Für unsere kleine , frisch
renovierte Praxis ohne KGG im
schönen grünen Teil von
Berlin-Hohenschönhausen suchen wir
eine nette Verstärkung.
Die Praxis besteht seit über 12
Jahren und hat durch offene ,
freundliche und kompetente
Behandlungen sehr viele
Stammpatienten. Das Team besteht
zur Zeit aus 2 Mitarbeiterinnen.
Wenn Du Dich in einem symphatischen
, herzlichen Team wohlfühlst und
stressfrei arbeiten möchtest, dann
freuen wir uns auf Deine Bewerbung.
Das bieten wir :
+ unb...
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Wir waren für Sie vor Ort und berichten.
Die Protagonisten der Podiumsveranstaltung waren:
• Dr. med. Andreas Dietrich vom BG-Klinikum Unfallkrankenhaus Berlin in seiner Funktion als beratender Arzt für die DGUV
• Ute Repschläger, Vorstandsvorsitzende des IFKs
Leitgedanken
Folgende Ziele wollte man durch die neuen Regelungen erreichen:
• Einfachheit
Am liebsten wäre allen Beteiligten nach eigener Aussage ein Vordruck in der Einfachheit des viel zitierten Merz'schen Bierdeckels gewesen. Besserer Informationsaustausch zwischen Arzt und Therapeutin und bessere Planbarkeit von Terminen auf Seite der Therapeuten wogen dann aber mindestens genauso schwer. Und so wurde es dann doch wieder ein DIN A4-Format.• Bessere interprofessionelle Zusammenarbeit durch verbesserte Kommunikation und bessere Terminplanbarkeit seitens der Therapeuten.
Anstoß
Den Anstoß für die Neugestaltung des Rahmenvertrages hätten die Erfahrungen aus der Pandemie gegeben. Mancherorts fanden Patienten auf Grund der zunächst gültigen 7-Tage-Regel einfach keine Termine, sodass diese Frist auf 14 Tage heraufgesetzt wurde. Als man auf Seiten der Ärzteschaft und Kostenträger dadurch kaum eine schlechtere Patientenversorgung beobachtete, setzte sich letztlich das Bonmot eines DGUV-Verantwortlichen durch „Besser die Patienten haben überhaupt eine Therapie als gar keine Therapie“ und man führte die 14-Tage-Beginnfrist dauerhaft ein.
Besserer Informationsaustausch
Für einen besseren Informationsaustausch wurden daher folgende Felder geschaffen:
• Feld 2 | Weitere Diagnose(n) und Kontextfaktoren
• Feld 3 | Therapiehinweise
wie zum Beispiel: Stabilitätsgrad, Multiresistente Erreger oder die Bitte um telefonische Rücksprache
• Feld 4 | Konkrete Therapieziele
wie zum Beispiel: Steigerung ROM, funktioneller Kraftaufbau, Gangschule etc.
Terminplanbarkeit
Der leichteren Terminplanung seitens der Therapeuten sollen folgende Felder dienen:
• Feld 7 | Voraussichtliche Gesamttherapiedauer
Hintergedanke war hier, dass beim Patientenerstkontakt sofort ersichtlich wird, dass auf dieses Rezept evtl. noch so einige Rezepte folgen werden und dies dann gleich in der Terminplanung berücksichtigt werden kann.
• Feld 8 | Physiotherapiebeginn am
Hier ging man davon aus, dass ein D-Arzt Patienten bereits in einer Phase betreut in der noch keine Physiotherapie angezeigt ist. Damit der Behandler aber bereits schon zu diesem frühen Zeitpunkt eine Verordnung ausstellen kann und den Patienten nicht extra zum Rezeptieren von Physiotherapie erneut einbestellen muss, wurde dieses Feld geschaffen. Weiterer Vorteil in Zeiten von langen Wartezeiten: Der Patient kann sich bereits schon in dieser frühen Phase der Behandlung auf die Suche nach Physiotherapie-Terminen begeben.
Langfrist-Verordnungen
Vor allem für schwer- und schwerstverletzte – wie zum Bespiel schwere SHTs oder Brandverletzte – gibt es bei der DGUV schon immer die Möglichkeit von Langfrist-Verordnungen. Dies wurde nun einfach in den neuen Rezeptvordruck mit aufgenommen.
Allerdings ist zu beachten, dass diese Verordnung VOR Behandlungsbeginn von der zuständigen Berufsgenossenschaft (BG) genehmigt sein muss. Der formlose Antrag hierzu kann vom Patienten oder vom Leistungserbringer gestellt werden. Laut Aussage so mancher TherapeutIn ist dieser Antrag auch recht einfach über das Serviceportal der DGUV zu stellen.
In der Praxis verordnet der Arzt dann beispielsweise 48 Behandlungen mit einer Frequenz von zweimal pro Woche. Abgerechnet wird das Rezept am Ende dann mit einem gesondertem Beiblatt für Unterschriften. Ferner gilt bei den BGs: „Einzelfall-Lösungen gehen immer!“ (Zitat Frau Haisler)
Evaluation
„Das ist jetzt einmal ein Aufschlag und jetzt müssen wir sehen, wie er sich in der Praxis bewährt“, so die zuständige Referatsleitern „Vertragswesen“ Claudia Haisler von der DGUV.
