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  1. Neue Beiträge Alle Foren Physiotherapie Ab wann wieder EVO?

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Neues Thema
Ab wann wieder EVO?
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Anonymer Teilnehmer
01.05.2013 21:32
hallo liebe kollegen...

hab grad nen hänger bezüglich EVO.
bekannt is, dass ne EVO nach 12 wochen wieder verschrieben werden darf.
nun mein hänger. rechne ich die 12 wochen ab ausstellungsdatum der FOVO oder ab dem letzten termin? steh da grad auf´m schlauch.
danke für helfende antworten. sinn- bzw.niveaulose antworten bitte lassen.

lg und noch einen schicken abend...
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hallo liebe kollegen... hab grad nen hänger bezüglich EVO. bekannt is, dass ne EVO nach 12 wochen wieder verschrieben werden darf. nun mein hänger. rechne ich die 12 wochen ab ausstellungsdatum der FOVO oder ab dem letzten termin? steh da grad auf´m schlauch. danke für helfende antworten. sinn- bzw.niveaulose antworten bitte lassen. lg und noch einen schicken abend...
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Anonymer Teilnehmer schrieb:

hallo liebe kollegen...

hab grad nen hänger bezüglich EVO.
bekannt is, dass ne EVO nach 12 wochen wieder verschrieben werden darf.
nun mein hänger. rechne ich die 12 wochen ab ausstellungsdatum der FOVO oder ab dem letzten termin? steh da grad auf´m schlauch.
danke für helfende antworten. sinn- bzw.niveaulose antworten bitte lassen.

lg und noch einen schicken abend...

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Georg Janzen
01.05.2013 21:45
Ab dem letzten Behandlungstermin.

Gr, Georg

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Ab dem letzten Behandlungstermin. Gr, Georg
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Anonymer Teilnehmer
01.05.2013 21:46
dank dir...

lg m-a-b...
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dank dir... lg m-a-b...
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Anonymer Teilnehmer schrieb:

dank dir...

lg m-a-b...

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Georg Janzen schrieb:

Ab dem letzten Behandlungstermin.

Gr, Georg

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mikkey
02.05.2013 11:20
das gilt nur, wenn ein Rezidiv oder eine neue Erkrankungsphase vorliegt. Steht so in der HMR.

mikkey
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das gilt nur, wenn ein Rezidiv oder eine neue Erkrankungsphase vorliegt. Steht so in der HMR. mikkey
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silvia43
02.05.2013 14:13
Ist dann nach 12 Wochen der 1. Behandlungstermin ausschlaggebend für ne Erstverordnung oder das Datum der Rezeptausstellung ? Habe hier zwei verschiedene Varianten gehört.
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Ist dann nach 12 Wochen der 1. Behandlungstermin ausschlaggebend für ne Erstverordnung oder das Datum der Rezeptausstellung ? Habe hier zwei verschiedene Varianten gehört.
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silvia43 schrieb:

Ist dann nach 12 Wochen der 1. Behandlungstermin ausschlaggebend für ne Erstverordnung oder das Datum der Rezeptausstellung ? Habe hier zwei verschiedene Varianten gehört.

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idefix-
05.05.2013 12:09
ab dem letzten Behandlungstermin auf dem Rezept müssen 84 Tage vergehen, damit wieder eine EV ausgestellt werden kann. Bei 83 Tagen Pause muß eine FV ausgestellt werden.

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ab dem letzten Behandlungstermin auf dem Rezept müssen 84 Tage vergehen, damit wieder eine EV ausgestellt werden kann. Bei 83 Tagen Pause muß eine FV ausgestellt werden.
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idefix- schrieb:

ab dem letzten Behandlungstermin auf dem Rezept müssen 84 Tage vergehen, damit wieder eine EV ausgestellt werden kann. Bei 83 Tagen Pause muß eine FV ausgestellt werden.

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mocca
06.05.2013 10:42
hallo mab,

nur kurz zum Sinn bzw. Niveau deiner Frage.

Solltest Du diese Frage nicht zuerst einmal an die Verordner stellen?

Hier müßte die primäre Klarheit herrschen!

Eine Verordnungsprüfung, vor einer, eventuell, danach beginnenden und von KK zu bezahlenden Behandlung, könnte sich dem entsprechend in Aufwand und Vergütung gestalten.

gruss mocca :blush:



[bearbeitet am 06.05.13 12:52]
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hallo mab, nur kurz zum Sinn bzw. Niveau deiner Frage. Solltest Du diese Frage nicht zuerst einmal an die Verordner stellen? Hier müßte die primäre Klarheit herrschen! Eine Verordnungsprüfung, vor einer, eventuell, danach beginnenden und von KK zu bezahlenden Behandlung, könnte sich dem entsprechend in Aufwand und Vergütung gestalten. gruss mocca :blush: [bearbeitet am 06.05.13 12:52]
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mocca schrieb:

hallo mab,

nur kurz zum Sinn bzw. Niveau deiner Frage.

Solltest Du diese Frage nicht zuerst einmal an die Verordner stellen?

Hier müßte die primäre Klarheit herrschen!

Eine Verordnungsprüfung, vor einer, eventuell, danach beginnenden und von KK zu bezahlenden Behandlung, könnte sich dem entsprechend in Aufwand und Vergütung gestalten.

gruss mocca :blush:



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mikkey schrieb:

das gilt nur, wenn ein Rezidiv oder eine neue Erkrankungsphase vorliegt. Steht so in der HMR.

mikkey



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