrieben und anonym hatte es wohl nicht verstanden und darauf hatte ich geantwortet ...ist jetzt alles geklärt oder ?????
Mit freundlichen und weihnachtlichen Grüße
JürgenK ;)
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JürgenK schrieb:
@Schippi
das habe ich gelesen und auch verstanden..aber MikeL hatte von einer anderen Praxis geschrieben und anonym hatte es wohl nicht verstanden und darauf hatte ich geantwortet ...ist jetzt alles geklärt oder ?????
Mit freundlichen und weihnachtlichen Grüße
JürgenK ;)
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Ja, alles ist geklärt. Schöne Weihnachten allen und vielen Dank!
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Anonymer Teilnehmer Und was ist denn nun geklärt?
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Problem beschreiben
Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo, eine kurze Frage, falls sich damit jemand auskennt. Mein Mann (Arzt) würde mich (Physio und Manualtherapeutin) in seiner Privatarztpraxis anstellen um Manuelle Therapie durchzuführen, darf er es nach den Sätzen für Physios mit den Privatkassen/auch Beihilfe abrechnen? Er hat selbst auch die Weiterbildung für Manuelle Medizin.
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