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Praxisumsatz
PKV-Leistungsausgabenbericht 2026
Der Anteil der Umsätze durch Privatversicherte blieb 2024 unverändert.
05.05.2026 • 6 Kommentare

Das Wissenschaftliche Institut der privaten Krankenversicherungen (WIP) gibt jährlich einen Bericht zum Mehrumsatz und Leistungsumfang der Privatversicherer aus. In diesem werden die Ausgaben in den verschiedenen Leistungsbereichen ausgewiesen und den Leistungsausgaben der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) gegenübergestellt. Betrachtet wird immer das vorletzte Geschäftsjahr.

Verteilung nach Leistungsbereichen
In der PKV verteilt sich das proportionale Verhältnis der Leistungsbereiche anders als in der GKV.
In der gesetzlichen Versorgung entfällt der größte Anteil (32,73 Prozent) auf die stationäre Versorgung. Auf Platz zwei steht die ambulant-ärztliche Versorgung (16,09 Prozent). Für Privatversicherte stellt diese hingegen den größten Posten (31,7 Prozent) dar. Die stationäre Behandlung ist mit 28,5 Prozent auf dem zweiten Rang.

Die Anteile für Arznei- und Heil- und Hilfsmittel sind in beiden Systemen gleich groß. Dafür investiert die PKV bei zahnärztlicher Versorgung und Zahnersatz mehr als doppelt so viel (5,34 vs. 11,1 Prozent) wie die GKV.

Mehrumsatz bei PKV-Versicherten
In Deutschland waren 2024 rund 8,7 Millionen Menschen in einer PKV vollversichert. Dies entspricht 10,4 Prozent der Gesamtbevölkerung. Gleichzeitig werden 15,6 Prozent aller Einnahmen im Gesundheitswesen durch Privatversicherte generiert. Eine detaillierte Aufschlüsselung, wie sich die 1,5-fachen Ausgaben zusammensetzen, fehlt. Ob sich dies durch die üblicherweise höheren Abrechnungssätze oder aber ein breiteres Leistungsspektrum – mehr erbrachte Leistungen – ergibt, bleibt unklar. Zu bedenken ist außerdem, dass diese Zahlen nur die geleisteten Zahlungen durch die Versicherungsgesellschaften berücksichtigen. Mögliche Zuzahlungen durch die Versicherten sind – anders als in der GKV – in der PKV nicht limitiert.

Die Liste der Gegenüberstellung in den einzelnen Leistungsbereichen führen die zahnärztliche und ambulant-ärztliche Versorgung an. In der Zahnmedizin erklärt sich dies vor allem durch die deutlich umfangreichere Abdeckung im Leistungskatalog. Während ein Privatversicherter in den meisten Tarifen problemlos ein Implantat vollständig bezahlt bekommt, können GKV-PatientInnen froh sein, wenn sie einen Bruchteil der Kosten bezuschusst bekommen. In der ambulanten Versorgung unterscheidet sich das Leistungsspektrum kaum. Daher scheint hier vor allem der deutlich höhere Abrechnungssatz verantwortlich zu sein.

  • Rechenbeispiel

  • Ein gesetzlich versicherter Erwerbstätiger – nicht chronisch Kranker – geht zu Beginn des Quartals einmal zum Allgemeinmediziner. Dafür bekommt dieser je nach Aufwand rund 30 bis 50 Euro. Für jeden weiteren Besuch im gleichen Quartal – ohne spezielle diagnostische Leistungen – gibt es keine zusätzlichen Vergütungen.

    Wäre diese Person nun privatversichert, könnte der Arzt bei jedem Besuch immer wieder die entsprechenden Positionen abrechnen. Zudem liegt der Ersttermin bereits beim 1,4- bis 2,3-fachen Satz. Somit könnten statt 30 bis 50 eher 150 bis 300 Euro im Quartal anfallen.
Finanzierungsanteil bei Heilmitteln unverändert
Im Jahr 2022 lag der Marktanteil der Privatversicherung in der Heilmittelbranche noch bei 18,4 Prozent. Es wurde also knapp ein Fünftel aller Einnahmen durch PrivatpatientInnen generiert. Im darauffolgenden Jahr sank der Wert auf 17,1 Prozent und hält sich seither stabil. Dies könnte dadurch erklärt werden, dass die Vergütungssätze in der GKV in den letzten Jahren sukzessive stiegen und die PraxisinhaberInnen ihre PKV-Preise nicht parallel dazu angehoben haben. Der Steigerungssatz liegt bei den Heilmitteln also weiterhin bei einem Faktor von 1,64. Auch hier ist nicht klar, ob dies durch mehr Leistungen oder höhere Honorare generiert wird.