Auf Nachfrage gab sie des Weiteren an, wahrscheinlich nun erst einmal die Jahre 2024 und 2025 abwarten zu wollen. Anschließend solle dann geprüft werden, wie sich die neuen Regelungen in der Praxis bewährt haben und ggf. sollten noch einmal Anpassungen vorgenommen werden. Außerdem verwies sie auf den laufend aktualisierten Fragen-Antwort-Katalog, in dem auftretende Probleme aufgegriffen und beantwortet werden.
Wünsche für die Zukunft
Zum Schluss der Veranstaltung wurden alle ProtagonistInnen vom Moderator nach ihren Wünschen für die Zukunft befragt.
Frau Repschläger wünscht sich zukünftig eine Diagnostikposition, räumt aber ein, mit der Möglichkeit einer Doppelbehandlung beim ersten Termin (wir berichteten) so was Ähnliches schon bekommen zu haben.
Dr. Dietrich, der die DGUV aus ärztlicher Sicht berät, hofft weiterhin ohne Budgetierung Therapien im Rahmen der Unfallversicherung verordnen zu können.
Frau Haisler: „Wünsche mir, dass sich das nun alles in der Praxis bewähren möge und wir den Rahmenvertrag inkl. Rezeptvordruck die nächsten Jahre nicht so schnell wieder anfassen müssen.“
All dies hoffen wir auch.
Friedrich Merz / physio.de
PS:
Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) ist der Spitzenverband aller Berufsgenossenschaften. Daher verwenden wir „DGUV“ in unseren Texten manchmal (sachlich nicht ganz korrekt) synonym für Berufsgenossenschaft..
Anmerkung der Redaktion
Da in letzter Zeit immer wieder Fragen zur „4-Wochen-Frist“ im Feld 5 aufgetreten sind, sei an dieser Stelle noch einmal klargestellt: Diese 4-Wochen-Vorgabe richtet sich - wie auch schon in der Vergangenheit - ausschließlich an den verordnenden Arzt, nicht an den Therapeuten (wir berichten).
BerufsgenossenschaftRahmenvertragRezept
Es mag in einzelne BG-Kliniken so sein, dass die dortige Ärzteschaft diese Zusatznutzen verwenden werden. Die Erfahrungen, sowohl mit dem alten als auch mit dem aktuellen Formular zeigen jedoch, dass die meiste D-Ärzte mit den Verordnungsmöglichkeiten/-vorschriften wenig am Hut haben. Bestätigt wird das auch von den Krankenschwestern und Verwaltungskräfte dieser Abteilungen.
Bislang habe ich kein einziges Formular gesehen, wo die Felder 2, 3, 4 oder 7 ausgefüllt wurden. Und Feld 8 entweder gar nicht oder falsch (z. B. steht da der Unfalltag). Und das auch aus der nächstgelegene BG-Klinik.
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Schippi schrieb:
Habe ich vermutlich wieder übersehen: ab wann sind die neuen Vordrucke gültig?bis wann sind die alten gültig?du weißt das doch sicherlich 😀👍
Gleiche Erfahrung bei uns auf dem "flachen Land". Für uns wäre es wichtiger, wenn endlich die Digitalisierung auch bei den gesetzlichen Unfallversicherungsträgern ankommen würde.
Anmerkung am Rande: Einzelne BG´s wünschen sich gar noch Papier-Einzelabrechnung pro Patient (wegen Datenschutz).
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GüSta schrieb:
Lars van Ravenszwaaij
Gleiche Erfahrung bei uns auf dem "flachen Land". Für uns wäre es wichtiger, wenn endlich die Digitalisierung auch bei den gesetzlichen Unfallversicherungsträgern ankommen würde.
Anmerkung am Rande: Einzelne BG´s wünschen sich gar noch Papier-Einzelabrechnung pro Patient (wegen Datenschutz).
Neues Formular mit dem Inkrafttreten des neuen Rahmenvertrages, also 01.04.2023.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Schippi
Schippi schrieb am 14.06.2023 11:39 Uhr:Habe ich vermutlich wieder übersehen: ab wann sind die neuen Vordrucke gültig?bis wann sind die alten gültig?du weißt das doch sicherlich 😀👍 Na klar weiß ich das:😀
Die D-Ärzte und D-Ärztinnen sind angehalten, spätestens ab 01.11.2023 nur noch die neuen Verordnungsvordrucke zu verwenden. Hinsichtlich der Verwendung alter Verordnungsvordrucke besteht für die Leistungserbringenden Vertrauensschutz. Quelle: FAK zum Vertrag
Neues Formular mit dem Inkrafttreten des neuen Rahmenvertrages, also 01.04.2023.
ab 01.04.2023 sind die neuen Vordrucke (zwingend ?!?) zu verwenden
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GüSta schrieb:
@Schippi
ab 01.04.2023 sind die neuen Vordrucke (zwingend ?!?) zu verwenden
Anmerkung am Rande: Einzelne BG´s wünschen sich gar noch Papier-Einzelabrechnung pro Patient (wegen Datenschutz).
