Unser Team besteht aus
aufgeschlossenen & engagierten
Therapeuten. Wir haben höchste
Ansprüche an unsere Therapie und
unterstützen unsere Therapeuten
bei ihrer Weiterentwicklung. Das
Team besteht aus einer gesunden
Mischung von spezialisierten
Therapeuten.
Ob Manualtherapeut oder
Berufsanfänger: gerne
partizipieren wir von Deinen
umfang"reichen Erfahrungen oder
sind Dir beim Einstieg in das
Berufsleben behilflich. Wir sind
flexibel hinsichtlich der
Wochenstundenanzahl und gestalten
Deine...
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Just an dem Tage wurde das bisher umfangreichste Gesundheitsgesetz dieser Legislatur (202 Seiten, 54 Änderungsanträge) beschlossen – das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG).
Da es sich um ein sog. Omnibusgesetz handelt, enthält es zahlreiche Bestimmungen, welche mit dem ursprünglichen Gedanken, ein Gesetz zur schnelleren Terminvergabe für gesetzlich Versicherte, nichts gemein haben.
Vereinfacht kann für die Heilmittelerbringer (HME) gesagt werden, dass in diesem Gesetz, das von Roy Kühne angekündigte HHVG II und das geforderte Sofortprogramm Therapieberufe zum Teil verwirklicht wurden.
Das Gesetz geht zwar noch in den Bundesrat.
Es handelt sich aber lediglich um ein sog. Einspruchsgesetz. Das heißt: Der Bundesrat könnte seinen Einspruch gegen das Gesetz erheben, welcher dann wiederum vom Bundestag überstimmt werden könnte. Momentan geht aber keiner der Beobachter im politischen Umfeld von einem solchem Szenario aus.
Die Regelungen für die Therapeuten im Einzelnen
1) Ab 1. Juli 2019 bundesweit einheitliche Preise:
Als Voraussetzung für die einheitlichen Rahmenverträge ab Sommer 2020 werden zum 1. Juli 2019 alle Preise auf das bundesweit bisher am höchsten ausgehandelte Niveau angehoben. Leider konnte der Gesetzgeber keine anwenderfreundliche „Splittingregel“ finden. Wörtlich steht im Gesetz: „Für die Anwendbarkeit der Preise ab dem 1. Juli 2019 (zum Beispiel, ob das Datum der Verordnung oder das Datum der Behandlung maßgeblich ist) gelten die vertraglichen Regelungen.“
2) Bis 31. Dezember 2021 (urspr.: 15.11.2019) Einrichtung einer Schiedsstelle:
Wie die Erfahrung zeigt, waren Verhandlungen mit den Krankenkassen in der Vergangenheit nicht immer ganz einfach. Von einer Verhandlung auf Augenhöhe konnte man selten sprechen, da den Verbänden ein an Finanzkraft überlegener Gegner gegenübersaß, der Streitigkeiten kostentreibend in die Länge ziehen konnte. Da bei den zukünftigen Verhandlungen ein solches Gebaren nicht ganz auszuschließen ist, hat der Gesetzgeber die Einführung einer Schiedsstelle für Streitigkeiten zwischen Kassen und HME-Verbänden beschlossen. Diese wird zukünftig bei für gescheitert erklärten Verhandlungen innerhalb von drei Monaten einen bindenden Schiedsspruch sprechen.
Sollten sich die Parteien bis 31. Dezember 2021 nicht auf die Ausgestaltung einer Schiedsstelle einigen können, wird der Gesetzgeber dies regeln. (Im Oktober 2020 einigten sich alle Beteiligten endlich – wir berichteten).
3) Ab 1. August 2021 bundesweit einheitliche Rahmenverträge für alle Therapeuten:
Momentan existiert deutschlandweit ein Wildwuchs an Rahmenverträgen und den dazugehörigen Preislisten. Dies will der Gesetzgeber deutlich vereinfachen und hat dem GKV-Spitzenverband und den maßgeblichen Verbänden den Auftrag erteilt, zusammen für jeden Heilmittelbereich einen neuen Rahmenvertrag zu vereinbaren. Dieser soll dann ab 1. Oktober 2020 gelten. Er hat ihnen auch gleich noch die Inhaltsangabe mitgeliefert. Wichtig: Der Gesetzgeber besteht darauf, dass Preise in Zukunft „die Entwicklung der Personalkosten, die Entwicklung der Sachkosten für die Leistungserbringung sowie die durchschnittlichen laufenden Kosten für den Betrieb der Heilmittelpraxis“ berücksichtigen.
