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Corona: Regelungen in den einzelnen Bundesländern
Überblick über Corona-Regelungen
Die aktuellen Vorgaben und Lockerungen zum Schutz vor Neuinfektionen werden in jedem Bundesland individuell festgelegt – eine grobe Übersicht.
In einer Telefonkonferenz hat sich Bundeskanzlerin Angela Merkel zusammen mit den RegierungschefInnen der Bundesländer am 15. April über das weitere Vorgehen bezüglich der Einschränkungen im öffentlichen Leben beraten. Die neuen Vorgaben können allerdings von jedem Land an die lokalen Gegebenheiten angepasst werden. Daraus resultieren diverse Gemeinsamkeiten und Unterschiede, bei denen es teilweise schwerfällt, den Überblick zu behalten.
Generell verboten bleiben zunächst die Öffnung von gastronomischen Betrieben, der reguläre Betrieb von Kindertagesstätten, Reisen und Großveranstaltungen. Auch Besuche und Treffen mit mehr als einer außerhalb des Haushalt lebenden Person, die nicht zur Primärfamilie gehört, sind in jedem Bundeslande untersagt. Weiterhin gilt überall in Deutschland eine Abstandsregel von mindestens 1,5 Metern. Im Saarland müssen Menschen sogar 2 Meter voneinander entfernt bleiben. Erlaubt ist in allen Bundesländern spätestens ab dem 27. April der Einkauf im Einzelhandel (unter 800 Quadratmeter), in Baumärkten sowie in Geschäften des Auto- und Fahrradhandels.
Insbesondere das Vorgehen bezüglich der Öffnung von Schulen unterscheidet sich in den einzelnen Ländern deutlich. In diesem Bereich sollten Eltern sich an den Angaben der lokalen Behörden orientieren. Einige weitere ausgewählte Regelungen, die sich regional stark unterscheiden, sind im Folgenden aufgeführt:
Wohnung verlassen
Die Wohnung ohne Grund zu verlassen ist erlaubt in:
Die Wohnung ohne Grund zu verlassen ist nicht erlaubt in:
• Bayern
• Saarland
• Sachsen-Anhalt
Mundschutzpflicht
Eine Mundschutzpflicht beim Einkaufen und im öffentlichen Nahverkehr gibt es in:
• Baden-Württemberg
• Bayern (ab 27.4.- Pflicht gilt ab dem siebten Lebensjahr)
• Brandenburg (geplant ab 27.4. für öffentlichen Nahverkehr)
• Bremen (geplant ab 27.4.)
• Berlin (ab 27.4. für öffentlichen Nahverkehr)
• Hamburg (ab 27.4.)
• Hessen (angekündigt)
• Mecklenburg-Vorpommern (ab 27.4.)
• Niedersachsen (ab 27.4.)
• Nordrhein-Westfalen (ab 27.4.)
• Rheinland-Pfalz (ab 27.4.)
• Saarland (ab 27.4.)
• Schleswig-Holstein (ab 29.4.)
• Sachsen
• Sachsen-Anhalt
• Thüringen (ab 24.4.)
Friseur
Zum Friseur gehen ist ab dem 04. Mai erlaubt in:
Bund und Länder behalten es sich vor die Vorgaben kontinuierlich an die aktuellen Entwicklungen anzupassen. Insgesamt geht es darum, möglichst wenig Regeln gesetzlich festzulegen und stattdessen an die Vernunft des Einzelnen zu appellieren.
Alle Veröffentlichungen der Bundesregierung zu diesem Thema finden Sie hier.
Wo steht, dass Friseure in NRW ab dem 04.05. NICHT öffnen dürfen?
bei bundesregierung.de finde ich dieses:
"Zunächst sollen sich Friseurbetriebe darauf vorbereiten, unter Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen den Betrieb ab dem 4. Mai wieder aufzunehmen. Dabei ist persönliche Schutzausrüstung zu nutzen."
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Wo steht, dass[b] Friseure[/b] in NRW ab dem 04.05. [b]NICHT[/b][b] öffnen[/b] dürfen?
bei bundesregierung.de finde ich dieses:
"Zunächst sollen sich Friseurbetriebe darauf vorbereiten, unter Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen den Betrieb ab dem 4. Mai wieder aufzunehmen. Dabei ist persönliche Schutzausrüstung zu nutzen."
