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Schulgeld Berlin
Verkündet, vertröstet, verschoben…
Kriegt Berlin jetzt die Kurve beim Schulgeld?
29.08.2022 • 0 Kommentare

Seit Jahren ist das Schulgeld in vielen Bundesländern ein riesiges Ärgernis und zugleich Hemmnis, steigende Ausbildungszahlen zu ermöglichen. Allerdings haben nach und nach immer mehr Landesregierungen festgestellt, dass das Warten auf eine bundeseinheitliche Lösung zur Schulgeldfreiheit so aussichtslos ist, wie der berühmte Kampf gegen Windmühlen.

Noch im August 2021, also kurz vor der Wahl zum Abgeordnetenhaus im September 2021, kamen Aussagen aus der rot-rot-grünen Regierungskoalition, dass die Ausbildung in der Physiotherapie (sowie den anderen Gesundheitsfachberufen) im Folgejahr schuldgeldfrei sei. Die hierfür notwendigen finanziellen Mittel seien im Haushaltsentwurf für 2022/2023 eingebracht worden.

Bedingt durch die Wahl und damit einer Umbesetzung in Senat und Verwaltung war dies jedoch gar nicht möglich. So wurde der gültige Haushalt erst im Juni 2022 verabschiedet – und zwar mit deutlich geringeren Mitteln für die Therapieschulen als 2021 noch vorgesehen. Eine Schulgeldfreiheit und die ursprünglich ebenfalls zugesagte rückwirkende Erstattung des bezahlten Schulgeldes wären so gar nicht mehr möglich.

Durch Interventionen im Abgeordnetenhaus konnte der zur Verfügung stehende Betrag nun von 750.000 Euro auf 3,5 Millionen Euro für 2022 (sowie 4 Millionen Euro für 2023) erhöht werden. Für eine rückwirkende Umsetzung ab Jahresbeginn muss allerdings die Senatsfinanzverwaltung eine Ausnahme zulassen, da diese Regelung in der Landeshaushaltsordnung (LHO) nicht vorgesehen sei.

Unsere Redaktion hat nun noch einmal bei der Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit, Pflege und Gleichstellung (SenWGPG) in Berlin explizit nachgefragt und erhielt in der vergangenen Woche folgendes Statement:

„Die Einführung der Schulgeldfreiheit ist zum Beginn des Ausbildungsjahres im Herbst 2022 geplant. Derzeit wird von ca. 400 bis 430 Euro Schulgeldersatzzahlung pro Platz pro Monat ausgegangen. Dieser Betrag entspricht dem Durchschnitt der in den anderen Ländern erhobenen Pauschalen.

Eine rückwirkende Förderung ist in der Landeshaushaltsordnung vom Grundsatz her nicht vorgesehen. Die Senatsverwaltung für Finanzen muss deshalb in diesen Fällen zwingend eine Ausnahme von den Regelungen der LHO zulassen, damit haushaltsrechtliche Grundsätze gewahrt bleiben. Das ist Teil eines Abstimmungsprozesses, dessen Ausgang derzeit noch offen ist.“

Abschlussbemerkung
Eine Frage drängt sich in diesem Falle aber natürlich auf:
Die Farbkonstellation der Regierungskoalition hat sich nach der Wahl zum Abgeordnetenhaus gar nicht verändert. Wieso wurden dann auf einmal andere Schwerpunkte gesetzt und bereits getätigte Aussagen nicht eingehalten? Vermutlich ist dies durch den Wechsel von Ressorts und Verantwortlichkeiten innerhalb der sich neu konstituierenden Regierung zu erklären.

Ein guter Stil und nachhaltige Gestaltung ist in diesem Verhalten aber nur schwer erkennbar. Es bleibt zu hoffen, dass die letzten Aussagen des SenWGPG nun Bestand haben.

O.G. / physio.de

PS: Unsere Übersicht zur aktuellen bundesweiten Situation in Sachen Schulgeldfreiheit haben wir dementsprechend aktualisiert.
Nachtrag vom 21.10.2022:
Laut Gesundheitssenatorin Ulrike Gote ist die Schulgeldfreiheit nun beschlossen und das Land Berlin ermöglicht "damit, dass nun alle Auszubildenden in den Gesundheitsfachberufen in Berlin kein Schulgeld mehr zahlen müssen."

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