Streit bis zur letzten Minute gab es dabei um den Begriff der Maßgeblichkeit. Eine ursprüngliche Gesetzesfassung benannte in den Ausführungen, diejenigen Verbände als die maßgeblichen, welche die bereits bestehenden Rahmenempfehlungen unterzeichnet hatten. Dies hätte alle später gegründeten Verbände (z.B. LOGO Deutschland, BED, VsP) von der neuen Verhandlung ausgeschlossen. Diesem Umstand wurde nun mit dem Wörtchen „insbesondere“ Rechnung getragen. Wörtlich steht nun im Gesetz: „Als maßgeblich sind für die erstmaligen Verhandlungen insbesondere die Verbände oder Organisationen anzusehen, die bereits nach dem bisherigen Recht als maßgeblich eingestuft worden sind und am Abschluss der Rahmenempfehlungen nach § 125 Absatz 1 in seiner bisherigen Fassung beteiligt waren…“ Was so ein Wörtchen alles bedeuten kann.
Einen weiteren kritischen Punkt in dieser Angelegenheit sehen mit der Materie betraute Kreise auf Seiten des GKV-Spitzenverbandes. Es stellt sich die Frage, ob dieser über genügend Ressourcen verfüge, bis Sommer 2020 neue Rahmenverträge für alle Heilmittelbereiche zu vereinbaren.
4) Ab 1. November 2024 (urspr.: 15.11.2020, später dann 15. März 2021) Blanko-Verordnung in der Regelversorgung :
Spannend dürfte es werden, wie die geplante Einführung der Blanko-Verordnung in die Regelversorgung funktioniert. Laut Gesetz müssen die Verbände mit dem Spitzenverband der Krankenkassen bis 15. März 2021 einen Vertrag zur Blanko-Verordnung vereinbaren. In diesem sind dann Dinge geregelt wie zum Beispiel:
- für welche Indikation gelten die Blanko-Verordnungen
- ob bei der Blanko-Verordnung von der Heilmittel-Richtlinie abgewichen werden darf
- inwieweit der Behandler die Dauer der einzelnen Behandlungseinheit bestimmen darf und wie diese dann abzurechnen ist
- welche Maßnahmen gegen eine unwirtschaftliche Mengenausweitung ergriffen werden
Sollten sich die Verbände mit den Kassen nicht einigen, wird die neu geschaffene Schiedsstelle die Bedingungen für die Blanko-Verordnung festlegen.
5) Abschaffung der Grundlohnsummen-Bindung:
Laut Heilmittelverbänden war es auf Grund gesetzlicher Regelungen lange Zeit nicht möglich, Preissteigerungen oberhalb der sog. Grundlohnsumme in den Verhandlungen mit den Krankenkassen zu erzielen. Im HHVG wurde diese Bindung für drei Jahre ausgesetzt. Nun ist diese Bindung komplett abgeschafft.
6) Zulassung:
Zukünftig soll es pro Bundesland eine Arbeitsgemeinschaft als einzige Anlaufstelle für die Zulassung geben. In dieser sitzen allerdings ausschließlich Vertreter der Krankenkassen. Laut Gesetz sind diese Arbeitsgemeinschaften bis zum 31.August 2019 zu bilden.
Wichtig für alle bestehenden Praxen: Sobald der geplante neue Rahmenvertrag ab 1.Juli 2020 zustande gekommen ist, müssen bestehende Praxen den neuen Vertrag innerhalb von sechs Monaten anerkennen, anderenfalls verlieren sie ihre Zulassung.
7) Transparenzregel:
Schon in das HHVG fand in letzter Minute die sog. Transparenzregel Eingang. Damit wollte der Gesetzgeber kontrollieren, ob die Erhöhungen der einzelnen Preise auch durch die Praxisinhaber an die Angestellten in Form von Lohnsteigerungen weitergegeben würden. Leider war die Konzeption unausgegoren und hat dementsprechend auch nicht funktioniert. Nun einigte man sich darauf, zur Kontrolle die Daten der Berufsgenossenschaften zu verwenden (siehe Artikel 1 Ziffer 67a unter "§ 125" Punkt (2) 9. des TSVGs).