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Sehr geehrte susanne846,
vielleicht hilft Ihnen folgender Link weiter:
https://www.land.nrw/de/wichtige-fragen-und-antworten-zum-corona-virus#0a57cfbb
Herzliche Grüße aus der Redaktion
Friedrich Merz
https://corona.rlp.de/de/aktuelles/detail/news/News/detail/aktuell-5511-faelle-infos-zur-oeffnung-von-frisoerbetrieben/
Viel Spaß bei dem, was nur Frisöre können...
Wir haben am 9.5. In Dortmund einen Termin erstanden...
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Wir haben am 9.5. In Dortmund einen Termin erstanden...
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Nicole Zachariä schrieb:
Wir haben am 9.5. In Dortmund einen Termin erstanden...
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susanne846 schrieb:
Wo steht, dass Friseure in NRW ab dem 04.05. NICHT öffnen dürfen?
bei bundesregierung.de finde ich dieses:
"Zunächst sollen sich Friseurbetriebe darauf vorbereiten, unter Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen den Betrieb ab dem 4. Mai wieder aufzunehmen. Dabei ist persönliche Schutzausrüstung zu nutzen."
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Also es mag ja jeder von dem Söder halten was er oder Sie halten mag. Aber er hat von Anfang an uns in die Pflicht genommen. Natürlich bin ich betrübt, dass es schwerer fällt mein Antlitz zu erkennen. Und ja ich bin der Meinung, Daß alle von uns den Laden im Übrigen auch vor Hr Söder am laufen hielten. Die Frisöre die Fuß Pflegerinnen die Heil Praktikerinnen , ja was soll ich sagen eigentlich alle. Wie wäre es wenn wir uns so verhalten? Und wissen Sie was Friseure können und wir nicht? Ich auch nicht bin Physiotherapeut. LG
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Also es mag ja jeder von dem Söder halten was er oder Sie halten mag. Aber er hat von Anfang an uns in die Pflicht genommen. Natürlich bin ich betrübt, dass es schwerer fällt mein Antlitz zu erkennen. Und ja ich bin der Meinung, Daß alle von uns den Laden im Übrigen auch vor Hr Söder am laufen hielten. Die Frisöre die Fuß Pflegerinnen die Heil Praktikerinnen , ja was soll ich sagen eigentlich alle. Wie wäre es wenn wir uns so verhalten? Und wissen Sie was Friseure können und wir nicht? Ich auch nicht bin Physiotherapeut. LG
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Hähnchen schrieb:
Also es mag ja jeder von dem Söder halten was er oder Sie halten mag. Aber er hat von Anfang an uns in die Pflicht genommen. Natürlich bin ich betrübt, dass es schwerer fällt mein Antlitz zu erkennen. Und ja ich bin der Meinung, Daß alle von uns den Laden im Übrigen auch vor Hr Söder am laufen hielten. Die Frisöre die Fuß Pflegerinnen die Heil Praktikerinnen , ja was soll ich sagen eigentlich alle. Wie wäre es wenn wir uns so verhalten? Und wissen Sie was Friseure können und wir nicht? Ich auch nicht bin Physiotherapeut. LG
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Und das sollen und laut meinem Spiegel müssen sie auch. Und es wird eine Branche sein, der man tatsächlich die Bude einrennen wird und die gerade deshalb besondere Sorgfalt entfalten sollte. Das wissen Sie besser als ich. Aber warum nicht auch hier kreativ sein? Macht einen VIP Chair hinterm Haus oder einen auf den Parkplätzen oder oder . Für mich könnts ja auch ein Stuhl sein. Wie auch immer Euch Friseur-innen drück ich fest die Daumen. Virtuell natürlich
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Und das sollen und laut meinem Spiegel müssen sie auch. Und es wird eine Branche sein, der man tatsächlich die Bude einrennen wird und die gerade deshalb besondere Sorgfalt entfalten sollte. Das wissen Sie besser als ich. Aber warum nicht auch hier kreativ sein? Macht einen VIP Chair hinterm Haus oder einen auf den Parkplätzen oder oder . Für mich könnts ja auch ein Stuhl sein. Wie auch immer Euch Friseur-innen drück ich fest die Daumen. Virtuell natürlich
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Hähnchen schrieb:
Und das sollen und laut meinem Spiegel müssen sie auch. Und es wird eine Branche sein, der man tatsächlich die Bude einrennen wird und die gerade deshalb besondere Sorgfalt entfalten sollte. Das wissen Sie besser als ich. Aber warum nicht auch hier kreativ sein? Macht einen VIP Chair hinterm Haus oder einen auf den Parkplätzen oder oder . Für mich könnts ja auch ein Stuhl sein. Wie auch immer Euch Friseur-innen drück ich fest die Daumen. Virtuell natürlich
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Generell verboten bleiben zunächst die Öffnung von gastronomischen Betrieben, der reguläre Betrieb von Kindertagesstätten, Reisen und Großveranstaltungen. Auch Besuche und Treffen mit mehr als einer außerhalb des Haushalt lebenden Person, die nicht zur Primärfamilie gehört, sind in jedem Bundeslande untersagt. Weiterhin gilt überall in Deutschland eine Abstandsregel von mindestens 1,5 Metern. Im Saarland müssen Menschen sogar 2 Meter voneinander entfernt bleiben. Erlaubt ist in allen Bundesländern spätestens ab dem 27. April der Einkauf im Einzelhandel (unter 800 Quadratmeter), in Baumärkten sowie in Geschäften des Auto- und Fahrradhandels.
