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Neuer Gesetzentwurf forciert Streit über Gesundheitsreform
Union kritisiert Ministeriumspläne zu Finanzausgleich und Privater Krankenversicherung. Budgets für Ärzte in neuer Verpackung. 2.000 Mitarbeiter der Kassenspitzenverbände bangen um ihre Arbeitsplätze.
Der neue Gesetzentwurf zur Gesundheitsreform liegt vor. Die Koalitionsparteien sollen ihn absegnen. Nach den Expertenanhörungen Anfang der kommenden Woche im Bundestag will das Kabinett das Werk am Mittwoch verabschieden. So jedenfalls sieht es die Dramaturgie vor. Doch wie es scheint, kommt alles wieder ganz anders. Kaum wurde der mittlerweile vierte Arbeitsentwurf bekannt, hagelte es Kritik. Die Tragikkomödie Gesundheitsreform lädt ein zur nächsten Vorstellung.
Der im Bundesgesundheitsministerium (BMG) erarbeitete Entwurf gehe weit über die in der letzten Woche getroffenen Vereinbarungen der Parteichefs hinaus, bemängelt die Union. Der Gesetzentwurf könnte den mühsam erstrittenen Kompromiss zunichte machen. Um die Einführung des Finanz- und Risikostrukturausgleichs zwischen den Krankenkassen im Januar 2009 sicherzustellen, gibt das BMG-Papier vor, dass die Kassen möglichst bald mit einer Datensammlung beginnen müssen. Alle Diagnosen der Versicherten, alle verordneten Medikamente und die entsprechenden Ausgaben sollen festgehalten werden. Die Datengrundlage sei deutlich umfangreicher als das, was für die vereinbarten Regelungen nötig sei, kritisieren Unionskreise. Der Reformkompromiss sieht vor, dass ein Ausgleich für 50 bis 80 kostenintensive schwere Erkrankungen vorgenommen werden soll. Die SPD wollte ursprünglich 100 Krankheiten ins Kalkül ziehen, die Union dagegen nur 30. Ministerin Ulla Schmidt will einen wissenschaftlichen Beirat berufen, der bis Juli 2008 die Krankheitsbilder festlegen soll.
Auch die Ministeriumspläne zur Privaten Krankenversicherung (PKV) erzürnen die Unionspolitiker. Die verabredeten Regelungen seien nicht durchgängig umgesetzt und anderes hinzugefügt worden. So eröffnet der Arbeitsentwurf die Möglichkeit für Empfänger von Arbeitslosengeld II, sich im neuen PKV-Basistarif zu versichern. Die BMG-Beamten haben zudem alle Einzelheiten für die Prämien des Basistarifs festgeschrieben. Die Union sieht darin einen Eingriff in die Geschäftsgrundlagen der privaten Versicherer. Im Koalitionskompromiss hatten sich die Parteioberen verständigt, die PKV-Reform zusammen mit der Einführung des Gesundheitsfonds Anfang 2009 wirksam werden zu lassen. Das BMG aber will die Veränderungen für die Privatkassen schon 2008 einführen.
Mit Verärgerung quittieren Ärzte den neuerlichen Gesetzentwurf. Zwar sei weiterhin die Einführung einer neuen Gebührenordnung in Euro und Cent für vertragsärztliche Leistungen vorgesehen, von der Abschaffung der Budgets sei man aber weit entfernt, heißt es in einem Bericht des Deutschen Ärzteblatts. Eher sei mit einer Verschärfung budgetärer Zwänge zur rechnen. Das neue Honorierungssystem solle kostenneutral eingeführt werden. Um Beitragssteigerungen zu verhindern würden Orientierungswerte für die Gebührenordnung festgelegt, die dann die Grundlage für Preisvereinbarungen liefern. Da sich die Orientierungswerte für das Einstiegsjahr 2009 an dem unter Budgetbedingungen erbrachten Leistungsvolumen anlehnen soll, würden "die bisherigen Budgets faktisch zementiert". Arztbezogene Regelleistungsvolumina würden künftig die in einem bestimmen Zeitraum abrechenbaren Leistungsmengen vorgeben. Bei Überschreitungen käme es zu Preisabschlägen.
