Liebe Physios,
aufgrund bevorstehender
Pensionierungen einiger
Kolleg:innen, suchen wir zur
Verstärkung unseres Teams eine
Kinder Physiotherapeut:in (m/w/d)
in Teilzeit, Vollzeit oder auf
Minijob Basis für die Bobath
Kinder Therapie.
Wir sind eine alteingesessene,
familiäre Praxis mitten im
Kreuzberger Kiez, bestehend aus 9
Therapeut:innen. Darunter fünf
erfahrene und leidenschaftliche
Kindertherapeutinnen.
In unserer Praxis werden
überwiegend Patienten mit
orthopädischen, traum...
aufgrund bevorstehender
Pensionierungen einiger
Kolleg:innen, suchen wir zur
Verstärkung unseres Teams eine
Kinder Physiotherapeut:in (m/w/d)
in Teilzeit, Vollzeit oder auf
Minijob Basis für die Bobath
Kinder Therapie.
Wir sind eine alteingesessene,
familiäre Praxis mitten im
Kreuzberger Kiez, bestehend aus 9
Therapeut:innen. Darunter fünf
erfahrene und leidenschaftliche
Kindertherapeutinnen.
In unserer Praxis werden
überwiegend Patienten mit
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Aber ich wird dir mal den Link zum Selbststudium geben:
Vereinbarungen im Bereich Physiotherapie - GKV-Spitzenverband
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
Warum liest du nicht deine Vertragsgrundlagen oder nutze die Suchfunktion? Diese Frage ist in dem letzten Jahr schon so oft beantwortet worden.
Aber ich wird dir mal den Link zum Selbststudium geben:
Vereinbarungen im Bereich Physiotherapie - GKV-Spitzenverband
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Lami schrieb:
Vielen Dank !
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Geronimo schrieb:
...ist Dir denn geholfen worden...?
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Problem beschreiben
Lami schrieb:
Hallo ! eine kurze Frage, wie ist es mit einem 24 Rezept ? Muss dieses in 12 Wochen laut Ausstellungsdatum fertig sein oder mit Beginn der Behandlung ? Man bekommt es ja oft nicht gleich hin.
Diese Frage dürfte man als PI nicht stellen, lies Deinen Rahmenvertrag. Ein halbes Jahr hat es Gültigkeit vom Ausstellungsdatum an.
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Diese Frage dürfte man als PI nicht stellen, lies Deinen Rahmenvertrag. Ein halbes Jahr hat es Gültigkeit vom Ausstellungsdatum an.
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die neue schrieb:
Kitane schrieb am 13.03.2023 22:58 Uhr:Bist Du Angestellter oder Praxisinhaber ? Nö! innocent
Diese Frage dürfte man als PI nicht stellen, lies Deinen Rahmenvertrag. Ein halbes Jahr hat es Gültigkeit vom Ausstellungsdatum an.
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roli schrieb:
6 Monate nach dem ersten Behandlungstag.
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Lami schrieb:
@die neue Ich bin Angestellter und möchte nichts falsch machen. Danke
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pt ani schrieb:
@Lami Wie auch immer, dafür ist das Forum da.
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roli schrieb:
So soll es sein .
Abgesehen davon wäre mein Antwort ein wenig harscher ausgefallen, wenn du das vom Anfang an geschrieben hättest. 😉
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Lami
Lami schrieb am 14.03.2023 06:28 Uhr:@die neue Ich bin Angestellter und möchte nichts falsch machen. Danke Warum hast du denn dein PI nicht gefragt? Schließlich arbeitest du unter seiner Verantwortung.
Abgesehen davon wäre mein Antwort ein wenig harscher ausgefallen, wenn du das vom Anfang an geschrieben hättest. 😉
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Geronimo schrieb:
...sechs Monate vom Ausstellungsdatum plus maximal 28 Tage wären richtig gewesen...::))
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Geronimo falsch
Diese Frage dürfte man als PI nicht stellen, lies Deinen Rahmenvertrag. Ein halbes Jahr hat es Gültigkeit vom Ausstellungsdatum an.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
Kitane schrieb am 13.03.2023 22:58 Uhr:Bist Du Angestellter oder Praxisinhaber ? falsch
Diese Frage dürfte man als PI nicht stellen, lies Deinen Rahmenvertrag. Ein halbes Jahr hat es Gültigkeit vom Ausstellungsdatum an.
Nach Studium deiner oben zu Verfügung gestellten GKV Vereinbarung ergibt sich folgendes:
Eine Verordnung mit mehr als 6 Behandlungseinheiten verliert 6 Monate nach dem
ersten Behandlungstag ihre Gültigkeit. Die Behandlung ist nach Ablauf der Gül-
tigkeitsdauer der Verordnung abzubrechen.
