Wenn Du in einem tollen Team, zu
fairen Bedingungen mitarbeiten
möchtest, bist Du bei uns genau
richtig.
Dich erwartet :
-- Ein super nettes Team !!!
- sagen sie alle
-- Wir schätzen Dich wert
und das spürst Du auch
-- Einen Arbeitsplatz an dem
Du Dich wohlfühlen wirst
-- Ein Gehalt, welches sich
nicht nach Deinem
Verhandlungsgeschick bemisst
sondern
nach Deiner Qualifikation
und Deiner Berufserfahrung
-- 30 min. Takt gefällig ?
- Bit...
fairen Bedingungen mitarbeiten
möchtest, bist Du bei uns genau
richtig.
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-- Ein super nettes Team !!!
- sagen sie alle
-- Wir schätzen Dich wert
und das spürst Du auch
-- Einen Arbeitsplatz an dem
Du Dich wohlfühlen wirst
-- Ein Gehalt, welches sich
nicht nach Deinem
Verhandlungsgeschick bemisst
sondern
nach Deiner Qualifikation
und Deiner Berufserfahrung
-- 30 min. Takt gefällig ?
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Bezugsgröße
Sie ist der Referenzwert zur Mindestbeitragsbestimmung bei freiwillig gesetzlich krankenversicherten Selbstständigen. Gleichzeitig bestimmt sie das Mindestarbeitsentgelt.
Die Bezugsgröße steigt 2012 im Westen auf 2.625 Euro (2011: 2.555 Euro) monatlich. Im Osten ändert sich nichts. Dort bleibt der Wert bei 2.240 Euro.
Versicherungspflichtgrenze Krankenversicherung
50.850 Euro im Jahr (2011: 49.500 Euro) – West wie Ost gleichermaßen. Im Monat sind das 4.237,50 Euro.
Wer mehr verdient, hat die Wahlfreiheit zwischen privater und gesetzlicher Krankenversicherung.
Beitragsbemessungsgrenze Krankenversicherung
Bundeseinheitlich 45.900 Euro jährlich und 3.825 Euro im Monat.
Bis dahin fallen Beiträge an. Darüber hinaus gehende Gehälter sind dann nicht mehr beitragspflichtig.
Beitragsbemessungsgrenze Rentenversicherung
Westen 5.600 Euro monatlich – 67.200 jährlich - (2011: 5.500 Euro / 66.000 Euro). Osten: unverändert 4.800 Euro monatlich oder 57.600 Euro.
Eine Versicherungspflichtgrenze gibt es bei der Rentenversicherung nicht. Beiträge müssen auch für sehr hohe Einkommen bezahlt werden.
Peter Appuhn
physio.de
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