In heller Aufregung sind die Mitarbeiter der gesetzlichen Krankenkassen. Sie bangen um ihre Arbeitsplätze. Mit der Auflösung der bisherigen Spitzenverbände und Schaffung eines Dachverbandes würden viele der 2.000 Beschäftigten ihren Job verlieren, fürchten die Betriebsräte der Kassenverbände. Der Betriebsratsvorsitzende des Verbandes der Angestelltenkrankenkassen (VdAK), Uwe Groeneveld, hält nichts vom neuen Dachverband. Da die jetzigen Spitzenverbände ihre Aufgaben kompetent erledigten, sei ein zentraler Verband überflüssig. Sieben Spitzenverbände gibt es derzeit. Nach Angaben des VdAK-Betriebsrats müsste jedes Kassenmitglied dafür drei Euro jährlich aufbringen.
Peter Appuhn
physio.de
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Der im Bundesgesundheitsministerium (BMG) erarbeitete Entwurf gehe weit über die in der letzten Woche getroffenen Vereinbarungen der Parteichefs hinaus, bemängelt die Union. Der Gesetzentwurf könnte den mühsam erstrittenen Kompromiss zunichte machen. Um die Einführung des Finanz- und Risikostrukturausgleichs zwischen den Krankenkassen im Januar 2009 sicherzustellen, gibt das BMG-Papier vor, dass die Kassen möglichst bald mit einer Datensammlung beginnen müssen. Alle Diagnosen der Versicherten, alle verordneten Medikamente und die entsprechenden Ausgaben sollen festgehalten werden. Die Datengrundlage sei deutlich umfangreicher als das, was für die vereinbarten Regelungen nötig sei, kritisieren Unionskreise. Der Reformkompromiss sieht vor, dass ein Ausgleich für 50 bis 80 kostenintensive schwere Erkrankungen vorgenommen werden soll. Die SPD wollte ursprünglich 100 Krankheiten ins Kalkül ziehen, die Union dagegen nur 30. Ministerin Ulla Schmidt will einen wissenschaftlichen Beirat berufen, der bis Juli 2008 die Krankheitsbilder festlegen soll.
Auch die Ministeriumspläne zur Privaten Krankenversicherung (PKV) erzürnen die Unionspolitiker. Die verabredeten Regelungen seien nicht durchgängig umgesetzt und anderes hinzugefügt worden. So eröffnet der Arbeitsentwurf die Möglichkeit für Empfänger von Arbeitslosengeld II, sich im neuen PKV-Basistarif zu versichern. Die BMG-Beamten haben zudem alle Einzelheiten für die Prämien des Basistarifs festgeschrieben. Die Union sieht darin einen Eingriff in die Geschäftsgrundlagen der privaten Versicherer. Im Koalitionskompromiss hatten sich die Parteioberen verständigt, die PKV-Reform zusammen mit der Einführung des Gesundheitsfonds Anfang 2009 wirksam werden zu lassen. Das BMG aber will die Veränderungen für die Privatkassen schon 2008 einführen.
Mit Verärgerung quittieren Ärzte den neuerlichen Gesetzentwurf. Zwar sei weiterhin die Einführung einer neuen Gebührenordnung in Euro und Cent für vertragsärztliche Leistungen vorgesehen, von der Abschaffung der Budgets sei man aber weit entfernt, heißt es in einem Bericht des Deutschen Ärzteblatts. Eher sei mit einer Verschärfung budgetärer Zwänge zur rechnen. Das neue Honorierungssystem solle kostenneutral eingeführt werden. Um Beitragssteigerungen zu verhindern würden Orientierungswerte für die Gebührenordnung festgelegt, die dann die Grundlage für Preisvereinbarungen liefern. Da sich die Orientierungswerte für das Einstiegsjahr 2009 an dem unter Budgetbedingungen erbrachten Leistungsvolumen anlehnen soll, würden "die bisherigen Budgets faktisch zementiert". Arztbezogene Regelleistungsvolumina würden künftig die in einem bestimmen Zeitraum abrechenbaren Leistungsmengen vorgeben. Bei Überschreitungen käme es zu Preisabschlägen.
In heller Aufregung sind die Mitarbeiter der gesetzlichen Krankenkassen. Sie bangen um ihre Arbeitsplätze. Mit der Auflösung der bisherigen Spitzenverbände und Schaffung eines Dachverbandes würden viele der 2.000 Beschäftigten ihren Job verlieren, fürchten die Betriebsräte der Kassenverbände. Der Betriebsratsvorsitzende des Verbandes der Angestelltenkrankenkassen (VdAK), Uwe Groeneveld, hält nichts vom neuen Dachverband. Da die jetzigen Spitzenverbände ihre Aufgaben kompetent erledigten, sei ein zentraler Verband überflüssig. Sieben Spitzenverbände gibt es derzeit. Nach Angaben des VdAK-Betriebsrats müsste jedes Kassenmitglied dafür drei Euro jährlich aufbringen.
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