Wenn ich also zB. 19 Tage nach Ausstellungsdatum beginne wäre das Ende der Gültigkeit nach 6 Monaten und 19 Tagen.
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Geronimo schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij Richtig
Nach Studium deiner oben zu Verfügung gestellten GKV Vereinbarung ergibt sich folgendes:
Eine Verordnung mit mehr als 6 Behandlungseinheiten verliert 6 Monate nach dem
ersten Behandlungstag ihre Gültigkeit. Die Behandlung ist nach Ablauf der Gül-
tigkeitsdauer der Verordnung abzubrechen.
Wenn ich also zB. 19 Tage nach Ausstellungsdatum beginne wäre das Ende der Gültigkeit nach 6 Monaten und 19 Tagen.
Richtig ist: "6 Monate ab dem ersten Behandlungstag" (wie von dir korrekt zitiert). Das ist eine vollig andere Aussage!
Das Ausstellungsdatum spielt bei der Fristberechnung überhaupt keine Rolle. Du verwechselt der Beginnfrist von 28 Tage nach Ausstellung mit der Gesamtgültigkeit einer Verordnung.
Deine Interpretation (mit der von dir willkürlich genannten 28 Tage und Ausstellungsdatum) würde ein theoretisch Enddatum ergeben, der ggf. zur berechtigten Absetzung führen würde.
Wenn du dich schon zu Wort meldest, solltest du korrekt antworten und nicht Verwirrung stiften. Das ist nicht hilfreich.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Geronimo Deine Antwort war " 6 Monate vom Ausstellungsdatum plus maximal 28 Tage".
Richtig ist: "6 Monate ab dem ersten Behandlungstag" (wie von dir korrekt zitiert). Das ist eine vollig andere Aussage!
Das Ausstellungsdatum spielt bei der Fristberechnung überhaupt keine Rolle. Du verwechselt der Beginnfrist von 28 Tage nach Ausstellung mit der Gesamtgültigkeit einer Verordnung.
Deine Interpretation (mit der von dir willkürlich genannten 28 Tage und Ausstellungsdatum) würde ein theoretisch Enddatum ergeben, der ggf. zur berechtigten Absetzung führen würde.
Wenn du dich schon zu Wort meldest, solltest du korrekt antworten und nicht Verwirrung stiften. Das ist nicht hilfreich.
24er Rezept, Ausstellungdatum 01.12. 2022, Behandlungsbeginn 19.12.2022...
Bis zu welchem Datum darf ich behandeln.?
Und bitte nicht "theoretisch" oder "ggf." sondern besser faktisch damit hier alle was davon haben.
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Geronimo schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij ...dann kläre uns mal auf...
24er Rezept, Ausstellungdatum 01.12. 2022, Behandlungsbeginn 19.12.2022...
Bis zu welchem Datum darf ich behandeln.?
Und bitte nicht "theoretisch" oder "ggf." sondern besser faktisch damit hier alle was davon haben.
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massu schrieb:
@Geronimo bis 6 Monate später also am 18.06.23
Wo ist er denn wenn man Ihn braucht?
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Geronimo schrieb:
So sehe ich das auch, ist aber laut Lars nicht richtig...;;))
Wo ist er denn wenn man Ihn braucht?
Nein, ich habe deine ursprüngliche Aussage als falsch bezeichnet, da nicht dem Wortlaut und Bedeutung der Vertragsregelung entsprechend. Deine ursprüngliche Aussage ist verwirrend.
Der 28-Tage-Frist und die 3- bzw. 6-Monate-Frist sind 2 unterschiedliche Regelungen und sind dementsprechend separat von einander zu berücksichtigen.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Geronimo Hab ich gesagt, dass deine Beispiel-Berechnung falsch ist?
Nein, ich habe deine ursprüngliche Aussage als falsch bezeichnet, da nicht dem Wortlaut und Bedeutung der Vertragsregelung entsprechend. Deine ursprüngliche Aussage ist verwirrend.
Der 28-Tage-Frist und die 3- bzw. 6-Monate-Frist sind 2 unterschiedliche Regelungen und sind dementsprechend separat von einander zu berücksichtigen.
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Kitane schrieb:
Bist Du Angestellter oder Praxisinhaber ?
Diese Frage dürfte man als PI nicht stellen, lies Deinen Rahmenvertrag. Ein halbes Jahr hat es Gültigkeit vom Ausstellungsdatum an.
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