Schau mal, ob wir zu Dir passen?
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• Du lebst gerne achtsam und
liebst ein Gleichgewicht zwischen
Arbeit und Freizeit! Wir bieten dir
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• Du verdienst bei uns nach
Therapien, die du selbst aussuchst
und somit deinen Schwerpunkten
folgst und Du hast sehr viel Vor -
und Nachbereitungszeit.
• Zur Unterstützung hast du
einen Laptop.
• Du hast schon Kinder, dann
passen wir deine Arbeitszei...
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Seit Inkrafttreten der Gesundheitsreform 2004 müssen alle gesetzlich Versicherten maximal zwei Prozent ihres Einkommens für Zuzahlungen aufbringen, wenn sie Leistungen in Anspruch nehmen. Lediglich für chronisch Kranke verringert sich die Belastungsgrenze auf ein Prozent. Vorher wurden Niedrigverdiener nicht zur Kasse gebeten, sie waren grundsätzlich von der Zahlungspflicht befreit.
Dieser Zustand sollte nach Vorstellung der Linken wiederhergestellt werden, da Menschen mit geringem Einkommen durch die aktuelle Zuzahlungsregelung bei der Inanspruchnahme von medizinischen Leistungen benachteiligt seien. Eine Untersuchung des Bertelsmann Gesundheitsmonitors zeigt, dass sich zwischen 2003 und 2006 bei einem Einkommen von unter 500 Euro die Zahl der Arztkontakte um 30 Prozent und bei einem Verdienst von 500 bis 999 Euro auf knapp 20 Prozent verringert hat. Keine Veränderungen im Arztbesuchsverhalten zeigte dagegen die Gruppe mit einem Monatssalär von 2.000 bis 2.499 Euro und die Bestverdiener mit mehr als 5.000 Euro monatlichen Einkommen gingen sogar um 40 Prozent häufiger zum Arzt. "Eine offenkundige Fehlsteuerung", erklärte der Linksfraktion.
Mit Einführung der Praxisgebühr sei die vorher vollständig befreite Gruppe außerdem zusätzlich belastet. Aufgabe der Gesundheitspolitik sei es, auch benachteiligten Menschen mit geringem Einkommen den ungehinderten Zugang zu medizinischen Leistungen zu ermöglichen, so Die Linke. Der Bundestag solle deshalb beschließen, die im Jahr 2004 gestrichene Zuzahlungsbefreiung für Geringverdiener wieder einzuführen. Noch hat das Parlament nicht über den Antrag entschieden.
Peter Appuhn
physio.de
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