Das sind Ihre Aufgaben
In den interdisziplinären
Heilmittelpraxen an den
LVR-Förderschulen übernehmen
LVR-Therapeut*innen die
therapeutische Versorgung der
Schüler*innen, die zum Teil hohe
intensivpädagogische
Unterstützungsbedarfe aufweisen.
Ihre Aufgaben umfassen
insbesondere:
- Physiotherapeutische Behandlung
von zum Teil
schwerstmehrfachbehinderten
Schüler*innen auf Basis
ärztlicher Verordnungen
- Fertigung der erforderlichen
Therapiedokumentation und
Vorbereitung der Abrechnung...
In den interdisziplinären
Heilmittelpraxen an den
LVR-Förderschulen übernehmen
LVR-Therapeut*innen die
therapeutische Versorgung der
Schüler*innen, die zum Teil hohe
intensivpädagogische
Unterstützungsbedarfe aufweisen.
Ihre Aufgaben umfassen
insbesondere:
- Physiotherapeutische Behandlung
von zum Teil
schwerstmehrfachbehinderten
Schüler*innen auf Basis
ärztlicher Verordnungen
- Fertigung der erforderlichen
Therapiedokumentation und
Vorbereitung der Abrechnung...
hab grad nen hänger bezüglich EVO.
bekannt is, dass ne EVO nach 12 wochen wieder verschrieben werden darf.
nun mein hänger. rechne ich die 12 wochen ab ausstellungsdatum der FOVO oder ab dem letzten termin? steh da grad auf´m schlauch.
danke für helfende antworten. sinn- bzw.niveaulose antworten bitte lassen.
lg und noch einen schicken abend...
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Anonymer Teilnehmer schrieb:
hallo liebe kollegen...
hab grad nen hänger bezüglich EVO.
bekannt is, dass ne EVO nach 12 wochen wieder verschrieben werden darf.
nun mein hänger. rechne ich die 12 wochen ab ausstellungsdatum der FOVO oder ab dem letzten termin? steh da grad auf´m schlauch.
danke für helfende antworten. sinn- bzw.niveaulose antworten bitte lassen.
lg und noch einen schicken abend...
Gr, Georg
Gefällt mir
lg m-a-b...
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Anonymer Teilnehmer schrieb:
dank dir...
lg m-a-b...
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Georg Janzen schrieb:
Ab dem letzten Behandlungstermin.
Gr, Georg
mikkey
Gefällt mir
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
silvia43 schrieb:
Ist dann nach 12 Wochen der 1. Behandlungstermin ausschlaggebend für ne Erstverordnung oder das Datum der Rezeptausstellung ? Habe hier zwei verschiedene Varianten gehört.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
idefix- schrieb:
ab dem letzten Behandlungstermin auf dem Rezept müssen 84 Tage vergehen, damit wieder eine EV ausgestellt werden kann. Bei 83 Tagen Pause muß eine FV ausgestellt werden.
nur kurz zum Sinn bzw. Niveau deiner Frage.
Solltest Du diese Frage nicht zuerst einmal an die Verordner stellen?
Hier müßte die primäre Klarheit herrschen!
Eine Verordnungsprüfung, vor einer, eventuell, danach beginnenden und von KK zu bezahlenden Behandlung, könnte sich dem entsprechend in Aufwand und Vergütung gestalten.
gruss mocca :blush:
[bearbeitet am 06.05.13 12:52]
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
mocca schrieb:
hallo mab,
nur kurz zum Sinn bzw. Niveau deiner Frage.
Solltest Du diese Frage nicht zuerst einmal an die Verordner stellen?
Hier müßte die primäre Klarheit herrschen!
Eine Verordnungsprüfung, vor einer, eventuell, danach beginnenden und von KK zu bezahlenden Behandlung, könnte sich dem entsprechend in Aufwand und Vergütung gestalten.
gruss mocca :blush:
[bearbeitet am 06.05.13 12:52]
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
mikkey schrieb:
das gilt nur, wenn ein Rezidiv oder eine neue Erkrankungsphase vorliegt. Steht so in der HMR.
mikkey
Mein Profilbild bearbeiten