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Nachdem nun auch das dritte Gutachten von Prof. Gassner (Juristische Fakultät der Universität Augsburg) auf Druck der FDP-Fraktion veröffentlicht wurde, kann von Klarheit allerdings keine Rede sein. Das Ärzteblatt bringt es mit "Drei Juristen, mindestens drei Meinungen" humorvoll auf den Punkt. Das Fazit der Gutachten stellt sich nämlich wie folgt dar:
1. Der G-BA ist legitim, so wie er ist. (Prof. Kluth)
2. Der G-BA ist nicht legitim, kann aber durch minimale Veränderungen reformiert werden. (Prof Kingreen)
3. Den G-BA ist nicht legitim und muss nicht nur umfassend reformiert, sondern auch durch eine weitere neue Institution unterstützt werden. (Prof. Gassner)
Einigkeit besteht in den drei Gutachten allerdings darin, dass die personelle Zusammensetzung des G-BA verändert werden muss. Auch der unparteiische Vorsitzende des Gemeinsamen Bundesausschusses Prof. Hecken hat in diesem Punkt bereits eingelenkt und Diskussionsbereitschaft hergestellt. Die Miteinbeziehung von Patientenvertretern, Krankenkassen und Vertretern weiterer Gesundheitsberufe könnte insbesondere auch den Therapeuten und Angehörigen der Pflegeberufe zugute kommen.
Das Bundesgesundheitsministerium steht nun vor der Herausforderung, aus den Ergebnissen der drei Gutachten eine Handlungsstrategie zu entwickeln. Dabei wird die Institution weiterhin unter dem kritischem Blick von Opposition, Medien und Betroffenen stehen.
Die drei Gutachten als Volltext finden Sie jeweils hier:
Prof. Kluth (Universität Halle-Wittenberg)
Prof. Kingreen (Universität Regensburg).
Prof. Gassner (Universität Augsburg)
Catrin Heinbokel / physio.de
G-BAGutachten
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