Stellvertretende fachliche Leitung
Physiotherapeut (m/w/d) für
unseren Standort Bogenhausen, ab
01.01.2025
ZEIT. QUALITÄT. ERGEBNISSE.
BEWUSSTSEIN FÜR THERAPIE SCHAFFEN!
Du möchtest:
• Therapie anders denken
• Moderne Ausstattung und
digitalisiert gestützte Behandlung
(THEORG 2GO, iPad)
• Teamgefühl und klare
Philosophie
• Aufstiegsmöglichkeiten
innerhalb der Praxis
• Stetigen fachlichen Austausch
sowie interne und externe
Fortbildungen
• Mit Profisportler/inn...
Physiotherapeut (m/w/d) für
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01.01.2025
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ich habe eine Verordnung in der Vorabprüfung durch die Abrechnungsstelle Noventi zurückbekommen, weil ich Bobath wie seit Jahren mit B abgekürzt habe, das Ganze im Hausbesuch. Mein Kollege, für den ich die HB‘s mache, mei te nun, man dürfe generell nichts mehr abkürzen, also zum Beispiel kein HR mehr für Heiße Rolle….
Hat jemand damit AKTUELLE Erfahrungen? Vor allem interessiert mich, ob sich das nur auf die Barmer bezieht, oder auf alle Kassen und ob es dazu eine „offiziellen“ Bescheid vom Berufsverband oder den GKV‘s gibt? Müssen wir netzt also auch „Hausbesuch“ ausschreiben? Frage mich gerade, wie klein ich noch pinseln soll, denn bei der genannten HMV ist auch noch eine Doppelbehandlung zu notieren ;)…..
Herzlichen Dank für konstruktive Antworten!
Katja
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Es dürfen nur die handvoll offiziellen Abkürzungen aus dem HMK verwendet werden. Alles andere ist im Wortlaut auszuschreiben. Steht so eindeutig im BRV, einfach mal den Vertrag lesen.
M. a. W., entweder alles immer im Wortlaut oder in der ersten Zeile deine eigene Abkürzung definieren.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@KatjaIrina Das Ganze ist hier seit nunmehr fast 2 Jahren Dauerthema. angry Als Beispiel https://www.physio.de/community/abrechnung/absetzung-wenn-heilmittel-auf-vo-rueckseite-nicht-nach-best.-muster-ausgeschrieben-wird/8/570960/1#anchor575508
Es dürfen nur die handvoll offiziellen Abkürzungen aus dem HMK verwendet werden. Alles andere ist im Wortlaut auszuschreiben. Steht so eindeutig im BRV, einfach mal den Vertrag lesen.
M. a. W., entweder alles immer im Wortlaut oder in der ersten Zeile deine eigene Abkürzung definieren.
Mit freundlichen Grüßen
JürgenK ;)
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JürgenK schrieb:
Liebe Kollegin, bitte mal die Suchfunktion bemühen...hier wurde in letzter Zeit soviel davon geschrieben... die ander Möglichkeit ist den gültigen RV mit seinen Anhängen zu studieren und dort finden sie alle erlaubten Abkürzungen
Mit freundlichen Grüßen
JürgenK ;)
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KatjaIrina schrieb:
Okay, alles klar, lieben Dank!
KG-ZNS (ist erlaubt) dann Bobath= B und dann Hausbesuch= HB
In der zweiten Zeile schreibst du dann nur deine Abkürzungen
KG-ZNS B + HB
Du darfst auch zwei Zeilen um alles auszuschreiben benutzen.
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massu schrieb:
@KatjaIrina in der ersten Zeile definierst du deine Abkürzungen.
KG-ZNS (ist erlaubt) dann Bobath= B und dann Hausbesuch= HB
In der zweiten Zeile schreibst du dann nur deine Abkürzungen
KG-ZNS B + HB
Du darfst auch zwei Zeilen um alles auszuschreiben benutzen.
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KatjaIrina schrieb:
Ah, okay, lieben Dank!
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Problem beschreiben
KatjaIrina schrieb:
Liebe KollegInnen,
ich habe eine Verordnung in der Vorabprüfung durch die Abrechnungsstelle Noventi zurückbekommen, weil ich Bobath wie seit Jahren mit B abgekürzt habe, das Ganze im Hausbesuch. Mein Kollege, für den ich die HB‘s mache, mei te nun, man dürfe generell nichts mehr abkürzen, also zum Beispiel kein HR mehr für Heiße Rolle….
Hat jemand damit AKTUELLE Erfahrungen? Vor allem interessiert mich, ob sich das nur auf die Barmer bezieht, oder auf alle Kassen und ob es dazu eine „offiziellen“ Bescheid vom Berufsverband oder den GKV‘s gibt? Müssen wir netzt also auch „Hausbesuch“ ausschreiben? Frage mich gerade, wie klein ich noch pinseln soll, denn bei der genannten HMV ist auch noch eine Doppelbehandlung zu notieren ;)…..
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Katja
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