Schau mal, ob wir zu Dir passen?
• Du suchst nach einem neuen
Arbeitsplatz der sicher und
langfristig ist?
• Du lebst gerne achtsam und
liebst ein Gleichgewicht zwischen
Arbeit und Freizeit! Wir bieten dir
flexible Arbeitszeiten.
• Du verdienst bei uns nach
Therapien, die du selbst aussuchst
und somit deinen Schwerpunkten
folgst und Du hast sehr viel Vor -
und Nachbereitungszeit.
• Zur Unterstützung hast du
einen Laptop.
• Du hast schon Kinder, dann
passen wir deine Arbeitszei...
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Proaktiv und getragen vom lösungsorientiertem Willen luden letzten Freitag die bundesweit tätigen Kassen Vertreter der Verbände und Presse zu einer Informationsveranstaltung zum Thema „Zulassungsverfahren für Heilmittelerbringer“ ein.
Hintergrund der Veranstaltung ist die Tatsache, dass es im Zuge des TSVG seit 1.9. für die Praxiszulassung nur noch einen Ansprechpartner geben darf/soll - die sog. ARGE. (wie berichteten)
Bei dieser Gelegenheit wurde ausgeführt, dass alles in allem recht zufriedenstellend angelaufen ist. Probleme gebe es bei den eher seltenen Sonderfällen:
- • Wenn ein Praxisinhaber nur bei einer Kassengruppe zugelassen ist (z.B. ausschließlich Ersatzkassen),
- • wenn ein Inhaber mehrere Praxen in verschiedenen Bundesländern hat,
- • oder der Antrag kurz vor dem Wechsel von „Krankenkassenhoheit“ auf ARGE eingereicht wurde.
Für alle Problemfälle gilt: bitte bei der zuständigen ARGE melden. Ihre zuständige ARGE finden Sie hier.Als neutraler Beobachter konnte man durchaus den Eindruck gewinnen, dass die zuständigen Damen und Herren sehr wohl gewillt sind, Lösungen für die „Sonderfälle“ zu finden.
Nicht verschwiegen wurde auch, dass es noch Umsetzungsprobleme in den Bundesländern Sachsen und Baden-Württemberg gebe, die aber spätestens bis Ende des Monats behoben sein sollen.
Des Weiteren kündigte René Klinke, Referatsleiter „Sonstige Vertragspartner“ beim vdek, an: „Zugespitzt formuliert, gehe ich mal davon aus, dass es ab Ende 2020 möglich sein wird, die Zulassung per Handy zu erledigen - evtl. allerdings beschränkt auf Modellregionen.“
Ebenfalls eine Rolle spielte das Urteil des Bundessozialgerichtes (BSG) in punkto „vorzuhaltender Therapiefläche für rein Hausbesuchs-tätige Mitarbeiter“.
Der Tenor der Kassenvertreter war: Natürlich werde man sich an das Urteil halten. Aber man dürfe nicht übersehen, dass dies eine Einzelfallentscheidung war und man auf keinen Fall daraus ein Geschäftsmodell folgender Art ableiten könne: 1 kleine Praxis mit 50 tätigen reinen Hausbesuchstherapeuten. Darauf habe das BSG in einer Randziffer des Urteils auch hingewiesen.
Laut Florian Rott vom GKV-Spitzenverband wird dieses Thema mit großer Wahrscheinlichkeit auch Gegenstand des im nächsten Jahr neu zu schließenden Rahmenvertrages sein.
Friedrich Merz / physio.de
GKVZulassungTSVGARGE
Grundsätzlich finde ich es jetzt schon schön, dass ich nicht mehr an alle einzelnen Kostenträger Gruppen getrennt Anträge stellen muss. Schöner wäre es, und hilfreicher, wenn die Vorgaben für die Therapieräume nochmals überarbeitet würden (20 qm-Raum beispielsweise)
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martina.heidi.8159 schrieb:
Naja, wenn ich mir gerade den Papierberg anschaue, den ich für mein aktuelles Zulassungsverfahren vor mir liegen habe, kann ich mir das fast nicht vorstellen. Allein die Tatsache, dass ich jetzt in die Räume auch noch die Liegen einzeichnen soll mit entsprechenden Abständen zu den Wänden, weiß ich nicht wie das per Handy funktionieren soll.
Grundsätzlich finde ich es jetzt schon schön, dass ich nicht mehr an alle einzelnen Kostenträger Gruppen getrennt Anträge stellen muss. Schöner wäre es, und hilfreicher, wenn die Vorgaben für die Therapieräume nochmals überarbeitet würden (20 qm-Raum beispielsweise)
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