8) Barrierefreiheit:
Verbände und Kassen sollen eine Empfehlung erarbeiten, die die Voraussetzungen einer barrierefreien Praxis beschreibt. Im Gesetz steht allerdings: „Eine Verbindlichkeit resultiert daraus nicht.“
Was steht sonst noch in diesem Gesetz
• die Ausschreibungen für Hilfsmittel insbesondere Inkontinenzeinlagen und Rollstühle werden abgeschafft
• das Bundesministerium für Gesundheit übernimmt 51% der Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte (gematik), welche eigentlich seit ca. 15 Jahren die elektronische Gesundheitskarte hätte einführen sollen und bereits über 1 Mrd. Euro dafür ausgegeben (um nicht zu sagen „verbrannt“) hat
• Ärzte bekommen im Zuge des TSVG künftig 1,2 Mrd. mehr für ihre Arbeit
• ab 2021 soll es jetzt für jeden, der möchte, die elektronische Patientenakte (ePA) auf dem Smartphone oder Tablett geben
• die Transparenz der Vorstandsgehälter bei Krankenkassen, dem medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) und den Kassenärztlichen Vereinigungen wird verbessert (physio.de berichtete) und die künftigen Vergütungssteigerungen begrenzt
Was nicht Eingang in das Gesetz gefunden hat
• Modellvorhaben für den Direktzugang (DA)
• Abschaffung der Rezept-Prüfpflicht für die Therapeuten
• Abschaffung der Inkassopflicht der Rezeptgebühr durch die Therapeuten
• Abschaffung des Schulgeldes
• Ausbildungsvergütung
Interessant am Rande
In der Antwort auf die einzige Kurzintervention während der Debatte nannte der Gesundheitsminister explizit all die Therapeuten, welche „zu Recht seit Monaten auf der Straße in Protestaktionen hinweisen auf ihre schwierige Situation“. Ob er da an all die Demonstrationen, Protestfahrten und Kreideaktionen gedacht hat?
Wir können es nur vermuten.
Friedrich Merz / physio.de
PS: der weitere Fahrplan:
• Um seine endgültige Rechtswirksamkeit zu erlangen, muss es jetzt noch vom Bundespräsidenten unterzeichnet und im Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden.
• Mit der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt am 10. Mai 2017 erlangte das Gesetz nun endgültige Rechtskraft (wir berichten).
update vom 30.3.2020
In einer älteren Version des Artikels waren als Startdatum für die bundeseinheitlichen Rahmenverträge der 1. Juli 2020 und für den Abschluss der Verträge zur Blanko-Verordnung der 15. November 2020 genannt. Diese Daten wurden im Zuge der Corona-Pandemie verschoben. Wir haben den Artikel daher dementsprechend angepasst.
TSVGRoy KühneHHVGSofortprogrammSchiedsverfahrenGesetzVergütungRahmenvertragBlankoverordnungGrundlohnsummeZulassungDirektzugangPrüfpflichtSchulgeldAusbildungsvergütungTALVergütungMaßgeblichkeit
Ich freue mich und meine Angestellten können sich auch freuen in Form von mehr Geld.
Prüfpflicht und Zuzahlung gern abschaffen. Das nervt aber man hat sich mittlerweile dran gewöhnt
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Stefan Arnold schrieb:
Gute Arbeit! Weiter so!
Ich freue mich und meine Angestellten können sich auch freuen in Form von mehr Geld.
Prüfpflicht und Zuzahlung gern abschaffen. Das nervt aber man hat sich mittlerweile dran gewöhnt
Es gibt denke ich Veränderungen die sinnvoll sind, es muß aber noch deutlich weitergehen um die Situation wirklich für uns und unsere Angestellten zu verbessern.
