Schwerpunktpraxis für
orthopädische, neurologische,
respiratorische Krankheitsbilder
und Beschwerden bei Säuglingen,
Kindern und Erwachsenen
Stellenbeschreibung
Was erwartet dich?
- Attraktives Grundgehalt von 3.100
€ - 3400 brutto monatlich
- Monatliche Leistungsprämien bis
zu 400 €
- 13. Monatsgehalt als
zusätzlicher Bonus
- Betriebliche Altersvorsorge zur
Absicherung der Zukunft
- 30 Urlaubstage für eine
ausgewogene Work-Life-Balance
- Jobticket zur Unterstützung der
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orthopädische, neurologische,
respiratorische Krankheitsbilder
und Beschwerden bei Säuglingen,
Kindern und Erwachsenen
Stellenbeschreibung
Was erwartet dich?
- Attraktives Grundgehalt von 3.100
€ - 3400 brutto monatlich
- Monatliche Leistungsprämien bis
zu 400 €
- 13. Monatsgehalt als
zusätzlicher Bonus
- Betriebliche Altersvorsorge zur
Absicherung der Zukunft
- 30 Urlaubstage für eine
ausgewogene Work-Life-Balance
- Jobticket zur Unterstützung der
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Dr. Kühne: Sind Sie/Ihr Verband in die Erarbeitung des neuen Muster 13 (Vorderseite und/oder Rückseite) eingebunden gewesen?
LOGO Deutschland: Nein, das sind wir nicht. Aber wir sprechen bei dieser Gelegenheit noch einmal die Forderung aus, dass die Berufsverbände unbedingt in die Gestaltung von Verordnungsvorlagen einbezogen werden müssen. Der Aufwand, den eine Änderung von Verordnungsmustern nach sich zieht, ist beträchtlich. Nicht nur die Arztsoftware muss komplett umgestellt werden, auch die Anbieter von Praxisverwaltungsprogrammen stehen vor Herausforderungen. Zudem müssen Arbeitsprozesse in Arztpraxen und in den Praxen der Heilmittelerbringer*innen umgestellt und das Personal neu geschult werden. Allein diese Tatsache sollte ausreichen, alle von Änderungen Betroffene mit einzubeziehen.
Halten Sie die Vorlage für geeignet, um in die künftige tägliche Arbeit einbezogen zu werden?
Nein, wir halten die Vorlage nicht für geeignet.
Kritikpunkte zur ersten Seite:
• Das Praxis-IK soll sowohl auf der Vorder- als auch auf der Rückseite aufgedruckt werden.
Das ist unnötig, provoziert Fehler und kostet, wenn man die Summe aller Verordnungsblätter betrachtet, viel Zeit und birgt zudem die Gefahr, dass Verordnungen beim Druckvorgang (beidseitiges Bedrucken) beschädigt werden.
• Das Feld „Hausbesuch Nein“ ist überflüssig; stattdessen wäre ein Feld „Langfristiger/Besonderer Heilmittelbedarf“ sinnvoll. Hier sind aufgrund der Laufzeit von 12 Wochen andere Mengen je Verordnungsblatt möglich. Erforderliche Prüfungen seitens der Therapeut*innen könnten mit einer entsprechenden Kennzeichnung entfallen.
• Die Felder Zuzahlungsfrei/Zuzahlungspflichtig sind nach derzeitigem Stand ebenfalls überflüssig. Leistungserbringer*innen können sich ohnehin nicht auf entsprechende Angaben auf der Verordnung verlassen, die Befreiung muss immer im Einzelfall geprüft werden. An dieser Stelle sei darauf verwiesen, dass mit dem Einzug der Zuzahlung hohe Verwaltungskosten von der GKV auf die Heilmittelerbringer*innen abgewälzt werden.
• Dass die bisher vorhandenen Taxierungsfelder nicht mehr auf dem Formular auftauchen, irritiert unsere Mitglieder, da es noch keinen Hinweis auf die zukünftige Taxierung gibt. Ob und welche Auswirkungen das hat, ist noch nicht ganz klar.
• Die Nutzung von Barcodes würde zu schnelleren Abläufen in den Praxen beitragen: Anstelle Daten zeitraubend und fehleranfällig manuell zu erfassen, könnten diese in Zukunft einfacher und sicherer generiert und/oder ausgelesen und in eine Praxisverwaltungs- und/oder Abrechnungssoftware übertragen werden. Mit Blick auf die „Laufzeit“ eines Verordnungsmusters und die erforderlichen aufwändigen Änderungsprozesse sollten noch entsprechende Felder eingefügt werden.
