Du bist Berufsanfänger, erfahrener
Therapeut oder Wiedereinsteiger !?
Wir bieten dir einen neuen
Wirkungskreis.
* freundliches, engagiertes Team
* 30 Minuten Takt
* Festanstellung
* überdurchschnittliches
Festgehalt
* Gehaltserhöhung bei GKV
Anpassung
* Zuschuss für Fortbildungen
sowie bezahlte Fortbildungstage
Wir freuen uns auf deine Bewerbung.
Therapeut oder Wiedereinsteiger !?
Wir bieten dir einen neuen
Wirkungskreis.
* freundliches, engagiertes Team
* 30 Minuten Takt
* Festanstellung
* überdurchschnittliches
Festgehalt
* Gehaltserhöhung bei GKV
Anpassung
* Zuschuss für Fortbildungen
sowie bezahlte Fortbildungstage
Wir freuen uns auf deine Bewerbung.
"Beratung vor Regress" wird der Grundsatz künftig lauten bei Wirtschaftlichkeitsprüfungen von Heilmittelverordnungen. Das Richtgrößensystem soll transparenter und ein bundesweiter Katalog mit Praxisbesonderheiten eingeführt werden. Gut dokumentierende Ärzte brauchen dann Prüfaktionen von Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) und Krankenkassen kaum mehr zu fürchten.
Doktoren, die sich für die Praxis in einer unterversorgten Region entscheiden, können neben einer höheren Vergütung ihrer Leistungen den Verzicht auf Wirtschaftlichkeitsprüfungen erwarten. Bei der Planung von Arztsitzen werden neben KV und Kassen jetzt auch die Länder mitreden dürfen. Vergütungsregeln und -höhe orientieren sich bald wieder an regionalen Gegebenheiten. Statt Pauschalzahlungen wird zum Einzelleistungsprinzip zurückgekehrt. Für Patienten mit seltenen Erkrankungen verbreitern sich die Behandlungsmöglichkeiten mit der Öffnung der Krankenhäuser zur ambulanten Versorgung.
Richtig Grund zur Freude haben die Zahnärzte. Deren Honorarhöhe wird sich nicht mehr an der Grundlohnsummenentwicklung orientieren, wie sie auch für die Therapieberufe vorgegeben ist. Das Salär der Zahnmediziner richtet sich bald nach dem Versorgungsbedarf der Patienten.
Neu gefasst werden auch einige Regelungen für den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA). Sollen Leistungen aus Katalogen entfernt werden, müssen in Zukunft mindestens neun der 13 Mitglieder des Gremiums zustimmen. Verschärfte Bedingungen gelten jetzt für die Besetzung der Posten für unparteiische G-BA-Mitglieder.
Zur Erprobung neuer Untersuchungs- und Therapiemethoden, deren Nutzen noch nicht hinreichend nachgewiesen wurde, kann der G-BA künftig auch zeitlich begrenzte Zulassungen aussprechen.
Eine Stärkung erfährt die ambulante Rehabilitation. Ambulant tätige Einrichtungen werden stationären gleichgestellt. Versorgungsverträge werden einheitlich geschlossen. Auch für Vergütungsvereinbarungen im Bereich der ambulanten Rehabilitation gibt es nun die Möglichkeit von Schiedsverfahren.
Gesetzeskraft erfahren auch die bereits im Zuge der überarbeiteten Heilmittelrichtlinie bekannt gewordenen Regelungen für Menschen mit Behinderungen oder chronischen Krankheiten. Ihnen dürfen die Vertragsärzte Langfristverordnungen ausstellen, die die Patienten bei ihrer Krankenkasse genehmigen lassen können. So wird eine kontinuierliche Therapie gewährleistet und der Arzt verordnet budgetfrei.
Am 16. Dezember befasst sich der Bundesrat mit dem nicht zustimmungspflichtigen Versorgungsstrukturgesetz und am 1. Januar 2012 tritt es in Kraft.
Peter Appuhn
physio.de
Mein Profilbild bearbeiten