LG
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Wickie schrieb:
Prüfpflicht muß wirklich weg. Ich mache dies nicht selber, da ich meine Arbeitskraft weiter lieber am Patienten einsetze als in Bürokratie. Brauche aber dementspechend mehr Stunden Bürokraft die mir dies abnimmt. Diese Ausgabe ist überflüssig und das Entgelt für viele Stunden wöchtentlich könnte anderweitig eingesetzt werden. Zum Bsp.für Lohnerhöhung der Angestellten. Es ist ja nicht nur das Prüfen, es ist das Patienten manchmal mehrmals wieder zum Arzt schicken, das Erklären dieser bescheuerten Aktion und wieder Prüfen. Wir müssen manchmal Rezepte 2 oder gar 3 mal zurückschicken weil eben nicht alles geändert wird, oder geändert aber ohne Unterschrift etc.pp.
Es gibt denke ich Veränderungen die sinnvoll sind, es muß aber noch deutlich weitergehen um die Situation wirklich für uns und unsere Angestellten zu verbessern.
LG
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Inche schrieb:
Das Abschaffen der Rezeptgebühr würde das führen eines Kassenbuchs drucken von Quittungen kopieren und hinterherlaufen von Befreiungsausweisen Aktualisieren von Listen u Programmen zum Teil vollständig erledigen oder auf ein minimum beschränken.Das spart Zeit,Geld,und veringert den Papier aufwand um einiges.Es würden uns Mahnverfahren erspart bleiben.
Kommt die Genehmigung endlich auf den Misthaufen der Geschichte oder dürfen uns die AOK Rheinland- Hamburg sowie die Novitas - BKK so weiter nerven??
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Rick07 schrieb:
Verordnung außerhalb des Regelfales!!
Kommt die Genehmigung endlich auf den Misthaufen der Geschichte oder dürfen uns die AOK Rheinland- Hamburg sowie die Novitas - BKK so weiter nerven??
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Dominik Jakubowski schrieb:
Kenn ich, da können wir nichts machen, nur abwarten. Vllt verbessert sich der Fachkräftemangel irgendwann, bis dahin müssen wir den Patienten vor den Kopf stoßen und immer wieder darauf hinweisen, dass wir zu wenige sind, um die ganze Leiden dieses Landes zu behandeln.
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Salander schrieb:
Mich würde die Höhe der Vergütung ab Juli interessieren! Einer der wichtigsten Punkte überhaupt wurde nicht in das Gesetz augenommen,nämlich die Abschaffung des Schulgeldes,obwohl Spahn das stets propagierte,an ihm liegt es auch sicher nicht!Es wird sich also an Wartezeit und Mitarbeitermangel nichts ändern!Meine Wartezeit liegt im moment bei 6 Wochen!Ich traue mich kaum noch ans Telefon zu gehen!
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Ute Heß-Schäfer schrieb:
*[lächeln]*
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tom1350 schrieb:
Meine Umsätze sind bisher um ca. 20% gestiegen. Der Plan ist voll. 40% MT, 40% KG. Auch Privatpreise wurden entsprechend erhöht.
Die Erhöhungen müssen ja irgend wo anders wieder eingespart werden....
Tröstlich ist nur, dass man jetzt den gleichen Umsatz mit etwas weniger Arbeit generieren kann!
Grüße...Gerry
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Gerry schrieb:
Das ist auch hier so, teilweise heftig im Verordnungsverhalten erkennbar, und war ja auch nicht anders zu erwarten!
Die Erhöhungen müssen ja irgend wo anders wieder eingespart werden....
Tröstlich ist nur, dass man jetzt den gleichen Umsatz mit etwas weniger Arbeit generieren kann!
Grüße...Gerry
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Gabi P schrieb:
Sagt mal, habt ihr alle tatsächlich mehr Einkommen seit den Erhöhungen? Wir haben umgehend die Gehälter unserer Mitarbeiter erhöht, müssen jetzt aber feststellen, dass die Verordnungen bei fast allen Ärzten stark reduziert wurden. Wo früher noch KG und Fango verordnet wurde gibt"s jetzt nur noch KG. Auch Kryo, Traktion, Elektro, Manuelle werden kaum mehr verordnet. Ist das nur bei uns so???
Und dann diese "unsägliche" Prüfpflicht, die uns monatlich ca. 60,-- Euro an "Mehrkosten" kostet.....und mich in der Vergangenheit so genervt hat, dass ich sicher tausende graue Haare nur vom Ärger mit den Rechnungsprüfungsstellen der Krankenkasse bekommen habe. Ich habe unendlich viele Streitgespräche geführt.....
