Stellenbezeichnung
Wir suchen für unser Team nach
Vereinbarung ein/e diplomierten
Physiotherapeuten/in (50-100%).
Schulabgänger sind ebenfalls
herzlich willkommen.
Wir behandeln Patienten aus den
folgenden Fachgebieten:
Orthopädie, Neurologie,
Rheumatologie, Traumatologie und
Sportphysiotherapie.
Wir arbeiten eng mit einem
Fitnesscenter und diversen
Pflegeheimen zusammen.
Wir bieten ein freundliches
Arbeitsklima, vielseitige
Tätigkeiten, flexible
Arbeitszeiten und MTT.
Wir erwarten v...
Wir suchen für unser Team nach
Vereinbarung ein/e diplomierten
Physiotherapeuten/in (50-100%).
Schulabgänger sind ebenfalls
herzlich willkommen.
Wir behandeln Patienten aus den
folgenden Fachgebieten:
Orthopädie, Neurologie,
Rheumatologie, Traumatologie und
Sportphysiotherapie.
Wir arbeiten eng mit einem
Fitnesscenter und diversen
Pflegeheimen zusammen.
Wir bieten ein freundliches
Arbeitsklima, vielseitige
Tätigkeiten, flexible
Arbeitszeiten und MTT.
Wir erwarten v...
50 Heilmittelregresse über zusammen 600.000 Euro haben die Prüfer ausgesprochen. Im Arzneimittelbereich scheint der Griff zum Rezeptblock großzügiger gewesen zu sein. 150 Regresse mit einem Gesamtwert von vier Millionen Euro betrug das überzogene Verordnungsvolumen für Pillen und Salben. Rechtskraft erlangen die Geldforderungen erst dann, wenn Widersprüche und Klagen entschieden sind. Die betroffenen Ärzte müssen gleichwohl der Zahlungspflicht nachkommen. Ein Widerspruch hat keine aufschiebende Wirkung.
Richtgrößen sind fachgruppenspezifische Budgets. Sie zeigen das Verordnungslimit für jeden einzelnen Patienten eines niedergelassenen Arztes - mit der Patientenzahl multipliziert errechnet sich das Budget. Wird es überschritten, muss der Arzt zunächst eine schriftliche Belehrung in Kauf nehmen. Liegt er mehr als 25 Prozent über seinem Richtgrößenvolumen wird der Regress ausgesprochen. Vertreter der Krankenkassen und der Ärzte bilden gemeinsam das Prüfgremium.
Praxisbesonderheiten können in den meisten KV-Regionen den Regressdruck mildern. In Baden-Württemberg jedoch sind keine Ausnahmediagnosen vereinbart worden. Stattdessen erfahren die Ärzte dort, wie sie ihren Rezeptblock in den Griff bekommen. Sie sollten prüfen, "ob eine Heilmittelverordnung notwendig ist oder ob nicht besser andere Maßnahmen wie Prävention und Gesundheitsförderung, Medikamentengabe oder Hilfsmittel" angebracht seien, heißt es in der Heilmittelvereinbarung. Ob diese Vorgabe der Grund ist für die millionenschwer überzogenen Arzneimittelbudgets?
KVBW-Vorsitzender Metke schaut optimistisch in die Zukunft: "Wir sind zuversichtlich, dass Krankenkassen und Ärzte auch weiterhin gemeinsam in der Lage sind, den Patienten in Baden-Württemberg eine Versorgung zu garantieren, die 'praktisch, quadratisch, gut' sein wird."
Peter Appuhn
physio.de
Mein Profilbild bearbeiten