Das WIP resümiert: „Der hohe Anteil des Mehrumsatzes an den gesamten Heilmittelausgaben der PKV-Versicherten ist ein Hinweis auf die hohe Regulierungsdichte in der GKV im Heilmittelbereich.“

Würden Heilmittelleistungen genauso eng limitiert und der Vergütungssatz festgeschrieben wie in der GKV, würden rund 1,2 Milliarden Euro weniger in den Praxen der HeilmittelerbringerInnen landen.

Den kompletten Bericht finden Sie hier.

Martin Römhild B.Sc. / physio.de

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PKVBericht2026UmsatzHeilmittel


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MikeL
Vor 3 Tagen
Im Gegensatz zum GKV-Versicherten, bei dem grundsätzlich gegenüber der KK eine Pauschale beim ersten Arztbesuch im Quartal mit dessen KK abgerechnet werden kann, werden beim Privatpatienten meines Wissens keine Pauschalen, sondern die tatsächlich erbrachten Leistungen in Rechnung gestellt.

Die Pauschalen der GKV erweisen sich hierbei immer wieder als Goldgrube für die Arztpraxen, wenn beispielsweise die Grippeschutzimpfung ansteht. Viele der Patienten, die dann zum Impfen in der Schlange stehen, waren im Quartal der Impfung überhaupt nicht beim Arzt, geben aber die Chipkarte zum Einlesen ab. Böse Zungen behaupten, dass genau dies der Grund sei, warum viele Ärzte jedes Jahr die Wichtigkeit der Grippeschutzimpfung betonen. Hier stehen auf jedenfall gigantische EInnahmen einem minimalen Zeitaufwand gegenüber.
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• knetgretel
• doreens
• Teilzeit-Leser
Im Gegensatz zum GKV-Versicherten, bei dem grundsätzlich gegenüber der KK eine Pauschale beim ersten Arztbesuch im Quartal mit dessen KK abgerechnet werden kann, werden beim Privatpatienten meines Wissens keine Pauschalen, sondern die tatsächlich erbrachten Leistungen in Rechnung gestellt. Die Pauschalen der GKV erweisen sich hierbei immer wieder als Goldgrube für die Arztpraxen, wenn beispielsweise die Grippeschutzimpfung ansteht. Viele der Patienten, die dann zum Impfen in der Schlange stehen, waren im Quartal der Impfung überhaupt nicht beim Arzt, geben aber die Chipkarte zum Einlesen ab. Böse Zungen behaupten, dass genau dies der Grund sei, warum viele Ärzte jedes Jahr die Wichtigkeit der Grippeschutzimpfung betonen. Hier stehen auf jedenfall gigantische EInnahmen einem minimalen Zeitaufwand gegenüber.
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doreens
Vor 3 Tagen
Ja es gäbe so viele Punkte die man reformieren könnte und ggfs. Wirklich eine Verbesserung der Versorgung bringen könnten. Privatpatienten könne alle abgerechneten Positionen von Ärzten und co. in ihrer Rechnung nachlesen und zum Beispiel bei Nichterbringen monieren. Warum das nicht bei Kassenpatienten gewollt ist, erschließt sich mir nicht.
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• Evemarie Kaiser
• Teilzeit-Leser
Ja es gäbe so viele Punkte die man reformieren könnte und ggfs. Wirklich eine Verbesserung der Versorgung bringen könnten. Privatpatienten könne alle abgerechneten Positionen von Ärzten und co. in ihrer Rechnung nachlesen und zum Beispiel bei Nichterbringen monieren. Warum das nicht bei Kassenpatienten gewollt ist, erschließt sich mir nicht.
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doreens schrieb:

Ja es gäbe so viele Punkte die man reformieren könnte und ggfs. Wirklich eine Verbesserung der Versorgung bringen könnten. Privatpatienten könne alle abgerechneten Positionen von Ärzten und co. in ihrer Rechnung nachlesen und zum Beispiel bei Nichterbringen monieren. Warum das nicht bei Kassenpatienten gewollt ist, erschließt sich mir nicht.

