Wir sind eine moderne Privatpraxis
für Physiotherapie und
Osteopathie, die mit viel Spaß bei
der Arbeit, ein weiteres
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Bist du Physio oder Osteo,dann
melde Dich gerne.
Gearbeitet wird im 60-Min-Takt in
großen,modernen ,hellen
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Arbeitszeiten flexibel und
individuell angleichbar,
selbstständiges Arbeiten in einem
motivierten und erfahrenen Team und
in einer ruhigen Arbeitsatmosphäre
.
Interne Fortbildungen finden
regelmäßig statt,Zuschüsse zu
Fortbild...
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Rund 3,5 Millionen Menschen haben in Deutschland eine Corona-Infektion durchlebt. Die Zahlen, wie viele PatientInnen auch an Langzeitfolgen der Erkrankung leiden, variieren je nach Studie und Definition eines Post-COVID-Syndroms zwischen zehn und 80 Prozent. Forschungsministerin Anja Karliczek (CDU) geht davon aus, dass zumindest jeder zehnte Betroffene auch nach der Erkrankung unter Symptomen wie beispielsweise wiederkehrenden Kopfschmerzen, extremer Erschöpfung oder Konzentrationsschwierigkeiten leidet.
350.000 Menschen in Deutschland wären demnach von einem der rund 50 Symptome eines Long-COVID-Syndroms betroffen. Viele von ihnen sind nicht mehr in der Lage ihrem Beruf nachzugehen. Die Kosten für die Gesellschaft und das Gesundheitssystem sind enorm. Grund genug für das Forschungsministerium ForscherInnen durch die „Richtlinie zur Förderung von Forschungsvorhaben zu Spätsymptomen von COVID-19“ mit einem Betrag von fünf Millionen Euro zu unterstützen. Interessant auch für die Physiotherapie: Auch Forschungsarbeiten zur Rehabilitation werden vom Bund gefördert.
Budgetfrei verordnen
Da es selbstverständlich nicht sinnvoll ist, auf die wahrscheinlich erst in den nächsten Jahren veröffentlichten Forschungsergebnisse zu warten, wird ab dem 01. Juli 2021 das Post-COVID-19-Syndrom bei der Heilmittelversorgung bundesweit als Besonderer Verordnungsbedarf (BVB) anerkannt. Darauf einigten sich die KBV und der GKV-Spitzenverband. Eine Erleichterung für viele Betroffene und ÄrztInnen, da nun einige Hürden wegfallen. Die Wichtigste vorneweg:
Bei der Wirtschaftlichkeitsprüfung wird das Budget der ÄrztInnen nur vorläufig mit den Verordnungskosten belastet.
Über zwölf Wochen verordnen
Durch den besonderen Verordnungsbedarf ist es nun möglich, von der orientierenden Behandlungsmenge abzuweichen. Das erspart PatientInnen nicht nur den regelmäßigen Weg zum Arzt, sondern auch Zuzahlungsgebühren. Denn jede neu angefangene Verordnung schlägt hier mit noch einmal zehn Euro zu Buche. Verordnet werden darf die Anzahl an Behandlungen, die theoretisch in zwölf Wochen abgearbeitet werden kann. Bei drei Behandlungen die Woche sind dies also 36 Einheiten. Auch Doppelbehandlungen dürfen verordnet werden, sodass letztlich bei einer Therapiefrequenz von drei Behandlungen wöchentlich sage und schreibe 72 Einheiten auf einer Verordnung stehen dürften.
Mögliche Diagnosegruppen auf der Verordnung sind AT und WS. Warum trotz Polyneuropathien als Post-COVID-Symptomatik eine EX-Diagnose nicht möglich ist, bleibt unklar.
Startschuss im Juli
Die Softwarehersteller wurden angewiesen, die neue Richtlinie in ihre Software mit aufzunehmen. Ab dem 01.07.2021 sollten alle ÄrztInnen in der Lage sein, im Falle eines Post-COVID-Symptoms eine Verordnung nach besonderem Verordnungsbedarf auszustellen. Hilfe bei der Therapie bietet dabei auch die kürzlich veröffentlichte S2K-Leitlinie zur Rehabilitation nach COVID-19.
Daniel Bombien / physio.de
PS: Thematisch verwandt mit den Besonderen Verordnungsbedarf (BVB) ist der Langfristige Heilmittelbedarf (LHMB). In diesen werden für den Bereich der Physiotherapie ab 1. Juli 2021 ebenfalls sieben weitere Diagnosen aufgenommen. Die da wären:
• Guillain-Barré-Syndrom,
• Normaldruckhydrozephalus,
• blutungsbedingte Gelenkschäden,
• Ehlers-Danlos-Syndrom,
• Glasknochenkrankheit,
• angeborene Fehlbildungssyndrome vorwiegend an den Extremitäten sowie
• schwere Verbrennungen oder Verätzungen.
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