Wir sind eine moderne Privatpraxis
für Physiotherapie und
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Arbeitszeiten flexibel und
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in einer ruhigen Arbeitsatmosphäre
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regelmäßig statt,Zuschüsse zu
Fortbild...
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In allen drei Fällen bewilligte die beklagte Arbeitsgemeinschaft (ARGE) Heilmittelzulassung den Klägern - Physiotherapiepraxen aus Düsseldorf, Kerpen und Aachen - Ausgleichszahlungen aus dem sog. Corona-Rettungsschirm. In den ersten beiden Verfahren berechnete sie diese anhand der Abrechnungsdaten, die dem GKV-Spitzenverband für die betreffenden Praxen zum 4. Quartal 2019 vorlagen, im dritten Fall gewährte sie den in der Verordnung für im Zeitraum vom 01.01. bis zum 30.04.2020 zugelassene Leistungserbringer vorgesehenen Mindestbetrag von 4.500 €.
In den ersten beiden Verfahren haben sich die Kläger im Wesentlichen gegen die Berechnung der Ausgleichszahlung anhand allein der dem GKV-Spitzenverband zum 4. Quartal 2019 vorliegenden Abrechnungsdaten gewandt und hierzu geltend gemacht, die Daten des GKV-Spitzenverbandes seien unzutreffend und zudem dürfe nicht nur auf die Abrechnungsdaten für das 4. Quartal abgestellt werden. Im dritten entschiedenen Verfahren bemängelte die Heilmittelpraxis den ihr gewährten Mindestbetrag maßgeblich mit der Begründung, einer ihrer Gesellschafter habe die Praxis bereits zuvor allein betrieben; dessen Umsätze im 4. Quartal 2019 (im sechsstelligen Bereich) seien der Berechnung der Ausgleichszahlung zugrunde zu legen.
In allen Verfahren sind die Klagen vor den Sozialgerichten ohne Erfolg geblieben. Das LSG hat diese Entscheidungen auf die Berufungen der Heilmittelpraxen hin nun bestätigt. Ein höherer Anspruch ergebe sich weder aus den eindeutigen Regelungen der COVID-19-Versorgungsstrukturen-Schutzverordnung (COVID-19-VSt-SchutzV) noch aus Verfassungsrecht. Der Verordnungsgeber habe im Frühstadium der Pandemie mit dem Corona-Rettungsschirm für Heilmittelpraxen das nicht zu beanstandende Ziel verfolgt, die Versorgungsstrukturen im Heilmittelbereich mit geringem Verwaltungsaufwand und zügig umzusetzenden Maßnahmen aufrechtzuerhalten. Hierbei habe ihm ein weiter rechtlicher Gestaltungsspielraum zugestanden, den er in zulässiger Weise genutzt habe.
Pressemitteilung des Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen vom 2. November 2023
RettungsschirmCoronaUrteilNRWPressemeldung
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und
SARS-CoV-2-Versorgungsstrukturen-Schutzverordnung: Doch kein Rettungsschirm für Zahnärzte
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@postri-77 Effektive und unbürokratische Unterstützung
und
SARS-CoV-2-Versorgungsstrukturen-Schutzverordnung: Doch kein Rettungsschirm für Zahnärzte
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postri-77 schrieb:
Stimmt es, dass bei Physiotherapie 40% war und bei Zahnärzte 90%?
Es war ziemlich perfekt.
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Freja schrieb:
Mit dem Ergebnis, das viele Praxen und Kleinbetriebe einen Großteil der C-Hilfe wieder zurückzahlen müssen. Bei uns ist es die Hälfte, da wir die kommenden Berechnungsmonate wieder aufgeholt hatten. Beim nächsten Mal sind viele intelligenter und machen in der Zeit mehr Homeoffice, anstatt an vordersten Front dabei zu sein.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Freja Häh, die Sonderzahlung durch die GKV (Rettungsschirm) braucht man doch nicht zurück zu zahlen? Das verstehe ich jetzt nicht wirklich. thinking_face
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massu schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij vielleicht meint @Freja die Coronahilfen?
Und man darf nicht vergessen; Deutschland ist das einzige Land in Europa, das die Wirtschaft so großzügig unterstützt hat. In den Niederlande beispielsweise gab es überhaupt keine staatliche Unterstützung. Ich denke, wir jammern hier teilweise auf sehr hohem Niveau. Just my two cents. face_with_rolling_eyes
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@massu Wenn sie die meint: wenn man rückzahlen musste, dann hat man es auch nicht gebraucht. Wir haben nach Auszahlung des Rettungsschirms die Corona-Hilfe vollständig und freiwillig zurück gezahlt.