Kritikpunkte zur zweiten Seite:
• Die Spalte „Unterschrift des Leistungserbringers“ wurde in den laufenden Verhandlungen noch nicht besprochen. Dass KBV und GKV über die Gestaltung des Formulars Fakten schaffen, obwohl die Vereinbarung zu den „notwendigen Angaben des Leistungserbringers auf der Verordnung“ (Zitat §125 SGB V) originäre Aufgabe der Verhandlungspartner ist, sehen wir kritisch!
• Die schmalen Unterschriftszeilen sind wenig praxistauglich, und die Korrektur der ursprünglich fehlenden Zeile 13 führt vermutlich dazu, dass diese noch kleiner ausfallen. Insbesondere in unserem Bereich haben viele Patient*innen neurologische Probleme, beispielsweise eine Ataxie; diese werden ihre Unterschrift kaum dort unterbringen können.
• Es fehlt eine zusätzliche Zeile zur Quittierung der Diagnostik.
• Das Feld „Behandlungsabbruch“ ist, wie zuvor, überflüssig, ebenso eine Begründung. Letztere gehört nicht auf eine Verordnung, sondern in die Verlaufsdokumentation und ggf. in einen Therapiebericht an die Ärzt*innen, auch weil eine Begründung eine Datenschutzverletzung darstellen kann.
• Nicht bekannt ist uns, ob in der Blankoformularbedruckung mit zwei separaten Blättern ein Feld für den Namen, das Geburtsdatum und die Versichertennummer der Patient*innen vorgesehen ist. Ohne würde eine Verwechslungsgefahr in der Zuordnung von Vorder- und Rückseite entstehen.
Entspricht die Rückseite der Verordnung, hier insbesondere das Feld Leistungserbringer, dem aktuellen Stand der Verhandlungen?
Nein, die Ausgestaltung der Rückseite entspricht nicht dem aktuellen Verhandlungsstand.
LOGO Deutschland hat eine Umfrage unter seinen Mitgliedern zu diesem Punkt durchgeführt. Eine klare Mehrheit lehnt eine Verpflichtung zur Angabe der Leistungserbringer*innen ab und kritisiert zu Recht ein offensichtliches Misstrauen gegenüber unserer Berufsgruppe, die, anders als Apotheker*innen und Ärzt*innen, eine abgegebene Leistung zusätzlich quittieren sollen, obwohl diese bereits durch die Unterschrift der Patient*innen bestätigt wurde, neben dem zusätzlichen bürokratischen Aufwand.
Uns ist auch nicht klar, welche Erkenntnisse sich die Krankenkassen von dieser zusätzlichen Angabe versprechen. Ohnehin übernehmen die jeweiligen Praxisinhaber*innen die Verantwortung für die Arbeit ihrer Angestellten.
Tatsache ist leider auch, dass das Formular eine entsprechende Notwendigkeit zum Ausfüllen suggeriert, auch wenn dies im Rahmenvertrag nicht verhandelt würde. Uninformierte Kolleg*innen würden dieser vermeintlichen Verpflichtung nachkommen. Ungerechtfertigte Rücksendungen und/oder Absetzungen seitens der Abrechnungsstellen der Krankenkassen wären die Folge. Nach zeitraubenden Widersprüchen, Mahnungen und gegebenenfalls auch Liquiditätsproblemen durch verzögerte Zahlungen würde die Bereitschaft steigen, diese Spalte vorsorglich auszufüllen.
Damit wäre wieder eine Verpflichtung durch die Hintertür entstanden. Das wollen wir nicht.
Vor welche Herausforderungen kann die Vorlage die Therapeuten in ihrer täglichen Arbeit stellen?
Eine Fehlerquelle ist die erforderliche, zweiseitige Bedruckung durch das IK auf beiden Seiten.
Unklar bleibt, wie die Taxierung auszusehen hat — die Dokumentation der Zuzahlung bleibt auf den ersten Blick an ein korrekt ausgefülltes oder entsprechend korrigiertes Feld „Zuzahlungsfrei“ oder „Zuzahlungspflichtig“ gebunden und wird nicht mehr über die Taxierung ersichtlich.