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Ist meiner Meinung nach auch Betrug am Patienten! Auf seine/ihre Unwissenheit bauen und das Geld aus der Tasche ziehen, während man für diese Leistungen Beiträge zahlt...
Gut für die Kassen, schlecht für uns...
Letztendlich bleibt es wieder an uns hängen, es den Leuten zu erklären und dann wird man noch von den Ärzten als "Rückenstreichler" denunziert!!!
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Physio Peun schrieb:
Es wird nur nicht nichts mehr zusätzlich verordnet! Bei uns hat es sich eingebürgert, dass unsere ansässigen Orthopäden den Pat. immer mehr IGeL verkaufen, welche regulär von den Kassen bezahlt würden, z.B. ET, Wärme,...
Ist meiner Meinung nach auch Betrug am Patienten! Auf seine/ihre Unwissenheit bauen und das Geld aus der Tasche ziehen, während man für diese Leistungen Beiträge zahlt...
Gut für die Kassen, schlecht für uns...
Letztendlich bleibt es wieder an uns hängen, es den Leuten zu erklären und dann wird man noch von den Ärzten als "Rückenstreichler" denunziert!!!
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Otto Rheinfrank schrieb:
Nein, ganz sicher nicht, bei uns ist es auch so. Behandlungen wie Fango oder Traktion im Schlingentsich werden nur noch ganz selten verordnet. Was uns aber noch viel mehr stört ist die Aussage der Ärzte gegenüber Patienten dass sie z.B. "Fango nicht mehr verordnen dürfen, da dies die Kasse nicht mehr bezahlt". Das ist einfach eine Lüge. Man sollte schon bei der Wahrheit bleiben und den Patienten sagen, dass man Angst um sein Büdget hat.....
Und dann diese "unsägliche" Prüfpflicht, die uns monatlich ca. 60,-- Euro an "Mehrkosten" kostet.....und mich in der Vergangenheit so genervt hat, dass ich sicher tausende graue Haare nur vom Ärger mit den Rechnungsprüfungsstellen der Krankenkasse bekommen habe. Ich habe unendlich viele Streitgespräche geführt.....
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Inche schrieb:
Teilweise 3er u sogar 2er Verordnungen Kg Teilweise aber auch Fango u Kg oder Hl mit Kmt aber dann keine Folge Vo.Traktion im Schlingentisch vieleicht 2 Vo in 6 Jahren.
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tom1350 schrieb:
Sind wirklich die Patienten Schuld an den Arbeitsbedingungen? Oder eher der PI, der darüber als Chef entscheiden kann?
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kathrin czerannowski schrieb:
Einiges Gute ist jetzt in Bewegung gekommen- und ich hoffe, dass das erst ein Anfang ist. Das die Abschaffung des Schulgeldes und die Ausbildungsvergütung nicht angegangen worden sind, ist in meinen Augen ein großer Fehler. Bei dem Andrang der Patienten auf zu wenige Therapeuten leidet die Qualität der Arbeit. Die Situation fordert zur Ausbeutung der Angestellten und zum Betrug am Patienten heraus. Und es ist ja keine Seltenheit, dass Patienten überhaupt nicht mehr angenommen werden können oder dem Krankeitsbild entsprechend nicht genügend Therapie bekommen können-z.B. chronisch neu Erkrankte, die irgendwo unterkommen müssen. Das Schulgeld für die Heilberufe gehört definitiv abgeschafft. Der Einstieg in diese Berufe muss geebnet werden.
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physiox100 schrieb:
Über einen Kollegen, der Abrechnungsoptimierung für Arztpraxen macht, hab ich gehört, dass wohl ab dem kommenden Quartal die Richtgrößenprüfung pro Arzt gemacht wird und nicht mehr pro Betriebsstätte. Das dürfte bedeuten, dass Ärztehäuser ihre Ärzte die vielleicht mehr verordnen, wie z.B. Chirurgen oder Orthopäden, nicht mehr mit Ärzten die keine/wenig Heilmittel verordnen(z.B. Augenarzt) ausgleichen können um nicht in Regress zu kommen. Das dürfte dann in Zukunft noch mehr Ärzte vorsichtiger stimmen. Ein Schelm ist,der bei dieser Maßnahme Böses denkt.
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