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Fortbildung
Qualitätsstandards in der medizinischen Weiterbildung
Pressemitteilung des Bundesverband Medizinischer Bildungszentren e.V. (BVMBZ) vom 28.04.2022
19.05.2022 • 2 Kommentare

Qualitätsstandards in der medizinischen Weiterbildung

Die Mitglieder des Bundesverbandes Medizinischer Bildungszentren (BVMBZ) haben sich zur Einhaltung eines gemeinsamen hohen Qualitätsstandards in der Weiterbildung verpflichtet. Der BVMBZ ist ein starker Partner des Gesundheitswesens und trägt durch eine hohe und ständig überprüfte Qualität in der Weiterbildung intensiv zur Weiterentwicklung der medizinisch-therapeutischen Behandlungsqualität bei. Dazu dient auch der regelmäßige Kontakt zu Berufsverbänden, privaten und staatlichen Akteuren des Gesundheitswesens und der Politik.

Der BVMBZ fordert zur Sicherung der medizinischen Qualität einheitliche Qualitätsstandards der medizinischen Bildungszentren. Hierfür führt der Verband das BVMBZ-Qualitätssiegel ein.

Da durch Spezialisierung der Therapeuten die Behandlungserfolge am Patienten verbessert werden, befürwortet der BVMBZ außerdem die Durchsetzung und Kontrolle der Fortbildungsverpflichtung in Form von Fortbildungspunkten für alle Therapeuten.

Bundesverband Medizinischer Bildungszentren e.V.
Christian Westendorf (1. Vorsitzende)
Hammerbrookstrasse 69 - 20097 Hamburg
Tel. +49 40 23 27 05 - Fax +49 40 23 45 22
eMail: c.westendorf@fihh.de
Über den BVMBZ
Im Bundesverband Medizinischer Bildungszentren E. V. (BVMBZ) haben sich 30 der größten deutschen medizinischen Weiterbildungseinrichtungen organisiert. Seit 2012 arbeitet man an der Verbesserung der Qualität der medizinischen Fort- und Weiterbildung. Durch die ca. 200.000 Kunden, die bei den BVMBZ Mitgliedern Fortbildungen besuchen, trägt der BVMBZ direkt und in sehr großem Maße zur Gesundheit in Deutschland bei.

Pressemitteilung des Bundesverband Medizinischer Bildungszentren e.V. vom 28.04.2022

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kvet
19.05.2022 12:13
Total abwegig das ein Fortbildungsinstitut die Richtlinien vorgibt.
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• li77
Total abwegig das ein Fortbildungsinstitut die Richtlinien vorgibt.
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kvet schrieb:

Total abwegig das ein Fortbildungsinstitut die Richtlinien vorgibt.

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Philipp Morlock
20.05.2022 05:26
Ich denke ein unbrauchbar machen von E-Mail Adressen oder Telefonnummern bei Angabe, falls man die noch nutzen können will, ist sinnvoll.

So in der Art paulschmidtKEIN(at)SPAMwebpunktde
04023KEIN27SPAM05

Wobei die Bots auch immer schlauer werden.
So wie ich. Es wurde ja schon festgestellt dass ich ein Bot bin.
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Ich denke ein unbrauchbar machen von E-Mail Adressen oder Telefonnummern bei Angabe, falls man die noch nutzen können will, ist sinnvoll. So in der Art paulschmidtKEIN(at)SPAMwebpunktde 04023KEIN27SPAM05 Wobei die Bots auch immer schlauer werden. So wie ich. Es wurde ja schon festgestellt dass ich ein Bot bin.
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Philipp Morlock schrieb:

Ich denke ein unbrauchbar machen von E-Mail Adressen oder Telefonnummern bei Angabe, falls man die noch nutzen können will, ist sinnvoll.

So in der Art paulschmidtKEIN(at)SPAMwebpunktde
04023KEIN27SPAM05

Wobei die Bots auch immer schlauer werden.
So wie ich. Es wurde ja schon festgestellt dass ich ein Bot bin.



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