Und man darf nicht vergessen; Deutschland ist das einzige Land in Europa, das die Wirtschaft so großzügig unterstützt hat. In den Niederlande beispielsweise gab es überhaupt keine staatliche Unterstützung. Ich denke, wir jammern hier teilweise auf sehr hohem Niveau. Just my two cents. face_with_rolling_eyes
Aber ist doch schon ein bissel lang her...
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tinki schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij jipp, das waren mindestens zwei verschiedene Paar Schuhe.
Aber ist doch schon ein bissel lang her...
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fritz borchers schrieb:
Der Rettungsschirm wurde von den GVBs wirklick einfach und gut umgesetzt. Eine so gute Lösung habe ich bisher nicht erlebt.
Es war ziemlich perfekt.
auch ich habe geklagt bzgl. einer Zahlung, welche um rund Euro 5000.- geringer war als der tatsächliche Umsatz (welches auch durch meine Abrechnungszentrale belegt ist). Im Februar 2024 ist nun geurteilt worden, dass die Zahlungen nicht zu beanstanden sind und das es allein auf die gemeldeten Daten von dem GKV Spitzenverband ankommt,...unabhängig davon, ob diese richtig sind oder nicht ! Das ist schon starker Tobac. Mangels Erfolgsaussichten habe ich mich für eine Klagerücknahme entschieden.
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Ich habe so gut wie keine Ausfälle gehabt und trotzdem das Geld bekommen. Und ich schaue diesem geschenkten Gaul sicherlich nicht ins Maul. Dafür war das viel zu viel Kohle.
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Wonderwoman schrieb:
Hattest Du tatsächlich so hohe Ausfälle, wie gezahlt wurde?
Ich habe so gut wie keine Ausfälle gehabt und trotzdem das Geld bekommen. Und ich schaue diesem geschenkten Gaul sicherlich nicht ins Maul. Dafür war das viel zu viel Kohle.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Wonderwoman Stimmt. Wir hatten zwar Ausfälle, aber so deutlich unterhalb der Zahlung des Rettungsschirms, dass wir am Ende des Buchjahres sogar erheblich von der Zahlung profitiert haben. Geschenktes extra Geld war das.
Im Übrigen, es gab auch Kollegen (laut IFK), welche "zu viel" Leistung erhalten haben bzgl. dieser Hilfs-Zahlungen.
Mir geht es aber tatsächlich darum.....,Landessozialgericht; "unabhängig von richtig oder nicht richtig",.....nicht ums Freibier ;)
Argumentiert wurde auch mit; es ging um schnelle Hilfe. Doch wie richtig bemerkt, es gab und gib bedürftigere Menschen als uns. Aber nach der letzten Stellungnahme der EMA, hadere ich eh mit der Coronapolitik und derer Auswirkung.
LG
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vater schrieb:
@Wonderwoman Nein, die Ausfälle waren nicht in der Höhe. Allerdings habe ich großzügig an die Kolleginnen verteilt. Letztendlich war das keine schöne Zeit zu arbeiten, Masken, Desinfektion usw.
Im Übrigen, es gab auch Kollegen (laut IFK), welche "zu viel" Leistung erhalten haben bzgl. dieser Hilfs-Zahlungen.
Mir geht es aber tatsächlich darum.....,Landessozialgericht; "unabhängig von richtig oder nicht richtig",.....nicht ums Freibier ;)
Argumentiert wurde auch mit; es ging um schnelle Hilfe. Doch wie richtig bemerkt, es gab und gib bedürftigere Menschen als uns. Aber nach der letzten Stellungnahme der EMA, hadere ich eh mit der Coronapolitik und derer Auswirkung.
LG
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vater schrieb:
Liebe Kollegen,
auch ich habe geklagt bzgl. einer Zahlung, welche um rund Euro 5000.- geringer war als der tatsächliche Umsatz (welches auch durch meine Abrechnungszentrale belegt ist). Im Februar 2024 ist nun geurteilt worden, dass die Zahlungen nicht zu beanstanden sind und das es allein auf die gemeldeten Daten von dem GKV Spitzenverband ankommt,...unabhängig davon, ob diese richtig sind oder nicht ! Das ist schon starker Tobac. Mangels Erfolgsaussichten habe ich mich für eine Klagerücknahme entschieden.
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