Wir suchen motivierte Menschen, die
Teil unseres Teams werden möchten
und uns dabei unterstützen, dass
unsere Patienten die bestmögliche
Behandlung erhalten.
Aufgabenbereiche:
Wir suchen eine(n) engagierte(n)
Masseur*in mit der
Zusatzqualifikation
Lympdrainage/Ödemtherapie, die
unsere Patienten als Partner in der
Betreuung von verschiedensten
Krankheitsbildern professionell
betreut, begleitet und in der
Therapie unterstützt. Starte jetzt
deine Karriere in unserem Team.
Qualifikatione...
Teil unseres Teams werden möchten
und uns dabei unterstützen, dass
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Behandlung erhalten.
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Masseur*in mit der
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Neun Monate fördern die Arbeitsagenturen hoffnungsfrohe Gründer mit dem individuellen Arbeitslosengeld I. Als Bonbon gibt es jeden Monat zusätzlich 300 Euro. Zeigt sich das Unternehmen "tragfähig", werden die monatlichen Pauschalzahlungen (ohne Arbeitslosengeld) ein halbes Jahr weiter überwiesen. Einzelheiten zu den Kürzungsplänen sind noch nicht bekannt. Vorstellbar ist, dass die Förderungsdauer eingeschränkt wird, beispielsweise nur noch der erste Leistungszeitraum erhalten bleibt. Experten rechnen damit, dass der bislang bestehende Rechtsanspruch auf den Gründungszuschuss wegfällt. Dies würde bedeuten, dass die Arbeitsagenturen Anträge ohne Begründung ablehnen können oder nur ein begrenzter Fördertopf zur Verfügung steht. Ist der leer, schauen spätere Antragsteller in die Röhre.
Gründungswillige, die den Zuschuss in ihre Kalkulationen einbeziehen wollen, tun gut daran, zu überlegen, ob ein beschleunigter Entscheidungsprozess sinnvoll sein könnte. Es ist abzusehen, dass die Gesetzgebungsmaschine nach der Kabinettsklausur am kommenden Wochenende rasch in Bewegung gesetzt wird.
Gerade erst wurde die ursprünglich nur bis zum Ende dieses Jahres geltende freiwillige Arbeitslosenversicherung für Selbstständige auf Dauer installiert, als jetzt ein dicker Wermutstropfen auf das gründerfreundliche Vorhaben fiel. Sie soll teurer werden, und das in zwei Schritten. Am Ende wird die Versicherung viermal mehr kosten als heute.
Wer die freiwillige Arbeitslosenversicherung verlassen will, sollte bis zum Ende des Jahres kündigen. Später ist die Kündigung nur nach mindestens fünfjähriger Mitgliedschaft möglich.
Peter Appuhn
physio.de
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