Dein neuer Arbeitsort
Die VAMED Klinik Geesthacht
befindet sich bei Hamburg. Wir
unterstützen Kinder, Jugendliche
und junge Erwachsene auf ihrem Weg
zurück ins Leben: mit
neurologischer und
(neuro-)orthopädischer Reha sowie
einer Reha bei Sprachstörungen.
In Voll- oder Teilzeit und
unbefristet
Deine Aufgaben
- Du behandelst Kinder, Jugendliche
und junge Erwachsene mit erworbenen
und angeborenen neurologischen
Krankheitsbildern
- Zudem arbeitest Du mit den
Kindern unseres Sprachhause...
Die VAMED Klinik Geesthacht
befindet sich bei Hamburg. Wir
unterstützen Kinder, Jugendliche
und junge Erwachsene auf ihrem Weg
zurück ins Leben: mit
neurologischer und
(neuro-)orthopädischer Reha sowie
einer Reha bei Sprachstörungen.
In Voll- oder Teilzeit und
unbefristet
Deine Aufgaben
- Du behandelst Kinder, Jugendliche
und junge Erwachsene mit erworbenen
und angeborenen neurologischen
Krankheitsbildern
- Zudem arbeitest Du mit den
Kindern unseres Sprachhause...
30 Tage im Jahr dürfen sich über 40-Jährige ihrem Privatleben widmen. So regelt es der Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes (TVöD). Weniger komfortabel sieht es für Bedienstete aus, die 30 Lebensjahre noch nicht geschafft haben. Sie werden schon nach 26 Tagen wieder am Arbeitsplatz erwartet. Zwischen 30 und 40 sind 29 Urlaubstage vorgesehen. Die Klägerin sah sich gegenüber ihren älteren Kollegen diskriminiert und verlangte für jedes Jahr einen zusätzlichen freien Tag. In ihrer Entscheidung unterstützten die Erfurter Richter das Begehren der Angestellten. Die Differenzierung nach dem Lebensalter benachteilige Beschäftigte, die das 40 Lebensjahr noch nicht vollendet haben, unmittelbar und verstoße gegen das Verbot der Altersdiskriminierung, erklärte das BAG. "Die tarifliche Urlaubsstaffelung verfolgt nicht das legitime Ziel, einem gesteigerten Erholungsbedürfnis älterer Menschen Rechnung zu tragen. Ein gesteigertes Erholungsbedürfnis von Beschäftigten bereits ab dem 30. bzw. 40. Lebensjahr ließe sich auch kaum begründen." Das Verbot der Diskriminierung wegen des Alters könne nur beseitigt werden, wenn die Dauer des Urlaubs der bei einer Brandenburger Landesbehörde Beschäftigten so angepasst werde, dass auch ihr Urlaubsanspruch in jedem Kalenderjahr 30 Arbeitstage beträgt.
Das BAG-Urteil bestimmte auch die gestrigen Tarifverhandlungen des öffentlichen Dienstes. Die Arbeitgeber verlangten einen Ausgleich für die finanziellen Folgen der Entscheidung. Sechs Wochen für alle Beschäftigten, unabhängig vom Alter, würden allein bei den Kommunen zu einem Wegfall von 1,6 Millionen Arbeitstagen führen und die Haushalte mit zusätzlichen 250 Millionen Euro belasten, haben die Personalchefs der Städte und Gemeinden ausgerechnet.
Peter Appuhn
physio.de
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