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@GüSta
Das machen wir grundsätzlich so, aber aus einem anderen Grund. Bei Sammelrechnungen werden meistens nicht alle Rechnungen bezahlt, sondern willkürlich irgendeiner. Das Gleiche bei der Rentenversicherung und Polizei.
Anmerkung am Rande: Einzelne BG´s wünschen sich gar noch Papier-Einzelabrechnung pro Patient (wegen Datenschutz).
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pt ani schrieb:
@GüSta Nein. Übergangsfrist bis Jahresende.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@pt ani Nö. grinning 30. Oktober 2023, ab dem 01. November 2023 neues Formular "zwingend".
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pt ani schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij Oder so sweat_smile
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Schippi schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij 👍Danke,supi wie immer
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
Vielen Dank für diese Einblicke. Obwohl die genannten Gründe vordergründig als logisch und sachgerecht erscheinen, erkennt man doch wieder, dass die Entwicklung des Formulars "am grünen Tisch" erfolgt ist.
Es mag in einzelne BG-Kliniken so sein, dass die dortige Ärzteschaft diese Zusatznutzen verwenden werden. Die Erfahrungen, sowohl mit dem alten als auch mit dem aktuellen Formular zeigen jedoch, dass die meiste D-Ärzte mit den Verordnungsmöglichkeiten/-vorschriften wenig am Hut haben. Bestätigt wird das auch von den Krankenschwestern und Verwaltungskräfte dieser Abteilungen.
Bislang habe ich kein einziges Formular gesehen, wo die Felder 2, 3, 4 oder 7 ausgefüllt wurden. Und Feld 8 entweder gar nicht oder falsch (z. B. steht da der Unfalltag). Und das auch aus der nächstgelegene BG-Klinik.
Interessanterweise scheinen selbst BG-Kliniken bzw. deren Verwaltungssoftwarehersteller von diesem Formular überrascht worden zu sein. Auch zwei Monate nach Einführung trudeln immer noch wieder handschriftlich ausgefüllte Verordnungen in den Praxen ein...
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Olav schrieb:
"Unsere Software kann diese Formulare noch nicht ausfüllen"
Interessanterweise scheinen selbst BG-Kliniken bzw. deren Verwaltungssoftwarehersteller von diesem Formular überrascht worden zu sein. Auch zwei Monate nach Einführung trudeln immer noch wieder handschriftlich ausgefüllte Verordnungen in den Praxen ein...
und wir sollen es umsetzten
Grüße
Bianca
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1) keine Genehmigung = keine Behandlung.
2) keine Genehmigung + Behandlung = keine Kohle
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@bianca04 Ganz simpel:
1) keine Genehmigung = keine Behandlung.
2) keine Genehmigung + Behandlung = keine Kohle
3) keine Genehmigung = keine Behandlung = Pat. sauer auf PT!
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Horatio72 schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij wie immer leider:
3) keine Genehmigung = keine Behandlung = Pat. sauer auf PT!
Wir lassen die Patienten sich (nach Aufklärung über die Rechtslage, insbesondere den Fristen) selbst um die Genehmigung kümmern. Das funktioniert in der Regel besser.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Horatio72 Ja, das Los der Niedergelassenen. Bei uns bekommen es leider die Verwaltungskräfte ab. Die haben zum Glück ein dickes Fell entwickelt.
Wir lassen die Patienten sich (nach Aufklärung über die Rechtslage, insbesondere den Fristen) selbst um die Genehmigung kümmern. Das funktioniert in der Regel besser.
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Horatio72 schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij ja, leider hat gestern meine Bürokraft auch wieder eine Schimpftirade abbekommen. Ich ruf dann immer sofort beim Patienten an und erkläre die Sachlage mit der Androhung bei solchem Verhalten die Therapie nicht weiter zu führen. Dann kommt fast immer eine Entschuldigung an mich. Worauf ich sage das sie sich bei der Bürokraft entschuldigen sollen, nicht bei mir. Und komischerweise bekommen das viele nicht hin. Finde ich furchtbar.
Ja das ist leider wirklich immer wieder so. Vorne wird aufgestauter Druck abgelassen und beim Therapeuten ist man handzahm.
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Shia schrieb:
@Horatio72
Ja das ist leider wirklich immer wieder so. Vorne wird aufgestauter Druck abgelassen und beim Therapeuten ist man handzahm.
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bianca04 schrieb:
Kann mir jemand erklären wie das mit den Genehmigungen der Langzeitverodungen funktionieren soll? Habe jetzt von 2 BGˋs die Aussage bekommen wir haben keine Zeit die Rezepte zu genehmigen das soll der Arzt 🙈 machen. Und über neue Vorschirften wissen wir nichts.
und wir sollen es umsetzten
Grüße
Bianca
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