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Evemarie Kaiser
Vor 2 Tagen
@doreens ... soviel ich weiß, kann jeder GKV Patient so eine Rechnung / Aufstellung darüber bei der Krankenkasse anfordern. Tut nur keiner, da kein GKV Versicherter in Vorleistung treten muss, die Kasse bezahlt sowieso alles, was Kassenleistungen sind. Den Ärzten wird geglaubt, dass das, was abgerechnet wurde auch geleistet wurde.
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[mention]doreens[/mention] ... soviel ich weiß, kann jeder GKV Patient so eine Rechnung / Aufstellung darüber bei der Krankenkasse anfordern. Tut nur keiner, da kein GKV Versicherter in Vorleistung treten muss, die Kasse bezahlt sowieso alles, was Kassenleistungen sind. Den Ärzten wird geglaubt, dass das, was abgerechnet wurde auch geleistet wurde.
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Evemarie Kaiser schrieb:

@doreens ... soviel ich weiß, kann jeder GKV Patient so eine Rechnung / Aufstellung darüber bei der Krankenkasse anfordern. Tut nur keiner, da kein GKV Versicherter in Vorleistung treten muss, die Kasse bezahlt sowieso alles, was Kassenleistungen sind. Den Ärzten wird geglaubt, dass das, was abgerechnet wurde auch geleistet wurde.

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Sarah Gerbert
Vor 2 Tagen
@Evemarie Kaiser das ist richtig. Hab ich vor Jahren mal gemacht.
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• Evemarie Kaiser
[mention]Evemarie Kaiser[/mention] das ist richtig. Hab ich vor Jahren mal gemacht.
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Sarah Gerbert schrieb:

@Evemarie Kaiser das ist richtig. Hab ich vor Jahren mal gemacht.

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doreens
Vor 2 Tagen
@Evemarie Kaiser Das ist ja auch nicht praktikabel und daher anscheinend so gewollt…
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[mention]Evemarie Kaiser[/mention] Das ist ja auch nicht praktikabel und daher anscheinend so gewollt…
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doreens schrieb:

@Evemarie Kaiser Das ist ja auch nicht praktikabel und daher anscheinend so gewollt…

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MikeL schrieb:

Im Gegensatz zum GKV-Versicherten, bei dem grundsätzlich gegenüber der KK eine Pauschale beim ersten Arztbesuch im Quartal mit dessen KK abgerechnet werden kann, werden beim Privatpatienten meines Wissens keine Pauschalen, sondern die tatsächlich erbrachten Leistungen in Rechnung gestellt.

Die Pauschalen der GKV erweisen sich hierbei immer wieder als Goldgrube für die Arztpraxen, wenn beispielsweise die Grippeschutzimpfung ansteht. Viele der Patienten, die dann zum Impfen in der Schlange stehen, waren im Quartal der Impfung überhaupt nicht beim Arzt, geben aber die Chipkarte zum Einlesen ab. Böse Zungen behaupten, dass genau dies der Grund sei, warum viele Ärzte jedes Jahr die Wichtigkeit der Grippeschutzimpfung betonen. Hier stehen auf jedenfall gigantische EInnahmen einem minimalen Zeitaufwand gegenüber.

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Stefan Arnold
Vor 3 Tagen
Tja unser PKV Anteil in unserer Praxis ist leider verschwindend gering. Wenn es 4-5% sind ist es viel. Und davon ist der größte Teil Osteopathie Selbstzahler die es von ihrer AOK zum großen Teil erstattet bekommen haben. Reine PKV Patienten sind bei uns vlt 2%. Aber in der sächsischen Provinz und noch dazu im Landkreis mit einem der niedrigsten Durchschnittseinkommen ist das nicht verwunderlich.
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Tja unser PKV Anteil in unserer Praxis ist leider verschwindend gering. Wenn es 4-5% sind ist es viel. Und davon ist der größte Teil Osteopathie Selbstzahler die es von ihrer AOK zum großen Teil erstattet bekommen haben. Reine PKV Patienten sind bei uns vlt 2%. Aber in der sächsischen Provinz und noch dazu im Landkreis mit einem der niedrigsten Durchschnittseinkommen ist das nicht verwunderlich.
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Stefan Arnold schrieb:

Tja unser PKV Anteil in unserer Praxis ist leider verschwindend gering. Wenn es 4-5% sind ist es viel. Und davon ist der größte Teil Osteopathie Selbstzahler die es von ihrer AOK zum großen Teil erstattet bekommen haben. Reine PKV Patienten sind bei uns vlt 2%. Aber in der sächsischen Provinz und noch dazu im Landkreis mit einem der niedrigsten Durchschnittseinkommen ist das nicht verwunderlich.



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