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Neues Heil- und Hilfsmittelgesetz
Zwischenbericht über den aktuellen Stand
12.09.2016 • 0 Kommentare

Eines der am meistdiskutierten Themen in der Therapeutenlandschaft war in den letzten Wochen und Monaten wohl das sogenannte neue Heil- und Hilfsmittelgesetz (wir berichteten).

Hier nun ein kurzer Überblick zum momentanen Stand der Dinge:

Am 31.8.2016 hat das Bundeskabinett den Referentenentwurf gebilligt.

Das Gesetz kann nur mit dem Votum des Bundesrates in Kraft treten. Dieser hat nun sechs Wochen Zeit, sich diesem Entwurf zu widmen. Voraussichtlich wird er dies erstmalig am 14.10.2016 tun. Im Weiteren wird er dann das Gesetz auf seinem Weg beratend begleiten mit all seinen Stellungnahmen. Wie viel von den Vorstellungen des Bundesrates letztlich Eingang in das neue Gesetz finden werden, ist naturgemäß zum jetzigen Zeitpunkt völlig offen.

Wie immer in solchen Gesetzgebungsverfahren wird es eine öffentliche Anhörung geben. Im Moment ist diese Anhörung der Verbände im Gesundheitsausschuss für den 30.11.2016 "angedacht".

Wie aus Berliner Kreisen zu erfahren war, geht man zur Zeit davon aus, dass es bis zum 31.3.2017 zur abschließenden Beratung im Deutschen Bundestag kommen wird.

Damit ist der Weg aber noch nicht zu Ende. Erst wenn anschließend auch der Bundesrat noch sein Placet dazu gegeben hat, kann der Bote das Gesetz zur Unterzeichnung zum Bundespräsidenten bringen.

Mit der Veröffentlichung im Bundesanzeiger tritt es dann in Kraft.

Wie man sieht: eine lange Reise, die so ein Gesetz zu bewältigen hat.

Bon voyage! Wir bleiben weiter dran.

Friedrich Merz / physio.de

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