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Regressgefahr für Ärzte sinkt
GKV und KBV einigen sich auf Neuregelung der Wirtschaftlichkeitsprüfungen.
10.12.2015 • 0 Kommentare

Der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) wollen die Wirtschaftlichkeitsprüfungen bei ärztlichen Verordnungen für 2017 neu regeln. Nach den Rahmenvorgaben werden Ärzte bei eventuellen Auffälligkeiten in erster Maßnahme einer Beratung unterzogen, bevor es zu Regressmaßnahmen kommt. "Die neuen Regelungen schaffen mehr Sicherheit für die niedergelassenen Kollegen", erklärt KBV-Vorstand Dipl.-Med. Regina Feldmann.

Wiederaufgenommen haben die Interessensvertreter, dass maximal fünf Prozent der Ärzte einer Fachgruppe einer Prüfung unterzogen werden. Das verhindert, dass stets alle Ärzte, die einen bestimmten Zielwert überschreiten, geprüft werden. Für die Heilmittelverordnungen gilt, dass gesonderte Zielbereiche festgelegt werden, abhängig vom Verordnungsbedarf in den Fach- bzw. Vergleichsgruppen. Dabei werden drei gesonderte Zielbereiche benannt: 1. Physio- und Ergotherapie, 2. Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie, 3. Podologie. "In diesem Fall gilt", laut Vereinbarung, "dass der Anspruch auf individuelle Beratung vor Festsetzung weiterer Maßnahmen für jeden Zielbereich gesondert gilt."

Besonderer Verordnungsbedarf bei Heilmitteln sind laut Rahmenbedingungen anzuerkennen. Regional kann gesondert vereinbart werden. Verordnungen von Heilmitteln für Versicherte mit langfristigem Behandlungsbedarf unterliegen nicht den Wirtschaftlichkeitsprüfungen.

Mit dem im Sommer 2015 in Kraft getretenen GKV-Versorgungsstärkungsgesetz hat der Gesetzgeber eine Neustrukturierung der Wirtschaftlichkeitsprüfungen auf den Weg gebracht. Die bislang bundesweit vorgegebenen Richtgrößenprüfungen im Arznei- und Heilmittelbereich können zum 1.Januar 2017 durch regionale Vereinbarungen ersetzt werden.

Ul.Ma / physio.de

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