Insbesondere das Vorgehen bezüglich der Öffnung von Schulen unterscheidet sich in den einzelnen Ländern deutlich. In diesem Bereich sollten Eltern sich an den Angaben der lokalen Behörden orientieren. Einige weitere ausgewählte Regelungen, die sich regional stark unterscheiden, sind im Folgenden aufgeführt:
Wohnung verlassen
Die Wohnung ohne Grund zu verlassen ist erlaubt in:
- • Baden-Württemberg
Die Wohnung ohne Grund zu verlassen ist nicht erlaubt in:• Berlin
• Brandenburg
• Bremen
• Hamburg
• Hessen
• Mecklenburg-Vorpommern
• Niedersachsen
• Nordrhein-Westfalen
• Rheinland-Pfalz
• Sachsen
• Schleswig-Holstein
• Thüringen
- • Bayern
Mundschutzpflicht• Saarland
• Sachsen-Anhalt
Eine Mundschutzpflicht beim Einkaufen und im öffentlichen Nahverkehr gibt es in:
- • Baden-Württemberg
Friseur• Bayern (ab 27.4.- Pflicht gilt ab dem siebten Lebensjahr)
• Brandenburg (geplant ab 27.4. für öffentlichen Nahverkehr)
• Bremen (geplant ab 27.4.)
• Berlin (ab 27.4. für öffentlichen Nahverkehr)
• Hamburg (ab 27.4.)
• Hessen (angekündigt)
• Mecklenburg-Vorpommern (ab 27.4.)
• Niedersachsen (ab 27.4.)
• Nordrhein-Westfalen (ab 27.4.)
• Rheinland-Pfalz (ab 27.4.)
• Saarland (ab 27.4.)
• Schleswig-Holstein (ab 29.4.)
• Sachsen
• Sachsen-Anhalt
• Thüringen (ab 24.4.)
Zum Friseur gehen ist ab dem 04. Mai erlaubt in:
- • Baden-Württemberg
nicht erlaubt in:• Berlin
• Bremen
• Saarland
• Sachsen-Anhalt
• Thüringen
- • Bayern
Demonstrieren• Brandenburg
• Hamburg
• Hessen
• Mecklenburg-Vorpommern
• Niedersachsen
• Nordrhein-Westfalen
• Rheinland-Pfalz
• Sachsen
• Schleswig-Holstein
Demonstrieren ist grundsätzlich erlaubt in:
- • Bremen
bis zu einer Teilnehmerzahl von 20 Personen in:• Hessen
• Niedersachsen
- • Berlin
bis zu einer Teilnehmerzahl von 50 Personen in:• Brandenburg
- • Mecklenburg-Vorpommern
nicht erlaubt in:• Thüringen (ab 3.5.)
