Kleine Kiezpraxis mit großer
Ausstrahlung und
Seminarhaus-Anschluss bietet einen
neuen kreativen Wirkungsbereich
für eine/n
Physiotherapeut*in (m/w/d)
Die „Praxis an der Remise“
sucht als Ergänzung für das Team
ab sofort 2 neue Mitarbeiter*innen:
eine*n Physiotherapeut*in und eine
Physiotherapeutin, mit einem
zusätzlichen Abschluss als
Feldenkraislehrerin hat. Neugierde
und Offenheit für unterschiedliche
Behandlungsansätze sind
wünschenswert!
In der Praxis werden, neben den
allg...
Ausstrahlung und
Seminarhaus-Anschluss bietet einen
neuen kreativen Wirkungsbereich
für eine/n
Physiotherapeut*in (m/w/d)
Die „Praxis an der Remise“
sucht als Ergänzung für das Team
ab sofort 2 neue Mitarbeiter*innen:
eine*n Physiotherapeut*in und eine
Physiotherapeutin, mit einem
zusätzlichen Abschluss als
Feldenkraislehrerin hat. Neugierde
und Offenheit für unterschiedliche
Behandlungsansätze sind
wünschenswert!
In der Praxis werden, neben den
allg...
In ihrer Antwort beruft sich die Bundesregierung auf die Stärkung der Nachhaltigkeit und eine ausgewogene Lastenverteilung im Gesundheitswesen. Im internationalen Vergleich seien Zuzahlungen die Norm und sind überall in die jeweiligen Gesundheitssysteme integriert. Zudem seien sie um ein Vielfaches höher angesetzt als in Deutschland.
Hierzu verweist die Bundesregierung auf eine jährlich aktualisierte Datenbank ("Health Data") der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD), aus der hervorgeht, wie moderat und vor allem sozial verträglich die deutschen Zuzahlungsbeiträge doch sind.
Um Versicherte vor finanzieller Überforderung zu schützen, wurden Zuzahlungen mittels der Belastungsgrenzen sachgerecht gestaltet. Hierbei sollen vor allem chronisch Erkrankte durch die Festsetzung von einem Prozent des jährlichen Bruttoeinkommens zum Lebensunterhalt individuell entlastet werden. Bei allen übrigen Patienten ist die Höhe der Zuzahlung pro Kalenderjahr auf zwei Prozent des jährlichen Bruttoeinkommens beschränkt.
Die vor allem für die Physiotherapeuten interessante Fragestellung bezüglich der Eigenbeteiligungen von Heil-, Hilfs- oder Arzneimittel sowie Krankenhausbehandlungen begründete die Bundesregierung insofern, dass es sich hierbei um spezifische Leistungen handele. Im Gegensatz dazu stellten die Praxisgebühren Zuzahlungen ohne Bezug dar. Diese würden pauschal ohne Bezug zur Menge oder des Preises der Leistung gezahlt. Somit sollten die Eigenbeteiligungen in den Physiotherapie-Praxen weiterhin bestehen bleiben. Die Abschaffung der Praxisgebühr reduziere den Zeitaufwand in den Arztpraxen, welcher für eine verbesserte Patientenversorgung genutzt werden kann.
AvB / physio.de
Praxisgebühr
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