Wir suchen zwei Physiotherapeuten
(w/m/d) in Teilzeit evtl. auch
Vollzeit
nach Stuttgart Heumaden
Bist du Wiedereinsteiger/in, alter
Hase oder beginnst gerade deine
berufliche Laufbahn als
Physiotherapeut /in, dann würden
wir uns freuen Dich kennenzulernen!
Unser Angebot:
- überdurchschnittliches Gehalt,
Fahrtkostenzuschuss, VWL, Betriebl.
Altersvorsorge, Prämien- und
Bonuszahlungen, Jobrad, etc.
- individuelle Förderung von Fort-
und W...
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Versorgungsstrukturgesetz
Jedem Bundesgesundheitsminister seine Reform – so ist es der Brauch. Und so macht auch der aktuelle Ressortchef, Daniel Bahr, mit einem Gesetz von sich reden. Versorgungsstrukturgesetz heißt es. Am 1. Januar wird es in Kraft treten.
Das System der Wirtschaftlichkeitsprüfungen wird überarbeitet. "Beratung vor Regress" heißt nun die Devise. Ein bundesweit einheitlicher Katalog mit Praxisbesonderheiten soll den Budgetdruck lösen. Konkrete Regelungen fehlen noch. Gänzlich frei von Wirtschaftlichkeitsprüfungen können künftig Ärzte agieren, die sich in unterversorgten Regionen niederlassen.
Rehabilitation erhält einen höheren Stellenwert.
Die überarbeitete Heilmittelrichtlinie bringt Erleichterungen für chronisch Kranke und Behinderte. Ihnen dürfen jetzt Langfristverordnungen ausgestellt werden, die der Patient bei seiner Kasse genehmigen lässt.
Entfernungspauschale
Die Kosten bei Fahrzeugwechsel – Fahrrad, Auto oder Bahn etwa – für den Weg zur Arbeit müssen nicht mehr für jeden Tag belegt werden.
Lohnsteuerkarte
Die bereits für 2010 vorgesehene elektronische Lohnsteuerkarte lässt weiter auf sich warten. Einstweilen gelten nach wie vor die Karte von 2010 oder aber eine Ersatzbescheinigung des Finanzamts von 2011. "Nicht vorhersehbare technische Schwierigkeiten" nennt das Bundesfinanzministerium als Grund für die Verschiebung des elektronischen Verfahrens.
Arbeitnehmerpauschbetrag
Ohne Belege einzureichen, können abhängig Beschäftigte künftig jedes Jahr 1.000 statt wie bisher 920 Euro als Werbungskosten steuerlich geltend machen.
Riester-Rente
Die staatlich geförderte Versicherung zur Altersvorsorge verlangt nun einen Mindestbeitrag von 60 Euro jährlich, um Rückforderungen von Zulagen zu vermeiden.
Verbindliche Auskunft beim Finanzamt ohne Gebühren
Wer beispielsweise klären lassen will, ob bestimmte Leistungen umsatzsteuerpflichtig sind, kann von seinem Finanzamt eine verbindliche Auskunft verlangen. Bislang war diese kostenpflichtig. Liegt der Gegenstandswert unter 10.000 Euro, werden jetzt keine Gebühren mehr verlangt.
Einstieg Rente mit 67
Bis 2029 soll die schrittweise Anhebung der sogenannten Regelaltersgrenze abgeschlossen sein. Alle Versicherten der Deutschen Rentenversicherung (DRV) können dann frühestens im Alter von 67 Jahren Rente beziehen. Bis dahin wird das Rentenalter schrittweise angehoben.
Lebensversicherung Garantiezins
Der Neuabschluss einer Lebensversicherung rechnet sich kaum noch. Der gesetzlich festgelegte Garantiezinssatz verringert sich von 2,25 auf 1,75 Prozent.
Hartz IV-Erhöhung
Um ganze zehn Euro auf 374 Euro steigt der Regelsatz für Hartz IV-Empfänger. Das ist eine Anhebung von 2,74 Prozent.
Beitragsbemessungsgrenze Krankenversicherung
Sie beträgt nun 3.825 Euro im Monat. Wer mehr verdient, muss keinen höheren Beitrag bezahlen.
Versicherungspflichtgrenze
Einkommen über 50.850 Euro geben abhängig Beschäftigten die Wahlfreiheit zwischen einer gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung.
Freiwillige Arbeitslosenversicherung für Selbstständige
Der monatliche Beitrag verdoppelt sich auf 76,66 Euro im Westen und 67,20 Euro im Osten.
Zuzahlung für alle
Die Zuzahlungspflicht, für Therapieleistungen zum Beispiel, wird wie jedes Jahr zum Jahresbeginn erneut wirksam, auch dann, wenn der Versicherte in diesem Jahre befreit wurde. Die Belastungsgrenze von zwei Prozent des Einkommens oder ein Prozent bei chronisch Kranken, tritt wie immer am 1. Januar neu in Kraft. Eine umgehende Befreiung kann nur durch eine Vorabzahlung des Belastungsbetrages erreicht werden.
Diese alljährlich wiederkehrende Regelung kann Praxisbesitzer noch in diesem Jahr zum Sparkommissar für ihre Patienten befördern. Neue Heilmittelverordnungen von jetzt zuzahlungsbefreiten Patienten sollten noch vor dem 31.12.2011 begonnen werden. Liegt nur eine Behandlung in 2011, entfällt für den Betroffenen die Zahlung der Rezeptblattgebühr von zehn Euro, wird diese doch mit der ersten Behandlung fällig. Bezahlt werden müssen dann nur die Zehn-Prozent-Beträge der im nächsten Jahr in Anspruch genommenen Behandlungen.
Peter Appuhn
physio.de
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