- • Baden-Württemberg
Zoo oder botanischen Garten• Bayern
• Hamburg
• Nordrhein-Westfalen
• Rheinland-Pfalz
• Saarland
• Sachsen
• Sachsen-Anhalt
• Schleswig-Holstein
In den Zoo oder den botanischen Garten gehen darf man in:
- • Berlin (ab 25.4.)
nicht erlaubt ist es in:• Brandenburg
• Mecklenburg-Vorpommern
• Rheinland-Pfalz
• Schleswig-Holstein
• Thüringen
- • Baden-Württemberg
Bund und Länder behalten es sich vor die Vorgaben kontinuierlich an die aktuellen Entwicklungen anzupassen. Insgesamt geht es darum, möglichst wenig Regeln gesetzlich festzulegen und stattdessen an die Vernunft des Einzelnen zu appellieren.• Bayern
• Bremen
• Hamburg
• Hessen
• Niedersachsen
• Nordrhein-Westfalen
• Saarland
• Sachsen
• Sachsen-Anhalt
Alle Veröffentlichungen der Bundesregierung zu diesem Thema finden Sie hier.
Catrin Heinbokel / physio.de
Alle Angaben Stand KW 17 und ohne Gewähr
CoronaBundesländer
bei bundesregierung.de finde ich dieses:
"Zunächst sollen sich Friseurbetriebe darauf vorbereiten, unter Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen den Betrieb ab dem 4. Mai wieder aufzunehmen. Dabei ist persönliche Schutzausrüstung zu nutzen."
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Neue FAQ zum Corona-Virus | Das Landesportal Wir in NRW
Herzliche Grüße aus der Redaktion
Friedrich Merz
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Friedrich Merz schrieb:
Sehr geehrte susanne846,
vielleicht hilft Ihnen folgender Link weiter:
Neue FAQ zum Corona-Virus | Das Landesportal Wir in NRW
Herzliche Grüße aus der Redaktion
Friedrich Merz
Was soll das denn jetzt wieder bedeuten? Immer diese schwammigen Äußerungen!
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Stefan999 schrieb:
Dort steht, dass Friseure sich ab 4.Mai vorbereiten sollen zu öffnen....
Was soll das denn jetzt wieder bedeuten? Immer diese schwammigen Äußerungen!
Ich habe am 06.05 einen Termin
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Arminia schrieb:
In Rheinland-Pfalz dürfen Friseure ab 04.05 wider öffnen...
Ich habe am 06.05 einen Termin
Viel Spaß bei dem, was nur Frisöre können...
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Hannah Sommer schrieb:
Aktuell 5.511 Fälle - Infos zur Öffnung von Frisörbetrieben
Viel Spaß bei dem, was nur Frisöre können...
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Inche schrieb:
Frisöre haben ab 4.5.20 in RLP auf Strassenverkauf von Eis läuft auch
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Nicole Zachariä schrieb:
Wir haben am 9.5. In Dortmund einen Termin erstanden...
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susanne846 schrieb:
Wo steht, dass Friseure in NRW ab dem 04.05. NICHT öffnen dürfen?
bei bundesregierung.de finde ich dieses:
"Zunächst sollen sich Friseurbetriebe darauf vorbereiten, unter Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen den Betrieb ab dem 4. Mai wieder aufzunehmen. Dabei ist persönliche Schutzausrüstung zu nutzen."
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Hähnchen schrieb:
Also es mag ja jeder von dem Söder halten was er oder Sie halten mag. Aber er hat von Anfang an uns in die Pflicht genommen. Natürlich bin ich betrübt, dass es schwerer fällt mein Antlitz zu erkennen. Und ja ich bin der Meinung, Daß alle von uns den Laden im Übrigen auch vor Hr Söder am laufen hielten. Die Frisöre die Fuß Pflegerinnen die Heil Praktikerinnen , ja was soll ich sagen eigentlich alle. Wie wäre es wenn wir uns so verhalten? Und wissen Sie was Friseure können und wir nicht? Ich auch nicht bin Physiotherapeut. LG
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Rups schrieb:
Korrektur: In Rheinland-Pfalz dürfen Friseure ab dem 04.05.20 geöffnet haben!!
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Und das sollen und laut meinem Spiegel müssen sie auch. Und es wird eine Branche sein, der man tatsächlich die Bude einrennen wird und die gerade deshalb besondere Sorgfalt entfalten sollte. Das wissen Sie besser als ich. Aber warum nicht auch hier kreativ sein? Macht einen VIP Chair hinterm Haus oder einen auf den Parkplätzen oder oder . Für mich könnts ja auch ein Stuhl sein. Wie auch immer Euch Friseur-innen drück ich fest die Daumen. Virtuell natürlich
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