Sie suchen? Wir auch!
Wir suchen ab sofort einen weiteren
Physiotherapeuten (m/w/*) in Voll-
oder Teilzeitbeschäftigung.
Wir sind eine Praxis im Kölner
Norden, im Stadtteil Merkenich.
Für unsere Patienten bieten wir
das gesamte Behandlungsspektrum der
Physiotherapie, einschließlich
Hausbesuchen, an.
Sie erwartet:
ein gut ausgestattetes,
angenehmes Arbeitsumfeld,
ein entspanntes Arbeiten im
30-Minuten-Takt,
eine übertarifliche Bezahlung,
flexible Arbeitszeiten,...
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Viele Selbstständige nutzten im vergangenen Jahr die Möglichkeit der neu geschaffenen freiwilligen Arbeitslosenversicherung. Zu viele, meinten die Bundestagsabgeordneten und strichen kurzerhand die zuvor bis zum 31. Dezember 2006 eingeräumte Übergangsfrist für langjährig tätige Unternehmer. Wie ihre Kollegen in Rheinland-Pfalz, sehen die Nürnberger Richter in dem Hauruckverfahren eine Verletzung des Vertrauensschutzes und des Gleichheitsgrundsatzes.
Nur in ganz besonderen Ausnahmefällen dürfe der Gesetzgeber Übergangsvorschriften beseitigen, befand das Sozialgericht. Es müssten schon "schwere Nachteile für wichtige Gemeinschaftsgüter" zu erwarten sein. Der Bundestag jedoch hätte "nicht ansatzweise dargestellt, welche gewichtigen Gemeinschaftsgüter es unabweisbar erscheinen lassen", die Frist auf den 31.05.2006 vorzuziehen. Deshalb hätte der rechtsstaatliche Vertrauensschutz nicht einfach aufgehoben werden dürfen. Da die Streichung der Fristenregelung diejenigen bevorzuge, die ihren Antrag auf Arbeitslosenversicherung bereits vorher gestellt haben, sei auch der Gleichbehandlungsgrundsatz des Grundgesetzes verletzt worden. Zwar könne der Gesetzgeber Merkmale für eine unterschiedliche Behandlung von Personengruppen festlegen, in diesem Fall aber gebe es "keinen hinreichenden sachlichen Grund".
Nun muss das Bundesverfassungsgericht entscheiden, ob es eine Politik nach Gutsherrenart tolerieren will. Bis dahin ruhen die Verfahren in Koblenz und Nürnberg.
Peter Appuhn
physio.de
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