Physiotherapeut/in (m/w/d) gesucht
– ab Oktober | 10–25 Std./Woche
Du möchtest in einer modernen
Privatpraxis arbeiten, in der
Qualität, Wertschätzung und
genügend Zeit für deine Patienten
selbstverständlich sind? Dann bist
du bei uns genau richtig!
Für unsere Praxis in
Köln-Lindenthal suchen wir ab
Oktober eine/n engagierte/n
Physiotherapeut/in (m/w/d) für 10,
20 oder 25 Stunden pro Woche.
Das erwartet dich:
* Ausschließlich Privatpatienten
* 30- und 60-Minuten-Behand...
– ab Oktober | 10–25 Std./Woche
Du möchtest in einer modernen
Privatpraxis arbeiten, in der
Qualität, Wertschätzung und
genügend Zeit für deine Patienten
selbstverständlich sind? Dann bist
du bei uns genau richtig!
Für unsere Praxis in
Köln-Lindenthal suchen wir ab
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Physiotherapeut/in (m/w/d) für 10,
20 oder 25 Stunden pro Woche.
Das erwartet dich:
* Ausschließlich Privatpatienten
* 30- und 60-Minuten-Behand...
Fast 50 Jahre nach der Veröffentlichung des Romans ist der Babelfisch längst keine Science-Fiction mehr. Künstliche Intelligenz übersetzt fremde Sprachen in Echtzeit, ein Knopfdruck genügt. Während uns die Zukunft also längst eingeholt hat, geht es in deutschen Amtstuben etwas gemächlicher zu. Eine ausländische Berufsurkunde für einen Mangelberuf? Muss erst einmal übersetzt und dann anerkannt werden. Englisch? Die Amtssprache hier ist immer noch Deutsch!
Zumindest Letzteres hat sich nun in Nordrhein-Westfalen geändert. Ab sofort können ausländische Berufsurkunden auch als gleichwertig anerkannt werden, wenn sie in englischer Sprache verfasst oder in diese übersetzt wurden. Damit setzt das Land bundesrechtliche Vorgaben um.
Berufsanerkennung leicht(er) gemacht
Ziel eineses entsprechenden Gesetzes ist eine unkomplizierte und schnellere Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse. Deutsche Übersetzungen sollen nur noch in begründeten Ausnahmefällen verlangt werden. Ein solcher Ausnahmefall kann etwa vorliegen, wenn Zweifel an der inhaltlichen Richtigkeit einer Übersetzung bestehen oder wenn eine englische Übersetzung sprachlich so unklar ist, dass eine zuverlässige Prüfung nicht möglich ist.
Darüber hinaus erlaubt das Gesetz auch einen Ermessensspielraum für SachbearbeiterInnen – sind sie in der Lage, über eigene Sprachkenntnisse oder Übersetzungstools Inhalte zuverlässig zu prüfen, kann auf eine deutsche oder englische Übersetzung verzichtet werden. Darauf sollten sich AntragstellerInnen allerdings nicht verlassen.
Auch bei den Entscheidungsfristen schärft das Gesetz nach. Die zuständige Stelle muss künftig „unverzüglich“, spätestens jedoch innerhalb von drei Monaten über die Gleichwertigkeit entscheiden. Das bedeutet nicht, dass der Berufsabschluss bei Verzug automatisch als anerkannt gilt, eröffnet aber die Möglichkeit einer Untätigkeitsklage.
Eingereicht werden können Unterlagen sowohl in Kopie als auch auf digitalem Wege. Beglaubigte Kopien oder Originale darf die Behörde erst verlangen, wenn begründete Zweifel an der Echtheit oder der inhaltlichen Richtigkeit der vorgelegten Unterlagen bestehen.
Wer Hilfe bei der Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse benötigt, findet auf diesen Internetseiten hilfreiche Tipps:
Modellklausel fällt•Weg zur Anerkennung
• Informationen zur Bewertung ausländischer Bildungsnachweise für Unternehmen und Einzelpersonen
• BQ-Portal mit Informationen für Unternehmen
Ganz nebenbei schafft das Land NRW durch das „Gesundheitsfachberufeweiterentwicklungsgesetz“ noch Klarheit bezüglich der unsäglichen Modellklausel für die Studiengänge in der Physiotherapie, Ergotherapie und Logopädie. Diese lief bereits am 31. Dezember 2024 aus, bislang galt allerdings nur eine Übergangsregelung, die dazu führte, dass sich die Hochschulen in einer gesetzlichen Schwebe befanden.
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales wird nun ermächtigt, per Rechtsverordnung Rahmenvorgaben für die Studiengänge festzulegen. Geregelt werden können unter anderem Ziele, Dauer, Art und allgemeine Ausgestaltung der Studiengänge sowie die Bedingungen für die Teilnahme. Der theoretische und praktische Unterricht kann ganz oder teilweise an Hochschulen stattfinden. Für die noch laufenden Modellstudiengänge besteht bis dahin eine Übergangsregelung.
Das einwohnerstärkste Bundesland könnte mit dem Gesetz Vorbildcharakter für andere Bundesländer haben. Zeit wird es, denn Fachkräftemangel und veraltete Ausbildungsregelungen lähmen nicht nur die Physiotherapiebranche.
Daniel Bombien / physio.de
Quellen:
• Beschlussprotokoll
AusbildungAbschlussAuslandModellstudiengängeNRW
Dann hat man das Recht, dass nach 3 Monaten eine Antwort vorliegen muss.
Evtl. durchläuft man noch den ECAS ( European Comision's Authentication Service Prozess.
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FORTEFIS schrieb:
Wer es verlässlich etwas flotter versuchen möchte, dem empfehle ich den EU-Anerkennungsprozess Online über European Profesional Card ( EPC) zu beginnen und dann im jeweiligen Bundesland nachzuhaken.
Dann hat man das Recht, dass nach 3 Monaten eine Antwort vorliegen muss.
Evtl. durchläuft man noch den ECAS ( European Comision's Authentication Service Prozess.
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