Was wir bieten:
• Moderne Arbeitsatmosphäre
• Unterstützung zertifizierter
Fortbildungen (sowohl finanziell
als auch mit
• entsprechendem
Fortbildungsurlaub)
• Flexible Zeiteinteilung
• Leistungsgerechte gute
Bezahlung für eine feste
Anstellung in Voll- oder Teilzeit
Du bringst mit:
• Eine abgeschlossene
Berufsausbildung zur
Physiotherapeut:in
• Zuverlässigkeit und Teamgeist
• Berufserfahrung oder
Fortbildungen von Vorteil, jedoch
sind auch Berufsanfänger:innen
h...
• Moderne Arbeitsatmosphäre
• Unterstützung zertifizierter
Fortbildungen (sowohl finanziell
als auch mit
• entsprechendem
Fortbildungsurlaub)
• Flexible Zeiteinteilung
• Leistungsgerechte gute
Bezahlung für eine feste
Anstellung in Voll- oder Teilzeit
Du bringst mit:
• Eine abgeschlossene
Berufsausbildung zur
Physiotherapeut:in
• Zuverlässigkeit und Teamgeist
• Berufserfahrung oder
Fortbildungen von Vorteil, jedoch
sind auch Berufsanfänger:innen
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Umso wichtiger war und ist es, in der Kommunikation mit Ärzten über die Bestimmungen der seit 2013 eingeführten Praxisbesonderheiten ein kompetenter Gesprächspartner zu sein.
Damit dies für Sie so bleibt, hier ein Überblick über die Änderungen und Erweiterungen dieses Themas ab 1.1.2017:
- Es ändert sich der Name. Aus "Praxisbesonderheiten" werden jetzt "Besondere Verordnungsbedarfe"
- Unter der Kategorie "Geriatrische Syndrome" wurden eine ganze Reihe Diagnosen (gültig ab vollendetem 70. Lebensjahr) neu aufgenommen.
- Aus folgenden Bereichen kamen diese spezifische Diagnosen hinzu:
- • Systemische Erkrankungen des Bindegewebes
Eine vollständige Liste aller Diagnosen, die ab dem 1.1.2017 zu den besonderen Versorgungsbedarfen zählen, finden Sie unter diesem Link ab Seite 13:• Kyphosen
• Skoliosen
• Juvenile Osteochondrosen
• Versorgungen von Schulterläsionen
• Atemwegserkrankungen mit Ursprung in der Perinatalperiode
• Entwicklungsstörungen bei Kindern
• Sekundäres Parkinsonsyndrom
Abschließend sei noch erwähnt, dass der Arzt - will er seine Verordnung bei den Praxisbesonderheiten/besondere Versorgungsbedarfe "unterbringen" - weiterhin den jeweiligen ICD-10 Schlüssel auf dem Rezept vermerken muss.
Friedrich Merz / physio.de
WirtschaftlichkeitsprüfungPraxisbesonderheitenBVB
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