HAllo ich bräuchte mal euer Schwarmwissen, ein Patient mit einer Diagnose und 2 großen Rezepten MLD60 Beine und MLD60 Arme, der Patient möchte gern ein Rezept in der einen Praxis und das andere in ner anderen Praxis durchführen lassen, aus zeitlichen bzw. terminlichen Gründen der Praxen. Ist das möglich oder bekommt einer das Rezept nicht bezahlt.
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HAllo ich bräuchte mal euer Schwarmwissen, ein Patient mit einer Diagnose und 2 großen Rezepten MLD60 Beine und MLD60 Arme, der Patient möchte gern ein Rezept in der einen Praxis und das andere in ner anderen Praxis durchführen lassen, aus zeitlichen bzw. terminlichen Gründen der Praxen. Ist das möglich oder bekommt einer das Rezept nicht bezahlt.
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@Anonymer Teilnehmer Du bist nur für deine Praxis kontrollpflichtig. Therapeutenhopping hast du nicht zu verantworten. Du UND der anderen PI bekommen jeweils die eigene VO bezahlt.
Ob der Patient möglicherweise seitens seiner Kasse Konsequenzen zu befürchten hat, steht auf einem anderen Blatt Papier.
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• Evemarie Kaiser
• Papa Alpaka
[mention]Anonymer Teilnehmer[/mention] Du bist nur für deine Praxis kontrollpflichtig. Therapeutenhopping hast du nicht zu verantworten. Du UND der anderen PI bekommen jeweils die eigene VO bezahlt.
Ob der Patient möglicherweise seitens seiner Kasse Konsequenzen zu befürchten hat, steht auf einem anderen Blatt Papier.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Anonymer Teilnehmer Du bist nur für deine Praxis kontrollpflichtig. Therapeutenhopping hast du nicht zu verantworten. Du UND der anderen PI bekommen jeweils die eigene VO bezahlt.
Ob der Patient möglicherweise seitens seiner Kasse Konsequenzen zu befürchten hat, steht auf einem anderen Blatt Papier.
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...der verordnende Vertragsarzt hat die Budgetverantwortung; sofern ein weiterer Vertragsarzt involviert wird ist das eine Sache zwischen Versichertem und Versicherer. Solange du formal nicht informiert wurdest gibt es natürlich auch keinen Eintrag in deiner Dokumentation aus dem ein ambitioniertes SoFA dir einen Strick drehen könnte.
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• Lars van Ravenzwaaij
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...der verordnende Vertragsarzt hat die Budgetverantwortung; sofern ein weiterer Vertragsarzt involviert wird ist das eine Sache zwischen Versichertem und Versicherer. Solange du formal nicht informiert wurdest gibt es natürlich auch keinen Eintrag in deiner Dokumentation aus dem ein ambitioniertes SoFA dir einen Strick drehen könnte.
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Papa Alpaka schrieb:
...der verordnende Vertragsarzt hat die Budgetverantwortung; sofern ein weiterer Vertragsarzt involviert wird ist das eine Sache zwischen Versichertem und Versicherer. Solange du formal nicht informiert wurdest gibt es natürlich auch keinen Eintrag in deiner Dokumentation aus dem ein ambitioniertes SoFA dir einen Strick drehen könnte.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
HAllo ich bräuchte mal euer Schwarmwissen, ein Patient mit einer Diagnose und 2 großen Rezepten MLD60 Beine und MLD60 Arme, der Patient möchte gern ein Rezept in der einen Praxis und das andere in ner anderen Praxis durchführen lassen, aus zeitlichen bzw. terminlichen Gründen der Praxen. Ist das möglich oder bekommt einer das Rezept nicht bezahlt.
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Ob der Patient möglicherweise seitens seiner Kasse Konsequenzen zu befürchten hat, steht auf einem anderen Blatt Papier.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Anonymer Teilnehmer Du bist nur für deine Praxis kontrollpflichtig. Therapeutenhopping hast du nicht zu verantworten. Du UND der anderen PI bekommen jeweils die eigene VO bezahlt.
Ob der Patient möglicherweise seitens seiner Kasse Konsequenzen zu befürchten hat, steht auf einem anderen Blatt Papier.
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Papa Alpaka schrieb:
...der verordnende Vertragsarzt hat die Budgetverantwortung; sofern ein weiterer Vertragsarzt involviert wird ist das eine Sache zwischen Versichertem und Versicherer. Solange du formal nicht informiert wurdest gibt es natürlich auch keinen Eintrag in deiner Dokumentation aus dem ein ambitioniertes SoFA dir einen Strick drehen könnte.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
HAllo ich bräuchte mal euer Schwarmwissen, ein Patient mit einer Diagnose und 2 großen Rezepten MLD60 Beine und MLD60 Arme, der Patient möchte gern ein Rezept in der einen Praxis und das andere in ner anderen Praxis durchführen lassen, aus zeitlichen bzw. terminlichen Gründen der Praxen. Ist das möglich oder bekommt einer das Rezept nicht bezahlt.
Warum sollte es da Ärger geben?
Es verursacht auch keine Mehrkosten.
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pt ani schrieb:
Das sind doch zwei verschiedene VO, einmal Arme, einmal Beine.
Warum sollte es da Ärger geben?
Es verursacht auch keine Mehrkosten.
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