Wir fordern an dieser Stelle zum wiederholten Mal eine Änderung des §43c im SGB V, der die Praxisinhaber*innen zum Einzug der gesetzlichen Zuzahlung verpflichtet. Diese Verpflichtung muss endlich auf die Krankenkassen übertragen werden.
Die Tatsache, dass hier ein Formular für alle Berufsgruppen erstellt wurde, macht das neue Muster 13 in jedem Fall unübersichtlicher als zuvor und der verpflichtende Aufwand, eine ausgestellte Verordnung auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu prüfen, bleibt hoch.
Gekoppelt mit der zwingenden Beachtung der Anlage 3 der neuen Heilmittel-Richtlinie ergeben sich leider überhaupt keine Verbesserungen gegenüber dem alten Muster 14.
Welche Möglichkeiten der Einflussnahme auf eine Änderung der Vorlage sehen Sie?
Formal bestehen keine Möglichkeiten der Einflussnahme, da die Berufsverbände in der Formularkommission kein Mitspracherecht haben und es auch keine Informationen über deren Zusammensetzung, die inhaltlichen Planungen und den zeitlichen Abläufen gibt.
Für die Zukunft ist es wichtig, ein Verfahren zu schaffen, das die unmittelbar betroffenen Berufsgruppen bei der Erstellung und Abstimmung solcher Verordnungsformulare verbindlich einbindet.
Mit freundlichen Grüßen
Diethild Remmert, 1. Vorsitzende LOGO Deutschland
RezeptRoy KühneLogo DeutschlandPressemeldung
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tom1350 schrieb:
Wie viel Zeit würdest du pauschal pro Behandlung dafür veranschlagen?
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Marion Ritz schrieb:
Was für ein Irrsinn.Nun muss unsere Anmeldung nicht nur den Patienten die Rezepte vorlegen sondern auch den Therapeuten dazu kommt die Dokumentation und der Abschlussbericht.Sebstverständlich alles unentgeltlich.Das bedeutet noch weniger Zeit am Patienten noch mehr Bürokratie noch mehr Fehlerquellen noch mehr abgelehnte und nicht bezahlte Behandlungen der KK .Vielen Dank für das entgegengebrachte Vertrauen
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Lies meinen Kommentar von vor zwei Tagen, dann kannst du dir vorstellen, wie das weiter gehen soll. Dies war mein Kommentar und meine Meinung dazu:
>>> Das ist meiner Meinung nach Schikane um den Ärzten das Ausstellen einer Heilmittelverordnung madig zu machen und wenn doch ein Rezept ausgestellt wird, dieses dann als fehlerhaft zu deklarieren, um den Therapeuten die Bezahlung für geleistete Arbeit verweigern zu können.
... ich kann gar nicht so viel essen, wie ich ...... möchte <<<
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Evemarie Kaiser schrieb:
Da Ziel könnte sein, Heilmittelverordnungen total abzuschaffen.
Lies meinen Kommentar von vor zwei Tagen, dann kannst du dir vorstellen, wie das weiter gehen soll. Dies war mein Kommentar und meine Meinung dazu:
>>> Das ist meiner Meinung nach Schikane um den Ärzten das Ausstellen einer Heilmittelverordnung madig zu machen und wenn doch ein Rezept ausgestellt wird, dieses dann als fehlerhaft zu deklarieren, um den Therapeuten die Bezahlung für geleistete Arbeit verweigern zu können.
... ich kann gar nicht so viel essen, wie ich ...... möchte <<<
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Anette Krüger schrieb:
Ich kann mich beim Lesen dieses Berichts nicht des Eindrucks erwehren, dass die Kassen bemüht sind, alles verwaltungstechnisch Mögliche zu machen um mögliche Fehlerquellen zu potenzieren um dann die Bezahlung der erbrachten Leistung zu verweigern. So kann man auch Gewinnmaximierung betreiben. Danke GKV. Und das die die kassenärztliche Vereinigung da mit macht verwundert nicht, wo doch die Ärzte nicht einmal in der Lage sind die Verordnungen richtig auszufüllen und es laut Richterlichem Beschluss der Kontrolle durch den Heilmittelerbringer bedarf. Wie soll das weitergehen?
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J.H. schrieb:
Zunehmend meldet sich von Jahr zu Jahr ein kleiner Teufel in meinem Hinterkopf der mir zuflüstert :“ Schluss mit deinem sozialen Ansoruch- genug Bürokratie- nur noch privat privat privat....
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